• Hallo,
      ich bin in einer ziemlichen Zwickmühle und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
      Seit über einem halben Jahr plane ich die Abschlussfahrt für meine Klasse im nächsten Schuljahr (dann 10. Klasse) Jetzt sind aber meine beiden Begleitpersonen, die mir zugesagt haben mitzufahren, abgesprungen. Sie meinen, sie können keine Verantwortung mehr für diese Klasse übernehmen. Es ist dazu zu sagen, dass es sich um eine nicht einfache Klasse handelt, die in den letzten Wochen immer schwieriger geworden ist.
      Jetzt bin ich ratlos, denn ich habe schon Anzahlungen getätigt und komme um Stornokosten auch nicht mehr rum. Was soll ich jetzt machen? Ich habe keine große Auswahl noch andere Kollegen zu fragen. Und ich möchte schon gerne die Fahrt machen, denn ich finde es wichtig für das Sozialverhalten und den Zusammenhalt.


      Lg


    • http://www.lehrerforen.de/#
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  • ich bin in einer ziemlichen Zwickmühle und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Seit über einem halben Jahr plane ich die Abschlussfahrt für meine Klasse im nächsten Schuljahr (dann 10. Klasse) Jetzt sind aber meine beiden Begleitpersonen, die mir zugesagt haben mitzufahren, abgesprungen. Sie meinen, sie können keine Verantwortung mehr für diese Klasse übernehmen. Es ist dazu zu sagen, dass es sich um eine nicht einfache Klasse handelt, die in den letzten Wochen immer schwieriger geworden ist.
    Jetzt bin ich ratlos, denn ich habe schon Anzahlungen getätigt und komme um Stornokosten auch nicht mehr rum. Was soll ich jetzt machen? Ich habe keine große Auswahl noch andere Kollegen zu fragen. Und ich möchte schon gerne die Fahrt machen, denn ich finde es wichtig für das Sozialverhalten und den Zusammenhalt.

    Wenn zwei Kollegen sagen, dass sie für diese Klasse keine Verantwortung mehr übernehmen können, dann solltest Du Dir dringend überlegen, ob Du das noch kannst. Und für das Sozialverhalten und den Zusammenhalt kommt eine Abschlussfahrt ohnehin etwas spät.


    Für die Stornokosten haftest Du übrigens nicht, es sei denn, Du hast den Reisevertrag als Privatperson unterschrieben.



    Viele Grüße
    Fossi

  • Wenn die Begleitpersonen abspringen, ist das erstmal überhaupt nicht dein Problem. Die Schulleitung ist nun gefragt, Kollegen zu bestimmen (notfalls mit dienstlicher Anweisung) die mitfahren. Wieso sind die Kollegen abgesprungen? Sie sind sich bewusst, dass sie eventuell für die Stornokosten aufkommen müssen, wenn die Reise deswegen abgesagt werden muss? So wie ich den Eingangspost verstanden habe, sind die Kollegen abgesprungen weil sie "keine Lust mehr" auf die Klasse haben. Diesen "Grund" akzeptiert keine Reiserücktrittskostenversicherung dieser Welt... Also zu deiner Beruhigung. Du hast kein Problem. Nur deine Schulleitung und die lustlosen Kollegen.

  • Wenn ich das aus älteren Threads richtig in Erinnerung habe, dann sind Klassenfahrten in NRW (-anders als in anderen Bundesländern) keine Dienstpflicht. Da kann es unter Umständen schwer werden, jemanden per Dienstanweisung zu verpflichten.
    Trotzdem sehe ich es prinzipiell ähnlich: Das Problem hat der Schulleiter und die beiden Kollegen. Allerdings wird man als "Organisator" der Fahrt natürlich automatisch mit reingezogen.

  • Sie sind sich bewusst, dass sie eventuell für die Stornokosten aufkommen müssen, wenn die Reise deswegen abgesagt werden muss?

    Unsinn.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wann ist denn die Abschlussfahrt genau? Du schreibst "im nächsten Schuljahr (dann 10. Klasse)": zu Beginn des Schuljahrs oder erst am Ende?
    Ist die Fahrt am Ende/im Verlauf der 10. Klasse, dann hat die Klasse durchaus ja noch die Chance, sich bis dahin positiv zu entwicklen. Würde das dann in der Klasse thematisieren und es zu "ihrem Problem" machen, dass niemand aus pädagogischen Gründen mit ihnen mit will/es verantworten kann. Es lieg dann an der Klasse, ob die Fahrt stattfinden kann oder nicht.


    Ist die Fahrt bereits zu Beginn der 10. Klasse, ist das Problem dringlicher: ich wüprde hier auch ddie SL in Kenntnis setzen und mit ihr das weiter Vorgehen absprechen.

    • Offizieller Beitrag

    Wir sollten mal mit dem Halbwissen und den Halbwahrheiten aufräumen und uns die Fakten ansehen.


    Klassenfahrten gehören wie bereits erwähnt zu den Dienstpflichten eines Lehrers in NRW. Die Verpflichtung zur Durchführung und Teilnahme an einer Klassenfahrt besteht dann, wenn die Reisekosten zu 100% vom Dienstherrn übernommen werden. Damit könnte auch nicht mal eben so ein Kollege "abspringen", wenn er von der Schulleitung zur Teilnahme verpflichtet worden wäre.


    Was die Stornokosten angeht, so sind wir in NRW dazu angehalten, dass die Reiseverträge von der Schulleitung unterschrieben werden und kein Vertrag eigenmächtig von einer Lehrkraft unterschrieben wird. Damit müsste die Lehrkraft erst einmal nicht für die Stornokosten aufkommen. Wer selbst unterschrieben hat, könnte da in der Tat Probleme bekommen.


    Wenn der Vertrag unterschrieben wurde, Anzahlungen getätigt wurden und nun die Klasse nicht mehr tragbar ist, dann muss an Letzterem gearbeitet werden. Es wäre eine Bankrotterklärung der Schule, wenn eine Reise für alle Schüler - also auch die "Unschuldigen" abgesagt würde. Die Eltern könnten dann auch ihr Geld zurückfordern. Die Frage, wer nun die Stornokosten übernimmt, ist damit natürlich auch noch nicht geklärt.
    Die Lehrkraft - siehe oben - aller Voraussicht nach nicht. Die Schülereltern ebenso wenig, da die rechtliche Grundlage der Kostenübernahme bei einer Stornierung fehlt. (Anders ist das bei Ausschlüssen von der Fahrt, während man auf der Fahrt ist.)
    Falls die Schule aus pädagogischen Gründen entscheidet, die Fahrt abzusagen, dann müsste sie meines Erachtens nach auch für die Kosten aufkommen. Eine gemeinschaftliche Haftung der Klasse bzw. der Schülereltern ist ja beispielsweise auch bei Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen ausgeschlossen.

  • Wer selbst unterschrieben hat, könnte da in der Tat Probleme bekommen.

    Nun ja, ich gehe davon aus, dass die TE die Reise organisiert und gebucht und damit auch dafür unterschrieben hat...

    Falls die Schule aus pädagogischen Gründen entscheidet, die Fahrt abzusagen, dann müsste sie meines Erachtens nach auch für die Kosten aufkommen.

    Die Schule hat doch gar keine eigenen finanziellen Mittel. Wie soll sie dann für die Stornokosten aufkommen? D.h. es wäre wenn dann das Land gefragt, dass das Handeln der verantwortlichen Lehrkraft sehr genau prüfen und sie aller Voraussicht nach in Regress nehmen wird, wenn sie sich nicht genau an das vorgeschriebene Prozedere gehalten hat.


    Aber wie gesagt, soweit sollte es nicht kommen. Die Schulleitung hat hier mMn zu handeln, indem sie entweder die Kollegen, die plötzlich "keine Lust" mehr haben verpflichtet mitzugehen oder Ersatz für diese sucht.

  • es wäre wenn dann das Land gefragt, dass das Handeln der verantwortlichen Lehrkraft sehr genau prüfen und sie aller Voraussicht nach in Regress nehmen wird, wenn sie sich nicht genau an das vorgeschriebene Prozedere gehalten hat.

    Ach so, die verantwortliche Lehrkraft hat sich nicht an das vorgeschriebene Prozedere gehalten. Ja, sag das doch gleich.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ach so, die verantwortliche Lehrkraft hat sich nicht an das vorgeschriebene Prozedere gehalten. Ja, sag das doch gleich.

    Das weiß ich nicht, ob sie das getan hat oder nicht. Da sind so viele Dinge ausschlaggebend. Schon wenn sie ihre private Adresse bei der Buchung angegeben hat, kann das ein Problem sein...

    • Offizieller Beitrag

    Nun ja, ich gehe davon aus, dass die TE die Reise organisiert und gebucht und damit auch dafür unterschrieben hat...

    Die Schule hat doch gar keine eigenen finanziellen Mittel. Wie soll sie dann für die Stornokosten aufkommen? D.h. es wäre wenn dann das Land gefragt, dass das Handeln der verantwortlichen Lehrkraft sehr genau prüfen und sie aller Voraussicht nach in Regress nehmen wird, wenn sie sich nicht genau an das vorgeschriebene Prozedere gehalten hat.
    Aber wie gesagt, soweit sollte es nicht kommen. Die Schulleitung hat hier mMn zu handeln, indem sie entweder die Kollegen, die plötzlich "keine Lust" mehr haben verpflichtet mitzugehen oder Ersatz für diese sucht.

    Vielleicht sollten wir sie fragen bzw. darauf warten, was sie weiter dazu schreibt, bevor wir uns in Mutmaßungen und Schuldzuweisungen ergehen.
    Die Schule hat sehr wohl eigene finanzielle Mittel in NRW, wenngleich diese auch jedes Jahr für gewöhnlich bis auf den letzten Cent verplant sind. Das Land könnte dann m.E. einspringen, wenn vorher seitens der Schule hinreichend pädagogisch interveniert wurde und die Absage der Fahrt die ultima ratio darstellt und somit keiner einzelnen Person ein dienstliches Fehlverhalten nachgewiesen werden kann.

  • Das ist kein Unsinn. Weiß ich aus eigener Erfahrung. Sorry.

    Erzähl mehr. Ich wette allerdings jetzt schon mit Dir, dass die betroffene Lehrkraft entweder rechtlich entscheidende Fehler gemacht hat oder so d*mlich war, irgendwelche Stornokosten freiwillig auf die eigene Kappe zu nehmen.

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  • Hallo ihr Lieben,


    vielen Dank für eure Ratschläge und Informationen.
    Ich habe auch her das Gefühl gehabt, dass meine Kollegen "keine Lust" auf die Klasse gehabt haben. Ich habe jetzt noch einige Kollegen gefragt, ob sie einspringen würden. Bin da relativ optimistisch.
    und dann werde ich die Schulleitung informieren. der ist es meistens eh egal, welche Kollegen mitfahren.


    Ciao

  • Erzähl mehr. Ich wette allerdings jetzt schon mit Dir, dass die betroffene Lehrkraft entweder rechtlich entscheidende Fehler gemacht hat oder so d*mlich war, irgendwelche Stornokosten freiwillig auf die eigene Kappe zu nehmen.

    Ich hatte mich Gott sei Dank an alle Vorgaben gehalten und konnte so nochmal den "Kopf aus der Schlinge" ziehen. Hätte ich mir nur einen Fehler erlaubt, hätte ich für die Stornokosten aufkommen müssen. Es wäre in diesem Fall "nur" um eine Anzahlung von 500€ gegangen, aber seither bin ich mega pingelig was die Planung solcher Fahrten angeht, weil es bei Reisen mit einer großen Gruppe schnell mal um eine Anzahlung von mehreren tausend Euro geht...


    Der Schulleiter nimmt diesen Fall nun immer als Beispiel für eine Schulkunde-Sitzung mit den Referendaren um zu verdeutlichen, wie wichtig es ist, sich an die Vorgaben der Schulleitung zu halten.


    Dazu gehört es zum Beispiel, dass man sich vor Buchung der Fahrt die Genehmigung der Schulleitung holt, die Eltern (und mitfahrenden Kollegen) unterschreiben lässt, dass ein schuldhafter Rücktritt von der Fahrt nicht ohne Kosten möglich ist. Dass man bei der Buchung der Fahrt selbst immer auf die Schuladresse (und nicht auf die Privatadresse) bucht, etc. pp.

  • Dazu gehört es zum Beispiel, dass man sich vor Buchung der Fahrt die Genehmigung der Schulleitung holt, die Eltern (und mitfahrenden Kollegen) unterschreiben lässt, dass ein schuldhafter Rücktritt von der Fahrt nicht ohne Kosten möglich ist. Dass man bei der Buchung der Fahrt selbst immer auf die Schuladresse (und nicht auf die Privatadresse) bucht, etc. pp.

    Also entschuldige, aber mit einer Ausnahme sind das doch die absoluten Basics. Ich bestelle doch auch keine Waschmaschine für die Schule im eigenen Namen. Ach so, die Ausnahme: Als Kollege würde ich Dir niemals unterschreiben, dass mich ein "schuldhafter Rücktritt" von der Fahrt (wie auch immer der im Einzelfall aussehen mag) in irgendeiner Form haftbar macht. Bei der Organisation von schulischen Veranstaltungen handle ich als Lehrer, also als Teil der Organisation Schule, und niemals als eigenverantwortliche Privatperson. Wer das natürlich trotzdem tut, dem ist - mit Verlaub - wohl nicht zu helfen.


    Hätte ich mir nur einen Fehler erlaubt, hätte ich für die Stornokosten aufkommen müssen.

    Jetzt raune mal hier nicht rum, sondern gib Butter bei die Fische: Warum war die Sache so dramatisch? Fehlte die Genehmigung der SL?

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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