GKV/PKV die drölf Millionste

  • Würdest du jetzt bitte so freundlich sein, und mir deine Andeutung näher erläutern?


    Ich wundere mich über 80 Prozent,
    Valerianus erklärt es genauer,
    ich gebe einen Fehler zu


    und du machst...was genau?

  • Das mache ich sehr gerne.
    Schau mal in Beitrag Nummer 8. Da habe ich mir schon Mühe gegeben, dir das mit der Beihilfeberechtigung für die Kinder zu erklären.
    In Beitrag 15 wird deutlich, dass du die Antworten entweder nicht gelesen, oder vielleicht einfach das System noch nicht durchschaut hattest.
    In Beitrag 16 versuche ich erneut, dir zu erklären, dass die 80 % für die Kinder gelten.
    In Beitrag 17 kommt von dir ein schlichtes Nö. ...
    Du hast es zu dem Zeitpunkt offensichtlich noch nicht verstanden.


    Zum Glück hast du es inzwischen durchschaut.


    Viel Glück bei deiner Entscheidung.

  • Stell dir vor, genau wie ich in meinem Eingangsbeitrag schrieb: Ich las bisher immer fleißig mit und verstand nicht alles.
    Dass es 'nen Unterschied zwischen MEINER Beihilfeberechtigung und dem Versicherungsbeitrag der Kinder gibt, verstand ich nun erst bei Valerianus. Ist ja nett, dass du dir die Mühe gegeben hast - war für mich dann halt nicht deutlich genug. Dein blöder Ton in Beitrag 20 ärgert mich trotzdem.

  • Meine Güte. Das ist doch nicht so schwer.


    Ein Kind grundsätzlich hat immer 80% Beihilfe.


    DIE ELTERN bzw. der verbeamtete Elternteil bekommt bei zwei Kindern aber dann auch 70% Beihilfe.


    Das gilt allerdings nur für die Zeit, in der die Eltern auch Kindergeld bekommen.


    Meine Mutter hatte damals schön geflucht, als meinen Grundwehrdienst angetreten habe, weil sie dann kein Kindergeld mehr bekam und sie sich gleichzeitig teurer versichern musste.

  • Ich glaube, dass ihr das seit mehreren Stunden klar ist (mit der Ausnahme der Kopplung ans Kindergeld), ich versteh gerade auch nicht so ganz, wieso jetzt darauf so herumgeritten wird. :)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Versicherungsstatus und Kindergeld ist mir dann doch klar, weil ich vor einigen Jahren zum Geburtstag diesen schönen Brief mit dem neuen Beitrag von der Versicherung bekam...

  • Versicherungsstatus und Kindergeld ist mir dann doch klar, weil ich vor einigen Jahren zum Geburtstag diesen schönen Brief mit dem neuen Beitrag von der Versicherung bekam...

    Der Zusammenhang, den du meinst, ist mir nun nicht klar. Denn es geht doch um das Kindergeld für deine Kinder, was die Höhe deines Beihilfeanspruchs verändert. Denn es müssen mindestens zwei Kinder Anspruch auf Kindergeld haben, damit du 70% Beihilfe erhältst.

  • Ich weiß nicht, wie oft ich das mit den 70 Prozent ab 2 Kindern nun schon in diesem thread geschrieben habe. Wenn ich also auch, wie von Anfang an gesagt,wenig verstand: das wusste ich.


    Ich weiß auch, in welchen Fällen und bis zu welchem Alter das Kind über einen Elternteil versichert werden kann.

  • Ich weiß nicht, wie oft ich das mit den 70 Prozent ab 2 Kindern nun schon in diesem thread geschrieben habe. Wenn ich also auch, wie von Anfang an gesagt,wenig verstand: das wusste ich.


    Ich weiß auch, in welchen Fällen und bis zu welchem Alter das Kind über einen Elternteil versichert werden kann.

    Bezweifelt doch auch keiner, nur der Zusammenhang mit dem Brief wird mit trotzdem nicht klar, es sei denn, es ging um den an deine Eltern ;)

  • Den Brief bekam ich selbst. Info darüber, dass die Familienversicherung für mich am Geburtstag endet (mit Begründung) und mein neuer Beitrag X Euro beträgt. Nur weil man familienversichert ist, läuft nicht alle Korrespondenz mit der Versicherung/GKV bis Mitte 20 über Mutti/Vaddern.

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