• Hallo in die Runde!
    Ich habe heute schon ganz viel gegoogelt, aber leider nirgendwo eine entsprechende Info gefunden, darum probiere ich hier mal mein Glück. Ich befinde mich gerade in der Ansparphase für mein Sabbatjahr. Das dritte Jahr des Sparens hat gerade begonnen und im nächsten Schuljahr habe ich dann das Sabbatjahr. Nun ist es so, dass ich wahrscheinlich kurz vor Ende des Schuljahres in Mutterschutz gehe, sofern die Schwangerschaft bestehen bleibt ( bin noch ganz am Anfang). Nun zu meiner Frage: Habe ich nun zwei Jahre umsonst angespart oder gibt es irgendeine Möglichkeit, die zwei Monate, die ich noch ansparen müsste, später nachzuholen? Vielleicht hat ja jemand von euch schon mal von einem ähnlichen Fall gehört und kann etwas dazu sagen? Da würde ich mich freuen.
    (Wenn ihr jetzt sagt, selbst schuld, schlechtes Timing, da habt ihr recht! Aber es ist nun mal jetzt so und ich hätte aus medizinischen Gründen und nach acht Jahren unerfülltem Kinderwunsch einfach nicht mehr daran geglaubt, Mutter zu werden.)
    Viele Grüße, M.

  • Ruf mal bei deiner persönlichen Bearbeiterin an, die können einem in der Regel sehr schnell weiterhelfen. Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft . :)

  • Vielen Dank! Ja, das mach ich.
    Hatte nur gehofft, dass mir jemand zwei weitere schlaflose Nächte ersparen könnte...
    Ich freue mich total, bin aber auch ganz schön verwirrt und fände es total krass, wenn das Geld der letzten zwei Jahre nun futsch wäre.

  • Hamburg hab ich auf die Schnelle auch nichts gefunden. Mich würde es aber ehrlich gesagt überraschen, wenn die Regelungen für so eine grundlegende Sache von Bundesland zu Bundesland verschieden wären. Die Bezirksregierung Köln schreibt:


    "Mutterschutz: Die Teilzeitbeschäftigung wird durch den Mutterschutz nicht verändert. Dies bedeutetauch, dass weder die Arbeitsphase noch der Zeitraum der Freistellung durch denMutterschutz verlängert wird. "


    sowie


    "Erziehungsurlaub, Urlaub aus familien- oderarbeitsmarktpolitischen Gründen: Bei Antritt eines Erziehungsurlaubs oder eines Urlaubs aus familien- oderarbeitsmarktpolitischen Gründen wird die Teilnahme am Sabbatjahr grundsätzlichunterbrochen. Nach Beendigung des Urlaubs wird die Teilzeitbeschäftigung nachdem bewilligten Sabbatjahrmodell fortgesetzt."


    Quelle


    Ich interpretiere das so: Dein Mutterschutz (6 Wochen vorher, 8 nachher) verlängern nicht das Sabbatjahr, aber es verzögert auch nicht dein Eintritt ins Sabbatjahr. Erziehungsurlaub (heißt heute eher Elternzeit) unterbricht dein Sabbatjahr und zwar solange, wie du in Elternzeit bleibst (was ja nichts mit dem Elterngeld an sich zu tun hat!).


    Wenn ich deine Daten richtig verstanden habe, dann wirst du ungefähr im Juli 2018 in Mutterschutz gehen. Ab August(?) müsste dein Sabbatjahr ohne Schwangerschaft beginnen, dann bis Juli 2019. Der Mutterschutz im Juli würde für eine Sabbatjahrwartezeit zählen. Der Mutterschutz im August, September und Oktober wird auf dein Sabbatjahr angerechnet, also hast du danach noch neun Monate. Danach machst du z.B. neun Monate Elternzeit. In diesen neun Monaten zählt die Zeit nicht weiter. Ein Jahr nach Entbindung müsstest du wieder arbeiten - aber ab da laufen dann die noch übrigen neun Monate des Sabbatjahrs weiter.


    Dein Elterngeld ist durch die Teilzeit natürlich geringer - aber vielleicht bist du ja eh am Limit.


    Wie gesagt, Bezirksregierung Köln/NRW und eigene Interpretation, die aber durchaus Sinn macht. Mutterschutz ist ja kein Urlaub.

  • Vielen lieben Dank für die Mühe, die du dir gemacht hast! Genau solche Infos hab ich gesucht.
    Das beruhigt mich schonmal ungemein! Wenn das alles jetzt verfallen würde, wäre es ja auch wirklich sehr ungerecht. Aber man weiß ja nie...
    Mein Mutterschutz würde am 5. Mai beginnen. Die Ferien fangen am 5. Juli an.
    Deine Interpretation klingt für mich logisch. Dass ich weniger Geld bekomme später in der Elternzeit durch die Teilzeit, ist logisch und finde ich auch nicht schlimm. Ich hatte nur irgendwie Sorge, dass die zwei vergangenen Jahre der Vollzeitarbeit mit einem dreiviertel Gehalt " verfallen".
    Also: Vielen Dank, Kalle, ich glaube, heute Nacht kann ich besser schlafen. :)

  • Herzlichen Glückwunsch und das wäre doch super, wenn man durch das Sabbatjahr sogar zwei Jahre bezahlt zu Hause bleiben könnte.


    Hoffe du legst deine Reisepläne, die du evtl. hattest nicht deswegen auf Eis. Falls du fragen zum Reisen mit Baby hast schreib ruhig.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Reisen mit Baby? Geht das? Also, da wäre ich extrem an Infos interessiert, wenn ich mich mal so in den Faden drängen darf :)

    Entgegen der Meinung vieler ist Reisen in der EZ mittlerweile sehr verbreitet. Wir waren in Neuseeland und Australien, zwei Freundinnen in Australien, eine in Amerika und auf Hawaii, zwei Kolleginnen sind durch Europa gereist... einfach googeln und da ich das hier nicht zweckentfremden will, schreibt Fragen doch sonst im off-Topic.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Kannst du das Sabbatjahr nicht einfach noch um ein Jahr schieben? Ich fände das einfacher.

    Wäre auch ok für mich. Das Problem ist nur, dass ich noch ziemlich genau zwei Monate vorarbeiten muss zwischen Elternzeit und Sabbatjahr. Und ich mir gerade nicht vorstellen kann wie das alles geregelt wird. Morgen ist endlich Montag und dann erreiche ich hoffentlich meinen Sachbearbeiter.
    Hauptsache, er teilt mir nicht mit, dass das was ich bisher angespart habe, verfällt. Das wäre das einzige, was echt schlimm wäre.

  • Das kann ich mir nicht vorstellen, denn du hast dafür ja bereits gearbeitet und weniger ausgezahlt bekommen. Ich stell mir das wie einen Topf vor, in den eben das Nichtausgezahlte geworfen wird und zur Freistellung dann freigegeben wird. Das kann doch nicht verfallen. Ich denke auch, dass die Mutterschutzzeit so wie "läuft weiter wie geplant" also gearbeitet bzw. dann freigestellt zählt und der restliche Zeitraum dann Freistellung ist und aufgeschoben wird, wenn du das möchtest (wobei du ja auch keine Elternzeit nehmen müsstet und dann direkt in die Freistellung gehen könntest wie andere eben wieder arbeiten, aber das nur als Theorie).
    Aber wie gesagt, nur reine Theorie, weil ich es nicht weiß, ich bin gespannt, was dein Sachbearbeiter dir morgen sagt. Halt uns mal auf dem Laufenden ...
    Immer mal was Neues ...

  • Frag mich ja in dem Zusammenhang, wie es wäre, wenn man Sabbat beantragt und sich nach der Ansparzeit umentscheidet und doch weiterarbeiten will. Dass das auf den AG ankommt ist mir klar, aber so grundsätzlich? Würde dann das Angesparte verfallen oder nachträglich ausgezahlt werden? Ich meine, Umstände können sich schließlich ändern und man schmeißt Pläne über den Haufen...

  • Frag mich ja in dem Zusammenhang, wie es wäre, wenn man Sabbat beantragt und sich nach der Ansparzeit umentscheidet und doch weiterarbeiten will. Dass das auf den AG ankommt ist mir klar, aber so grundsätzlich? Würde dann das Angesparte verfallen oder nachträglich ausgezahlt werden? Ich meine, Umstände können sich schließlich ändern und man schmeißt Pläne über den Haufen...

    entweder arbeitet man in dem Jahr nicht (man kriegt so oder so Geld?) oder ich könnte mir halt vorstellen, dass man dann selbst auf Teilzeit gehen kann und jahrelang Vollzeitgehalt bekommt, bis man es wieder drin hat. Eine "Auszahlung" kann ich mir wirklich gar nicht vorstellen...

  • Ich kann mir eine Auszahlung sehr gut vorstellen - über den Mehrarbeitssatz. D.h. man wird eben behandelt wie eine Teilzeitkraft, die über Jahre hinweg Mehrarbeit geleistet hat (- denn genau das ist ja auch die Situation, da die Ansparphase und das Freistellungsjahr als Teilzeit behandelt werden). Diese Mehrarbeit wird dann ausbezahlt. Das ist natürlich trotzdem ein Verlustgeschäft, da Mehrarbeit schlecht bezahlt (und ich meine auch schlecht versteuert) wird. Aber ganz verfallen wird es wohl eher nicht.

  • Bei uns hat ein Kollege über mehrere Jahre für ein Sabbatjahr abgespart. Eigentlich wäre das Sabbatjahr letztes Schuljahr gewesen. Er hat es aber aus verschiedenen Gründen nicht genommen und ist dafür dieses Jahr freigestellt und auf Reisen. Es geht also zu verschieben.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Ja, verschieben geht, das wusste ich, aber wenn man es gar nicht mehr nehmen will? weil man kurzfristig einen finanziellen Engpass hat, so dass das ganze eben nicht passt?!

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