Krankheit vor dem Wochenende - fehlende Krankmeldung und Konsequenzen

  • Unser Sekretariat hat mich heute darauf hingewiesen,


    dass bei meinem letzten krankheitsbedingten Ausfall keine Krankmeldung vorlag. Krank gemeldet war ich Donnerstag und Freitag und daher der Meinung, ich würde keine Krankmeldung brauchen, sofern ich Montag wieder arbeiten gehen würde. Das war auch der Fall.


    Ich weiß zwar, dass der Arbeitgeber ab dem 1. Tag ein Attest verlangen darf, aber das müsste er mir doch vorab mitteilen?


    Jetzt hab ich in der Pause versucht mich in einem Jura-Forum ein wenig schlau zu machen und fand dort die Info, dass eine Krankmeldung nur zwingend erforderlich gewesen wäre, wenn ich Montag nicht wieder hätte arbeiten können und, dass der Arbeitgeber nicht automatisch annehmen dürfe, dass ich auch am Samstag, also am dritten Tag, noch krank war. Am sichersten wäre es gewesen, ich hätte mich freitags bis Mitternacht beim Arbeitgeber als gesund gemeldet, wahnsinnig realistisch. Möchte der Arbeitsgeber zuvor ein Attest, muss er es dem Arbeitnehmer mitteilen, sofern im Arbeitsvertrag nicht etwas anderes dazu geschrieben steht.


    Nun ist das Ganze über vier Wochen her, so dass ich keine Chance sehe nun noch eine Krankmeldung zu besorgen und nachzureichen. Ich find das jetzt eine saudumme Situation, da mir mehr oder weniger ein "Blaumachen" über`s Wochenende unterstellt wird. Wie würdet ihr das nun handhaben? Was habe ich zu erwarten, sollte ich das Attest nicht nachreichen können, was ich ja nicht kann... Freue mich schon auf meinen Aktenvermerkt :angst: Aber mal ehrlich, kann der Arbeitgeber nach so vielen Wochen noch damit ankommen?


    Gutgemeinte Tipps, a la: Geh das nächste Mal gleich am ersten Tag zum Arzt sind wenig hilfreich, danke ;-)


    Irritierten Gruß Jenny

  • Es kann durchaus sein, dass das Sekretariat mit seiner Haltung falsch liegt. Da die Schulsekretärin nicht weisungsbefugt ist, würde ich einmal abwarten, ob die SL das genauso sieht. Ggf. würde ich nochmal das hessische Beamtengesetz konsultieren. Ansonsten darf die Schule nicht auf Verdacht hin bei Lehrkräften eine Krankmeldung verlangen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ein Tadel bzw. eine Missbilligung, oder wie auch immer das bei euch heißt, ist zwar sehr ärgerlich, dürfte aber formal das geringere Problem sein, wenn du dich nicht gerade in den nächsten zwei Jahren (?) auf eine Funktionsstelle bewerben möchtest.
    Recht viel mehr wird der Schulleiter bei einem "Erstverstoß" - sofern denn einer vorliegt, nicht machen können.
    Trotzdem ist es natürlich besser, so etwas zu vermeiden. Ich würde das Gespräch suchen, evtl. mit dem Personalrat.


    Viel wichtiger wäre, warum der Schulleiter es angebracht sieht, so einen Aufstand zu machen. Hat er den Eindruck, du würdest oft blau machen? Hat er generell eher einen Kontrollzwang? Will er seine Autorität beweisen? Macht er das nur bei dir oder schikaniert er das ganze Kollegium so?
    Oder weiß der Schulleiter etwa gar nichts davon und nur die Sekretärin macht sich wichtig?
    Ich würde also hier bei einem Gespräch doppelt vorgehen - einerseits den Tadel abwenden, andererseits aber herausfinden, was wirklich dahinter steckt und versuchen, die professionelle Beziehung zum SL wieder herzustellen, auch in Bezug auf das Gesamtkollegium. Auch hier kann der PR helfen.


    Der PR kann/sollte auch die gesetzliche Grundlage kennen oder sich einarbeiten, um dir und dem Rest des Kollegiums rechtsicherheit zu geben. Das Thema ist ja noch etwas komplexer als nur die Frage nach der Rolle des Wochenendes. Was ist denn mit TZ-Kollegen, die zwei Tage vor ihrem "freien" Tag krank sind? Brauchen die auch ein Attest? Will der SL auch, dass ihr euch in den Ferien krank meldet? Bekommt ihr dann auch den Erholungsurlaub erstattet, wenn ihr bspw. in den Sommerferien vier Wochen krank seid? Wenn der SL dieses Fass aufmachen möchte, sollte man ihm klar machen, dass er damit auch deutlich mehr Arbeit und Ärger für sich selbst verursacht.


    EDIT: Wenn es auf Mobbing/Bossing herausläuft, könntest du eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen deinen SL einleiten. Wenn der SL pauschal ohne jede Rechtsgrundlage das gesamte Kollegium schikaniert, kann der PR stellvertretend eine "dienstliche Beschwerde" bei der übergeordneten Behörde einreichen.

  • Ich würde meine Sachbearbeiterin bei der Behörde anrufen und das da klären. Die sind rechtlich eigentlich immer auf der Höhe.


    Nach meiner Meinung und aus persönlicher Erfahrung. Wenn du dich für Donnerstag und Freitag krank gemeldet hast (und nicht ab Donnerstag), dann brauchst du auch kein Attest. Hättest du Montag noch gefehlt, hätten Samstag und Sonntag mitgezählt.


    Das ist echt knifflig manchmal.
    Ich habe donnerstags frei und melde mich manchmal auch kindkrank am Mittwoch und Freitag. Dann reiche ich auch nur ein Attest für genau die 2 Tage ein. Weiß doch keiner ob das Kind Donnerstag von jemand anderem betreut wurde, oder ich neben meiner Vorbereitung zu Hause ich das Kind hüten konnte.


    LG Anja

  • Hallo,
    meine Sekretärin hat dies auch einmal behauptet (nämlich, dass man eine Krankmeldung bräuchte, wenn man die zwei Tage vor oder nach dem Wochenende krank ist). Ich war damals auch sehr irritiert, weil ich das bis dahin noch nie so gehört habe. Habe mich dann aber direkt bei meinem SL erkundigt und der hat mir gesagt, dass für uns Lehrer die Regelung gilt, dass wir ab dem 4. Krankheitstag ein Attest brauchen, d.h. drei Tage kann man sich unattestiert krank melden. Ich arbeite in Hessen, weiß aber nicht, ob das jetzt die Regelung in meinem Schulamtsbezirk ist oder ob das so für ganz Hessen gilt. Am besten wirklich erst mal den PR fragen, wenn du deinen SL nicht direkt ansprechen willst.

  • Es gibt einen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten bzgl. der Berechnung von Krankheitstagen.
    Beamte : Werktage werden gerechnet.
    Angestellte: Kalendertage.


    Gruß

  • Es gibt einen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten bzgl. der Berechnung von Krankheitstagen.
    Beamte : Werktage werden gerechnet.
    Angestellte: Kalendertage.


    Gruß

    Quelle?


    Es würde zwar zur allgemein miesen Behandlung von Angestellten als Lehrer zweiter Klasse passen, aber dass man sich für ohnehin arbeitsfreie Tage seine Arbeitsunfähigkeit mit einem Attest bescheinigen lassen muss halte ich dann doch für Unsinn. Das gibt es ja noch nicht mal bei Angestellten in der freien Wirtschaft.

  • Für die Kalendertage bei Angestellten:


    Entgeltfortzahlungsgesetz §5 Anzeige- und Nachweispflicht
    "(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. [...] "


    Ist (auch) insofern wichtig, als das die Entgeltfortzahlung nach 6 Wochen endet (-> Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse).


    Gruß
    Nitram

  • Hier noch eine rechtsverbindliche Quelle:


    https://www.phv-nw.de/system/f…rerraete_erkrankung_1.pdf

    Mit der Quelle schießt man sich aber ins eigene Bein, denn Tarifbeschäftigte können keinen Dienst versäumen und wenn auch nur an Arbeitstagen, also braucht man ab dem 3. Tag eine Krankmeldung und nicht mehr, denn niemand kann ja nachweisen, dass ich nicht an meinem freien Tag gesund war, wenn ich mich dort nicht krankgemeldet habe.

  • @Susannea


    Den Einwand kann ich ad hoc nicht nachvollziehen. Geltendes Recht ist geltendes Recht - und es lohnt sich, dieses zu kennen, ganz gleich wie gelegen einem das in der jeweiligen Situation kommt oder auch nicht kommt.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • @Susannea


    Den Einwand kann ich ad hoc nicht nachvollziehen. Geltendes Recht ist geltendes Recht - und es lohnt sich, dieses zu kennen, ganz gleich wie gelegen einem das in der jeweiligen Situation kommt oder auch nicht kommt.

    DAs kann nicht geltendes Recht sein, weil ein Angestellter gar keinen Dienst hat ;)
    Es ist also inhaltlich schon falsch, woher soll man dann wissen, ob der Rest richtig ist. Und wie gesagt, es ist auch vollkommen unlogisch diese Unterscheidung, weil sie nie autreten wird, da kein Angestellter sich wohl für seinen freien Tag oder das Wochenende krank meldet, wenn er nicht eh krankgeschrieben ist.

  • Wenn ich mich für Donnerstag und Freitag krank gemeldet habe, woher will der Arbeitgeber dann wissen, ob ich am Samstag und Sonntag auch krank war, um von mir ein Attest wegen angeblich 4 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit verlangen zu können?

  • Wenn ich mich für Donnerstag und Freitag krank gemeldet habe, woher will der Arbeitgeber dann wissen, ob ich am Samstag und Sonntag auch krank war, um von mir ein Attest wegen angeblich 4 Kalendertagen Arbeitsunfähigkeit verlangen zu können?

    Genau das meine ich. Es macht also überhaupt keinen Unterschied, ob da nun Kalendertage oder Arbeitstage steht.

  • Das finde ich heftig, das ist doch regelrecht Schikane. Ich z.B. bin nur sehr selten krank und wenn ich sowas wie Magen Darm Infekt oder schlimme Erkältung habe (wo ich davon ausgehe, dass ich keine verschreibungspflichtigen Medikamente brauche) und mich einfach mies fühle, setze ich mich gar nicht erst stundenlang ins Wartezimmer sondern nutze oft nur ein oder zwei Tage, wo ich mich einfach ins Bett lege. Dann hab ich dementsprechend auch kein Attest und wenn es zwei Tage nicht überschreitet, passt das doch.
    Davon ausgehen, dass du am WE auch noch dienstunfähig warst, könnten sie doch höchstens, wenn du Montag morgen ohne jegliche Vorbereitung zur Schule gekommen wärst. :hitze::autsch:

  • Das habe ich auf der Homepage vom staatlichen Schulamt Nürnberg gefunden:



    Attest

    • Für Erkrankungen, die länger als drei Kalendertage dauern, ist der Schule spätestens am vierten Kalendertag, auf Verlangen des Schulleiters auch früher, ein ärztliches Zeugnis (=Attest) im Original vorzulegen.
      Achtung:

      • Erkrankung am Freitag und am darauf folgenden Montag = vier Kalendertage => Attestpflicht.
      • Erkrankung am Donnerstag und am Freitag, Gesundmeldung am folgenden Montag = vier Kalendertage => Attestpflicht.



      Ich kenne auch die Unterscheidung Beamte / Angestellte. D.h. bei uns wird von Beamten auch kein Attest bei Krankheit am Donnerstag und Freitag verlangt. Ich habe selbst schon mal am Montag und Dienstag gefehlt und brauchte auch kein Attest.

  • Erkrankung am Donnerstag und am Freitag, Gesundmeldung am folgenden Montag = vier Kalendertage => Attestpflicht.



    Ich kenne auch die Unterscheidung Beamte / Angestellte. D.h. bei uns wird von Beamten auch kein Attest bei Krankheit am Donnerstag und Freitag verlangt. Ich habe selbst schon mal am Montag und Dienstag gefehlt und brauchte auch kein Attest.

    Da liegt eben der Hase begraben, ich melde mich gleich von Donnerstag bis Freitag (bzw. aktuell sogar nur für Donnerstag!) krank und bin damit ab Samstag gesund gemeldet und benötige kein Attest.
    Hier benötigt nur jemand (egal ob Angestellter oder Beamter) ein Attest, wenn er Montag auch noch fehlt.

  • Ich war jetzt davon ausgegangen, dass man das immer so macht. Ich melde mich immer nur für konkrete Tage krank. Nie unbestimmt und melde mich dann wieder gesund. D.h. ich rufe dann z.B. am Donnerstag an und sage: "Ich kann heute und morgen leider nicht in die Schule kommen, weil ich krank bin". Nie würde ich sagen: "Ich komme für den Rest der Woche nicht und melde mich, wenn ich wieder gesund bin".


    Also braucht man bei erstgenannter Praxis nie ein Attest. Fände ich auch komisch. Denn ich kann immer behaupten, am Samstag gesund gewesen zu sein, dass muss man mir ja erst mal nachweisen, dass ich das nicht war. Abgesehen davon, mein Alltag läuft ja weiter (Einkaufen, Kinder etc., dafür ich ja auch fit genug sein. Nur für die Schule reicht es halt manchmal nicht). Daher die Krankmeldung.

  • Das habe ich noch nie gehört. Bei uns (NRW) muss ab dem dritten versäumten Arbeitstag ein Attest vorliegen. Einzige Ausnahme ist übers Wochenende, also wenn man freitags und am darauf folgenden Montag fehlt. Wenn ich Donnerstag und Freitag fehle und am Montag wieder antrete, brauche ich kein Attest. Das wäre auch absurd, zumal ich freitags meinen freien Tag habe (Teilzeit...). Dann müsste ich ja schon wegen eines Fehltages am Donnerstag ein Attest einreichen, weil ich Freitag bis Sonntag nicht in die Schule muss.

  • Meldet sich von euch jemand wirklich gesund? So wie im Zitat oben gefordert? Das habe ich noch nie gemacht. Bei uns läuft es eher so: Wenn ich mich nicht mehr melde, gehen sie davon aus, dass ich wieder komme.

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