Lebenszeitverbeamtung- ein Bundesland winkt durch, das andere nicht?

  • Hallo miteinander,
    ich habe in BW Ref gemacht. Für die Verbeamtung auf Wiederruf musste ich zum Amtsarzt. Vor der Verbeamtung auf Probe musste ich noch einmal hin (das war noch in BW). Mit gutem Willen von Seiten des Amtsarztes war alles in Ordnung. Er hat mir ein Schreiben ausgestellt in dem steht, dass einer Verbeamtung auf Probe UND auf Lebenszeit nichts im Wege stünde.Für meine erste Stelle bin ich nach SH gezogen. Jetzt stehe ich vor der Lebenszeitverbeamtung und bekomme plötzlich Post, dass ich zum Amtsarzt solle. Dieses mal in Schleswig Holstein. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Muss ich wirklich nochmal hin?
    Danke!

  • Ich verstehe nicht ganz, warum warst du überhaupt in BW nochmal beim Amtsarzt, wenn deine erste Stelle in SH ist?


    Grundsätzlich überrascht es mich nicht. Soweit ich weiß, sind die Voraussetzungen für eine Verbeamtung beim ein oder anderen Punkt schon immer unterschiedlich gewesen.

  • Das hatte organisatorische Gründe. Für einen Amtsarztbesuch war SH etwas weit entfernt. Deshalb bin ich für die Verbeamtung auf Probe in BW zum Amtsarzt und habe dann meine Stelle in SH ein paar Wochen später angetreten.

  • Das hatte organisatorische Gründe. Für einen Amtsarztbesuch war SH etwas weit entfernt. Deshalb bin ich für die Verbeamtung auf Probe in BW zum Amtsarzt und habe dann meine Stelle in SH ein paar Wochen später angetreten.

    Hat man dir denn ausdrücklich bestätigt, dass das möglich sei? (möglichst schriftlich)

  • Ich empfinde das nicht als ungewöhnlich.
    Vor der Verbeamtung auf Widerruf (Ref) musste ich zum Amtsarzt, dann wieder für die Verbeamtung auf Probe und letztendlich ein drittes Mal für die Verbeamtung auf Lebenszeit; wohlgemerkt alles in einem Bundesland (und auch alles beim selben Amtsarzt).


    Das Problem erschließt sich mir gerade nicht. Dein Dienstherr will wissen, ob er Dich verbeamten kann, das ist doch okay?

    I wonder which mistake I'm going to try to learn from today.

  • Ich wohnte in NDS, als ich zum Amtsarzt für meine Planstelle in NRW musste. Da man zum Amtsarzt seines Wohnorts geht, bin ich brav dahin. Dort hat mich aber der Amtsarzt informiert, dass es zwar der richtige Weg sei, NRW mich aber zu einem neuen Amtsarzt schicken dürfte. Schliesslich seien die Interessen seines Dienstherrn nicht so gefährdet, wenn er mir sein Okay gebe.
    Es kam am Ende nicht dazu und NRW hat keine 2. Amtsarztprüfung, so dass ich auch nicht am Ende der Probezeit hinmusste.


    Allerdings eine Anekdote zur unteeschiedlichen Wilkür: hätte ich 3 km weiter gewohnt, hätte ich zu einem anderen Antsarzt (auch NDS) gemusst. Logisch soweit. Dort wurde einer Kollegin von mir die Verbeamtung wegen schlechter Blutwerte versagt... bei mir wurde kein Blut abgenommen.


    Ich glaube aber, dass es beim '2. Amtsarztbesuch' am Ende der Probezeit lockerer zugeht, die Auflagen des ersten Besuchs überprüft werden, geguckt wird, wieviele Kranktage man hatte (ab einer bestimmten Grenze muss man zb doch in NRW noch mal hin), ob neue Krankheiten dazugekommen sind...


    Alles Gute!
    Chili

  • In Hessen war es zumindest vor einigen Jahren so, dass man sogar bei einem Wechsel des Schulamtsbezirks ggf. nochmal zum Amtsarzt musste, ich weiß aber nicht, ob das jetzt immer noch so ist.

  • In Hessen gibt es auch 2x Amtsarzt (mit Ref 3x). Einmal zur Einstellung, einmal vor Lebenslänglich. Ich schätze, das ist auch so eine Konstruktion.

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