Wer initiiert sonderschulischen Förderbedarf?

  • Hallo,


    einige Bekannte haben mich nun angesprochen, und ich kann keine wirklich kompetente Antwort gaben.
    In einer ersten Grundschulklasse sind offenbar unhaltbare Zustände folgender Art: Viele Schüler stören so erheblich den Unterricht, dass kaum mehr richtig gelernt werden kann. Diese Kinder zeigen aber auch ansonsten ein sehr abnormes Verhalten mit Gewalttätigkeiten und sexueller Belästigung. Diese Eltern fragen sich nun, ob auch sie selbst in irgendeiner Form darauf hinwirken können, dass die besagten Kinder auf sonderschulischen Förderbedarf im Bereich "soziale und emotionale Entwicklung" getestet werden? Und wenn ja, was konkret müsse sie tun? Da ich hier ebenfalls unsicher bin, gebe ich die Frage hiermit an euch weiter und hoffe auf zahlreiche konstruktive Antworten.
    Vielen Dank!

  • Was soll denn dadurch bewirkt werden? Allein mit dem festgestellten Föderbedarf ändert sich die Situation in der Klasse nicht.
    Die Elternvertreter müssen mit der Klassenlehrerin das Gespräch suchen. Wenn das nichts bringt, in Absprache mit der Klassenlehrerin die Schulleitung hinzuziehen.
    Auf keinen Fall sollten sich die Eltern als Diagnostiker fremder Kinder aufspielen. Dazu sind sie weder berechtigt noch kompetent.

    Dödudeldö ist das 2. Futur bei Sonnenaufgang.

  • Nein, das können die Eltern so nicht. Eltern neigen auch dazu, zu übertreiben, was das Verhalten anderer Kinder angeht und ob und wieviel deswegen an Lernstoff verloren geht, werden wohl die wenigsten beurteilen können.
    Wenn mein Kind allerdings von anderen sexuell belästigt würde, würde ich selbstverständlich sofort die Schulleitung samt Klassenlehrerin bemühen und mein Kind ggf. erst mal krankschreiben lassen, um es zu schützen.

    • Offizieller Beitrag

    In einer ersten Grundschulklasse sind offenbar unhaltbare Zustände folgender Art: Viele Schüler stören so erheblich den Unterricht, dass kaum mehr richtig gelernt werden kann. Diese Kinder zeigen aber auch ansonsten ein sehr abnormes Verhalten mit Gewalttätigkeiten und sexueller Belästigung. Diese Eltern fragen sich nun, ob auch sie selbst in irgendeiner Form darauf hinwirken können, dass die besagten Kinder auf sonderschulischen Förderbedarf im Bereich "soziale und emotionale Entwicklung" getestet werden? Und wenn ja, was konkret müsse sie tun? Da ich hier ebenfalls unsicher bin, gebe ich die Frage hiermit an euch weiter und hoffe auf zahlreiche konstruktive Antworten.
    Vielen Dank!

    1. Du kannst nicht sicher sein, dass die erste Aussage stimmt. Es ist das, was die Kinder an die Eltern weitertragen, die das dann untereinander bereden und dabei interpretieren. Manchmal ist es so, dass inakzeptables Verhalten vor der Klasse besprochen wird, dadurch wird drauf fokussiert und Kinder, die so etwas vorher nicht kannten, denken, es sei ganz schreckliches, ständiges Fehlverhalten. Dabei ist es das nicht, sondern es liegt "im Rahmen", es mussten aber mal deutliche Worte gefunden werden. Passiert in der 1 schnell, in der 2 auch und sogar in der 3. Rate, woher ich das weiß...


    2. Ich würde daher ebenfalls vorschlagen, dass die Elternsprecher den Kontakt zur Klassenlehrerin wählen, und zwar nicht in der Art "Frau Müller muss weg", sondern durch Nachfragen. Dabei könnte sich der Sachverhalt so darstellen wie ich bei 1. als Beispiel beschrieb. Vielleicht sind es aber auch wirklich größere Probleme und die Lehrerin ist schon "dran", hat die Eltern dieser Kinder oft im Gespräch, arbeitet mit Verstärkern, Rückmeldungen etc. Das kommt dann oft bei den anderen Eltern nicht an, weil es sehr lange dauert, Verhalten zu verändern und man die Früchte der Arbeit erst in der 2. oder 3. Klasse ernten kann.


    3. Sonderpädagogischer Förderbedarf em-soz ist bundeslandabhängig. In Berlin darf er je nach Kalenderjahr und Informanten im 2. oder 3. Schulbesuchsjahr beantragt werden. Die Kinder verbleiben genauso wie vorher in den Klassen und wenn sie Glück haben, erhalten sie ab der 3. Klasse 2 Förderstunden die Woche, in denen sie Konzentrationsübungen machen, angemessenen Wortschatz üben etc. Meist in der Kleingruppe, da die sonderpädagogischen Stunden "gedeckelt" sind, d.h. die Schulen mit überdurchschnittlich verhaltenskreativer Klientel bekommen wesentlich weniger Stunden als den Schülern eigentlich zustehen würden.


    4. Angeregt wird die Testung durch die Klassenleitung in Absprache mit Sonderpädagogik. Die Eltern anderer Kinder haben damit genau nichts zu tun und es geht sie auch nichts an, ob ein Kind überhaupt Förderbedarf hat. Datenschutz.


    Es ist verständlich, dass die Eltern sich sorgen und sich Gedanken machen - und daher wäre das Gespräch mit der Lehrerin viel besser, als sich jetzt "hintenrum" darüber zu informieren, ob sie nicht mal Förderbedarf für einige Kinder beantragen könnten.


    Eventuell können die Eltern sich ja auch Gedanken machen, was sie dazu beitragen könnten, um das Klassenklima positiv zu beeinflussen. Oder die Elternvertreter könnten mit der Klassenlehrerin gemeinsam Ideen entwickeln: Frau A. kommt Montag und Mittwoch in der Hofpause und spielt mit den verhaltenskreativen Kindern (und ein paar, die mitmachen wollen), damit die beschäftigt sind. Für dieses positive Verhalten (keine Gewalt, nichts Sexuelles) gibt es dann Smileys oder Spielminuten für alle oder so etwas in der Art. (Muss nicht funktionieren, kann, wir können das Problem hier nicht wirklich einschätzen und schreiben ins Blaue hinein.)

  • Binemei, leider schreibs du nicht, in welchem Bundesland du unterrichtest, welche Schulform und -fächer und man kann auch dein Profil nicht ansehen.
    Ehrlich gesagt bin ich mir gar nicht sicher, ob du wirklich schreibberechtigt bist, denn als Lehrerin müsstest du doch den Verfahrensablauf kennen...

  • Ich arbeite in der Sek. 1. Jawohl als Lehrerin. Bin ich deshalb nicht berechtigt, Fragen zum Thema Grundschule zu stellen?
    Okay, wenn das so ist: Ich bin ausgebildete Grundschullehrerin, habe mich jedoch vor 15 Jahren umorientiert und ein weiteres Lehramt erworben. Das dürfte doch reichen, oder?

  • Grundsätzlich weiß ich natürlich, wie Verfahren zur Feststellung eines Förderbedarfs ablaufen. Ich frage mich nur, ob an der angesprochenen Grundschule vielleicht einige Köpfe im Sand stecken, um ebendiese (aufwendigen) Verfahren nicht durchführen zu müssen und ob man Eltern denen hier etwas auffällt, nicht Gehör schenken sollte.

  • Ich arbeite in der Sek. 1. Jawohl als Lehrerin. Bin ich deshalb nicht berechtigt, Fragen zum Thema Grundschule zu stellen?
    Okay, wenn das so ist: Ich bin ausgebildete Grundschullehrerin, habe mich jedoch vor 15 Jahren umorientiert und ein weiteres Lehramt erworben. Das dürfte doch reichen, oder?

    Siehst du, genau um solche Missverständnisse zu vermeiden ist es sinnvoll, unter dem Avatar ein paar grundsätzliche Infos zu posten und ggf das Profil nicht völlig zu sperren. Du bist doch ohnehin anonym hier, also macht das doch nichts. Ich finde, das gehört zur Netikette.

  • Siehst du, genau um solche Missverständnisse zu vermeiden ist es sinnvoll, unter dem Avatar ein paar grundsätzliche Infos zu posten und ggf das Profil nicht völlig zu sperren. Du bist doch ohnehin anonym hier, also macht das doch nichts. Ich finde, das gehört zur Netikette.

    Finde ich nicht. Ich sehe hier auch keine Missverständnisse, Binemei ist schon einige Zeit dabei. Du hast deine Fächer übrigens auch nirgends erwähnt.

  • Meine Fächer anzugeben lohnt nicht, in der Grundschule macht man nach einigen Jahren irgendwann alles.
    Du gibst auch nichts an, daher stört es dich vermutlich nicht. Aber fühl dich mal ebenso angesprochen.
    Wenigstens Bundesland und Lehramt kann man schon angeben.
    Ich bin seit 2008 im Forum und vorher unter einem anderen Nick, von dem ich mal das Passwort vergessen hatte. Auch wenn ich weniger geschrieben habe, als mancher, der hier seit ein paar Monaten aktiv ist. Daher gebe ich auf die Anzahl der Postings nicht viel.

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