Examen bestanden, aber durch Klausur gefallen

  • Hallo,
    eine gute Freundin von mir hat ihr 1. Staatsexamen in Bayern für Mittelschulen bestanden. Nun hat sie aber mitgeteilt bekommen, dass sie durch eine Nachholklausur gefallen ist und somit ja nun (nachträglich) ihr Examen nun doch nicht bestanden hat.


    Kennt ihr vielleicht solche Fälle und wie würdet ihr denn nun vorgehen?
    Hätte man denn eine Chance so etwas anzufechten?


    Es wäre wirklich schön, wenn jemand Tipps oder Anregungen geben könnte, da sie wirklich verzweifelt ist. :)

  • Hatten wir das grad nicht schon mal?


    Immer noch der gleiche Tipp. Geh zum Prüfungsamt und frag nach. Ich bin mir sicher, die sind am Mittwoch da.


    edit: Hier der Link zum gleichen Thread: Examen bestanden, aber eine Nachprüfung nicht. Was nun?


    Vielleicht solltet ihr euch zusammen tun.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Wie kann man denn das Examen bestehen, wenn man durch eine Klausur gefallen ist? Ich kapier das weder hier noch dort.

  • Wie kann man denn das Examen bestehen, wenn man durch eine Klausur gefallen ist? Ich kapier das weder hier noch dort.

    In Bayern kann man sich für das Examen schon anmelden, bevor du alle Klausuren geschrieben hast. Du kannst diese innerhalb einer Frist nachreichen. Bei uns war diese Frist allerdings vor Beginn des Examens - weiß nicht ob sie das mit der Umstellung auf die neue LPO geändert haben.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ach so! Man schreibt quasi die Examensklausuren, bevor man die 'normalen' Prüfungen beisammen hat? Das ist ja dann fies.

  • Sowas Ähnliches hatte mein Kommilitone an der Uni auch. Die Dipl.-Arbeit war schon geschrieben und es stand noch ein Schein aus dem 1. Semester aus. Den Schein hatte er immer weiter vor sich her geschoben. Eine Klausur durfte man vom Grund- ins Hauptstudium schieben und eine Klausur durfte man auch nach der Dipl.-Arbeit nachreichen.
    War eigentlich dafür gedacht, damit man schon einmal weitermachen kann, während man auf den nächsten Prüfungstermin für den einen Schein wartet.


    Ende vom Lied war, daß er auch im 3. Versuch den Schein aus dem 1. Semester nicht bestanden hat und damit ohne Dipl. zwangsexmatrikuliert wurde. Warum sollte es beim Staatsexamen anders sein?

  • Ach so! Man schreibt quasi die Examensklausuren, bevor man die 'normalen' Prüfungen beisammen hat? Das ist ja dann fies.

    Wie gesagt ich kenne es nur so, dass man die letzte Klausur noch vor dem Examen nachreichen muss aber vielleicht hat sich das jetzt geändert.


    Auf jeden Fall hilft der TE hier nur der Gang zum Prüfungsamt. Vielleicht kann man die Klausur ja noch mal wiederholen.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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