Als Student an einer Schule arbeiten: Was ist rechtlich möglich?

  • Hallo,


    weiß hier jemand, ob man als Student an einer Schule arbeiten kann und was man dort alles machen darf? Kann man z.B. AGs anbieten oder Stunden vertreten? Also nicht nur als Praktikant oder sonstige ehrenamtliche Hilfe, sondern als richtiger Mitarbeiter. Gibt es vielleicht spezielle Verträge, womit Schule und Student abgesichert werden? Kennt sich hier jemand mit rechtlichen Grundlagen aus und/oder hat selbst als Student an einer Schule gearbeitet?


    Würde mich mal interessieren, da ich gerne während des Studiums an einer Grundschule arbeiten möchte und nicht nur als freiwilliger Praktikant.


    MfG

  • Uns wurde (in Bayern!) gesagt, dass wir als Lehramtsstudenten bereits eine Lehrbefähigung besitzen und somit unterrichten dürfen.


    Wie das ganze in NRW geregelt ist, weiß ich jedoch nicht.


    Mit freundlichen Grüßen
    xwaldemarx

  • In Hessen geht das auch ohne weiteres. Ich arbeite als Förderkraft in der 5. und 6. Klasse in Deutsch und Englisch, Freunde von mir arbeiten in der Nachmittagsbetreuung oder U+ Kräfte. Sollte eigentlich auch in NRW gehen. Einfach mal bei Schulen anfragen und fragen, ob Bedarf da ist.

  • Uns wurde (in Bayern!) gesagt, dass wir als Lehramtsstudenten bereits eine Lehrbefähigung besitzen und somit unterrichten dürfen.

    Lehrbefähigung (= Fakultas) gibt es erst mit dem Zweiten Staatsexamen. Das wird auch in Bayern nicht anders sein.


    Gruß !

  • Wir hatten jetzt einen Studenten als Vertretungskraft für einige Monate. Das ist rechtlich möglich und wird bei uns über das Schulamt zugewiesen.


    Ansonsten wäre eine bezahlte Mitarbeit (AG, Kurs, Lernzeitbetreuung ... ) evtl. in der OGS möglich. Die OGS, bzw. der Träger hat da evtl. finanzielle Möglichkeiten.


    Die Schulen selber haben für den Vormittagsbereich keine Möglichkeit zusätzliches Personal zu bezahlen. Wir sind dann immer auf ehrenamtliche Tätigkeit angewiesen. Ich bin bei uns Ansprechpartnerin für alle PraktikantInnen und muss immer aufpassen, dass die Praktika eine bestimmte Zeit nicht überschreiten, weil sonst ein Mindestlohn gezahlt werden müsste. Dafür haben wir in der Grundschule keinen Etat.

  • Ist bundeslandabhängig, daher musst du beim Schulamt deines Bezirks nachfragen. In Hessen darfst du als VSS-Kraft nicht unterrichten sondern nur betreuen, als TvH-Kraft schon, dafür muss aber das SSA eine Unterrichtserlaubnis erteilrn.

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Redet ihr hier immer also von unbezahlter Arbeit? Ohne Vertrag und so, wenn das ganze nicht vom Schulamt ausgeht? Verstehe ich das auch richtig, dass Vertretungslehrer in NRW durch das Schulamt vermittelt werden? Oder kann man das auch in der Schule klären?


    In der Uni haben die uns gesagt, dass Praktikanten niemals ohne die Anwesenheit eines Lehrers eine Klasse betreuen dürfen, da wir dafür nicht versichert sind. Natürlich hat sich die Schule nicht daran gehalten und es ist auch nie etwas passiert. Was ist aber, wenn sich die Kinder doch etwas antun? Sport durfte ich z.B. nie alleine machen, weil dort die Verletzungsgefahr hoch ist. Laut Schulamt komme ich jedoch mit meinem Bachelor als Sportvertretungslehrer infrage und müsste eigentlich qualifiziert dafür sein.

  • Wenn du als Vetretungslehrer in NRW / Grundschule arbeiten möchtest brauchst du einen offiziellen Arbeitsvetrag, dann bist du natürlich auch versichert und rechtlich abgesichert. Da die Schule selber dich nicht bezahlen kann, werden solche Verträge über das Schulamt gemacht. Ob das gemacht wird und welche Schule dich "bekommt" hängt von der personellen Versorgung der Schule ab.


    Zurzeit werden wegen akuten Lehrermangels (GS /NRW) auch Vertretungsleute ohne abgeschlossene Lehrerausbildung eingestellt.
    Die Kollegen haben dann die Aufgabe diese, teilweise noch völlig unerfahrenen KollegInnen "unterstützend zu begleiten".


    Schauen kannst du auch in dem Onlineportal "Verena" https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/Verena/online
    Dort schreiben auch Schulen direkt aus, Die Verträge gibt es anschließend trotzdem beim Schulamt.


    Ansonsten habe ich (s.o.) von außerunterrichtlichen Tätigkeiten in der OGS (Offene Ganztagsgrundschule) im Anschluss an den Unterricht gesprochen. Auch dort kann man bezahlte Tätigkeiten ausüben. Dafür müsstest du gezielt bei den KoordinatorInnen nachfragen, ob Bedarf besteht.


    Oder du bewirbst dich bei dem Träger der OGS, (bei uns zum Beispiel Invia) die betreuen meist mehrere Schulen und können dich, sofern irgendwo Bedarf ist, vermitteln.

Werbung