Wer hat Erfahrung mit Entfristung?

  • Naja, ich könnte mir schon Personalräte vorstellen (solche von der Geschenkkorb-Fraktion), die eine Entfristungsklage irgendwie ungehörig finden und mit so etwas nichts zu tun haben wollen. Man beißt doch nicht die Hand, die einen füttert!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Aufsichten sind (in NRW) in der ADO festgehalten als Dienstpflicht und selbstverständlich haben auch befristet angestellte Lehrkräfte alle Dienstpflichten zu erfüllen. Die angeordnete Mehrarbeit kann (!) ein Entfristungsgrund sein, wenn dadurch die vertraglich festgelegte Arbeitszeit überschritten wird. Aber Mehrarbeit allein ist kein Entfristungsgrund, weil alle befristeten Arbeitsverträge (in NRW) Bezug auf die ADO und den TV-L nehmen und da steht drin was man zu tun hat als Lehrer. :)

    Bei uns leisten die befristet angestellten Lehrkräfte keine Aufsichten, weil sie keine leisten dürfen. Dazu kam vor ein paar Jahren die entsprechende Anordung rum. AFAIK war damals die Entfristungsproblematik mit geleisteter Mehrarbeit aufgetreten. Ich suche noch mal nach den entsprechenden Unterlagen.

  • ...und als Minderheiten-Gruppe hat man bei einer demokratischen Wahl keine Chance gegen die Lobbyisten ("Wir wählen immer unsere Freundin Frau X")

    (Anmerkung: die Lobbyisten sowie Frau X bekommen seltsamerweise nie die bekanntermaßen unbeliebten Stunden zugewiesen wie Nachmittagsunterricht oder Wahlpflichtunterricht, sowie Frau X segnet im Rahmen ihrer PR-Tätigkeit die Stundeneinteilung ab)

  • Kommt natürlich auf die konkrete Konstellation im Kollegium und auf die Wahlordnung in deinem Bundesland an, aber da in der Regel alle Gruppen (Beamte wie Angestellte; Männer wie Frauen) vertreten sein müssen, haben oftmals Minderheitengruppen eine ganz gute Chance, einen Vertreter ins Gremium zu bringen.

    Aber das ist natürlich jetzt total OT.

  • @ WillG


    in dem vorliegenden Fall war der Dienstherr und die Schulleitung auf der Seite der Vertretungslehrerin und wollte entfristen, doch der Personalrat hat das Veto eingelegt, weil sie trotz Lehrermangel nur vollausgebildete Lehrer wollen. Sie haben sich gegen den 15. Vertrag mit Händen und Füssen gewehrt (hat dann nichts mehr geholfen). Also der Personalrat war wie ein Klotz am Bein trotz erheblichem Lehrermangel. Direkte Gespräche offenbarten eine extreme Arroganz.


    Das Schulamt hatte dann keine Lust sich gegen den PR zu stellen. Hätten sie mal lieber gemacht - denn so haben sie sich vor Gericht blamiert und kosten verursacht.

  • der Personalrat hat das Veto eingelegt, weil sie trotz Lehrermangel nur vollausgebildete Lehrer wollen

    Na gut, je nach konkreter Situation ist das möglicherweise auch eine nachvollziehbare Einstellung, hängt halt immer von den Gegebenheiten vor Ort ab.


    Das Schulamt hatte dann keine Lust sich gegen den PR zu stellen.

    Keine Ahnung, wie das in NRW läuft, aber so einfach ist es eben auch nicht, sich gegen das Votum des PRs zu stellen, wenn dieser in der Mitbestimmung ist und seine Ablehnung gemäß Personalvertretungsgesetz begründen kann. Das geht dann schnell in ein Stufenverfahren mit ungewissem Ausgang.

  • Ja, okay, die gibt es natürlich auch. Aber wie heißt es so schön? Jedes Kollegium bekommt / wählt den PR, den es verdient.

    Nicht jedes Kollegium hat eigene Personalräte an der Schule. Je nach Schulform sind diese- zumindest hier in BW- lediglich am Schulamt angesiedelt. Nur diejenigen Schulformen, die als eigenständige Behörden geführt werden haben auch direkt an der Schule einen eigenen Personalrat, der insofern eine gewisse Aussagekraft besitzen würde die Interessen oder das Engagement dieses Kollegiums betreffend (oder auch die Scheiß-egal--Haltung die PR-Wahl betreffend).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das wusste ich gar nicht. Und das ist rechtens? Erstaunlich. Danke für die Info. Ein "like" wäre angesichts der Aussage wenig angebracht, eher ein "verwirrt", aber ich will die Emoji-Debatte nicht neu erfachen ;)

  • Das wusste ich gar nicht. Und das ist rechtens? Erstaunlich. Danke für die Info. Ein "like" wäre angesichts der Aussage wenig angebracht, eher ein "verwirrt", aber ich will die Emoji-Debatte nicht neu erfachen ;)

    Ja, ist es (leider). Der PR muss an der vorgesetzten Behörde- bei Primarschulen und Sek.1-Schulen ist das das jeweilige Schulamt- eingerichtet sein. Nachdem Gymnasien eigenständige Behörden sind, haben sie nicht nur andere Voraussetzungen bei Einstellungen, sondern eben auch eigene Personalräte an der Schule. Ist das in Bayern anders geregelt? Falls ja, ist euch mein Neid gewiss, denn ich fände es wirklich begrüßenswert, diesen alten Behördenzopf bei der Frage der Personalvertretung hier in BW zu kürzen bzw. abzuschneiden.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Berlin z.B. hat einen Bezirkspersonalrat, der wird vom ganzen Bezirk und allen Schulformen gewählt und ish damit auch gemischt besetzt, da hat keine Schule ihren eigenen Personalrat.

  • WillG

    Das ist rechtlich OK. In NRW ist beispielsweise für Schulen der Begriff der Dienststelle anders definiert als wie für den Rest des öffentlichen Dienstes. Die Dienststelle ist die jeweils nächst zuständige Schulverwaltungsbehörde. An Schule selber gibt es dafür einen Lehrerrat, der allerdings auch in Teilen Aufgaben nach dem LPVG wahrnimmt. Komme ich als KollegIn nicht weiter kann ich mich jedoch problemlos an die Personalräte wenden. Auf den Webseiten der Bezirksregierungen sind die Kontaktdaten hinterlegt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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