Verbeamtung ab Zeitpunkt "Probe" oder Zeitpunkt "lebenszeit"?

  • Hallo,
    ich würde gerne wissen, ob, wenn von einer Verbeamtung gesprochen wird, dies ab dem Zeitpunkt der Einstellung als Beamter auf Probe oder ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung auf Lebenszeit gilt.
    Die Probezeit ist ja theoretisch 3 Jahre. Wenn es um die Altersgrenze geht (45 z.B. in Schleswig Holstein) sollte man dann vor dem 45. Lebensjahr mind. Beamter auf Probe sein? Oder gilt dies erst nach den 3 Jahren Probe? Diese 3 Jahre sind ja schon ausschlaggebend, wenn es um eine mögliche Verbeamtung geht. Sollte man eine Planstelle bekommen bevor man 45 ist, ist man dann schon ofiziell verbeamtet? Ich habe auch gehört, dass die Altersgrenzen in einigen Bundesländern abgeschafft wurden?


    Vielen Dank für die Hilfe! Ich finde diese spezielle Information nirgendwo, aber vielleicht hat ja jemand Erfahrung.


    jujumoko

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