Bundeslandwechsel - bitte um Hilfe

  • Hallo,


    ich (Gymnasiallehrer – De/Ge) möchte gerne schnellstmöglich das Bundesland wechseln (Baden-Württemberg → Niedersachsen), weiß allerdings nicht, wie ich da vorgehen muss.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, registriert man sich für das Lehrertauschverfahren. Dann hofft man, dass das Land einen freigibt.
    Dazu hätte ich eine Frage. Entscheidet der Schulleiter (in BW) über die Freigabe oder das Regierungspräsidium? Das Problem besteht nämlich darin, dass unser Schulleitung es persönlich nimmt, wenn man sich wegbewirbt und schon mehreren Kolleginnen und Kollegen gegenüber (durch die Blume) geäußert hat, dass er ja die Dienstbeurteilung erstelle und dementsprechend die Note beeinflussen könne. Im Prinzip kann man durchaus von einer versteckten Drohung sprechen. Deswegen interessiert mich, ob und wie lange er die Freigabe verweigern kann.


    Wenn ich die Freigabe habe – in welchem Zeitfenster muss eine Stelle im neuen Bundesland gefunden werden?
    Der Beamtenstatus und die bisherigen Pensionsansprüche etc. bleiben doch bestehen, oder?


    Vielen Dank für die Hilfe.


    Nils

  • Wenn du verbeamteter Lehrer bist (ja, dir bleibt alles erhalten), dann kannst du am Lehrertauschverfahren teilnehmen, da brauchst du keine gesonderte Freigabe. Du musst bis Ende Juli für den 1. Februar bzw. bis Ende Dezember für den 1. August online einen Antrag stellen. Bei der Berücksichtigung spielen deine Fächer und der Bedarf in der neuen Heimat eine Rolle, außerdem müssen genügend "Tauschpartner" in dein Bundesland wollen und wichtig sind auch die sozialen Aspekte. Leistungsaspekte (also in Form einer Beurteilung oder so) sind da unwichtig. Bei mir ging es um Familienzusammenführung, meine Fächer wurden gebraucht und ich wurde sofort beim ersten Versuch berücksichtigt. Einfluss auf eine bestimmte Schule hatte ich nicht, lediglich auf einen bestimmten Landkreis bzw. ich musste drei angeben, die für mich in Frage kommen würden. Viele kommen dann wohl auch nicht unbedingt erst mal an ihre Wunschschule bzw. ihren Wunschort, war bei mir auch so, aber ich bekam nach einem Schuljahr die Möglichkeit zum Wechseln - da muss man sich dann bisschen drum bemühen ;)
    Ich hatte noch einen zweiten Weg eingeschlagen, den brauchte ich ja dann nicht, nämlich eine Freigabe bei meiner zuständigen Schulbehörde formlos beantragt und auch ohne Probleme bekommen - da hatte meine Schulleitung nichts mit zu tun. Ich hätte bis zum Einstellungsdatum am 01.08. Zeit gehabt, mir eine Stelle zu suchen, aber ich wusste schon früh, dass der Lehrertausch geklappt hat, also habe ich nicht gesucht.
    Dritter Weg ist die Bewerbung über den Dienstweg auf eine Funktionsstelle im gewünschten Bundesland, da kann dir die Freigabe nicht verweigert werden, wenn sie dich nehmen. Aber das kommt ja nicht unbedingt für jeden in Frage...


    https://www.lehrer-online-bw.d…/Lehreraustauschverfahren

    Sei immer du selbst! Außer, du kannst ein Einhorn sein - dann sei ein Einhorn! :verliebt:

  • Danke für die Antwort. Im Internet (lehrer-online-bw.de) steht:
    "Der Belegausdruck verbleibt in der Schulakte.
    Ihre Schulleitung vermerkt nach Erhalt des Belegausdrucks im internen Verfahren die Freigabemöglichkeit und gibt die Bearbeitung des Antrags weiter an Schulamt bzw. Regierungspräsidium. Ihr Antrag wird von Seiten der Schulverwaltung ins aufnehmende Land weitergeleitet."
    Bedeutet das nicht, dass die Schulleitung das blockieren kann?
    Danke

  • Zum Lehrertausch: Meine Schulleitung hatte trotzdem nicht wirklich etwas damit zu tun - da wurde nur kurz abgefragt, inwieweit ich absolut unersetzlich und unabkömmlich bin, hat so wie ich das mitbekommen habe, aber keine Auswirkungen gehabt, die sozialen Gründe wg. Familienzusammenführung waren bei mir gewichtiger - da hast du wirklich die besten Chancen, wenn du gute "soziale Gründe" hast. Zu Möglichkeit zwei: Für die beantragte Freigabe musste meine Schulleitung gar nichts dazu sagen, das war nämlich formlos und ich habe meine Schulleitung lediglich davon in Kenntnis gesetzt, dass ich diesen Weg gehe.

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  • Ach ja, letztendlich entscheidet ja dieser Ausschuss und das aufnehmende Land "verhandelt" mit dem abgebenden Land. Bei mir war es so, dass sie mich wegen der Fächerkombi eben auch gerne wollten - in diesen Verhandlungen interessiert die Befindlichkeiten deines Schulleiters kaum. Wirklich blockieren kann ein Schulleiter nur aus erheblichen Gründen, d.h. wenn du absolut und rein gar nicht zu ersetzen bist.

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  • https://www.berlin.de/sen/bild…instellung_versetzung.pdf


    Guten Morgen. :)


    Nur ganz kurz (im Falle einer bestehenden Verbeamtung): wie schon geschrieben wurde, kannst du über das Tauschverfahren wechseln oder dich mit einer Freigabeerklärung (bitte hier darum, dass die Frist, die darin genannt wird, möglichst lang ist, wenn du den formlosen Antrag stellst) im neuen Bundesland bewerben. Die möglichst lange Frist ist wichtig, da das aufnehmende Bundesland bis zu diesem Stichtag dem abgebenden Land zusichern muss, dass es dich übernimmt.
    Ich habe dir hier mal den Link zu diesem Verfahren für den Wechsel nach Berlin reingestellt. Vielleicht gibt es etwas ähnliches auch für Niedersachsen?
    Der Vorteil, wenn du mit einer Freigabeerklärung ("Bestenauslese" weil normales Bewerbungsverfahren in Berlin) reinkommst und eben nicht über das Tauschverfahren, ist, dass du eine Ausgleichszulage erhältst, wenn deine jetzige Besoldung höher ist als die, die du in Niedersachsen bekommen würdest. Das was dann zur jetzigen Höhe fehlt, kriegst du obendrauf. Das wäre hier beim Ländertausch nicht der Fall.
    Nur als kurzer Input, um sich da nochmal schlau zu machen. :)

  • Super! Danke für die Infos! Die helfen mir sehr weiter. Werde mal langsam einen Streitplan zur Durchführung erstellen :)

  • Da scheint es ja doch einige Unterschiede bei den Ländern zu geben. Mein abgebendes Bundesland stellte lediglich nur Freigaben für max. ein Schuljahr aus und verpflichtete sich, mich innerhalb dieser Frist gehen zu lassen - das aufnehmende Land musste gar nichts zusichern im Sinne von "aufnehmen müssen", sondern es gab die Sicherheit, dass sie mich aufnehmen "dürfen", weil mein Bundesland mit gehen lässt. Das Tauschverfahren war insgesamt in meinem Fall unkomplizierter, vor allem, weil meine Besoldung und alles andere beibehalten wurde... Merkwürdig, dass Berlin das anders handhabt - hat man nicht irgendso eine Art von "Besitzstandswahrung" oder wie das heißt, was wechselnde Beamte in solchen Fällen
    vor einer niedrigeren Besoldung schützt? Aber Berlin will ja sowieso eher von der Verbeamtung weg, ich meine, dass Niedersachsen dich immer noch so "nimmt, wie du bist" - zumindest im Tauschverfahren.

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