Teilnahme an Abschlussfahrt, obwohl nicht mehr in der Klasse?

  • Über das Für und Wider soll hier nicht diskutiert werden. Ich frage nach evtl. rechtlichen Problemen, die auftreten könnten.
    Einer meiner Viertklässler verlässt wegen eines Umzugs in die Nachbarstadt die Klasse. Der Umzugstermin liegt zwei Wochen vor unserer Abschluss-Klassenfahrt und kam sehr kurzfristg zustande. Alle direkt Beteiligten sind uneingeschränkt dafür, dass das Kind trotzdem noch teilnehmen kann. Bezahlt ist schon alles. Das Schulamt wurde noch nicht befragt...


    Kennt sich jemand aus?
    Hat jemand so einen Fall schon mal gehabt? Wie sieht es mit der Versicherung aus? "Darf" ich das Kind überhaupt mitnehmen?

  • Können die Eltern das Kind nicht einfach erst nach der Klassenfahrt ummelden? In NRW haben wir doch freie Grundschulwahl und von daher können die Eltern den Zeitpunkt des Schulwechsels ja mitbestimmen, insofern die aufnehmende Schule freie Kapazitäten vorhält? Ich selbst hätte mein Kind erst nach der Fahrt umgemeldet und würde die zwei Wochen gucken, dass ich mein Kind dann in der Zeit fahre oder mal ein paar Tage bei einem Schulfreund übernachten lasse - es handelt sich nur um 10 zu überbrückende Schultage. Dann wäre man rechtlich auf der sicheren Seite. - Würde sich beim Umzugstermin etwas verschieben, würde sich die Ummeldung in die neue Schule ja ebenfalls verschieben...


    Kann sonst die neue GS das Kind nicht zwei Wochen beurlauben für die Teilnahme an der Fahrt? Für Fahrten von Sportvereinen, Familienfeiern o.ä. kann ein Kind z.B. ja beurlaubt werden. Bei einer Fahrt meines Sohnes in der Klasse 9 ist ein Schüler mitgefahren, der zu dem Zeitpunkt die Oberstufe eines Berufskollegs besuchte. Es war eine Fahrt auf der sie Musikworkshops mit dem Orchester hatten, der Schüler gehörte vorher dem Schulorchester an, er hatte dort Schlagzeug gespielt und durfte -da gute Schlagzeuger wohl "rar" sind- an der Fahrt der Gesamtschule als externer Schüler teilnehmen. Wie das genau geregelt war, weiß ich als Elternteil in dem Fall aber nicht.

  • Eine Schülerin von mir ist beim bald stattfindenden Schüleraustausch angemeldet, musste aber aufgrund des Leistungsstandes zum Halbjahr die Schule verlassen.
    Die neue Schule hat einen Beurlaubungswisch unterschrieben und zugestimmt, dass sie mitkommt.
    Wir haben allerdings - auf einer ganz anderen Ebene - eine Kooperationsvereinbarung mit der Schule, vielleicht spielt es eine Rolle für die Versicherung? Allerdings ist so ne Kooperation auch eine Sache von zwei Unterschriften der Schulleitungen...

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