Vermerk Überstunden

  • Hallo. Ich frage mich, wie Überstunden festgehalten werden. Wird nur im Schulsystem vermerkt, dass Lehrer A xy Überstunden gemacht hat pro Halbjahr, oder wird das auch an die Bezirksregierung weitergeleitet? Ist es ein Unterschied, ob die Überstunden einzelne Vertretungsstunden sind, oder es sich um eine regelmäßige Mehrarbeit handelt (wenn man zB für 15 Std. eingestellt ist, aber 17 Std. macht)?


    Ich habe bereits einen Zettel ausgefüllt, mit dem Entlastungsstunden berechnet werden. Ist das System der Entlastungsstunden ein anderes als das der Überstunden/Mehrarbeit?


    lieben Dank!

  • Wir bekommen regelmäßig einen Ausdruck mit der Übersicht über die geleistete Mehrarbeit bzw. die Ausfallstunden. Alle 3 Monate (glaube ich) wird das dann bei uns zur BR weiter gereicht, von wo die Abrechnung erfolgt. Trotzdem sollte man sich selbst natürlich die Überstunden zur Kontrolle dokumentieren.


    Regelmäßige Mehrarbeitsstunden sollten auf das Deputat angerechnet werden, ebenso die Stunden, die du auf dem Entlastungsstundenzettel einträgst. Dadurch reduziert sich dann deine Pflichtstundenzahl im folgenden Halb-/Schuljahr.

  • Du bist aus NRW, da bist du zu bis zu 3 unbezahlten Vertretungsstunden pro Monat verpflichtet. Wenn du 4 oder mehr machst, kriegst du alle bezahlt, ausgefallene Stunden (z.B. durch Exkursionen deiner Klassen, nicht aber eigene Krankheit od. Abwesenheit wg. Fortbildungen) werden gegengerechnet.
    Ob deine Schule das automatisch abrechnet oder nicht, musst du selber rausfinden.


    Angeordnete regelmäßige Mehrarbeit (jemand fällt länger aus, dessen Gruppen werden von anderen Kollegen übernommen) ist ein anderer Hut. Sie wird abgebummelt oder (das das der Regelfall sein) ausbezahlt.


    Näheres findest du in der BASS.


    Entlastungsstunden gibt es für besonders belastete Kollegen. Dafür haben die Schulen einen Topf, den sie verteilen können. Die Grundsätze dazu (z.B. Entlastungen für Korrekturen oder AGs, Vertretungsplanerstellung o.ä.) legt die Lehrerkonferenz fest (?). Im Prinzip haben Entlastungsstunden aber nichts mit Mehrarbeit und Vertretungsstunden zu tun.

  • Reale Überstunden zb. durch Vertretungsstunden können mit einem Formular abgerechnet werden (ab 4 Stunden im Monat).
    Regelmäßige Mehrarbeit (oder Minderarbeit!), die sich auf dein Deputat auswirkt, also quasi ein "Kredit" (egal von welcher Seite) für die nächsten Halbjahre ist ein internes System.
    Wenn du also mit einem Plus oder Minus die Schule verlassen solltest (durch Versetzung), verlierst du sie.
    Solche Abweichungen vom Deputat sollen aber - auch deswegen - nur gering sein und im nächsten (Halb)jahr ausgeglichen werden. Dass dies bei einigen Kollegen in der Praxis ganz und gar nicht der Fall ist, weiß ich. Ein Kollege von uns geht nächstes Jahr in Pension und wird durch seinen angesammelten Überhang im letzten Unterrichtsjahr kaum noch unterrichten und vollen Gehalt bekommen...

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