Mit letzter mündlicher Prüfung exmatrikuliert?

  • Weiß hier jemand Bescheid, wann man exmatrikuliert wird - gleich nach der letzten Examensprüfung im laufenden Semester oder zum Ende des Semesters, in dem man Examen macht? Ich arbeite derzeit noch als stud. Hilfskraft und würde dort gern während der Wartezeit aufs Ref weiter tätig sein, geht aber nur, wenn man immatrikliert ist. Ich studiere übrigens in HH, aber vielleicht gibt es ja eine generelle Regelung? Wer weiß was?

  • Meines Wissens nach wird man streng genommen mit der letzten mündlichen Prüfung exmatrikuliert.
    Bin auch SHK und zumindest bei uns ist das so, dass ich mit dem Vertrag eine Erklärung darüber unterzeichnen muss, dass ich mich der Verwaltung umgehend mitteile, wenn ich mein Studium beendet habe.
    Am besten im Prüfungsamt, Studierendensekretariat (oder auch Dekanat) nachfragen.


    Liebe Grüße
    Katta

    "Et steht übrijens alles im Buch, wat ich saje. ... Nur nit so schön." - Feuerzangenbowle

  • Das ist ein sehr gute Frage, die mich auch interessieren würde.


    Ich bin auch gerade mitten im Staatsexamen. Meine letzte Prüfung ist am 02.11.2005. Ich werde mich jedoch noch für eine Prüfung im Erweiterungsfach anmelden. Bin ich dann weiterhin immatrikuliert???? Müsste ich ja eigentlich sein, sonst darf ich die Zusatzprüfung ja nicht ablegen.


    Wer weiß das? Studiere übrigens in NRW.


    Noch eine Frage: Was passiert mit dem Semesterticket? Gilt das noch bin Ende des WS? Ich hab ja schließlich dafür bezahlt...


    Frutte55

  • @ Frutte:


    Wenn du für dein Erweiterungsfach eingeschrieben bist, bleibst du das auch, nachdem du in den anderen Fächern fertig bist.
    War bei mir im letzten Jahr jedenfalls so, ebenfalls NRW.
    Zum nächsten Semester wurde dann allerdings festgestellt, dass ich die ersten Fächer und somit das Erststudium abgeschlossen hatte. Ich selber war nie im Studentensekretariat, um das offiziell anzuzeigen, aber die haben es trotzdem gemerkt. Ob das erst zum Semesterbeginn oder direkt mit Prüfungsende des Erststudiums galt, kann ich nicht sagen.

  • Wie das in Hamburg ist, kann ich nicht sagen, nur hier in Hessen an meiner Uni ist es so, dass man nicht automatisch exmatrikuliert wird nach der letzten Prüfung. Hatte ich zwar auch vermutet, dass das Prüfungsamt dem Studentensekretariat das mitteilt - aber dem ist nicht so. Ich habe mich dann am Ende des Prüfungssemesters selber exmatrikuliert. Hätte ich das nicht getan, wäre ich weiter eingeschrieben gewesen. Ich kenne auch einige, die das gemacht haben, um die Vergünstigungen (Straba-Ticket, ...) noch zu nutzen. Erkundige dich also auf jeden Fall im Sekretariat, wie das an deiner Uni gehandhabt wird!

  • Habe jetzt aus dem Sekretariat die Antwort erhalten, dass ich mit dem Tag der letzten Prüfung exmatrikuliert sei, jedoch auf Wunsch auch bis zum Ende des Semesters, in dem ich die Prüfung ablege, immatrikuliert bleiben kann. Hatte vorher die Aussage bekommen, dies werde in allen Fachbereichen unterschiedlich gehandhabt, aber diese neue Aussage gilt ja anscheinend für die Uni HH allgemein.

  • Bei uns an der Uni Lüneburg, Niedersachsen, wird man erst Ende des Semesters exmatrikuliert. Hat den angenehmen Effekt, dass man bis Ende Bafög , Kindergeld usw. kriegt. Meine letzte Prüfung war im Juli, exmatrikuliert werde ich am 30. September.


    LG Anja

  • In NRW wurde ich zu Beginn des nächsten Semesters automatisch durch das Studentensekretariat "zwangsexmatrikuliert", weil ich den neuen Studentenbeitrag nicht überwiesen hatte.

  • Das Studium endet (ich spreche jetzt für Nds) mit dem Tag der letzten Prüfung - wichtig z.B., wenn man sich arbeitslos melden muss. Exmatrikulieren muss man sich aber trotzdem, das geschieht dann zum Ende des Semesters oder auf Wunsch auf schon vorher.
    MarenM

  • Nein, das ist nicht richtig, ich kriege schließlich auch noch Bafög bis jetzt im September. Dann kann ich mich gar nicht arbeitslos melden.


    Habe wegen dem Kuddelmuddel auch im I-Amt nachgefragt, solange ich immatrikuliert bin, bin ich Student.


    LG Anja

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen,


    ancheinend gibt es unterschiedliche Regelungen. Vielleicht ist es deshalb am Besten, du fragst direkt bei der Uni nach!?


    Bei uns endete das Studium erst mit Ende des Prüfungssemesters. Wenn du dich dann nicht mehr eingeschrieben hast, warst du exmatrikuliert.


    LG,
    Melosine

    • Offizieller Beitrag

    Nach den verschiedenen Vorgegensweisen würde ich auch mal an der Uni nachfragen. Bei mir war es so, daß ich mich jetzt zwar "offiziell" zum Ende des Semesters exmatrikuliert habe, hätte mich aber auch einfach nicht rückmelden können, wenn ich es recht bedenke. Denn eigentlich müßte ich wohl schon am Tag der Vereidigung exmatrikuliert sein, oder? Meine tritt aber erst Ende September in Kraft und die Schule beginnt ja schon Mitte September...


    Liebe Grüße,


    Dalyna

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Dalyna schrieb am 05.09.2005 10:04:
    Nach den verschiedenen Vorgegensweisen würde ich auch mal an der Uni nachfragen. Bei mir war es so, daß ich mich jetzt zwar "offiziell" zum Ende des Semesters exmatrikuliert habe, hätte mich aber auch einfach nicht rückmelden können, wenn ich es recht bedenke. Denn eigentlich müßte ich wohl schon am Tag der Vereidigung exmatrikuliert sein, oder? Meine tritt aber erst Ende September in Kraft und die Schule beginnt ja schon Mitte September...


    Liebe Grüße,


    Dalyna


    Ich habe nach dem Erststudium noch ein Erweiterungsstudium draufgepackt - war vorher in Bonn und bin dann nach Köln. Ich war nicht automatisch mit der letzten Prüfung exmatrikuliert. Die Exmatrikulation, sofern sie nicht von der Uni vorgenommen wird, wirkt ohnehin laut Begleitschreiben erst zum Semesterende.
    Ich brauchte aber beispielsweise die Exmatrikulationsbescheinigung, um mich dann in Köln einzuschreiben.
    Es ist zumindest in NRW nicht richtig, dass man am Tag der Vereidigung exmatrikuliert sein muss. Ich war noch eingeschrieben, weil ich parallel zum Ref noch 2 Semester studiert und dann parallel zum 2. Staatsexamen meine Erweiterungsprüfung gemacht habe. Geht also alles.
    Natürlich habe ich mich nochmal beim Seminar erkundigt und die hatten auch keine Bedenken - sagten mir halt nur, dass sie auf meine "Nebentätigkeiten" keine Rücksicht nehmen würden.


    Gruß
    Bolzbold

    • Offizieller Beitrag

    Ich erwarte auch gar nicht ,daß die auf meine Neb entätigkeiten Rücksicht nehmen. Würde nämlich gerne hier im Zoo mit Zoopädagogik weiter machen, wenn das geht... War mir nur nicht sicher, ob das sooo korrekt ist, was ich getan hab. Wollte aber eben bis zum letzten Tag mein Semesterticket ausnutzen können


    Liebe Grüße,


    Dalyna

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