1. Staatsexamen was kann ich damit machen außer Referendariat!?

  • Hm also folgendes ich komme zwar jetzt erst ins 6te Semester und bin gerade mal dabei den ews Teil meines 1.Staatsexamens zu machen mache mir aber immer wieder Gedanken ob Lehrer wirklich das Richtige ist!! (Außerdem ist Grundschullehramt so gut bezahlt auch nicht, je nach Glück stressig und außerdem nicht angesehen)(Manchmal haben die Praktika schon Spaß gemacht, manchmal trau ich mir es aber einfach nicht zu Tag für Tag vor einer Klasse zu stehen und mit den Kindern klar zu kommen ohne irgendwie nervlich fertig zu werden oder Ähnliches)
    Das erste Staatsexamen werde ich wohl durchziehen(und das muss ich erst mal schaffen..!!
    Was hab ich denn danach für andere Möglichkeiten/Chancen außer Referendariat? Mein Hauptfach ist Mathe und viele Firmen wollen ja Leute mit Mathekentnissen..Ansonsten interessiere ich mich für die Börse und Medien kenn mich auch mit dem Pc aus. Wo könnte ich den direkt anfangen zu arbeiten mit dem ersten Staatsexamen? (was soll eigentlich das heißen was ich mal gehört habe, dass das 1te Staatsexamen nach 5 Jahren ungültig ist?) Lesen vielleicht noch Leute mit die direkt nach dem 1ten SE was andres gemacht haben? Oder gibt es Leute die genauso weit sind wie ich jetzt und ähnliche Gedanken Probleme haben? Würde mich da über einen Austausch sehr freuen!! Bin momentan da irgendwie in einer Krise! Denke 1tes SE mach ich auf alle Fälle fertig, will ja nicht umsonst studiert haben und nochmal studieren von vorne anfangen.. und Mathe ist ja auch ziemlich happig!! Hab da schon scheine in Lin Alg, Differential u Integralrechnung, analytische und synthetische Geometrie, Zahlentheorie, naja aber mit denen allein kann ich ja nix anfangen..?
    Ist jetzt leider etwas lang geworden freue mich aber trotzdem über jede Antwort!! bin zur Zeit sehr am Grübeln, würde am liebsten aufhören und direkt wo sinvoll anfangen und Geld verdienen und einen machbaren Job haben und und bin eben am grübeln.. :O ?(?(

  • Hallo dance,


    das erste Staatsexamen wird nicht "ungültig", du musst aber mit einer Nachprüfung rechnen, wenn zwischen Examen und Beginn des Refs mehr als 5 Jahre vergehen (jedenfalls in NRW). Leider gilt das 1. Staatsexamen nicht als akademischer Abschluss - ist zwar besser wie nix, aber ein vollgültiger Abschluss ist nur das 2. Saatsexamen bzw. der Magister, oder - so hab ich's dann zuerst gemacht - die Promotion.


    Was die Suche nach Alternativen angeht, ein Zitat von Alias:



    Aus persönlicher Erfahrung - bin aber nicht an der GS - kann ich nur sagen, dass das mit dem 8 Stunden Job zumindest in den ersten Jahren sehr schwierig wird... oder sagen wir mal so, es geht wahrscheinlich schon, aber ob du damit dir und den Schülern gerecht wirst, ist etwas zweifelhaft. Trotzdem würde ich sehr genau überlegen, ob du das 2. Staatsexamen nicht doch noch dranhängen willst, denn das sieht schon besser aus im Lebenslauf. Alternativ solltest du überprüfen, ob sich für dich ein Schulform- oder sogar Laufbahnwechsel anbietet. Auf die Gefahr hin, jetzt gesteinigt zu werden, scheint mir das Leben am Berufskolleg (Sek II) deutlich ruhiger als am Gymnasium oder der GS. Andere Alternativen in den oben genannten Threads.


    Beste Grüße,
    w.

    Frölich zärtlich lieplich und klärlich lustlich stille leysejn senffter süsser keuscher sainer weysewach du minnikliches schönes weib

  • Zitat

    wolkenstein schrieb am 17.03.2005 11:38:
    Leider gilt das 1. Staatsexamen nicht als akademischer Abschluss - ist zwar besser wie nix, aber ein vollgültiger Abschluss ist nur das 2. Saatsexamen bzw. der Magister,


    Einspruch!
    Das 1. Staatsexamen ist ein vollwertiger Hochschulabschluss, der von vielen Privatschulen als (alleinige) Einstellungsvoraussetzung anerkannt wird. Ich kenne einige Kollegen, die ohne Referendariat als (vollbezahlte) Lehrer an Privatschulen unterrichten. Das Ref (2.Stex) ist die Eingangsprüfung für das Lehramt beim Arbeitgeber Staat. Das 2.Staatsexamen wird die vielleicht als Berufspraxis anerkannt. Auch für den Schuldienst in der Schweiz ist das 2.Stex nicht Voraussetzung.


    Und mit dem, was ich sonst schreiben wollte, hat wolkenstein mich ja schon zitiert:



    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Hallo!


    Das mit den 5 Jahren stimmt wirklich nicht. Da hab ich mich mal erkundigt, weil ich nach dem 1. Examen auch kurz mal überlegt habe, was anderes zu machen. Man kann soweit ich weiß unbegrenzt ins Referendariat eintreten.


    Ist EWS denn jetzt rum? Wie war's?


    Liebe Grüße,
    biene maja :)

  • Man kann soweit ich weiß unbegrenzt ins Referendariat eintreten.


    In Ba-Wü muss nach "mehr als 4 Jahren" ein Kolloquium zur Zulassung für das Referendariat abgelegt werden - was einer Prüfungswiederholung nahe kommt.
    siehe http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/771805

    Zitat

    Wurde die maßgebende Prüfung oder Teile derselben mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, so wird die Zulassung von einer Überprüfung (Kolloquium) abhängig gemacht, in der nachgewiesen wird, dass die für eine erfolgreiche Ableistung des Vorbereitungsdienstes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten noch vorliegen.


    Zitat

    Woher hast du diese Information? Gruß --> schau mal hier: http://www.edudoc.ch/static/web/arbeiten…be_lehrer_d.pdf


    Daraus geht nicht hervor, dass ein 2.Stex zwingende Voraussetzung ist. Die Lehrbefugnis hast du mit dem 1.Stex. Nur nicht im Staatsdienst. Das 2.Stex ist eine Laufbahnprüfung - keine Zulassungsprüfung, auch wenn die Einstellung wegen der "Bestenauslese" davon abhängt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Bei uns an der Uni Augsburg kann man sich neben dem normalen Lehramtsstudium noch für den Bachelor of Education eintragen. Ich weiß zwar nicht, ob der Abschluss dann wirklich besser ist als das erste Staatsexamen aber da man keinen Mehraufwand hat (nur Papierkram), wäre es vielleicht eine Überlegung wert, wenn das bei dir auch geht.
    Ansonsten könntest du evtl. auch noch einen Master anhängen (dazu brauchst aber eben den Bachelor) und den dann in einem für dich interessanten Bereich machen.


    Kannst dir ja auch eifnach mal überlegen, was dich später interessieren würde und bei entsprechenden Firmen anrufen und nachfragen, ob sie Leute mit erstem Staatsexamen nehmen. :)

  • In Ba-Wü muss nach "mehr als 4 Jahren" ein Kolloquium zur Zulassung für das Referendariat abgelegt werden - was einer Prüfungswiederholung nahe kommt.
    siehe http://www.kultusportal-bw.de/,Lde/771805



    Daraus geht nicht hervor, dass ein 2.Stex zwingende Voraussetzung ist. Die Lehrbefugnis hast du mit dem 1.Stex. Nur nicht im Staatsdienst. Das 2.Stex ist eine Laufbahnprüfung - keine Zulassungsprüfung, auch wenn die Einstellung wegen der "Bestenauslese" davon abhängt.


    (...)Eine Gleichwertigkeitsanerkennung kann nur dann vorgenommen werden, wenn
    ein Abschluss vorliegt, der im Herkunftsland zur uneingeschränkten
    Berufsausübung befähigt. Im Bereich Lehrerinnen- und Lehrerbildung ist
    dies in Deutschland zum Beispiel das Zweite Staatsexamen. Mit nur dem
    Ersten Staatsexamen ist eine Anerkennung ausgeschlossen. Setzen Sie sich
    ohne definitive Lehrbefähigung direkt mit einer Pädagogischen
    Hochschule (www.cohep.ch) in Verbindung um in Erfahrung zu bringen, was Ihnen an die ordentliche Grundausbildung in der Schweiz angerechnet wird(...)


    Daraus aber! ;)


    ---
    Edit by Mod: Quotings und Link repariert

  • Zur Information: Es handelt sich hierbei um einen fast 9 (!) Jahre alten Thread, der von Casper wieder ausgewühlt wurde.
    (Ich frage mich jedoch wieso?!)

    Einmal editiert, zuletzt von immergut ()

  • Zitat

    (...)Eine Gleichwertigkeitsanerkennung kann nur dann vorgenommen werden, wenn ein Abschluss vorliegt, der im Herkunftsland zur uneingeschränkten Berufsausübung befähigt. Im Bereich Lehrerinnen- und Lehrerbildung ist dies in Deutschland zum Beispiel das Zweite Staatsexamen. Mit nur dem Ersten Staatsexamen ist eine Anerkennung ausgeschlossen. Setzen Sie sich ohne definitive Lehrbefähigung direkt mit einer Pädagogischen Hochschule (http://www.cohep.ch) in Verbindung um in Erfahrung zu bringen, was Ihnen an die ordentliche Grundausbildung in der Schweiz angerechnet wird(...)


    Woher stammt dieses Zitat?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zur Information: Es handelt sich hierbei um einen fast 9 (!) Jahre alten Thread, der von Casper wieder ausgewühlt wurde.
    (Ich frage mich jedoch wieso?!)

    Weil die Schweiz als Arbeitgeber interessant wäre, finde ich!

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