OBAS - Anrechnung vorherige Tätigkeiten auf die Erfahrungsstufe

  • Hallo zusammen,


    Ich werde nach den Sommerferien eine OBAS Stelle antreten und versuche, so viel Papierkram bzgl. Einstellung etc. im Vorraus zu erledigen wie es geht. Ein Punkt auf meiner Liste ist die Eingruppierung.
    E13 ist klar, allerdings ist mir nicht ganz klar welche Erfahrungsstufe ich dort bekomme: In meinem Fall:


    Ca. 18 Monate SHK Tätigkeit während des Studiums (Lehre) und 22 Monate bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Wenn alles anerkannt wird bin ich Stufe 3, wenn die SHK Tätigkeit nicht anerkannt wird werde ich wieder auf Beginn Stufe 2 gesetzt, richtig?


    Oft hört man, dass im Studium absolvierte Tätigkeiten nicht zählen (wohl weil die nicht zur Berufserfahrung laut OBAS zählen), aber bei der GEW findet man ein Beispiel, wo SHK Tätigkeiten doch angerechnet werden.


    Deshalb meine Frage: Konntet ihr Tätigkeiten während des Studiums anrechnen lassen oder nicht?
    Wenn es einen Versuch wert ist würde ich nämlich anfangen alle nötigen Unterlagen zu besorgen etc.

  • Bei mir wurden früher auch Tätigkeiten (Lehre) während des Studiums anerkannt. Allerdings bin ich nicht als OBAS in den Schuldienst gekommen. War eigentlich ganz unproblematisch geregelt worden.(NRW)

  • Ich würde auf jeden Fall alles einreichen! Mir hat das erst im Seminar eine Kollegin gesagt, und nachdem ich so ziemlich alle Belege (einschließlich Studentenjobs und freiberufliche Tätigkeiten) eingereicht habe, wurde ich höhergestuft. Was genau mitgezählt hat, weiß ich aber nicht. Allerdings lagen da auch deutlich mehr Jahre nach Studienabschluss. Aber Versuch macht kluch!

  • Bei mir wurde alles nach dem Studienabschluss angerechnet.Ich denke daher, dass Du da "schlechte" Karten hast.


    Bei der Verbeamtung wurden auch tagesgenau Zeiten aus meiner Ausbildung bzw. Kindererziehungszeiten angerechnet.

  • okay, also auch hier: Nix genaues weiß man nicht...


    Unglaublich was die Bezirksregierungen da veranstalten. Anscheinend ist alles was die machen tagesformabhängig..

  • Du fasst das schon richtig zusammen, es hängt davon ab, wie dein Sachbearbeiter morgen gesch... hat. Ich erzähle mal das, was ich aus dem aktuellen Stand unseres OBASlers (seit 02/16 dabei) und mir (02/13 begonnen) weiß. Alles gilt für die Bezirksregierung Düsseldorf.


    Unser aktueller OBASler wartet seit vier Monaten auf seinen entgültigen Bescheid. Er hat vorher vier Jahre (!) gearbeitet. Nach Auskunft seiner Sachbearbeiterin erfolgt eine Eingruppierung in Stufe 2, weil es irgendeinen neuen Erlass gibt, dass für die erste Eingruppierung in den TV-L beim OBAS erst nach sieben(?) Jahren die Stufe 3 erfolgt. Da er aber immer noch keinen Bescheid hat, kann er außer Abwarten aber auch nicht viel machen.


    Bei mir wurden zu Beginn der Ausbildung 1,5 Jahre Trainee und 1,5 Jahre (-15 Tage, weil ich mitten im Monat meine erste Stelle angefangen habe, wird gleich wichtig!) anerkannt. Meine erste Eingruppierung erfolgte in Stufe 2, weil ich 15 Tage zu wenig für Stufe 3 gearbeitet hatte. Natürlich stieg ich auch nicht nach 15 Tagen auf, sondern nach zwei Jahren. Soweit, so nett... Bei meiner Verbeamtung habe ich ebenfalls alle Dienstzeiten erneut eingereicht. Dort sollte alles anerkannt werden, was über die für OBAS erforderlichen zwei Jahre geht, also zusätzlich zum Zivildienst noch einmal 11 Monate und 15 Tage. Interessanterweise wurde mir dies mit folgender Begründung abgelehnt: "Traineezeiten sind nicht als Berufserfahrung anzuerkennen, weswegen lediglich der Zivildienst anerkannt wird."


    Ich habe dann überlegt, ob ich deswegen Rechtsmittel einlegen soll - letztlich ging es da aber nur um ein paar 100 Euro auf die gesamte Lebenszeit gerechnet (ich erreiche die letzt Stufe 11 Monate später und habe somit vor der Pension 11 Monate weniger das höhere Gehalt bezogen). Hab es dann sein gelassen. Du siehst aber, es ist absoluter Zufall, wie man eingruppiert wird - ein Unding, wie ich finde. Jede Bezirksregierung, jeder Sachbearbeiter kocht da sein eigenes Süppchen.


    Rechne also erstmal nicht damit, mehr als 13-2 zu bekommen. Vor allem die Zeiten vor Abschluss des Masters werden eigentlich nie anerkannt - außer dein Bearbeiter hatte einen hervorragenden Stuhlgang am Morgen

  • Okay Kalle29, das ist ja wirklich lächerlich bei dir gelaufen...


    Dann stelle ich mich schonmal auf 13-2 ein, im Vergleich zu jetzt immernoch eine immense Steigerung!


    Weiß eigentlich jemand warum genau die SHK Tätigkeiten, die nach dem Bachelor, also einem berufsqualifizierenden Abschluss (zumindest in der Theorie) erworben wurden, nicht angerechnet werden? Dass diese nicht zur Berufserfahrung nach OBAS zählen leuchtet ein, da hierfür ja ein Master o.ä benötigt wird und es dort explizit so ausformuliert ist.


    Aber ich durfte z.B. erst aufgrund meines Bachelors bestimmte Veranstaltungen betreuen. Und das ich neben meiner Tätigkeit als SHK, die ich nur aufgrund eines Bachelors ausüben durfte, freiwillig einen Master mache hat doch damit nun wirklich nichts zutun.


    Das ist doch völlig offensichtliche Lohndrückerei und nichts weiter...

  • Das ist doch völlig offensichtliche Lohndrückerei und nichts weiter...

    Kann man so stehen lassen, wenn man will.


    Edit: Ich persönlich habe wenig Probleme damit, dass erst alle Arbeiten nach dem notwendigen Abschluss (hier: Master) gezählt werden. Es kann in der Qualifikation schon einen Unterschied machen, ob ich eine Arbeit als Bachelor oder als Master durchführe.


    Edit2: Da es meines Wissens nach für Lehrer auch keine Eingruppierungsvorschrift im TV-L gibt, könnten die dir sogar nur 13-1 geben.

  • Hallo das Higgs.


    Ich habe mal meine alten Unterlagen rausgesucht. Bei mir ist wie folgt abgelaufen:


    Alle lehrenden Tätigkeiten in der Prüfungsphase Bachelor und Master wurden anerkannt.
    Alle lehrenden Tätigkeiten während des Masters wurden nicht anerkannt, sondern nur die an der FH.
    Habe mal meine Kollegen gefragt, wie es bei ihnen abgelaufen ist. Erstaunlicherweise wurde bei jedem unterschiedlich verfahren.
    Es ist eine "kann" und nicht muss Entscheidung des zuständigen Sachbearbeiters. Scheint tatsächlich so zu sein wie kalle29 geschrieben hat. Fraglich ist das allerdings mit dem Stuhlgang:-)
    Den Bescheid habe ich 5 Monate nach der Beantragung erhalten. Bzrg Detmold

  • Nach Auskunft seiner Sachbearbeiterin erfolgt eine Eingruppierung in Stufe 2, weil es irgendeinen neuen Erlass gibt, dass für die erste Eingruppierung in den TV-L beim OBAS erst nach sieben(?) Jahren die Stufe 3 erfolgt.


    Dies ist in der Tat keinen Erlaß sondern die neue Entgeltordnung für Lehrer.


    Damals gab es einen Abzug i.H.v 70€ wat weiß ich für die Nichterfüller in E13. Er wurde immer kleiner für jeden wirksamen Tarifabschluß und sollte jetzt ca. 7,20€ sein.
    Da es jetzt sonst keinen Unterschied zu E13 und E13SR (also die Erfüller) gäbe, haben sie sich für die längeren Stufenzeiten entschieden.


    Ebenfalls muß man allerdings auch zwischen Berufserfahrung (NACH dem Studienabschluß) und den damaligen Erlaß zu "Förderlichen Zeiten" unterscheiden, womit man evtl. noch einiges angerechnet bekommen konnte. Dieser lief Ende 2013 aus.


    2014 gab es einen neuen Erlaß, der nur für OBAS, VOBASF, PEf gilt, dessen Wortlaut lautet:


    " Die Anerkennung von Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit als ‚förderlich’ im Sinne des § 16Abs. 2 Satz 4 TV-L bezieht sich regelmäßig nur auf die bei der Einstellung des Beschäftigten vorzunehmendeErsteinstufung. Ob und in welchem Umfang eine Anrechnung von Beschäftigungszeitenüberhaupt vorgenommen werden soll, hängt von einer Ermessensentscheidung des Arbeitsgebers ab.Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf die Anrechnung förderlicher Zeiten hat der Beschäftigtenicht.“"


    Die Zeiten der großzügigen Anerkennung sind vorbei, da es so viele Lehrer auf dem Markt gibt.

  • Habe mir mal die neue Entgeltordnung für Lehrer durchgelesen, was bedeutet für mich als Nichterfüller das hier:



    "(Nichterfüller) können unter denselben Voraussetzungen, zu denen vergleichbare Beamte befördert werden, höhergruppiert werden. ABER: die jeweils geltende beamtenrechtliche Beförderungswartezeit verlängert sich um fünf Jahre."


    Bin ich auch nach Abschluss der OBAS mit 2.StEx immer noch Nichterfüller?

  • Für mich ergibt sich da gerade noch eine Frage:


    Da es ja durchaus sein kann, dass ich dann auf Stufe 1 gesetzt werde (was für mich nicht akzeptabel ist, unter diesen Vorraussetzungen würde ich die Stelle nämlich nicht antreten):


    Gibt es eine Möglichkeit vor Unterzeichnung des Vertrages zu erfahren, welche Stufe man erhält? Wenn ich Kalles Beitrag richtig deute wird man zunächst einmal immer in Stufe 1 gesteckt und dann nach Monaten erfährt man, welche Stufe einem zusteht, sodass man dann wahrscheinlich eine Nachzahlung erhält.
    Allerdings kaufe ich so doch die Katze im Sack da ich gar nicht weiß, wie ich eingestuft werde!?


    Wenn dem so wäre ist es doch aus meiner Sicht das einzig richtige, die Stelle erst zum 1.11 anzutreten, da ich dann die 2 Jahre vollhabe und auf jeden Fall in Stufe 2 komme. Auf die 2 Jahre während der OBAS kommt so nämlich ein nicht unerheblicher Betrag zusammen!


    Na da wird sich aber meine neue Schule freuen... Die rechnen nämlich ab Sommer mit mir...

  • Natürlich spielt aber folgendes eine Rolle:


    -- wird man nach der OBAS verbeamtet? (Alter ?)


    -- will man echt Lehrer werden oder läßt man diese 2000€ netto im Jahr wirklich entscheiden? (Fände ich nämlich bockig) Ich fing mit 1880€ mtl an!
    StKl 1, keine Kirchensteuer: 2088€ netto dann ein Jahr 2257€ netto.


    -- eine spätere Möglichkeit (sprich in einem paar Jahren) in die OBAS zu kommen wird es so gut wie nicht geben...


    -- wenn man schlau ist, dann setzt man sich schon mit dem Personalrat in Verbindung und sammelt ALLE Belege, die einem helfen könnten. Der PR muß nämlich die Erfahrungsstufe zustimmen.


    -- wenn man den von mir genannten Erlaß von 2014 durchliest (*huste*) (vgl. Anhang), sollte sich darauf stützen und proaktiv werden ....

  • Hallo callum,


    -- Einer Verbeamtung nach der OBAS steht nichts im Weg.


    -- Bei der ganzen Sache geht es mir gar nicht ums Geld sondern darum, wie dreist mitlerweile Löhne gedrückt werden. Ich bekomme es überall mit. Ob wie jetzt an der Uni mit 100% Arbeit bei 50% Stelle oder sonstwo. Irgendwo ist bei mir eine Grenze erreicht und als ich von dem TVL-Lehrer las ist mir echt der Kitt aus der Brille gefallen. Und dort ist meine Grenze eben erreicht.


    -- das denke ich auch!


    -- das werde ich tun, vielen Dank


    -- Ja das angehangene Dokument spendet da ja doch etwas Hoffnung.


    Vielen Dank für den Tipp mit den PR, ich werde mich dort einmal melden und meine Situation ansprechen.


    Sollte doch alles schiefgehen und ich 13-1 werden kann ich ja nach reiflicher Überlegung mich doch dazu entschließen, es zu machen. Nur um glaubhaft zu verhandeln stelle ich micht erstmal auf den Standpunkt, dass dies für mich nicht akzeptabel ist.

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