Elterngespräche mit Schulleitung ohne Klassenlehrer

  • Eine Mutter hat sich über mich bei der Sl beschwert. Ich wurde von dem Termin und dem Gespräch erst im Nachhinein durch die SL informiert.
    Die SL hat nun einen gemeinsamen Termin anberaumt. Über den Inhalt des Gesprächs und die erhobenen Vorwürfe des vorangegangenen Gesprächs wurde ich nicht informiert.


    Reg ich mich zu unrecht auf?

  • Nein, tust du nicht. Unfaires Verhalten der SL, jemanden so ins offene Messer rennen zu lassen. Gibt es bei mir nicht - Offenheit ist das A und O

  • Nein, das regt mich auch auf. Eigentlich haben wir mit der SL vereinbart, bei Elternbeschwerden gar kein langes Gespräch zu führen, sondern die Eltern an die betroffene Lehrkraft zu verweisen und erst wenn diese das Ganze mit den Eltern in einen Gespräch nicht klären kann, sollen die Eltern wieder zur SL.
    Leider ist das nur die Theorie.
    Und wenn die SL schon mit den Eltern im Vorfeld ein Gespräch führt, dann ist das Mindeste, dass Du über dessen Inhalt vor dem gemeinsamen Gespräch informiert wirst, sonst haben alle anderen einen Informationsvorsprung und das ist nicht in Ordnung.

  • Sehe ich genauso. Ich frage mich auch, aus welchem Grund du als einzige Person von dreien unvorbereitet in dieses Gespräch gehen solltest. Musst du das? Muss man sich das antun?
    Unser Schulleiter verweist die Eltern kommentarlos an den Kollegen zurück, wenn der übergangen wurde und setzt den Kollegen über die Inhalte der "Beschwerde" in Kenntnis. Danach wartet er den weiteren Verlauf ab. Wenn das Thema dann nicht geklärt werden kann, gibt es ein Gespräch, in dem der SL ganz neutral als Moderator auftritt, aber letztendlich meist das Vorgehen des Kollegen mittragen bzw. nachvollziehen konnte.

  • Ich sags ja immer. Ängstliche Schulleiter, die ihren Kollegen weniger vertrauen, als den Eltern, öffnen Mobbing Tür und Tor.

    Sehe ich genauso. Ich frage mich auch, aus welchem Grund du als einzige Person von dreien unvorbereitet in dieses Gespräch gehen solltest. Musst du das? Muss man sich das antun?

    Würde ich auch genauso den SL fragen. Im Zweifel kann er dich wahrscheinlich anweisen und ob sich die Eltern beschwert haben, weißt du ja offiziell nicht. Aber wenn ich zu einem Gespräch gebeten werde, möchte ich das Anliegen und das Ziel wissen.


    Falls du schon weißt, um was es geht, kannst du vielleicht einen Kollegen, der dich unterstützt oder den Schulsozialarbeiter -oder wen man da auch immer hinzuziehen könnte- mit rein nehmen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde empfehlen, die Gesprächsart zu klären: ist das ein Dienstgespräch? Dann kann ich einen Beistand mitnehmen. Ist es ein anlassbezogenes Gespräch? Dann kann ich den Anlass in dem Umfang erfahren, den ich brauche, um mich vozubereiten.
    Mitarbeitergespräche haben wieder ganz eigene Regeln.
    Nur schulorganisatorische Gespräche (können Sie den Herrn X vertreten oder für den Schüler x bitte eine Aktennotiz schreiben etc) bedürfen keiner vorheriger Klärung.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Ich halte es für höchst unprofessionell ein Elterngespräch zu führen, ohne sich entsprechend darauf vorzubereiten. Genau das würde ich dem SL so mitteilen und ihm deutlich machen, dass ich ein solches Gespräch nicht führen werde.


    Zum Glück gibt es so etwas bei uns nicht.

  • Dich uninformiert zu lassen finde ich höchst unprofessionell.
    Das ein gemeinsames Gespräch anberaumt wird - ok.


    Das würde ich den Eltern auch anbieten. Ein Gespräch, bei dem ich als SL anwesend bin. Wobei ich zuerst mal fragen würde, ob die Eltern denn mit ihrem Anliegen überhaupt schon zu dir gekommen sind………?


    Ich würde die Kollegin/den Kollegen auf jeden Fall vorher aufklären.


    Hast du denn nicht gefragt, wobei es bei dem Gespräch geht???
    Ich würde direkt zur SL gehen und sagen, dass ich nicht an einem Gespräch teilnehme, auf das ich mich nicht vorbereiten kann.
    Punkt.

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

  • Ich würde empfehlen, die Gesprächsart zu klären:...

    Es ist ein Elterngespräch? Und wenn die TE zumindest inoffiziell vermuten kann, um was es geht, kann sie jemanden mit dazu bitten.
    Also wenn es um das Verhalten des Kindes und den Umgang mit ihm geht, wäre möglicherweise der Sozialarbeiter der passende Gesprächsteilnehmer. Oder der Vertrauenslehrer. Also jemanden, den man aus sachlichen Gründen dabeihaben kann und von dem man weiß, dass er einen unterstützt. Da dürfte doch eigentlich nichts dagegen sprechen?
    Wenn es um Noten geht, dann ist das ja sowieso ein sachliches Gespräch, auf das man sich vorbereiten kann.
    Ein Gespräch einfach abzulehnen, dürfte hingegen schwierig sein.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist ein Elterngespräch? Und wenn die TE zumindest inoffiziell vermuten kann, um was es geht, kann sie jemanden mit dazu bitten.

    Wir sehen das von verschiedenen Perspektiven, denke ich. Ich meinte die "juristische" Gesprächsart. Es gibt Gespräche, bei denen man ein Recht auf einen (Rechts-)Beistand hat, und solche, wo das nicht der Fall ist. Es gibt Gesprächsarten, die Fristen bedingen, andere nicht.


    "Elterngespräch" ist keine Gesprächsart, die irgendwie rechtlich geklärt ist.
    Daher sprach ich mich für eine Klärung aus, weil diese dann Reaktionsmöglichkeiten bedingt.

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  • Also ich denke schon, aber wie gesagt, mit meinem Bauchgefühl und etwas Psychologie, dass man darauf beharren kann, offizielle vom SL die Details der Beschwerde, um die es geht, im Vorfeld zu erfahren. Ich glaube nicht, dass man dieses Gespräch unter diesen Voraussetzungen führen muss und "sich selbst an den Karren fahren lassen bzw. ans Messer liefern muss".
    Es sollte der Fairness halber auf jeden Fall eine Vorbereitung, ob sachlicher oder emotionaler Art, möglich sein, in dem man im Vorfeld Fakten, Argumente oder auch Formulierungen für sich zurechtlegen kann.
    Ich frage mich ernsthaft, was ein SL mit solch einem Gespräch bezweckt, auf das er seine Kollegin nicht vorbereitet?
    Schon mit wenig Fantasie kann sich jeder die Achterbahn vorstellen, in die man in diesem Fall gestürzt wird. Vor allem, wenn man weiß, da ist irgendwas im Argen, aber keine Idee, was ... Mies, sowas.

  • Hallo Ihr Lieben,
    danke für die Antworten. Das hat schon einmal gut getan. Ich habe in einer mail an die SL gebeten mir die Gesprächsinhalte mitzuteilen und auch gebeten, dass meine Kollegin,die mit mir meist in der Doppelbesetzung unterrichtet und mit der ich mir die Klassenleitung teile, bei dem Gespräch anwesend ist. Mir wurde mitgeteilt, dass die Mutter meine problematische Beziehung zu dem Kind angesprochen hätte und das es keine Notwendigkeit gebe die Kollegin oder sonst noch jemandem zu dem Gespräch dazu zuziehen.Mehr Info habe ich nicht bekommen. Ich würde jetzt gerne noch einmal bitten mir die Gesprächsinhalte genauer mitzuteilen und wollte noch einmal darum bitten, dass die Kollegin anwesend sein kann. Was kann ich tun, wenn dies wieder nicht erfolgt? Im Vorfeld gab es von der Mutter keine Bitte um ein Elterngespräch mit mir.
    Mich belastet das sehr!

  • Einatmen.... ausatmen... einatmen... ausatmen...


    Zum Gespräch (in Begleitung) hingehen, alles anhören, nichts kommentieren, richtigstellen, abstreiten, am besten gar nichts sagen.
    Alles mitnotieren, bei Unklarheiten nachfragen, möglichst viele Details herausarbeiten und festhalten.


    Am Ende: "Da Sie mir leider keine Gelegenheit gegeben haben, mich auf dieses Gespräch vorzubereiten werde ich Ihnen nach Durchsicht meiner Unterlagen/ Rücksprache mit dem Personalrat, den Klassenkollegen, meinem Rechtsbeistand meine (schriftliche) Stellungnahme in den nächsten Tagen zukommen lassen." (Nichtzutreffendes streichen)


    "Gespräch" beenden.

  • Rein rechtlich weiß ich das nicht. Ich würde ihm/ihr sagen: "entweder ich erfahre jetzt, um was es hier geht oder ich führe das Gespräch nur mit der Doppelkollegin." Lass dich nicht ins Bockshorn jagen, dein SL verhält sich lächerlich bis mies und das weiß er auch. Du kennst ihn besser, aber ich habe es so erlebt, dass man selbst mehr Respekt bekommt, wenn man ihn einfordert.


    Mal rein spekulativ für das Gespräch: Es gibt ja Eltern, da kann man durch aktives Zuhören viel erreichen. Also auf einen aggressiven Angriff sachlich reagieren: "Sie haben sich geärgert, als... oder Sie machen sich Sorgen, dass Ihre Tochter... Wissen Sie, ich mag ihre Tochter/ sie hat die und die Stärken, aber ein Problem ist aktuell blabla, wie können wir gemeinsam?..."


    "Fiesen" Eltern, die wissen, wie man Lehrer auf eine hinterhältige Art mundtot macht, weil sie auch noch vom Schulleiter unterstützt werden darf man durchaus auch mit mehr Schmackes begegnen. Mir hilft in solchen Momenten, mir vorzustellen, dass es einen Kollegen beträfe. Wenn Eltern auf Kollegen rumhacken kann ich sehr deutlich werden. Und zwar weil ich weiß, dass sich jeder bei uns den Allerwertesten für die Kinder aufreißt und die Arbeit schwierig genug ist, da könnt ich platzen, wenn Eltern einem eins reinwürgen, um von ihren eigenen massiven Problemen abzulenken. Darum gehts nämlich.


    Wenn du für dich das Gefühl hast, zu wissen, um was es geht, überlege dir, warum du so gehandelt hast und sei 100% sicher, dass es richtig so war. Selbst wenn du weißt, dass man besonnener hätte reagieren können o.ä. rechtfertige dich nicht großartig. In etwa: "Sie haben meine Tochter wiederholt angebrüllt." "Wenn ein Schüler beim 3. Mal freundlicher Ansprache nicht reagiert, werde ich laut. Übrigens ging es da um das Schminken im Unterricht und wenn XY noch ein einziges Mal ihren Lippenstift auspackt sitzt sie den Rest des Schuljahres bei Kollege Müller in der 10b und sie holt die Stunden Freitagnachmittag nach."
    Oder so ähnlich halt ;)


    Du bist Lehrer, bereitest deinen Unterricht gewissenhaft vor, kommst deiner Aufsichtspflicht nach etc. und alles andere ist pädagogische Freiheit. Du machst alles richtig. Komm daher immer wieder auf das Verhalten der Schülerin zurück, um die gehts nämlich.

  • Ich würde jetzt gerne noch einmal bitten mir die Gesprächsinhalte genauer mitzuteilen und wollte noch einmal darum bitten, dass die Kollegin anwesend sein kann. Was kann ich tun, wenn dies wieder nicht erfolgt?

    Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass dir der Gesprächsinhalt so detailliert wie möglich mitgeteilt wird. Dein SL hält die Aussage "Es geht um ihre Beziehung zur Schülerin XY im Unterricht" anscheinend für ausreichend detailliert, ich würde das bestreiten.


    So wie TwoEdgedWorld das vorschlägt, wäre das natürlich am coolsten. Das erfordert aber auch den meisten Mut, denn dieses Vorgehen hat einen Gesichtsverlust der Schulleitung zur Folge, die augenscheinlich ihr Lehrpersonal nicht im Griff hat und sich vorführen lässt. Das kann böse nach hinten losgehen.


    Das wäre für mich die absolut letzte Vorgehensweise, wenn der SL mich auch nach Kenntnisnahme meiner Bedenken zwingt, das Gespräch zu führen. Vorher würde ich dem SL sinngemäß unbedingt noch einmal mitteilen, dass seine Angaben für meine Vorbereitung des Gesprächs nicht ausreichend sind und wenn er mir nicht detailliert mitteilt, was die Mutter als Beschwerde vorgebracht hat, könne ich dieses Gespräch nicht professionell führen. Es wird ja auch kaum in seinem Interesse sein, dass sein Kollegium einen unprofessionellen Eindruck hinterlässt. Sollte ich die geforderten Informationen nicht erhalten, sehe ich mich weder in der Lage noch nach Schulgesetz verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.

  • Du hast einen Rechtsanspruch darauf, dass dir der Gesprächsinhalt so detailliert wie möglich mitgeteilt wird. Dein SL hält die Aussage "Es geht um ihre Beziehung zur Schülerin XY im Unterricht" anscheinend für ausreichend detailliert, ich würde das bestreiten.
    So wie TwoEdgedWorld das vorschlägt, wäre das natürlich am coolsten. Das erfordert aber auch den meisten Mut, denn dieses Vorgehen hat einen Gesichtsverlust der Schulleitung zur Folge, die augenscheinlich ihr Lehrpersonal nicht im Griff hat und sich vorführen lässt. Das kann böse nach hinten losgehen.


    Das wäre für mich die absolut letzte Vorgehensweise, wenn der SL mich auch nach Kenntnisnahme meiner Bedenken zwingt, das Gespräch zu führen. Vorher würde ich dem SL sinngemäß unbedingt noch einmal mitteilen, dass seine Angaben für meine Vorbereitung des Gesprächs nicht ausreichend sind und wenn er mir nicht detailliert mitteilt, was die Mutter als Beschwerde vorgebracht hat, könne ich dieses Gespräch nicht professionell führen. Es wird ja auch kaum in seinem Interesse sein, dass sein Kollegium einen unprofessionellen Eindruck hinterlässt. Sollte ich die geforderten Informationen nicht erhalten, sehe ich mich weder in der Lage noch nach Schulgesetz verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.


    Sollte ich die geforderten Informationen nicht erhalten, sehe ich mich weder in der Lage noch nach Schulgesetz verpflichtet, den Gesprächstermin wahrzunehmen.

    .........das ist ja eine Kernfrage,ob ich trotzdem ohne weitere Info und ohne Beistand einer Kollegin gezwungen werden kann an dem Gespräch teilzunehmen. Ich denke ja. Die Alternative zur Ablehnung ist twoEdgeWords Vorschlag an dem Gespräch teilzunehmen jedoch erst später eine Stellungnahme abzugeben.
    Menschlich bin ich einfach betroffen!

  • das ist ja eine Kernfrage,ob ich trotzdem ohne weitere Info und ohne Beistand einer Kollegin gezwungen werden kann an dem Gespräch teilzunehmen.

    Ich kenne mich leider mit dem Schulgesetz in Rheinland-Pfalz nicht aus, daher kann ich nicht sagen, was eine entsprchechende Dienstordnung dazu sagt.


    Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hat aber einen Gesprächsleitfaden für Schüler-Lehrer-Elterngespräch herausgegeben, in dem auf S. 4 unter III. folgendes zu lesen ist:


    Den Leitfaden findest du hier: KLICK


    Und genau das würde ich meinem SL unter die Nase reiben.

  • Das Problem ist doch nicht, dass der Schulleiter nicht weiß, wie man ein Gespräch führt, oder dass er seine Kollegen ins offene Messer laufen lässt, wenn er so vorgeht, wie er vorgeht. Das Problem ist, im Gegenteil, dass er es darauf anlegt!


    Und ich glaube nicht, dass man sich als Lehrer einem Elterngespräch entziehen darf. Der Schulleiter hat Weisungsbefugnis.


    Was spricht denn gegen Hinzuziehen eures Personalrats? Und hast du solcherlei schon öfter erlebt?

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