Lehrer nötigt Schüler zum Plagiat?

  • Der Umgang mit Täuschungsversuchen (und dazu zählen Plagiate ja nun mal) sind eigentlich geregelt, in NRW in der APO_GoSt (Allgemeine Prüfungsordnung, keine Ahnung, wie das brandenburgische Äquivalent heißt), Wiederholen einer Aufgabe ist eine der drei oder vier dort aufgeführten Möglichkeiten. Lohnt sich eh als Referendar/ Lehrer, sich mit den rechtlichen Grundlagen auseinander zu setzen...


    Sprich für NRW: Grundsätzlich dürfen Teile einer Prüfung wiederholt werden. Sie dürfen auch mit Ungenügend bewertet werden.


    Deine Darstellung finde ich auch etwas widersprüchlich, einerseits war die Lehrerin so "nett" und bot allen an, die Prüfung zu wiederholen, andererseits fühlte die Schülerin sich unter Druck gesetzt? Ich hätte der Schülerin geraten, dass sie selber noch einmal mit der Lehrerin spricht und ihre Sicht erklärt (also dass sie sich unsicher war, ob sie etwas plagiiert und sich unter Druck gesetzt gefühlt hat). Und es bietet sich auch an, sich über die Schülerin zu informieren, wenn es ganz schlecht läuft, versucht sie nur gerade, dich zu manipulieren und zu instrumentalisieren.
    Da es für mich nach Oberstufe/ höherer Jahrgang klingt, halte ich es für ein wichtiges Erziehungsziel, dass die Schülerin lernt, zunächst mal zu versuchen, ihre Probleme selber zu klären. Muss man später ja schließlich auch und auch durchaus mit Personen, von denen man abhängig ist (z.B. dem Vorgesetzten).



    Edit: Der Thread-Titel ist übrigens vollkommen irreführend. Die Kollegin hat die Schüler ja nicht genötigt, ein Plagiat zu begehen, sondern es geht ja um den Umgang mit einem möglichen Plagiat. Das sind ja schon zwei sehr unterschiedliche Dinge...


    Und solltest du ein Schüler sein: Das waren wohl leider nicht die Antworten, die du erhofft hast...

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

    Einmal editiert, zuletzt von katta ()

  • Ui, PlagScan kannte ich noch gar nicht!


    Ich teste das gerade, wenn das so funktioniert wie ihr beschreibt, könnte mir das einiges an Arbeit ersparen. Dafür gibt's offtopic mal ein Danke :)

  • Wir nutzen an der Schule PlagScan. Hausarbeit digital hochladen, prüfen lassen. Wird die Arbeit als Plagiat erkannt, gibt es eine 6. Sonst wird regulär eine Note festgestellt. So einfach ist das. Ich frage mich, warum sich manche Kollegen das Leben so schwer machen...


    Was du mit dieser Angelegenheit der Kollegin zu tun hast, weiß ich nicht. Ich rate dir, dich vor Schülern IMMER auf die Seite der Kollegen zu schlagen! Ganz egal, was deine eigene Meinung zu dieser Thematik ist. Mit den Kollegen musst du länger zusammenarbeiten als mit den Schülern.

    Gibt es keine datenschutzrelevanten Punkte die gegen das Hochladen der Arbeit des Schülers auf einen schulexternen Server sprechen?
    Wenn es von Seiten des Kumi abgesegnet ist, kein Problem.
    Aber heutzutage muss man ja alles wegen möglicher Verletzung von Rechten der Schüler beleuchten.

  • Gibt es keine datenschutzrelevanten Punkte die gegen das Hochladen der Arbeit des Schülers auf einen schulexternen Server sprechen?Wenn es von Seiten des Kumi abgesegnet ist, kein Problem.
    Aber heutzutage muss man ja alles wegen möglicher Verletzung von Rechten der Schüler beleuchten.

    Ich verlasse mich da auf das Urteil unseres SL. Wir haben da eine Schullizenz bei PlagScan. Und unser SL ist in solchen Datenschutzfragen normalerweise doch sehr pingelig.


    Wir dürfen zum Beispiel den iCloud-Dienst von Apple nicht benutzen, weil die Server in Amerika stehen...


  • Glaube mir, wenn du beide Textstellen dann vor dir hast, erkennst du das schon...


    Ich frage nochmal: Was sind denn nun die Kriterien, die eine Textstelle als Plagiat kennzeichnen?


    Eine Maschine stellt dir Zeichenfolgen nebeneinander, die identisch sind, eine aus einem von dir zur Prüfung hochgeladenen Text und eine aus einem Text, der in ihrer Datenbank indiziert worden ist. Woran orientiert sich deine Entscheidung, eine solche Gegenüberstellung als hinreichendes Beweis für ein Plagiat zu bewerten?


    In jeder gesprochenen Sprache ist eine Semantik nur auf eine endliche Art und Weise ausdrückbar. Wenn die Datenbank, die dieser Prüfung grundgelegt ist, nur hinreichend groß ist wird jeder Satz als bereits schon mal geschrieben erkannt. Je einfacher die Semantik, desto kürzer der beschreibende Satz, umso kleiner die Menge möglicher Kombinationen desselben und desto wahrscheinlicher das "Plagiat".


    Und jetzt mal Butter bei die Fische und bitte was handfestes und keinen wachsweichen Blödsinn wie "wenn du beide Textstellen vor dir hast, erkennst du das schon...".

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Es geht hier um mehrere aufeinanderfolgende Sätze oder gar ganze Passagen, die wortwörtlic übernommen sind.
    In der Musikindustrie darf ja auch ein gewisser Anteil eines Liedes Ähnlichkeiten zu bereits bestehenden Songs haben, ohne gleich ein Plagiat zu sein.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • PlagScan ist meiner Schule zu teuer. Original-Ton aus der Dienstberatung: "Dafür ist kein Geld vorhanden."


    Privat schaffe ich mir das nicht an.


    Aber ich habe schon oft ganze Sätze in Anführungszeichen bei google.de suchen lasse und so auch Plagiate gefunden.


    Wenn mir Plagiate durch die Lappen gegangen sind, weil ich es nicht über ein professionelles Programm scannen konnte, dann "so what?" Nicht mehr mein Problem.

  • Es geht hier um mehrere aufeinanderfolgende Sätze oder gar ganze Passagen, die wortwörtlic übernommen sind.


    Ab wann gilt es denn als Plagiat? Ab 10 identischen Wörtern in der gleichen Reihenfolge? 5 Wörtern? Ab x Sätzen? Wer legt das fest? Der Scanner oder du / die Schule?


    (Ohne Worte)

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Eine Liste von (auch kostenlosen) Plagiatfindern habe ich hier gesammelt:
    http://www.autenrieths.de/links/vorbereitungen.htm#Plagiate


    BTW: Mit Google und der "Erweiterten Suche" habe ich schon manchem Schüler gezeigt, woher der Text seiner Präsentation stammt ;-)
    Das ist immer net, wenn der PC mit der Präsentation am Netz hängt. Da geht das ratzfatz. ;-)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.

  • Die deutsche Sprache hat laut "Die Welt" vom 21.01.2014 sage und schreibe 5,3 Millionen Wörter. Jetzt gibt mir ein Schüler einen Aufsatz im Umfang von 250 Wörtern ab. Ich lasse PlagScan drüber laufen. Ergebnis: 70% des Textes wurden aus Internetquellen übernommen. Das wären 175 Wörter. So, jetzt rechne mal bitte die Wahrscheinlichkeit aus, dass ein Schüler zufällig genau diesen Text aus dem Internet produziert. Und zwar wie gesagt im Wortlaut!


    Nehmen wir mal an, es sei ein Laplace-Experiment, dann ist die Wahrscheinlichkeit dafür bei (1/5300000)^175, so gering, dass ein herkömmlicher Taschenrechner das überhaupt nicht ausrechnen kann. Wolfram Alpha sagt 1,8x10^-1177. (Dass es sich nicht um ein Laplace-Experiment handelt, ist mir klar. Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass genau dieser Text aus dem Internet nochmals zufällig genauso produziert wird, dermaßen gering... Noch dazu von einem Schüler, der (im Englischen) plötzlich Wörter verwendet, die nichtmal ich als Lehrkraft im aktiven Wortschatz habe... Nein, solche Zufälle gibt es nicht!


    Und da kannst du jetzt tausend Mal kommen mit Butter bei die Fische... Wenn ein Plagiat vorliegt, Plagiatsoftware dieses erkennt, du die betreffenden Internetquellen ausdruckst, den Aufsatz des Schülers durch Kopie "sicherst", die betreffenden Passagen in beiden Texten (Internetquelle, Aufsatz des Schülers) vergleichst, hat das vor jedem Gericht bestand! Klagen würde da aber sowieso keiner.

  • Viele entlarven sich ja schon durch verschiedene Schriftarten, unterschiedliche Fußnotenformatierung, unterschiedliche Anführungszeichen, wechselnde Stile im Text und und und. Wenn ich dann auch noch diese Passage im Netz finde - das ist schon ordentlich "Butter".


  • Die deutsche Sprache [...] (Internetquelle, Aufsatz des Schülers) vergleichst, hat das vor jedem Gericht bestand! Klagen würde da aber sowieso keiner.


    Das ist lediglich deine Behauptung.


    Aber das ist genau der Punkt. Du windest dich drum rum denn allem Anschein nach brichst du dir einen Zacken aus der Krone, wenn du letztendlich zugeben müsstest, dass es jedesmal deine persönliche Bauchentscheidung ist, ob du auf Plagiat erkennst oder nicht. Ob die ein Richter (oder auch nur ein anderer Kollege, bzw. die SL) teilen kann bzw. sogar muss, darauf hast du keine Antwort.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Und jetzt mal Butter bei die Fische und bitte was handfestes und keinen wachsweichen Blödsinn wie "wenn du beide Textstellen vor dir hast, erkennst du das schon...".

    Beispiel:


    wikipedia:
    "... diesen Wertpapierpensionsgeschäften zugrundeliegende Zinssatz wird als Hauptrefinanzierungssatz bezeichnet und ist der wichtigste Leitzins der EZB."


    Auszug aus Modal Nodes Doktorarbeit ohne Quellenangabe:
    "... diesen Wertpapierpensionsgeschäften zugrundeliegende Zinssatz wird als Hauptrefinanzierungssatz bezeichnet und ist der wichtigste Leitzins der EZB."


    Und? Plagiat oder nicht? Du darfst dreimal raten...

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • Wenn ich eine Note mit Unterschrift drunter setzen müsste, würde ich besser nicht raten müssen. Wie bereits gesagt: Butter bei die Fische. :autsch:

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Ich hab vor dem Referendariat an der Universität gearbeitet und von da mal kurz die Auskunft des Justitiariat der Universität in Bezug auf die Seminararbeit einer meiner Studententinnen. "Jede Form des Plagiats ist unabhängig vom Umfang als nicht ausreichende Leistung (5,0) zu werten. Sind große Teile oder gar die gesamte Prüfungsleistung plagiiert, sollten insbesondere in Hinblick auf die generalpräventive Wirkung weitere Maßnahmen [gemeint sind: Geldbuße wegen Ordnungswidrigkeit bis zu 50.000€, zu verhängen durch den Kanzler der Universität oder Zwangsexmatrikulation] in den Blick genommen werden."


    Ich sehe da absolut keinen Grund an der Schule bedeutend gnädiger zu sein. Und ein Plagiat kann bereits ein einzelnes Wort sein. Wer "Penisneid" ohne Freud sagt, sollte auch in der Schule darauf angesprochen werden. Wer ganze Sätze aus fremden Arbeiten kopiert (und ja: Ein Satz reicht, auch vor Gericht) begeht eine schwerwiegende Täuschungshandlung (insbesondere da inzwischen ja auch die meisten Schule eine eidesstattliche Versicherung verlangen), was entsprechend zu ahnden ist. Ist der Täuschungsversuch auch noch umfangreich (d.h. mehrfach längere Passagen) ist es eine 6 und kein Gericht der Welt rettet den kleinen Guttenberg.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wenn ich eine Note mit Unterschrift drunter setzen müsste, würde ich besser nicht raten müssen. Wie bereits gesagt: Butter bei die Fische. :autsch:

    Also wenn mein (zugegebenermaßen) ironisches Beispiel nicht ausreicht, dir klarzumachen, dass du hier einen Aufriss um nix machst, dann lasse ich es jetzt. Schönen Tag...

    »...Aus Mettwurst machste kein Marzipan! «
    Bernd Stromberg

  • @Thamiel


    Ich finde Deine Argumentation hat etwas von Korinthenk.....


    Letztlich MUSS zunächst die korrigierende Lehrkraft feststellen, ob es ein Plagiat ist oder nicht.
    Die Entscheidung basiert auf denselben Kriterien, die grundsätzlich bei Korrekturen angewendet werden. Und ganz gleich, wer wann welche Note unter eine Prüfungsleistung (Test, Arbeit, Abschlussarbeit etc.) schreibt, muss er sie fachlich wie rechtlich begründen können - und zwar so, dass der Prüfling diese Note akzeptiert und keine Beschwerde oder je nach Prüfung Widerspruch einlegt.


    Die Kriterien sollten ja bekannt sein:
    - fachliche Kompetenz der Lehrkraft
    - Engagement (wie sorgfältig korrigiere ich)
    - Erfahrung (ja, das ist auch - aber nicht nur - Bauchgefühl)
    - pädagogischer Spielraum (Ermessenssache)
    - Kenntnis und Anwendung der geltenden Prüfungsordnung und übergeordneten Korrekturvorgaben durch Ministerium oder Fachschaft


    Letzteres ist aus meiner Erfahrung oft ein Problem, weil viele Lehrkräfte unsicher im Umgang mit Täuschungsversuchen sind und die Schulleitungen als interne oberste (und oft letzte) Instanz mitunter eine recht eigenwillige Auffassung dazu haben und in der Tendenz schülerfreundlich entscheiden, um Widersprüche und die damit verbundene Arbeit zu vermeiden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ... was Thamiel mit Gewalt auszublenden versucht, ist der Ermessensspielraum, den wir (zum Glück!) haben. Wir sind hier nicht umsonst Beamte (oder Angestellte) des höheren Dienstes, weil man uns zutraut, z.B. zu unterscheiden, ob jemand aus Versehen ein Zitat nicht kenntlich gemacht hat oder absichtlich per copy & paste gearbeitet hat. Thamiel fordert ein Regelwerk, das wie ein Blitzer an einer Ampel funktioniert: Bei Rot drüber bedeutet Strafe. Ohne Wenn und aber.


    Erinnert sei an die Kommissionen, die über die Aberkennung von Doktortiteln entscheiden. (Gutenberg & Co) Auch da wird IM EINZELFALL entschieden, ob die - unzweifelhaft vorliegenden - plagiierten Stellen ausreichen, um den Titel abzuerkennen. Automatisch passiert da gar nichts, es gibt keinen Schwellwert, ab dem die Sache geritzt ist.


    Thamiel wirft Mrs Pace weiter oben vor, dass sie jedesmal eine Bauchentscheidung träfe. Das zeugt tatsächlich von einem grundlegenden Unverständnis darüber, was ein Ermessensspielraum ist und auf welcher Grundlage wir andauernd Entscheidungen treffen. Bolzbold hat das im vorigen Beitrag ja wunderbar beschrieben.


    Thamiel, trau Dir und uns im Allgemeinen mal mehr zu. Und nochmals Zustimmung für Bolzbold: Thamiels zugespitztes Nachhaken kommt in der Tat äußerst seltsam rüber... Beckmesser lässt grüßen.

  • Das ist lediglich deine Behauptung.


    Aber das ist genau der Punkt. Du windest dich drum rum denn allem Anschein nach brichst du dir einen Zacken aus der Krone, wenn du letztendlich zugeben müsstest, dass es jedesmal deine persönliche Bauchentscheidung ist, ob du auf Plagiat erkennst oder nicht. Ob die ein Richter (oder auch nur ein anderer Kollege, bzw. die SL) teilen kann bzw. sogar muss, darauf hast du keine Antwort.

    Entschuldigung, aber so einen Quatsch habe ich selten gelesen... Aufgrund einer Bauchentscheidung die Note 6 zu erteilen... Das wäre schon allerhand.


    Ich habe mittlerweile auch das Gefühl, du stellst dich mit voller Absicht "dumm" und machst dir einen Spaß aus der ganzen Sache.


    Wenn du es dir selbst nicht zutraust, ein Plagiat einwandfrei von einer Schülerleistung (die selbst erbracht wurde) zu unterscheiden, dann lass es eben und verteile inflationär die Einsen. Aber bitte sprich anderen Kollegen diese Fähigkeit nicht ab...

  • Auszug aus Modal Nodes Doktorarbeit ohne Quellenangabe:
    "... diesen Wertpapierpensionsgeschäften zugrundeliegende Zinssatz wird als Hauptrefinanzierungssatz bezeichnet und ist der wichtigste Leitzins der EZB."


    Und? Plagiat oder nicht? Du darfst dreimal raten...

    Ok, dann nehme ich mal deinen Beispielnebensatz, um dir klarzumachen, was ich meine:


    Der besteht, wenn ich das richtig gezählt habe, aus 15 Wörtern, davon sind 5 Wörter augenscheinlich Fachbegriffe, also alternativlos nicht durch Synonyme zu ersetzen. Darüberhinaus zähle ich 7 (?) Satzglieder, die in Grenzen kombiniert werden können, um verschiedene Sätze zu erhalten, natürlich abzüglich der Kombinationen mit anderen Intentionen (zB. Fragesätze).


    Jetzt sind wir nicht an der Uni, sondern schreiben eine Arbeit in einer Klasse mit vielleicht 20 SuS, die, wenns sie gut sind, alle so einen oder ähnlichen Satz zu dem Thema oben zu Papier bringen werden. Einer oder mehrere von ihnen werden allein durch die Anzahl der Arbeiten unwissentlich bereits wie in der Wikipedia formuliert schreiben (oder besser noch: wie der Sitznachbar am Tisch 2 vorne rechts), ohne je den dortigen Artikel/die dortige Arbeit gelesen, geschweige denn tatsächlich abgeschrieben zu haben.


    Plagiieren, oder bei wie bei uns in der Grundschule genannt, ordinäres Abschreiben, ist die älteste Form des "Cheatens". Warum wird wohl im Vorfeld soviel getan, diese Art des Betrugs zunichte zu machen (variierte Aufgabenstellungen, Sichtschirme, etc?)? Es ist im Nachhinein eben nicht nachweisbar, wer hier zweifelsfrei von wem abgeschrieben hat.


    Nur, weil Wikipedia in der Datenbank von PlagScan indiziert wird, sozusagen zuerst da war, heißt das meiner Meinung nach nicht zwangsläufig, dass zig andere Aufsätze nicht auch so formulieren können und sich deshalb den Vorwurf des Plagiats anhören müssen. So einfach ist es nicht.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

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