streikbrechen

  • Dass nur wenige Menschen in einem Kollegium streiken gehen- seis drum. Dass sich aber diejenigen, die nicht streiken möchten auch noch bei denen beschweren, die es tun (Stichwort Mehrarbeit, weil SchülerInnen betreut werden müssen) finde ich schon ein starkes Stück.
    Klar, wir sind keine Metallarbeiter aber für mich ist das streikbrechen, wenn man hier von Mehrarbeit spricht. Anweisen darf die jedenfalls niemand, oder sehe ich da was falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Aufsichtspflicht der Schule, das heißt, selbstverständlich wird der streikende Kollege vertreten. Die vertretenden KollegInnen wissen nicht mal den Grund der Abwesenheit. Ob es am Ende eine "richtige Vertretung" oder "nur " eine Aufsicht ist, macht in der Praxis sicher keinen Unterschied.
    Soweit ich es verstanden hatte: eine Vertretung dürfte nicht angeordnet werden, eine Aufsicht schon.


    chili

    • Offizieller Beitrag

    In der Regel gehen nur wenige Menschen in Lehrerkollegien streiken, weil sie verbeamtet sind und nicht streiken dürfen. Die Angestellten haben bei uns zum Teil gestreikt. So what. Beschweren ist halt Einstellungssache - da wird man die sich beschwerenden Kolleg*innen nicht ändern können.
    Rechtlich gesehen dürfen keine Kollegen als Streikbrecher eingesetzt werden, wohl aber als Aufsicht, denn die Schule muss ungeachtet des Streiks die Aufsicht gewährleisten.

  • Aufsichtspflicht der Schule, das heißt, selbstverständlich wird der streikende Kollege vertreten. Die vertretenden KollegInnen wissen nicht mal den Grund der Abwesenheit. Ob es am Ende eine "richtige Vertretung" oder "nur " eine Aufsicht ist, macht in der Praxis sicher keinen Unterschied.
    Soweit ich es verstanden hatte: eine Vertretung dürfte nicht angeordnet werden, eine Aufsicht schon.


    chili

    Also doch, bei uns ist klar, wer streikt und diese Stunden werden nicht vertreten, sondern nur beaufsichtigt und nur so darf es auch rechtlich sein.

    • Offizieller Beitrag

    Okay: dann noch mal deutlich
    "AN MEINER SCHULE" ... wissen die KollegInnen nicht mal, warum jemand nicht da ist, bzw. dass jemand streikt.


    Ich habe einmal mitbekommen, wie eine angestellte Kollegin unserem Schulleiter mitteilte, dass sie streiken wird. Selbstverständlich mit Hinweis, dass sie Materialien bereitstellt und so weiter. Am Streiktag fehlte sie, ich war nicht die Vertretung, der vertretende Kollege wusste nicht, warum sie nicht da ist (würde man auch so nicht unbedingt nachfragen, wenn man nicht selbst Kontakt hat: "Selbst krank? Kind krank? Todesfall? Fortbildun? Streik?" ENtweder wird es erzählt, man weiß es oder es war's.


    chili

  • Okay: dann noch mal deutlich
    "AN MEINER SCHULE" ... wissen die KollegInnen nicht mal, warum jemand nicht da ist, bzw. dass jemand streikt.


    Ich habe einmal mitbekommen, wie eine angestellte Kollegin unserem Schulleiter mitteilte, dass sie streiken wird. Selbstverständlich mit Hinweis, dass sie Materialien bereitstellt und so weiter. Am Streiktag fehlte sie, ich war nicht die Vertretung, der vertretende Kollege wusste nicht, warum sie nicht da ist (würde man auch so nicht unbedingt nachfragen, wenn man nicht selbst Kontakt hat: "Selbst krank? Kind krank? Todesfall? Fortbildun? Streik?" ENtweder wird es erzählt, man weiß es oder es war's.


    chili

    Ganz ehrlich, dann ist die Kollegin sogar zu blöd zum Streiken, denn da ist ja der Sinn, dass dies bekannt ist, sonst kann ich mir das auch klemmen. Das der Schulleiter dies nicht unbedingt weiter erzählt, ist doch klar.

  • @Bolzbold, wir sind alle Angestellte. Wenn dann also nur ein klägliches Häuflein versucht, für Gerechtigkeit unter Angestellten (nicht mal im Vergleich zu den Beamten!) zu kämpfen, ist es schon schade, wenn Kollegen sich auch noch darüber beschweren, dass sie -anstatt Unterricht zu machen- beaufsichtigen sollen :neenee:


    Im Grunde könnten wir das gesamte Schulsystem im Bundesland lahmlegen. Insofern ists halt doch Streikbrechen, wenn der Großteil der normalen Arbeit nachgeht.

  • et voilà, die GEW schreibt:



    Aufsichtspflicht






    Die Beschäftigten an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen sind angewiesen, durch Aufsichtsmaßnahmen Schaden von den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen abzuwenden. Die inhaltliche Ausfüllung dieser Aufsichtspflicht ist nur sehr allgemein geregelt. Die Aufsichtspflicht ist eine Amtspflicht der Lehrerinnen und Lehrer und damit auch Ersatz für die elterliche Aufsichtspflicht.
    Wenn in einem Arbeitskampf die Arbeit suspendiert ist, schließt das die Aufsichtspflicht mit ein. Gleichwohl kann über eine Notdienstvereinbarung mit der Gewerkschaft die Aufsicht sichergestellt werden.
    Ansonsten müssen die Eltern ihre Kinder betreuen. Wenn ihnen nichts anderes übrig bleibt, können sie ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Dies gilt dann als Verhinderung ohne Verschulden.

  • Ich habe einmal mitbekommen, wie eine angestellte Kollegin unserem Schulleiter mitteilte, dass sie streiken wird. Selbstverständlich mit Hinweis, dass sie Materialien bereitstellt und so weiter.

    Auf so eine Idee können auch echt nur Lehrer kommen...


    Gruß !

  • Auf so eine Idee können auch echt nur Lehrer kommen...

    Noch besser: Wir streiken/demonstrieren nach Dienstschluss. ;)



    Nota bene: Hat übrigens gewirkt, der Landrat ist im Punkto Aufstockung der Pflichtlektionenzahl zurückgerudert.

  • Schantalle, das hängt aber vermutlich auch vom Bundesland ab, in Berlin muss ja die Grundschule bis 13:30 Uhr die Betreuung sicher stellen und somit geht dies nur durch Lehrer oder Erzieher und da die Beamten ja auch arbeiten müssen, können sie die Aufsicht übernehmen. Mehr wird es dann meist eh nicht, wenn man dann zwei Klassen z.B. gleichzeitig hat, weil eben nicht genug Lehrer/Erzieher da sind.

  • Auf so eine Idee können auch echt nur Lehrer kommen...
    Gruß !

    Man ist auch in keinster Form dazu verpflichtet, dem Schulleiter oder Arbeitgeber eine Streikteilnahme anzukündigen....


    Selbstverständlich kann man auch entsprechende Fragen des Schulleiters, ob man streiken wird, unbeantwortet lassen (oder auch unwahr beantworten)

  • Ein Streik wäre natürlich viel effektiver, wenn er den gesamten Schulbetrieb vorübergehend zum Erliegen bringen würde. Das würde den berechtigten Forderungen der angestellten Kollegen wirklichen Nachdruck verleihen. Wären wir alle Angestellte und könnten geschlossen streiken, dann hätte das den maximalen Effekt und man könnte vieles durchsetzen.


    Das gespaltene Zwei-Klassen-Kollegium ist so gesehen ein Segen für den Arbeitgeber/Dienstherren. Die Beamten werden zwangsweise gegen ihre streikenden Kollegen eingesetzt um deren Streik möglichst den Wind aus den Segeln zu nehmen. Das ist für alle Beamten frustrierend, die innerlich solidarisch mit ihren angestellten Kollegen stehen und sich ebenfalls ein Ende des Zwei-Klassen-Kollegiums herbeiwünschen. Für die streikenden Angestellten ist es ebenfalls frustrierend.

  • Das Problem am Streik im Bildungssystem ist, dass er nicht die Leute unter Druck setzt, die über die Bezahlung oder die Bildungspolitik entscheiden.


    In der Praxis sind die Leidtragenden die Kollegen, die nicht streiken dürfen und mit der doppelten Anzahl der Schüler da stehen und die Autofahrer, die zufällig die Demonstrationsstrecke queren müssen.
    Da die Streiks immer schön zwischen den Berufsverkehrsphasen stattfinden, sind dann auch hauptsächlich die Autofahrer betroffen, die eher wenig mit Bildungspolitik am Hut haben, weil sie bereits Rentner sind.
    Die Schüler sehen sich meiner Erfahrung nach übrigens nicht als Leidtragende.


    Da es keine Stelle gibt, die die langfristigen Kosten im Bildungssystem bilanziert, fällt das eigentlicher Streikdruckmittel, die Verluste/Kosten, bei einem Bildungsstreik unter den jetzigen Bedingungen völlig aus und es bleibt eine reine Aufmerksamkeits-/PR-Aktion.


    Streiken hingegen Angestellte eines Wirtschaftsunternehmens, dann wird dort sehr schnell ausgerechnet, was jeder Tag des Streiks das Unternehmen kostet. Weil diese Kosten weh tun und bilanziert werden müssen, wird dann auch entsprechend schnell reagiert.

  • Die Schüler sehen sich meiner Erfahrung nach übrigens nicht als Leidtragende.

    Dann streikt ihr falsch. Von unseren Schülern sind zwei Wochen vor uns Lehrern ca. 500 ebenfalls vor dem Regierungsgebäude in Liestal aufmarschiert.

  • Waren sie so wütend, dass sie ihre stimmberechtigten Eltern und die ihre Bekannten mobilisiert haben oder war das eine Gaudi-Aktion nach dem Motto "Mal was anderes als Schule" für die Mehrheit der Schüler?

  • Sie sind ohne Eltern oder Bekannte gegangen und zwar genau wie wir nach Unterrichtsschluss. Es hat ihnen einfach gestunken. (... und naja, wir haben auch ein bisschen Stimmung gemacht ... ;) )

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