Rückkehr Elternzeit Lehrer NRW

  • Hallo liebes Forum!


    Ich habe eine Verständnisfrage zur Elternzeit betreffend des nachfolgenden Sachverhalts:


    Lehrerin L - Beamtin im Landesdienst NRW - ist noch 31.08.2016 in Elternzeit. Dann endet ihre zweijährige Elternzeit, in der sie zuletzt auch in Teilzeit tätig war. Ihre Stelle bei der ursprünglichen Schule hat sie damit verloren. Für den 01.09.2016 müsste sie sich um eine neue (Vollzeit-)Stelle - in NRW über OLIVER - bemühen. Nun ist L aber bereits wieder schwanger und erwartet das zweite Kind Anfang Oktober 2016. Der 01.09.2016 liegt damit als Termin der Rückkehr bereits im Zeitraum des gesetzlichen Mutterschutzes.


    Kann L davon ausgehen, dass sie ab dem 01.09.2016 wieder auf eine volle (Leer-)stelle gesetzt wird und damit zunächst wieder volle Bezüge erhält? Dies dürfte m.E. so sein, da die Beurlaubung zum 01.09. endet und damit eine Rückkehr in das alte Dienstverhältnis (volle Stelle) eintritt. Hier gilt dann wieder der Mutterschutz bei Fortzahlung voller Bezüge.


    Wird L dann überhaupt an eine Schule zugewiesen?


    L beabsichtigt ohnehin die zweijährige Elternzeit auch für das zweite erwartete Kind in Anspruch zu nehmen.


    Habe ich etwas übersehen?


    Viele Grüße,


    Bingo

  • Hallo,


    was das "Verlieren" der Schule angeht, so habe ich Informationen aus erster Hand aus dem Stellenplanbüro, dass man sich immer bemüht, die Lehrkräfte anschließend auch wieder an der alten Schule einzusetzen, wenn das so gewünscht wird.
    Da Du nun insgesamt vier Jahre draußen sein wirst, musst Du wie auch beim ersten Kind regulär einen Rückkehrerantrag stellen und kannst dort auch Wünsche angeben. Dem versucht man in der Regel zu entsprechen, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen.
    Was die ursprünglich avisierte Vollzeitstelle angeht, so würde sich das aus der Logik ergeben, dass Du vorher offenbar Vollzeit gearbeitet hast. Ggf. könnte es aber auch sein, dass Deine Teilzeitarbeit als letztes maßgebliches Gehalt angesehen wird. Näheres wird Dir das LBV aus erster Hand beantworten können.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • GUck mal nach, was bei euch das Landesbeamtengesetz dazu genau sagt, für Angestellte ist es nämlich inzwischen möglich zum Beginn des Mutterschutzes die Eltenrzeit zu beenden und demnach auch dann den kompletten Mutterschutz Vollzeit-Geld zu erhalten.


    Viele Bundesländer haben das auch für die Beamten bereits umgesetzt. Ansonsten ja, wenn die Elternzeit beendet ist, wird das aktuell gültige Geld im Mutterschutz gezahlt ab dem Tag, nicht das was direkt davor verdient wurde.

  • elternzeit unterbrechen ist überhaupt kein problem, um in den mutterschutz zu gehen.
    antrag auf dem dienstweg und dann läuft das.


    wie das mit dem elterngeld aussieht weiß ich spontan nicht.


    lg


    hab gerade mal nachgeschaut.. dein elterngeld richtet sich nach deinem verdienst in den letzten 12 monaten, dass du in elternzeit warst ist unerheblich.. nur monate in denen du z.b. elterngeld bekommen hast oder ähnliches werden durch den lohn DAVOR ersetzt.


    hier der text:


    "Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. Grundlage der Berechnung sind die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Monate, in denen die Mutter aufgrund der gesetzlichen Mutterschutzfristen nicht arbeiten durfte oder wegen einer schwangerschaftsbedingten Krankheit weniger verdient hat, zählen nicht mit. Das gilt auch für Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld für ein älteres Kind oder Monate, in denen auf Grund von Wehr- oder Zivildienstzeiten Einkommen weggefallen ist. Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zu Grunde gelegt."

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()

  • aah ich hab das falsch verstanden..natürlich hast du ein anrecht auf eine volle stelle und dann natürlich auch anspruch auf volle bezüge im mutterschuz.

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