• Hallo,


    ich muss in der EF in dem Fach Latein Warnungen schreiben. Kann ich ich die auch bei 4/4+ schreiben? Mein Eindruck ist, dass die Schüler sich sehr zurücklehnen und nichts weiter tun. Dementsprechend sehe ich die Gefahr, dass sie abrutschen könnten.


    Meine Kollegen meinten, einfach alles warnen...


    Liebe Grüße

  • Erstmals: nicht DU verschickst eine Mahnung, sondern die Oberstufenkoordination aufgrund des Gesamtbildes / Gesamtnotensituation.


    Wie sieht es denn notentechnisch aus? ich meine, zwischen einer 4 und einer 4minus liegen nicht Welten und eine 4minus in April kann immer noch eine 4 , 4plus oder gar 3minus am Ende des Jahres sein. (je nach erstem Halbjahr)
    Was nicht geht, ist eine 4 oder 4+ einzutragen und erwarten, dass gemahnt wird. Aber du kannst eine 4minus eintragen. Dein Gefühl, dass sich jemand zurücklehnt, wird wohl notenbasiert sein (nicht nur Tests, sondern sonstige Mitarbeit-Stunden, usw...)


    chili

  • Erst einmal vielen Dank für die Antwort.


    Also die Kanidaten können nicht viel. Rückfragen können sie nicht beantworten. Aber sie wissen, was das Thema ist und machen Hausaufgaben (Musterlösungen aus dem Internet:)). Deswegen mündlich vier. Schriftlich waren sie im letzten Halbjahr 4-/5+. Dieses Halbjahr haben sie 4+ geschrieben, weil sie laut Angabe, die Textstelle schon kannten. Noch einmal werden sie sicherlich nicht eine 4+ schreiben...


    Ich weiß halt nicht, ob ich eine 4 warnen kann? Also ich schreibe Warnung neben die Namen und gebe sie an die Oberstufenkoordinatoren...

  • Ich würde sicherheitshalber eine 4- eintragen. Uns wird gesagt: Lieber einmal zu viel warnen als einmal zu wenig.
    Bei uns liegen Listen aus, in die wir die Defizite (4- und schlechter) eintragen.

  • Okay


    1) Nein. Du schreibst es vielleicht, aber mit einer 4 oder 4plus wird ziemlich sicher keine Schule einen blauen Brief schicken.


    2) Selbst die 4minus ist eine schulinterne Sache, denn: in der EF gibt es offiziell keine Tendenzen, so dass eine 4- eigentlich bestanden ist. Wir warnen mit 4minus, um zu sichern, dass es nicht "aus Versehen" zu einer 5 wird.


    3) Hatten die betreffenden Schüler im 1. Halbjahr eine 5 auf dem Zeugnis? Dann gilt es eh als "gemahnt".


    4) Am Ende der EF wird ein Abschluss (Mittlerer Schulabschluss) vergeben, so dass die Regelung mit dem Mahnen eh irrelevant ist. Sprich: du dürftest eh eine 5 in Juli schreiben und sie würde auch gelten.


    Wenn du es aufgrund der mündlichen Noten rechtfertigen kannst, würde ich an deiner Stelle die schlechtmöglichste Note vergeben.
    und unabhängig davon den Schülern genau diese ganzen Punkte auch sagen. Auch den Punkt "Latinum". Wenn man sich schon 5 Jahre Latein angetan hat, dann bitte auch mit Abschluss.
    Eine 4minus in Latein ist nicht versetzungsrelevant allerdings erwirbt man dadurch KEIN Latinum...


    chili

  • Also so weit ich weiß, steht im Zeugnis nur eine vier. Deswegen bekommt man das Latinum auch mit einer 4-.
    Wurde uns zumindest so gesagt.
    Ich hatte den Schülern eine vier- gegeben. Also ist es nicht gemahnt...
    Meine Kollegen meinten, dass auch sie schon eine vier/vier plus gemahnt hätten...

  • Was soll man dir denn sagen?
    Wenn du deinen Kollegen vertraust, warum fragst du hier?


    "blaue Briefe"



    https://www.schulministerium.n…rsetzung/FAQ09/index.html



    Zitat

    Kann eine nicht abgemahnte Minderleistung bei der Versetzungsentscheidung berücksichtigt werden?
    Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so erhalten die Eltern eine Mitteilung nach § 50 Abs. 4 SchulG, den so genannten "Blauen Brief". Unterbleibt die Benachrichtigung, so wird eine mangelhafte oder ungenügende Leistung bei der Versetzung nicht berücksichtigt. Hätte eine Benachrichtigung für zwei Fächer erfolgen müssen, so bleibt nur eine nicht ausreichende Leistung unberücksichtigt.
    Das gilt nicht für Zeugnisse, die mit einem Abschluss oder einer Berechtigung verbunden sind. Hier werden stets alle nicht ausreichenden Leistungen berücksichtigt.


    https://www.schulministerium.n…berstufe/FAQ11/index.html


    Zitat


    25. Wann erwerben Schülerinnen und Schüler im Bildungsgang des Gymnasiums den Mittleren Schulabschluss?
    Schülerinnen und Schüler erwerben am Ende der Einführungsphase i.d.R. mit Versetzung in die Qualifikationsphase den Mittleren Schulabschluss. Wenn die Versetzung nicht erreicht wird, haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zu einer Nachprüfung, wenn durch die Verbesserung um eine Notenstufe in einem Fach der Mittlere Schulabschluss erworben werden kann (siehe Nr. 29 in: Wiederholung/Nachprüfung).

  • und nur so als guter Rat:
    wenn ein Schüler 4- und 5+ schreibt, auf Nachfrage nichts kann und nur Musterlösungen aus dem Internet abschreibt (vielleicht die Hausaufgaben anders gestalten?), dann gibt man ihm nicht unbedingt und im ersten Halbjahr (!!!) sowieso keine 4.
    Nur so meine Meinung.

  • Ich frage nach, weil ich mir die Texte selbst rausgesucht habe und sie so verstehe, dass ich ab einer 4- mahne. Ich kann mir bei den Kandidaten aber gut vorstellen, dass das nach unten geht. Und ich befürchte, dass, wenn ich nicht mahne, die Schüler es als Signal nehmen, nichts zu tun und es dann wirklich nach tief unten geht...

  • etwas OT:


    warum gibst du HA, deren Lösung im Netz gefunden werden?
    Und was passiert, wenn du die Schüler darübr abfragst? Dann kann man doch nicht mehr auf eine 4 kommen, mit allem, was du sonst schreibst.


    Mir kommt es fast vor, als seien die Noten in den eltzten Wochen/ Monaten zu großzügig erteilt worden und asls ob es dir nun leid täte..... :gruebel:

  • Wie gesagt: nicht du mahnst, sondern die Oberstufenkoordination / die Jahrgangsleitung.
    und zwar falls aufgrund des Notenbildes die Versetzung gefährdet ist.


    Entweder korrigierst du deine Note nach unten (4- oder 5+) oder es wird ziemlich sicher keine Mahnung geben. Es ist aber irrelevant. Auch ohne Mahnung kannst du am Ende des Jahres eine 5 geben.

  • Vielen Dank für die Antworten.
    Und bei Originallektüre findet man leider alle Lösungen im Netz. Da gibt es nur Zusatzaufgaben, mit denen ich die Schüler zum Selberdenken zwingen kann

  • Also die Oberstufenkoordinatoren schauen sich das Notenbild an und wenn es eine Gefährdung der Nichtversetzung gibt, wird gemahnt.
    Ist das eigentlich auch in der Sek I so? Wird da nicht jeder gemahnt, den ich eintrage, sondern nur die, deren Versetzung gefährdet ist auf Grund zweier Fächer?

  • Ja, in der S I ist es genauso. Da schaut sich das Ganze der Klassenlehrer ein. Wenn ein Schüler z.B. in Latein eine 5 hat und sonst überall eine 2, besteht keine Versetzungsgefährdung. Anders sieht es aus, wenn er in Latein eine 5 hat und in den Hauptfächern eine 4 (Achtung! Gilt nur für L als 1. Fremdsprache. Bei Latein als 2. Fremdsprache, zählt L zur Fächergruppe 2 ("Nebenfächer") und der Klassenlehrer muss gucken, inwiefern eine Versetzungsgefährdung besteht.

  • Ja, in der S I ist es genauso. Da schaut sich das Ganze der Klassenlehrer ein. Wenn ein Schüler z.B. in Latein eine 5 hat und sonst überall eine 2, besteht keine Versetzungsgefährdung. Anders sieht es aus, wenn er in Latein eine 5 hat und in den Hauptfächern eine 4 (Achtung! Gilt nur für L als 1. Fremdsprache. Bei Latein als 2. Fremdsprache, zählt L zur Fächergruppe 2 ("Nebenfächer") und der Klassenlehrer muss gucken, inwiefern eine Versetzungsgefährdung besteht.

    Flipper, du bist vermutlich an der Gesamtschule.
    Am Gym zählt ebenfalls die 2. Fremdsprache zur Fächergruppe I!!

  • An meiner Schule wird in der 11 (bzw EF, wie es am Gymnasium heißt) ab 4 gewarnt, wenn der Fachlehrer das möchte. Wir dürfen also Empfehlungen geben, an die sich meist gehalten wird. Da gilt aber auch die Devise: lieber zu viel warnen, als zu wenig. Da ist dann wohl jede Schule bei der Auslegung anders.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und bei Originallektüre findet man leider alle Lösungen im Netz

    Das stimmt so nicht: Es gibt genügend Texte, von denen es keine Übersetzung gibt. Für Ovid (v.a. Zeitaltermythos) empfiehlt sich die "Descriptio Pennsylvaniae" von Thomas Makin; für Vergils Aeneis z.Bsp. das Epos "Radetzky" von Wilhelm Menis. Für Scherze, Heiteres, etc.: Petrus Alphonsi, Disciplina clericalis (ziemlich einfach) - such halt Texte, die zum Thema passen, aber nicht die "klassischen" Schulautoren sind! (Bei Interesse kann ich gerne noch weitere Angaben liefern - ich kenne aber den deutschen Lehrplan nicht; deshalb bitte genau sagen, was du zu welchem Thema brauchen kannst)

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