Verbeamtung aufgeben, Folgen?

  • Hallo zusammen,


    weiß jemand, was passiert, wenn man sich nach 20 Jahren als Beamte/r aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt, z.B. weil man sich selbständig machen will o.ä.?

  • Yummi, kannst du das ggf. auf deutsch erklären? :zahnluecke:


    Ach, und was ich dort lese: wenn man als Beamte/r dienstunfähig wird, kann man auch entlassen werden??

    • Offizieller Beitrag

    Man stellt einen Antrag auf Entlassung und wird in der Regel bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert. Ob das im Falle einer gescheiterten Selbstständigkeit dann später zum Leben reicht, wage ich jedoch zu bezweifeln.
    Die Perspektiven der Selbstständigkeit müssten finanziell schon so dauerhaft rosig sein, dass man dafür eine sichere Versorgung aufgibt - so sehr ich das auch im Einzelfall verstehen kann.


    Eine Entlassung aufgrund von vorzeitiger Dienstunfähigkeit ist nur in bestimmten Fällen möglich und nicht der Regelfall.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hallo zusammen,


    weiß jemand, was passiert, wenn man sich nach 20 Jahren als Beamte/r aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt, z.B. weil man sich selbständig machen will o.ä.?

    Ich würde mir das gut überlegen... Du verlierst zunächst einmal jede Menge Geld und Sicherheit. Besonders die Altersvorsorge müsstest du irgendwie anders regeln. Du verlierst deine Pensionsansprüche. Man wird zwar vom LBV bei der Deutschen Rentenversicherung nachversichert. Allerdings wird nur der Arbeitgeberanteil übertragen. Das bedeutet einen Verlust von etwa 50% der aufgebauten Ansprüche eines gleich bezahlten Tarifangestellten. Zumal die Rentenhöhe ohnehin nicht mit der Höhe der Pensionsansprüche vergleichbar ist.


    Ich habe vor dem Seiteneinstieg lange in der Wirtschaft gearbeitet und war teilweise als Freelancer unterwegs. Verglichen dagegen ist der Lehrerberuf in meinen Augen unglaublich kalkulierbar, recht gut bezahlt und vor allem krisenfest. Ich würde das um nichts in der Welt wieder hergeben wollen. Aber du wirst schon gute Beweggründe haben, wenn du mit dem Gedanken spielst um deine Entlassung zu bitten.

  • Danke euch!




    ...Ich würde das um nichts in der Welt wieder hergeben wollen...

    soll heißen, du würdest auch jedem Kollegen empfehlen, den Beamtenstatus auch noch zu "erwerben", wenn irgend möglich? Es geht um größere Veränderungen, die damit einhergingen, Wohnort etc.

    3 Mal editiert, zuletzt von Schantalle () aus folgendem Grund: Wortfindungsstörung

  • Danke euch!




    soll heißen, du würdest auch jedem Kollegen empfehlen, den Beamtenstatus auch noch zu "erwerben", wenn irgend möglich? Es geht um größere Veränderungen, die damit einhergingen, Wohnort etc.

    Vom finanziellen Aspekt her schon. Als verbeamteter Lehrer bekommst du für die gleiche Arbeit netto deutlich mehr raus, selbst wenn man die Beiträge für die PKV wieder abzieht. Außerdem bemisst sich bei Beamten die Pension am letzten Gehalt. Bei diesem dürfte man sich schon in einer ziemlich hohen Entgeltstufe befinden. Bei der Rente sieht das anders aus. Hier zählt, was du in deiner gesamten beruflichen Laufbahn an Entgeltpunkten erworben hast. Ich habe dir mal einen etwas älteren Focus-Artikel verlinkt, in dem der Unterschied recht deutlich dargestellt wird.

  • Ja, der Nettolohn lockt. Ich überlege halt, was passieren könnte, so dass man den Schritt später ggf. bereut. Z.B. steigen im Alter die Beiträge für die Privatversicherung extrem, oder? und was ist, wenn man dauerhaft erkranken sollte? Komisch, sein Leben so vorzuplanen...

  • In Ba-Wü kannst du dich ohne Bezüge für maximal 15 Jahre beurlauben lassen.
    Das ist sicher der schlauere Weg. Hinwerfen kann man nach der ersten Million in Selbstständigkeit immer noch.
    Da brauchst du auch keinen Anwalt, sondern ein Gespräch mit dem Landesamt oder der GEW-Rechtsberatung.
    http://www.rechnungshof.baden-…de/media/973/b0052000.pdf


    Eine Kündigung nach 20 Jahren ist sehr problematisch:


    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    3 Mal editiert, zuletzt von alias ()

  • Gibt es im Link etwas dass du ganz konkret erklärt haben möchtest?


    Ich würde es dir auch nicht empfehlen. Insbesondere da du Familie hast. Wärst du kinderlos wäe es aus meiner Sicht etwas anderes.

  • Gibt es im Link etwas dass du ganz konkret erklärt haben möchtest?

    Danke Yummi, die Erklärung kam schon weiter oben. Es ging um die Nachversicherung und die gewöhnungsbedürftige Formulierung im Text...

  • ...Hinwerfen kann man nach der ersten Million in Selbstständigkeit immer noch...

    :lach: Mach dich nur lustig. Aber wer weiß! Manch einer hat DIE Marktlücke entdeckt und ist reich geworden! Vielleicht erfinde ich mal das Grammophon oder sowas.

  • :lach: Mach dich nur lustig. Aber wer weiß! Manch einer hat DIE Marktlücke entdeckt und ist reich geworden! Vielleicht erfinde ich mal das Grammophon oder sowas.

    Als Lehrer erfindest du vielleicht das Gram-o-phon.
    Aber das haben bereits Tausende vor dir entdeckt - und nicht patentieren lassen, weil es keinen Gewinn abwirft, sondern nur Gram und Kummer und lauter Geheul.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • In Ba-Wü kannst du dich ohne Bezüge für maximal 15 Jahre beurlauben lassen.

    Kann man im Ba-Wü dann auch einer Nebentätigkeit nachgehen? In Bayern ist das explizit nicht zugelassen bzw. nur in sehr begrenztem Umfang. D.h. beurlauben kann man sich lassen, ohne Bezüge, dann darf man aber auch keiner anderen Tätigkeit nachgehen. Ist für die meisten ein Problem.

  • Man kann aber doch auf 50% reduzieren und sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen.
    Machen doch ganz viele andere Selbständige auch so, um zB ein krankenversicherungsfähiges Erwerb nicht aufgeben zu müssen und den Weg in die PKV zu ersparen.

  • Nur der Vollständigkeit halber und weil es immer wieder falsch behauptet wird:


    " Es erfolgt übrigens keine Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, so dass der Nachzuversichernde an der Beitragszahlung nicht beteiligt wird."
    (aus Yummis link)


    Die Arbeitnehmeranteile bekommt man also zusätzlich geschenkt, anders als wenn man als Tarifbeschäftigte pflichtversichert ist. Die Rente ist also schon normal gut/schlecht.


    Für die KV könnte man ja eine Zeitlang als Pflichtversicherte irgendeinem Job nachgehen; sofern man die Altersgrenze nicht überschreitet, kommt man so wieder in die GKV. Allerdings muss ein Selbständiger hier Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile bezahlen. Außerdem aufpassen, dass man bis zur Rente lange genug in der GLKV war, sonst muss man doch wieder in die Private.

  • Noch ein Aspekt:
    Ich habe alleinerziehend als Beamtin ohne Schwierigkeiten eine Baufinanzieruzng mit Topkonditionen bekommen.
    Der besser verdienende selbständige verheiratete Mitbewerber wurde als nicht kreditwürdig von der Bank abgelehnt.

  • Ich werfe hier noch mal einen ganz anderen Punkt ein: Wenn du für dich entschieden hast und es dir gut vorstellen kannst, dich selbständig zu machen, dann mach das. Das dabei Verluste aus der Knebelung des Beamtenstatus entstehen, ist ja wohl jedem klar.
    Bevor du dich jedoch zu diesem Schritt entscheidest, kann ich dir nur empfehlen, für die ersten Monate nach dem Ausstieg alles erdenklich mögliche zu sparen, so dass du ein wenig für die erste, schwierige Zeit abgesichert bist.
    Es ist nichts schlimmer, als in einem Job zu stecken, der dich nicht zufrieden stellt und glücklich macht. Und dabei hilft auf Dauer auch nicht die beste Sicherheit und Jobgarantie des Beamtenstatus.

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