Abendtermine und Co.: Dienstpflicht oder Extraarbeit?

  • Hallo,


    ich übernehme nach den Herbstferien den Unterricht in einem neuen Bereich (Fachschule: Unterricht nachmittags und samstags, für mich nur samstags) Die Klassen sind mir bisher unbekannt. Ich wurde aber bereits informiert, dass ich in der ersten Woche an zwei Terminen abends in der Schule sein muss, um "Projekte" zu bewerten. Dazu habe ich ein paar Fragen:


    1. Wieso meint man, dass so ein bisschen Deutsch eigentlich jeder kann, ist sich bei solchen Aufgaben aber dann einig, dass nur Deutschlehrer entscheiden können, ob bei einem Projekt (mit dem ich nichts zu tun habe) "flüssig gesprochen" (so der Bewertungsbogen) wurde und die Präsentation gut ist? :D


    Eine ernsthafte Frage: Ist das Mehrarbeit? Kann das einfach so verlangt werden? Wie viel? Wann? Wo sind die Grenzen?
    Ich will mich nicht davor drücken, auch wenn es lächerlich ist, dass nur die Deutschlehrer das machen können, ich frage aus Interesse.


    Wie ist es eigentlich bei anderen Aufgaben ("übernehmen Sie doch mal die Leitung des Fördervereins" etc.)?


    Vielen Dank

  • Ich tippe mal auf die "Allgemeine Dienstordnung für Lehrer..." in NRW. Zu Prüfungen musst du. Förderverein übernehmen wohl eher nicht. Ich vermute, Fördervereine arbeiten ehrenamtlich und wenn das ein e.V. ist, gelten sowieso ganz eigene Regeln.


    Du müsstest wahrscheinlich für jede Extraaufgabe gesondert nachsehen, was jeweils gilt.

  • In dieser Reihenfolge:


    - Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden (ohne Pausen) darf nicht überschritten werden


    - Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden darf nicht überschritten werden


    - Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (auf Jahr gerechnet, evt. bundeslandabhängig) darf nicht überschritten werden


    - Das Kollegium ist mit solchen Zusatzaufgaben "gleichmäßig" zu belasten.


    Notfalls die SL darauf hinweisen, dass aufgrund der Abendtermine für andere dienstliche Aufgaben dann keine Zeit mehr zur Verfügung steht!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ok, vielen Dank.
    Aber gibt es eine Regelung für die Zeiten? Wie spät muss ich denn noch zur Verfügung stehen?
    Kann eine Abendveranstaltung Dienstpflicht nur für die Deutschlehrer sein, die zudem mit der Veranstaltung eigentlich nichts zu tun haben?

  • In dieser Reihenfolge:
    ...

    ...und zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn mindestens 11 Stunden zusammenhängend frei (Bundesarbeitszeitgesetz, in Hessen spiegelt sich das auch in der Arbeitszeitverodrdnung wider).

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :_o_P


    8_o_) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    • Offizieller Beitrag

    Letzteres lässt sich bei uns faktisch bei Elternsprechtagen, Pflegschaftsabenden etc. nicht realisieren. Ich denke, da gibt es mit Sicherheit entsprechende "Ausnahmeregelungen", damit der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Wenn ich um 8 Uhr morgens anfange, müsste Arbeitsende ja spätestens 21 Uhr sein. Das kann man mit entsprechender Terminierung, sofern man dies selbst gestalten kann, lösen. Falls die Termine von der Schule vorgegeben werden (Pflegschaftsabende ab 20 Uhr, damit theoretisch alle Eltern kommen können), dann wird es schon schwieriger.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Unterricht nachmittags ist, ist der zeitliche Abstand doch gewahrt?
    Es gibt Schulen mit Nachmittags/abendunterricht, da sind dann halt auch die Prüfungen abends. Prüfungen zählen nicht als Mehrarbeit sondern sind Teil der DO, wenn es sich um eine solche handelt, müssen sie auch vom Fachlehrer abegnommen werden.
    Wenn es eine Sonderform des schulintern verabredeten Leistungsnachweises ist, gelten die Konferenzbeschlüsse: da kann an dann im internet lang und breit nach Rechtsquellen suchen, die wird es nicht geben. Eine Schule kann - qua Dienstvereinbarung oder Konferenzbeschluss - alles en detail nachregeln, was nicht per Erlass oder Verordnung schon geregelt ist.


    Mehrarbeit ist juristisch nur als Unterrichtszeit definiert - da unsere Arbeitszeit in Unterrichts-Pflichtstunden berechnet wird. Das heißt, als Mehrarbeit kann man nur zusätzlich gehaltene Unterrichtsstunden, die über die hinausgehen, die man über das Beamtengesetz zulässigen zusätzlich anzuordnenden hinaus halten muss (in Hessen zB 5 aus dem HBG bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" = 3 Unterrichtsstunde und 2 im nächsten Jahr zurück zu erstattende qua DO).
    Dienstflichten aus der DO zählen dazu nicht, die sind zwar mehr Arbeit aber keine Mehrarbeit im vergütungsfähigen Sinne. Die möglichst einzugrenzen obliegt den GeKoen und PRen qua Beschlüsse und Dienstvereinabrungen und den SLen via Fürsorgepflicht (*hüstel*).

  • Letzteres lässt sich bei uns faktisch bei Elternsprechtagen, Pflegschaftsabenden etc. nicht realisieren. Ich denke, da gibt es mit Sicherheit entsprechende "Ausnahmeregelungen", damit der Schulbetrieb weiterlaufen kann.

    Genau - z.B. die Ausnahmeregelung, dass die Kollegen, die am nächsten Tag um 8 Uhr Dienstbeginn haben, dann eben den Elternabend/Pflegschaftsbasar/Benefizteebeutelweitwurf eben um 21 Uhr verlassen, um dem Gesetz Genüge zu tun. Und wenn das gar nicht geht, muss halt der Dienstbeginn verschoben werden.


    Solange sich LehrerInnen (hier ein gaaanz großes I!) allerdings nach dem Tri-tra-trullala-Prinzip behandeln lassen, lässt sich hier natürlich trefflich à la "bei uns nicht realisierbar" diskutieren.


    Halt, stopp, Kommando zurück - das gilt natürlich nur für Arbeitnehmer, die dann auch die entsprechenden Rechte wahrnehmen können. Beamte schauen halt in die Röhre (und dürfen drüber nachdenken, dass sie nicht deshalb Beamte sind, weil der Staat sie so lieb hat).

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    • Offizieller Beitrag

    Trifft das denn hier überhaupt zu? Ich werde da aus dem Eingangsposting noch nicht so schlau. Die Klassen haben nachmittags Untericht, der TE aber nur samstags... (?) zumindest in dieser Klasse... Vielleicht warten wir mal ab, bevor Verordnungen bemüht werden, bei denen es um den Nachtschlaf geht oder wieder die allegemeine BeamtInnenschelte los geht. Nicht, dass ich da nicht auch manchmal drüber stöhnen würde...weiß nur nicht, ob hier überhaupt irgendetwas (in dieser Hinsicht) zu Bestöhnendes vorliegt.

  • Mehrarbeit ist juristisch nur als Unterrichtszeit definiert - da unsere Arbeitszeit in Unterrichts-Pflichtstunden berechnet wird. Das heißt, als Mehrarbeit kann man nur zusätzlich gehaltene Unterrichtsstunden, die über die hinausgehen, die man über das Beamtengesetz zulässigen zusätzlich anzuordnenden hinaus halten muss (in Hessen zB 5 aus dem HBG bei "zwingenden dienstlichen Verhältnissen" = 3 Unterrichtsstunde und 2 im nächsten Jahr zurück zu erstattende qua DO).

    Dazu mal aus Interesse:
    Wie ist das denn dann bei Mitgliedern der Schulleitung, wenn diese durch bestimmte Aufgaben besonders belastet sind. Haben die keine Möglichkeit, Mehrarbeit in irgendeiner Form abzurechnen, da es sich nicht um Unterrichtsstunden handelt? Das wäre ja juristisch ein Hammer!

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist das denn dann bei Mitgliedern der Schulleitung, wenn diese durch bestimmte Aufgaben besonders belastet sind. Haben die keine Möglichkeit, Mehrarbeit in irgendeiner Form abzurechnen, da es sich nicht um Unterrichtsstunden handelt? Das wäre ja juristisch ein Hammer!

    Nein, bzw ja, das ist korrekt: sie können es nicht abrechnen: das gilt als durch die Deputatsstunden und A15 / 16 abgegolten. Bei den Grundschulleitungen durch A12 pus Zulage oder A 13 bei größeren Schulen :/ :/


    Weswegen man ja auch kaum Leute findet. Oder kaum noch vernünftige Leute.


    Seit Jahren (Jahrzehnten) ein Quell steter Freude. In Hessen hat die GEW immerhin die höhere Besoldungsstufe für größere GSen erkämpft, vorher hatten die alle A12+ oder A13. Plus wenig Deputatsstunden. Unglaublich.

  • Trifft das denn hier überhaupt zu? Ich werde da aus dem Eingangsposting noch nicht so schlau. Die Klassen haben nachmittags Untericht, der TE aber nur samstags... (?) zumindest in dieser Klasse... Vielleicht warten wir mal ab, bevor Verordnungen bemüht werden, bei denen es um den Nachtschlaf geht oder wieder die allegemeine BeamtInnenschelte los geht. Nicht, dass ich da nicht auch manchmal drüber stöhnen würde...weiß nur nicht, ob hier überhaupt irgendetwas (in dieser Hinsicht) zu Bestöhnendes vorliegt.

    Ich habe in dieser Klasse nur Samstags Unterricht, normalerweise in anderen Klassen ab 8 Uhr. So auch an diesem und am folgenden Tag. Drum sitze ich an diesem Tag auch von Dienstschluss um 13 Uhr bis zum Beginn der Präsentationen um 18 Uhr in der Schule rum.
    Ich frage mich halt auch, wer einfach bestimmen kann, dass "die Deutschlehrer" des Bereichs abends auftauchen müssen, obwohl die weder mit Klasse noch mit Projekt etwas zu tun haben.

    • Offizieller Beitrag

    In vielen Bundesländern dürfen nur Fachlehrer Fachprüfungen abnehmen. Keine Ahnung, ob das bei euch als Fachprüfungen zählt.
    Kann auch sein, dass es ein Konferenzbeschluss so festgelegt hat, dann bist du auch daran gebunden.
    Und schlussendlich kann ein Schulleiter so etwas auch einfach anweisen, wenn es nicht gegen Beschlüsse, Verordnungen, Erlasse verstößt.
    Die Frage wäre also, was davon hier zutrifft.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

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