• Ich bin Grundschullehrerin und in der 10.Woche schwanger.
    Da die Schule erst am Montag wieder losgeht, habe ich meiner Schulleitung noch nichts gesagt.
    Jetzt habe ich aber folgendes Problem:
    Am Montag erfahre ich von meiner Frauenärztin, ob ich mein Immunschutz vollständig ist. Ist er es nicht, hat es sich ja mit dem Arbeiten erstmal erledigt. Sollte ich ihn aber doch haben, würde ich meiner Schulleitung gerne erst in 3Wochen Bescheid sagen wollen, da übernächste Woche eine Klassenfahrt ansteht, die ich begleiten soll. Würde ich ihr aber schon Bescheid sagen, hätte ich erstmal so lange Berufsverbot, bis das Ergebnis vom Amtsarzt da wäre, heißt ich könnte nicht mit auf Klassenfahrt. Jetzt bin ich aber unschlüssig, ob es ok ist, es ihr erst viel später zu sagen und dann ja erstmal zu fehlen ...? Sie ist zwar sehr nett, aber nicht, dass Sie es mir doch übel nimmt (zwecks Planung), dass ich damit gewartet habe.
    Freue mich über jeden Rat!

  • Ich bin Grundschullehrerin und in der 10.Woche schwanger.
    Da die Schule erst am Montag wieder losgeht, habe ich meiner Schulleitung noch nichts gesagt.
    Jetzt habe ich aber folgendes Problem:
    Am Montag erfahre ich von meiner Frauenärztin, ob ich mein Immunschutz vollständig ist. Ist er es nicht, hat es sich ja mit dem Arbeiten erstmal erledigt. Sollte ich ihn aber doch haben, würde ich meiner Schulleitung gerne erst in 3Wochen Bescheid sagen wollen, da übernächste Woche eine Klassenfahrt ansteht, die ich begleiten soll. Würde ich ihr aber schon Bescheid sagen, hätte ich erstmal so lange Berufsverbot, bis das Ergebnis vom Amtsarzt da wäre, heißt ich könnte nicht mit auf Klassenfahrt. Jetzt bin ich aber unschlüssig, ob es ok ist, es ihr erst viel später zu sagen und dann ja erstmal zu fehlen ...? Sie ist zwar sehr nett, aber nicht, dass Sie es mir doch übel nimmt (zwecks Planung), dass ich damit gewartet habe.
    Freue mich über jeden Rat!

    In Berlin sind doch seit Mittwoch Präsenztage, da wäre das die günstigste Gelegenheit gewesen, denn die Antwort deiner FA interessiert nicht. Du musst nach Mitteilung sofort die Schule verlassen bis du beim arbeitsmedizinischen Dienst warst (wenn Schüler anwesend sind) und der die Freigabe gegeben hat. Und in der Regel testet kein FA z.B. Ringelröteln, aber gerade die sind gefährlich.


    Also klar, wenn du unbedingt mit auf Klassenfahrt willst, dann warte noch, ich würde es nicht machen und hier würde es wohl auch jemand übel nehmen.

  • Melde es deiner Schulleitung. Die Gesundheit deines Kindes ist wichtiger als die Klassenfahrt.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schulleitung dir das verübelt. Falls doch, weißt du danach, dass es nicht die richtige Schule ist... ;)

  • Danke für die bisherigen Antworten!
    Da ich ja am Montag erfahre, ob ich den Impfschutz habe und nur mit ihm weiterarbeiten werde, gefährde ich ja das Kind und mich nicht.
    Es geht nicht nur um mein Wollen zur Klassenfahrt, sondern um mein Team und die Schüler, es müsste dann ja binnen weniger Tage jemand gefunden werden müssen, der stattdessen mitfährt. Es geht jetzt eigentlich nur darum, ob ich mitfahren soll und danach dann kurz fehle oder nicht mitfahre, dafür dann aber jemand anders mitfahren muss. Ich denke, dass meine Schulleitung meine Gedanken dazu eventuell auch verstehen könnte...?
    Ich brauchte die Präsenztage, um mir erstmal Gedanken darüber zu machen, da das mit dem Amtsarzt und dem vorläufigen Berufsverbot neu für mich war.

  • Da ich ja am Montag erfahre, ob ich den Impfschutz habe und nur mit ihm weiterarbeiten werde, gefährde ich ja das Kind und mich nicht.

    Und in der Regel testet kein FA z.B. Ringelröteln, aber gerade die sind gefährlich.

    Ich kenn mich da zugegbenermaße nicht aus (wer genau was testet), aber wenn es so ist wie Susannea schreibt wäre ich doch vorsichtig.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Deine Gedanken bezüglich der Klassenfahrt in allen Ehren. Ersatz lässt sich meistens immer finden. Deine SL hat eine Fürsorgepflicht Dir gegenüber und selbst wenn du vom FA weisst, daß dein Impfstatus da ist (aber keine Ringelröteln), die Regelung mit dem vorübergehenden BV ist nicht zum Ärgern da, sondern aus purer Vorsicht und wegen Mutterschutz gesetzlich vorgeschrieben. Wenn irgend etwas passiert, was ich Dir natürlich nicht wünsche und höchstwahrscheinlich nicht passiert, und herauskommt, daß Du dir Schwangerschaft Deiner SL verschwiegen hast, gibt es Ärger.
    Ich kann Dein Dilemma wirklich verstehen, aber Du bist verpflichtet es zu sagen sobald du es weißt.

  • Du dürftest so oder so nicht mit auf Klassenfahrt fahren, selbst wenn deine Ergebnisse alle vorlägen. Klassenfahrten überschreiten die erlaubte Arbeitszeit, genauso wie mehrtägige Fortbildungen. Das heißt, willst du unbedingt mitfahren, solltest du die Ss erst nach der KF anmelden. Denk aber an dein ungeborenes Kind, keiner dankt es dir, wenn du deine und seine Gesundheit wegen falsch verstandenem Pflichtgefühl aufs Spiel setzt!
    Bin in 5 Montüat und muss mir das auch immer wieder ins Gedächtnis rufen! Wir gehen vor!!!


    @ Provancaline: Man ist nicht dazu verpflichtet eine Ss anzuzeigen. Es kann einen niemand zwingen! Aber man sollte es bald möglichst tun, damit der Dienstherr seinen Pflichten nachkommen kann!
    Man kann auch so lange warten bis quasi kurz vor Mutterschutz, aber dann hast du keinerlei Rechte was Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz angeht.

  • Danke für die bisherigen Antworten!
    Sollte der Impfschutz vollständig sein, würde ich nicht nur aus Pflichtgefühl mitfahren, sondern auch weil ich persönlich gerne mit will. Es geht nach Föhr und mir geht es seit Beginn super ohne jegliche Beschwerden! Allerdings sollte ich es wohl den mitfahrenden Kollegen sagen, da sie so ja gegebenenfalls eher Rücksicht nehmen könnten...

  • "Mitteilungspflicht Sobald Sie von ihrer Schwangerschaft erfahren haben, sollte sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen. Dieser muss die Schwangerschaft dann der Aufsichtsbehörde melden. Laut Mutterschutzgesetz besteht kein Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Allerdings verzichtet Sie dann auch auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen." (Zitat familie.de)


    Üblich ist, nach der 12. Woche die Schwangerschaft mitzuteilen. Glaube kaum, dass der Schulleiter rumrechnet, wann dein Eisprung war und ob dus Montag oder Dienstag mitteilst ist dein Privatvergnügen. Herzlichen Glückwunsch jedenfalls :)

  • Darfst du nur arbeiten, wenn der Amtsarzt sein okay gibt? das kenne ich tatsächlich nicht. M.E. kann dich niemand verpflichten, eine Schwangerschaft mitzuteilen. Nur Sonderrechte hast du dann halt keine.


    Aber selbst wenn du mitfährst, ohne den SL zu informieren. Was sollte er dir daran übel nehmen? Verstehe die Sorge irgendwie nicht.


  • Aber selbst wenn du mitfährst, ohne den SL zu informieren. Was sollte er dir daran übel nehmen? Verstehe die Sorge irgendwie nicht.

    Bei mir hat das damals die Schulleiterin selbst in der 7. Woche übel genommen, dass ich ihr "erst" da gesagt habe (nachdem der Unterrichtsbesuch vorbereitet war usw. so dass ich Zeit für das vorläufige BV hatte), weil sie der Meinung war, wenn was passiert wäre, hätte doch jeder gesagt, sie muss es doch gewusst haben und sie ist ihrer Fürsorgepflicht nicht nachgekommen.


    Übrigens zu kurz fehlen, wir hatten eine Kollegin, bei der hat es 4 Wochen gedauert bis die Unterlagen vom arbeitsmedizinischen Dienst endlich da waren, also das ist teilweise schon sehr lange, nicht nur kurz!


    Bist du denn wirklich sicher, dass der FA auch die Immunität auf Ringelröteln getestet hat? Und mit Impfschutz hat das alles ja nichts zu tun, denn ob geimpft oder nicht, sagt ja nichts über Immunität aus, zumal ja Ringelröteln und CMV nicht geimpft werden (können).

    • Offizieller Beitrag

    Du musst nach Mitteilung sofort die Schule verlassen bis du beim arbeitsmedizinischen Dienst warst (wenn Schüler anwesend sind) und der die Freigabe gegeben hat.

    Es gibt keinen rechtlichen Vorschriften, wann man eine Schwangerschaft mitteilen muss, es wäre ja auch gar nicht nachprüfbar, wann die Frau dies erfahren hat. Ob es sinnvoll ist, da unnötige Risiken einzugehen, ist allerdings eine andere Sache.

  • Ich würde es mit der Gynäkologin klären und dann entscheiden. Dem SL ggü. bist du nicht verpflichtet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Schantalle ()

    • Offizieller Beitrag

    Darfst du nur arbeiten, wenn der Amtsarzt sein okay gibt? das kenne ich tatsächlich nicht. M.E. kann dich niemand verpflichten, eine Schwangerschaft mitzuteilen. Nur Sonderrechte hast du dann halt keine.


    Aber selbst wenn du mitfährst, ohne den SL zu informieren. Was sollte er dir daran übel nehmen? Verstehe die Sorge irgendwie nicht.

    Es kann sein, dass es an Grundschulen und Sekundarschulen unterschiedlich geregelt ist - und vermutlich noch in jedem Bundesland anders.
    In Berlin ist es definitiv so: Grundschule: Schwangerschaft wird der SL mitgeteilt --> Beschäftigte hat Verbot, mit Kindern zu arbeiten, bis der Immunschutz geklärt ist (weil es einfach viel mehr Kinderkrankheiten gibt als bei älteren Schülern) --> Beschäftigte bekommt Termin beim Betriebsarzt, dort wird alles weitere besprochen und eine Gefährdungsbeurteilung für die SL mitgegeben. Wenn der Immunschutz stimmt, darf die Schwangere mit Kindern arbeiten, wenn nicht - nicht.


    Wir hatten in den letzten Jahren 4 Schwangere, von denen genau eine einen vollständigen Immunschutz hatte.

  • Es gibt keinen rechtlichen Vorschriften, wann man eine Schwangerschaft mitteilen muss, es wäre ja auch gar nicht nachprüfbar, wann die Frau dies erfahren hat. Ob es sinnvoll ist, da unnötige Risiken einzugehen, ist allerdings eine andere Sache.

    Steht ja auch nirgends, dass man es mitteilen muss, nur was nach der Mitteilung an die SL passiert ;)


    Das war mein bisheriger Informationsstand, daß man eigentlich verpflichtet ist, es mitzuteilen sobald man es weiß. Aber scheinbar ist dem nicht so.

    Nein, dem ist nicht so. Nur die Geburt muss mitgeteilt werden, alles andere ist freiwillig.

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