Kirchenaustritt als Relilehrer/KonsequenZ?

  • Guten Abend,


    als studierter Religionslehrer der evangelischen Theologie (in Hessen/L2) erwäge ich den Austritt aus der evangelischen Kirche. Mir ist völlig klar, dass dies als Konsequenz den Entzug der Lehrbefähigung (Vocatio) bach sich zieht. Die entscheidende Frage, die seitdem im Raum steht ist jedoch die nach den weiteren Konsequenzen. Behalte ich trotzdem die Facultas für meine beiden Fächer und kann einfach fachfremd wie bisher weiter unterrichten, oder müsste ich ein neues Fach nachstudieren?
    Der menschlichen Logik nach, habe ich ja trotzdem an einer staatlichen Universität zwei Staatsexamen in zwei Fächern erworben und da Staat und Kirche sowieso getrennt sind, sollte das ja eigentlich kein Problem sein.
    Vermutungen habe ich viele gehört, ich benötige jedoch am Besten einen Gesetzestext, der dies schwarz auf weiß regelt. Möchte nämlich nicht nach dem Austritt das böse Erwachen haben.
    Wer kann helfen? Finde dazu nichts im Internet.

  • warum solltest du die Fakultas für Englisch verlieren, wenn du aus der Kirche austrittst :gruebel: ?
    die hast du ja auch nicht von der Kirche erhalten.


    Nur wirst du kein Reli mehr unterrichten können, was ja aber wahrscheinlich ein Grund für deinen Austritt sein dürfte.

  • Missverständnis. Selbst verständlich hat das mit Englisch nichts zu tun. Jedoch brauche ich ja als Lehrer an sich zwei Fächer und die Frage ist, ob Religion dann noch (gesetzlich gesehn) als zweites Fach zählt, wenn ich es gar nicht unterrichten kann. An meiner Schule unterrichte ich aktuell keine einzige Stunde mehr in Reli und nach Absprache mit SL wäre der Austritt kein Problem. Aber ist das für das Schulamt den Dienstherrn ein Problem und wie ist das z.B. geregelt (habe ich schlechtere Chancen), wenn ich irgendwann nochmal die Schule wechseln möchte?
    Im Kern geht es mir hier aber um den gesetzlichen Part, damit das wasserdicht und ohne Probleme laufen kann.

  • Du unterrichtest dann halt nur noch Englisch...und wenn nicht genug Bedarf an einer Schule dafür da ist, dann halt auch durch (Teil-)Abordnung an andere Schulen...

  • Ich unterrichte GL, Ethik ja sowieso schon fachfremd. Aber es geht halt um einen Paragraphen, der ganz genau aussagt, dass in einem solchen Fall NICHTS nachzustudieren ist...

  • Solange du verbeamtet bist, kannst du ohne berufliche Konsequenzen aus der Kirche austreten. Ein Fach kannst, musst du aber nicht nachstudieren.


    Im Bayrischen Rundfunk kam vor ca. einem halben Jahr ein ähnlicher Fall: Verbeamtete Reli- und Deutschlehrerin hat ihr Coming-Out -> Lehrerlaubnisentzug; sie hat jedoch heimlich Geschichte nachstudiert und unterrichtet nun an derselben Schule Deutsch und Geschichte.

  • Analog könnte man auch fragen:
    Wie ist das mit dem Sportlehrer, der nach Unfall nicht mehr Sport unterrichten kann (keine Hilfestellungen mehr im Unterricht leisten kann)?
    Dem Chemie/Biologie/Kunst/Werken-Kollegen, der eine Allergie entwickelt?


    Da finden sich auch jeweils Lösungen an den Schulen...

  • Missverständnis. Selbst verständlich hat das mit Englisch nichts zu tun. Jedoch brauche ich ja als Lehrer an sich zwei Fächer und die Frage ist, ob Religion dann noch (gesetzlich gesehn) als zweites Fach zählt, wenn ich es gar nicht unterrichten kann.

    Wieso genau brauchst du zwei Fächer? Ich kenne hier sehr viele, die nur ein Fach haben, das ist doch kein Problem. Wobei hier davon bisher die Einstufung abhängt.

  • Stratham bezieht sich darauf, dass in Hessen im Studium mindestens zwei Fächer belegt werden müssen, um studierter Haupt- und Realschullehrer werden zu können. Daher seine/ihre Frage, ob eine nachträgliche Reduktion auf ein Fach Konsequenzen für die Lehrgenehmigung haben könnte.

  • Stratham bezieht sich darauf, dass in Hessen im Studium mindestens zwei Fächer belegt werden müssen, um studierter Haupt- und Realschullehrer werden zu können. Daher seine/ihre Frage, ob eine nachträgliche Reduktion auf ein Fach Konsequenzen für die Lehrgenehmigung haben könnte.

    Zumal dann die Frage immer noch bleibt, ob Hessen nicht auch aus andere Bundesländern einstellt, die eben nur ein Fach haben. Wichtig ist ja nicht unbedingt zu wissen, was im Studium ist, sondern was bei der Einstellung z.B. wichtig ist.

  • Es ist schon mehrfach gesagt worden, ich sage es noch einmal: bei einem Lehrer in Festanstellung (Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst an einer staatlichen Schule) ist es für das Dienstverhältnis gleichgültig, ob die Kirche die Missio bzw. Vocatio entzieht oder nicht; er darf dann einfach nicht mehr Religionsunterricht erteilen, that's it.


    Das ist die Folge dieser kranken rechtlichen Gemengelage, dass die Kirchen staatliche Bedienstete in diesem Bereich zwar nicht bezahlen, aber trotzdem das Privileg haben, nach eigenem Gutdünken mitzubestimmen. In diesem seltenen Fall schützt das allerdings den betroffenen Lehrer, normalerweise hat das negative Folgen für ihn.

  • Es ist schon mehrfach gesagt worden, ich sage es noch einmal: bei einem Lehrer in Festanstellung (Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst an einer staatlichen Schule) ist es für das Dienstverhältnis gleichgültig, ob die Kirche die Missio bzw. Vocatio entzieht oder nicht; er darf dann einfach nicht mehr Religionsunterricht erteilen, that's it.


    Das ist die Folge dieser kranken rechtlichen Gemengelage, dass die Kirchen staatliche Bedienstete in diesem Bereich zwar nicht bezahlen, aber trotzdem das Privileg haben, nach eigenem Gutdünken mitzubestimmen. In diesem seltenen Fall schützt das allerdings den betroffenen Lehrer, normalerweise hat das negative Folgen für ihn.

    Und genau da liegt der Hase begraben, denn genau das bräuchte ich schwarz auf weiß um nicht irgendwann ein böses Erwachen zu haben. Gibt es da keine andere Idee als die GEW? Ich vermute im Schulamt anzurufen wird zu nichts führen!

  • Ich vermute im Schulamt anzurufen wird zu nichts führen!

    Generell gilt: Wenn du eine schriftliche Antwort haben möchtest (- um ggf. auch Aussagen des Schulamts belegen zu können), musst du eine schriftliche Anfrage an das Schulamt richtigen. Darauf müssen sie dann entsprechend reagieren.
    Allerdings kann das dauern. Außerdem muss das auf dem Dienstweg, also über den Schreibtisch deines Schulleiters, gehen.


    Wenn du nicht selbst GEW-Mitglied bist, frag euren PR. Der kann, sofern er Mitglied ist, auch Anfragen formulieren.

  • Und genau da liegt der Hase begraben, denn genau das bräuchte ich schwarz auf weiß um nicht irgendwann ein böses Erwachen zu haben.

    Du wirst es wahrscheinlich nicht schwarz auf weiß als Rechtsvorschrift bekommen, da nicht jeder denkbare Grund, der rechtlich ausgeschlossen ist, explizit aufgeführt wird. Warum auch? Du wirst auch nicht schwarz auf weiß bekommen, dass deine Anstellung im Staatsdienst erhalten bleibt, wenn du dich scheiden lässt.


    Du solltest andersherum gehen: wenn du angestellt bist, schau in deinem Arbeitsvertrag nach. Bist du Beamter, ist klar, dass du nicht aus dem Dienst entlassen wirst, denn Kirchenaustritt wird nicht mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft.


    Zitat

    Gibt es da keine andere Idee als die GEW? Ich vermute im Schulamt anzurufen wird zu nichts führen!

    Warum soll das zu nichts führen? Du hast einen Anspruch auf eine Rechtsauskunft durch den Justiziar der oberen Dienstaufsicht; dass Beamte da anrufen und um Rat und Auskunft fragen, ist eine ganz normale Sache.

  • Es gibt allerdings auch Präzedenzfälle. Ich habe hier einen Fall aus dem Jahr 2011 gefunden, in dem ein homosexueller Religionslehrer von der katholischen Kirche diskriminiert und ihm die Missio entzogen wurde. Ganz unspektakulär war er weiter Lehrer für sein anders Fach.

    Dr. David Berger ist habilitierter Theologe. Neben seiner Tätigkeit als Lehrer an einer öffentlichen Schule in Erftstadt war er als Publizist tätig. Nach seinem Outing hatte Berger in seinem Buch "Der heilige Schein" eine wachsende Homophobie in der katholischen Kirche kritisiert und von einem "katholischen Dschihad" gesprochen.
    Am 2. Mai hat der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner ihm die Kirchliche Lehrerlaubnis für das Fach Katholische Religionslehre entzogen. Meisner begründet seine Entscheidung damit, dass Berger durch seine Veröffentlichungen und Äußerungen in den Medien selbst den unwidersprochenen Anschein gesetzt habe, in Lehre und Lebensführung mit den moralischen und gesetzlichen Normen der Kirche nicht übereinzustimmen. Dadurch habe er das für den Verkündigungsauftrag unverzichtbare Vertrauen des Bischofs zerstört und könne nicht mehr glaubwürdig im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen.
    Berger darf Lehrer bleiben, nur nicht für Religion. Die Chancen des Theologen, die Lehrerlaubnis für dieses Fach zurück zu bekommen, sind wohl eher gering.[...]

    Interessanter- und perverserweise steht einem Lehrer, der kirchlicher Diskriminierung unterworfen ist, der Rechtsweg an ordentlichen Gerichten nicht offen, obwohl diese Maßnahme seine dienstliche Tätigkeit als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst betrifft. Dem Artikel zufolge wird er auf innerkirchliche Schiedsgerichte verwiesen - wir haben hierzulande also in Form des kanonischen Rechts durchaus etwas, was praktisch mit der Schariah vergleichbar ist.

  • Du solltest dich wirklich sehr gut informieren, ggf. auch beim Schulamt und dich nicht auf ein Forum verlassen.. Denn in Bayern ist es so, dass du dann verpflichtet wärest, ein zweites Fach nachzustudieren ( allerdings bekomt man dafür auch etwas Zeit). So wurde es uns damals beim Erhalt der Vokatio erklärt.

  • Du solltest dich wirklich sehr gut informieren, ggf. auch beim Schulamt und dich nicht auf ein Forum verlassen.. Denn in Bayern ist es so, dass du dann verpflichtet wärest, ein zweites Fach nachzustudieren ( allerdings bekomt man dafür auch etwas Zeit). So wurde es uns damals beim Erhalt der Vokatio erklärt.

    Darüber würde ich mich in der Tat sehr genau informieren, denn ich halte das für ein Gerücht. Kirchen haben bekanntermaßen größere Schwierigkeiten mit der Wahrhaftigkeit, wenn es um ihre Interessen geht - und das Anstellungsverhältnis eines Lehrers ist rein staatlich. Da spielt Religion und religiöse Diskriminierung keine Rolle. Nicht einmal in Bayern.

  • Darüber würde ich mich in der Tat sehr genau informieren, denn ich halte das für ein Gerücht. Kirchen haben bekanntermaßen größere Schwierigkeiten mit der Wahrhaftigkeit, wenn es um ihre Interessen geht - und das Anstellungsverhältnis eines Lehrers ist rein staatlich. Da spielt Religion und religiöse Diskriminierung keine Rolle. Nicht einmal in Bayern.

    Ein wiederverheirateter Kollege von mir unterrichtet nur noch sein Zweitfach.

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