Mutterschutz nach der Geburt- Elterngeldmonat?

  • Aber Susannea: Meine Bezüge mit einer 50 % Teilzeitstelle liegen doch höher als der Höchstsatz + Zwillingsbonus. Wie kann es denn dann sein, selbst wenn ich zum Zeitpunkt der Geburt Teilzeit arbeite, dass das Elterngeld höher als die Bezüge im Mutterschutz sind???


    Dazu müsste die Threaderstellerin ja in deutlich unterhälftiger Teilzeit zum Zeitpunkt der Geburt arbeiten. Davon hat sie aber nichts geschrieben.

  • Anna Lisa, wie hoch ihre Bezüge sind, kann man von hier doch gar nicht sagen, hier wäre ich als Beamtin mit 50% Stelle deutlich unter dem Höchstsatz. Daher ist es also eine pure Mutmaßung von dir, dass sie nicht unterhalb sein kann.
    Wir wissen doch keine genaueren Dinge von ihr, also kann sie das sehr wohl betreffen. Zumal du ja gesagt hast, es kann generell bei Beamten nicht sein und das ist und bleibt einfach falsch.

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