Erste Hilfe Lehrer NRW

  • Hallo zusammen,


    hat man als Lehrer (NRW, Gymnasium) eine Pflicht sich in Sachen Erster Hilfe fortzubilden bzw. kann man strafrechtliche Probleme bekommen, wenn etwas passiert und man nicht adäquat helfen kann? (Dass man etwas tun muss wie z.B. Notruf absetzen, Erste Hilfe nach bestem Wissen zu erteilen bzw. ggf. jm. rufen, der sich damit besser auskennt) ist klar.
    (Kein Sportlehrer, sondern naturwissenschaftlicher Lehrer, wenn es da noch einen Unterschied gibt).


    Oder gelten die allg. Regeln für Erste Hilfe? (Also: solange man etwas macht, ist es ok. Selbst wenn es falsch bzw. nicht optimal für den Verletzten ist?)


    Danke schon mal im Voraus.
    LG

    • Offizieller Beitrag

    Da mir meine (freiwillige, privat auf mich genommene) Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nicht erstattet werden konnte UND 90 % meines Kollegiums ziemlich sicher keinen "gültigen" Schein hat (die letzte (und einzige) Kollegiumsfortbildung ist mehr als 2 1/2 Jahren her), bin ich sicher, dass es in NRW keine Pflicht gibt.

  • Es gibt eine Erste-Hilfe-Quote die das Gesamtkollegium erfüllen muss. Verantwortlich ist dafür der Schulleiter. Er kann dich dienstverpflichten zu einer Erste-Hilfe-Fortbildung zu gehen. Die wird dann natürlich auch bezahlt.


    Ansonsten bist du als M/PH-Lehrer nicht verpflichtet einen aktuellen Erste-Hilfe-Schein zu haben.


    Über den Sinn kann eines erste-Hilfe-Kurses für Nawi-Lehrer kann man sich natürlich streiten. Ich habe bisher aber noch nie einen Erste-Hilfe-Ausbilder erlebt, der auf die möglichen und etwas spezielleren Verletzungsbilder im Nawi/Technikbereich eingegangen wäre.

  • In der Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) NRW §20 Absatz 7 heißt es:


    Zitat

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist für die Unfallverhütung sowie eine wirksame Erste Hilfe und für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich (§ 59 Absatz 8 SchulG).

    Die Unfallkasse NRW schreibt dazu in GUV SI 8065 Erste Hilfe an Schulen


    Zitat

    Die Schulleitung ist verantwortlich für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe in ihrer Schule. Dazu gehört auch, dass ausreichend Ersthelfer ausgebildet sind. Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern (z. B. Klassenfahrten, Besichtigungen) adäquat ausgebildet sind.Dies gilt insbesondere für alle Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten,Besichtigungen etc. durchführen.


    Eine Pflicht, dass alle Lehrkräfte in Erster Hilfe ausgebildet sein müssen, ergibt sich daraus nicht.
    Die Schulleitung kann die wirksame erste Hilfe z.B. auch unter Einbeziehung eines Schülersanitätsdienstes, Sekretariatskräften, Hausmeister, ... sicherstellen.


    Andererseits hast du als Lehrkraft eine Pflicht dich "zur Erhaltung und Erweiterung" deiner "Fähigkeiten und Kenntnisse selbst fortzubilden" (ADO §11 (19). Wenn du hier also selbst einen Bedarf siehst - z.B. weil du merkst deine Kenntnisse in EH verblassen langsam - könntest du ja statt einer Fachzeitschriift Mathematik oder einem Fachbuch Physik oder einer Fachzeitschrift Pädagogik (oder womit du dich sonst selbst fortbildest) mal ein Begleitheft aus einem Verbandskasten oder ein Kursheft aus deinem letzten Erste Hilfe Kurs (falls du schon mal einen gemacht hast) lesen.
    Du musst ja keinen Kurs machen, aber wenn "was passiert" wirst du froh sein zu wissen wie man einen Druckverband anlegt, dass man das Messer besser nicht aus der Wunde zieht oder einem bewusstlosen die Zunge aus dem Hals zieht.


    Gruß
    Nitram


    P.S.: Vielleicht jede Woche 10 Minuten darin schmöckern: https://www.drk.de/hilfe-in-de…hilfe/erste-hilfe-online/

    Einmal editiert, zuletzt von Nitram () aus folgendem Grund: Nachtrag P.S. eingefügt.

  • kodi:
    Welche "speziellen Verletzungbilder im Nawi/Technikbereich" meinst du?
    Mir fällt gerade nichts ein, was ich mit dem Inhalte meines letzten EH-Kurses nicht abdecken könnte.

  • Augenverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen, Vergiftungen, abgerissene Körperteile.


    Nichts davon passiert, wenn man sich an die Sicherheitsvorschriften hält und aufpasst, aber das ist so die Palette der möglichen Verletzungen im Nawi-Bereich, die in der Regel garnicht oder völlig unzureichend in allgemeinen Erste-Hilfe-Kursen behandelt werden.

  • Einige der von kodi genannten Verletzungen sind in "neueren" Kursen tatsächlich optional (Revision der Ersten Hilfe Aus - und Fortbildung).

    Das kommt halt davon, wenn man einen EH-Kurs von 16 auf 9UE verkürzt.



    Augenverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen, Vergiftungen, abgerissene Körperteile.


    Im Gegensatz zum EH-Kurs, welcher thematisch sehr voll ist, hat man in der EH-Fortbildung durchaus die Option solche Themen verstärkt einfließen zu lassen. Wobei auch die SL gut daran tut dieses zu fordern oder über die normale EH hinausgehende Fortbildungen zu buchen wenn es die Gefährdungsanalyse hergeben sollte.


    Aber um dich mal zu beruhigen:


    Augenverletzungen: Finger weg, beide Augen Abdecken, Notruf
    Verbrennungen: Keimarm abdecken, bei größerer Fläche bzw. stärkeren Verbrennungen ggf. auch Notruf
    Verätzungen: Spülen (s.auch Sicherheitsdatenblatt des Stoffs bzw entsprechende Betriebsanweisung des Gefahrstoffes), keimarm abdecken, evtl. Notruf
    abgerissene Körperteile: Wunde versorgen, Amputat keimarm einwickeln und möglichst kühl umverpacken, Notruf, Amputat dem rettungsdienst mitgeben (Achtung: Die Versorgung der Wunde und des Amputats können bei einer Amputation des Kopfes durchaus entfallen!)


    @Flipper79
    In Hessen sind seitens des Dienstherren alle Sport-, NaWi und PT Lehrkräfte verpflichtet sich regelmäßig in EH fortzubilden. Da die Anzahl deren gerne mal die 2-Jahresquate von 10% überschreitet können nicht alle Kursplätze über die UKH abgerechnet werden. Da muss sich die Schule was einfallen lassen...

  • Da habt ihr es aber gut. Die Kosten unseres letzten Kurses mussten wir alle selbst tragen und ich meine, es waren über 20 Euro. Alle zwei Jahre.

  • In Sachsen-Anhalt ist die regelmäßige Fortbildung Pflicht und wird sogar von der Schulleitung organisiert. (Wir gehen immer alle 2 Jahre gemeinsam als Lehrerschaft zu einem Nachmittagskurs beim DRK.)


    Da wurde uns auch gesagt, dass wir Erste Hilfe zu leisten haben und dass man für falsche Erste Hilfe nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Für Fehler, die ein Laie bei der Ersten Hilfe macht, besteht keine Haftung.

  • Mal ne Zwischenfrage: Gibt es bei euch Erste-Hilfe-Kurse als offizielle Fortbildungen?


    Ich selber fühle mich bei dem Thema zugegebenermaßen ziemlich unsicher. Hatte meinen Kurs zum Führerschein und dann noch einmal im Rahmen des Referendariats (den sogar nur zur Hälfte, weil ein Prüfungstermin bei mir genau in den Zeitraum fiel, so dass ich nur an einem der beiden Kurstage teilnehmen konnte), aber selbst das ist schon über 10 Jahre her...
    Hier in der Umgebung gibt es fast nur diese Kurse für Führerscheinbewerber, die ich aber schon auch etwas "schwach" finde, vor allem muss ich nicht unbedingt mit 17jährigen zusammen im Kurs sitzen. "Richtige" Erste-Hilfe-Kurse finden dann - wenn es mal was gibt - ganztags unter der Woche statt. Mal davon abgesehen, dass ich diese Kurse natürlich selbst bezahlen müsste.
    Ich habe zwar mal gehört, dass EH-Kurse jetzt in Bayern verpflichtend sein sollen alle paar Jahre, aber man merkt davon nichts. Sie müssten doch dann vom Schulamt oder so als offizielle Fortbildung angeboten werden?


    Ehrlich gesagt fühle ich mich damit unwohl, dass ich weiß, ich könnte im Fall der Fälle eventuell nicht adäquat helfen. Daher interessiert mich, wie es woanders gehandhabt wird.

  • Danke für eure Antworten. Das Gerücht kam bei uns auf gestern. Wenn etwas passieren würde und man nicht nachweisen könne, dass man sich
    laufend in 1. Hilfe fortgebildet hätte, könnte man Stress bekommen. War den Kollegen, die es mitbekommen haben, völlig neu. Angeblich hätte man lt. Strafgesetzbuch als Lehrer eine Garantenpflicht (oder so ähnlich). Das hat mich total irritiert, da wir auch im Ref so etwas nicht gelernt haben.


    @ Ketfesem: Bei uns wurde mal ein Termin für eine solche schulinterne Erste-Hilfe-Fortbildun angeboten (Grundausbildung, keine Auffrischung). Es war noch vor der Reform der EH-Ausbildung. Die UK NRW hatte uns Gutscheine für 10 - 15 (?) Kollegen geschickt. Hätten sich mehr Kollegen angemeldet, hätte die "überzähligen" Kollegen die entsprechenden Kosten selbst tragen müssen (bzw. sich aus dem Fortbildungsetat der Schule erstatten lassen müssen). Fortbildungsträger wären die Johanniter oder so gewesen. Die wären auch i.d. Schule gekommen.
    Letztlich ist es daran gescheitert, dass sich zu wenige Kollegen angemeldet haben (Interesse bestand zwar, aber der Termin lag recht ungünstig in einer korrekturintensiven Zeit und einer Zeit, wo es ohnehin viele Konferenzen und Extratermine gab). Gilt für NRW.
    Danach hat sich keiner mehr drum gekümmert.


    Meinen EH-Kurs hatte ich als ich meinen Führerschein gemacht habe. Im Ref gab es keine solche Veranstaltung.


    Vll. bieten die Johanniter / DRK oder ähnliche Organisatoren das auch bei euch an der Schule an und kann (zumindest teilweise) durch die Unfallkasse oder ähnliches abgedeckt werden?


    @ Nitram: Danke für den Link. In einer ruhigen Minute (bzw. mehreren ruhigen Minuten) schaue ich da mal rein.

  • Mal ne Zwischenfrage: Gibt es bei euch Erste-Hilfe-Kurse als offizielle Fortbildungen?

    Ja, alle paar Jahre gibt's an der Schule einen Kurs. Da nehmen dann so ca. 20 Kollegen und Kolleginnen teil. Kostenlos natürlich.


    Die UK NRW hatte uns Gutscheine für 10 - 15 (?) Kollegen geschickt. Hätten sich mehr Kollegen angemeldet, hätte die "überzähligen" Kollegen die entsprechenden Kosten selbst tragen müssen (bzw. sich aus dem Fortbildungsetat der Schule erstatten lassen müssen)

    Keiner muss die Kosten selber tragen. Der Dienstherr (vertreten durch den Schulleiter) hat dafür Sorge zu tragen, dass die Lehrkräfte in Erster-Hilfe fortgebildet werden, also müssen kostenfreie Kurse angeboten werden. Als Lehrkraft sollte man sich dann natürlich an so einem Kurs anmelden, wenn es notwendig ist. Selber bezahlen muss man das auf keinen Fall.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Bei allem Verständnis für "ich mache nur, was mein Arbeitgeber bezahlt", sollte man sich aber _auch_ die Frage stellen, ob man das für den Job macht, oder weil es einem ein Bedürfnis ist, sowas zu können.
    Und dabei rede ich nicht davon, dass es mir auch ein Bedürfnis ist, eine Klausur schnell zu korrigieren, um mehr Freizeit zu haben.
    Selbst wenn ich keine Lehrerin wäre, würde ich es für mich als notwendig erachten, in der Lage zu sein, jemandem am Strassenrand Hilfe zu leisten.
    Ich habe vor Kurzem zb auch den Rettungsschwimmer, ich gehe oft und gerne schwimmen, ich fühle mich jetzt wohler, die Rettungskenntnisse vertieft und wiederholt zu haben. Für was auch immer. (und ich werde ziemlich sicher NICHT mit einer Klasse an den See...)
    Ob es ein Schüler, ein Kollege oder ein Unbekannter auf der Straße ist, dem ich helfen kann, hat mit mir als Mensch zu tun, und nicht nur damit, dass ich Lehrerin bin.

  • Hier in der Umgebung gibt es fast nur diese Kurse für Führerscheinbewerber, die ich aber schon auch etwas "schwach" finde, vor allem muss ich nicht unbedingt mit 17jährigen zusammen im Kurs sitzen.


    Seit 1.4.2015 gibt es die Unterscheidung zwischen dem Kurs Lebensrettende Sofortmaßnahmen (8UE) und der Erste-Hilfe Kurs (16 UE) nicht mehr. Der neue Kurs, der beides abdeckt dauert 9UE. Eine inhaltliche Unterscheidung gibt es nur noch für die EH-Fortbildung (ebenfalls 9UE). Da aber dein letzter Kurs eine Weile her ist, ist das mit der Fortbildung für dich nicht interessant und es bleiben dir zwei Optionen:


    1. in-House Kurs mit homogener Zielgruppe (setzt meist >12 Mitstreiter voraus)


    2. Offene Kurse der Anbieter mit einer hohen Wahrscheinlichkeit 17-jähriger Führerscheinbewerber.

  • Mal ne Zwischenfrage: Gibt es bei euch Erste-Hilfe-Kurse als offizielle Fortbildungen?

    Bei uns werden jedes Jahr jeweils 1/3 des Kollegiums und der weiteren Mitarbeiter (mit Ausnahme der Reinigungskräfte) an zwei Nachmittagen (wird also auf die 9UE hinauslaufen) fortgebildet, so dass wir unsere Kenntnisse alle drei Jahre auffrischen. Natürlich entstehen den Teilnehmern keine Kosten; ob ein Teil der Kosten von der Schule getragen werden muss, weiß ich allerdings nicht.


    Augenverletzungen, Verbrennungen, Verätzungen, Vergiftungen, abgerissene Körperteile.

    Kodis Liste für mögliche Verletzungen im naturwissenschaftlichen Unterricht wurden bislang nicht explizit besprochen; ich werde die Liste aber für die nächste Fortbildung mal mitnehmen.


    Glücklicherweise musste ich die Kenntnisse bisher nicht anwenden, bin aber beruhigt, dass ich sie anwenden könnte, wenn es sein müsste. Diejenigen, die bei uns (neben dem Schulsanitätsdienst) bisher am häufigsten erste Hilfe geleistet haben (meist nur kleinere Bessuren), sind unsere Mitarbeiterinnen im Sekretariat.

  • Also, wir müssen zu den Kursen. Da sorgt unser Arbeitgeber dafür. Letztes Jahr wurden 3 verschiedene Termine angeboten und jeder Lehrer musste hin. Selbstverständlich mussten wir für den Kurs nichts bezahlen.


    Übrigens, "homogene Zielgruppe" ist bei dem Kurs vollkommen unerheblich. Wir haben sogar geübt, wie man einem Motorradfahrer richtig den Helm abnimmt. Was als Lehrer während der Arbeitszeit an einer Schule unwahrscheinlich ist, dass ich einem meiner Schüler den Motorradhelm nach einem Unfall abnehmen muss. Aber das steht halt dort mit im Programm und deshalb haben wir es eben mitgemacht.


    Und alle, die sich unsicher sind: ihr müsst Erste-Hilfe leisten! Egal, wie ihr euch fortgebildet habt. Wenn ihr dann Fehler bei der Ersten-Hilfe macht, dann macht euch keiner haftbar. Keine Angst, man darf bei der Herzdruckmassage ruhig dem Verletzten die Rippen brechen, denn lieber gebrochene Rippen, statt tot! Und wenn ihr die Herzdruckmassage eben nicht so perfekt macht, wie ein trainierter Profi-Arzt und der Verunglückte stirbt, dann passiert euch auch nichts!


    Grob fahrlässig handelt ihr dann, wenn ihr euch nicht um die Erste-Hilfe kümmert. Nur in dem Fall, kann man haftbar gemacht werden.

  • Wo ich persönlich auch pingelig drauf achte, ist dass das nötige Erste-Hilfe-Material vorhanden ist.
    Der Erste-Hilfe-Beauftragte weiß nicht unbedingt, dass du im Fall der Fälle z.B. ein Einmalkühlpack und verschließbare Tütchen im Erste-Hilfe-Kasten des Technikraums brauchst.
    Gleiches gilt für brandwundengeeignete Pflaster oder die möglichst sterile nicht abgelaufene Augenspülflasche in Ch/PH, wenn man keine fest installierte Augendusche hat.
    Meistens gibt es an Schulen ja nur den Verbandskasten "Office". (In dem auch noch zu wenig Pflaster sind.)


    Das ist auch so ein Punkt der in den Erste-Hilfe-Kursen manchmal etwas kurz kommt.
    Welcher der Kollegen in NRW weiß z.B. dass jede Schule vor ein paar Jahren ein Zahnrettungsset bekommen hat, falls einem Schüler ein Zahn ausgeschlagen wird. (Im wesentlichen eine Box mit Nährlösung und Anleitung, um den Zahn so zum Zahnarzt zu transportieren, dass er wieder implantiert werden kann.) Wer weiß schon wo das liegt...

  • Danke für eure Antworten :)


    @ Marie: Mir ist klar, dass ich erste Hilfe leisten muss. Es ging aber eher darum, dass ich Probleme bekommen könnte, wenn ich etwas Falsch mache und ich nicht nachweisen kann, dass ich mich genügend fortgebildet habe.


    @ Kordi: Siehst du, das mit dem Zahnrettungsset wusste ich noch nicht.

  • Bei allem Verständnis für "ich mache nur, was mein Arbeitgeber bezahlt", sollte man sich aber _auch_ die Frage stellen, ob man das für den Job macht, oder weil es einem ein Bedürfnis ist, sowas zu können.

    Die Ausgangsfrage war, ob man als Lehrer verpflichtet ist, sich in Erster-Hilfe fortzubilden. Wenn es eine Berufspflicht ist, dann hat der Arbeitgeber/Dienstherr die Kurse zu bezahlen. Da gibt es gar nichts zu diskutieren. Wir sind schließlich keine Freiberufler oder Selbstständige.


    Du legst wieder die typische Lehrer-Denke an den Tag, dass man "für die gute Sache" doch gerne privat (tief) in die Tasche greifen sollte. Nein, dann muss man nicht. Du kannst das individuell gerne tun und dich dann als "besserer Mensch" fühlen, aber daraus einen Vorwurf an alle abzuleiten, die das nicht tun, ist zumindest unkollegial.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

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