Versetzung von Baden-Württemberg nach Berlin Grundschule

  • Liebe Kollegen,



    ich bin seit drei Klassenlehrerin an einer Grundschule in Ulm, verbeamtet auf Lebenszeit. Als mein Verlobter und ich vor einem Jahr gerade in die Familienplanung einsteigen wollten, musste er beruflich nach Berlin ziehen. Ich will mich deshalb so schnell wie möglich dorthin versetzen lassen. Die Chancen dafür stehen offenbar denkbar niedrig. Wir wissen, dass grundsätzlich die Familienzusammenführung im Mittelpunkt des Lehreraustauschverfahrens steht. Aber mit einer eine Fernbeziehung Ulm – Berlin wollen wir erst gar keine Familie gründen, um später dann noch um eine Zusammenführung zu kämpfen. Es wurde schon viel über das Thema geschrieben, ich habe mich an diverse Stellen gewandt (Schulamt, GEW etc.), leider aber auch einige widersprüchliche Aussagen erhalten. Deshalb würde ich gerne eure Schwarmintelligenz anzapfen.


    • Wie wahrscheinlich ist ein Erfolg des Tauschverfahrens oder einer Freistellung derzeit? Wie ist das Verhältnis der Antragsteller aus Berlin und Baden-Württemberg?
    • Hat jemand Erfahrungen und Tipps für die Antragstellung?
    • Verliert man den Beamtenstatus auf jedem Fall? (Berlin verbeamtet derzeit nicht) Und wenn man den Status sowieso verliert - kann man dann nicht gleich einen Antrag auf Entlassung stellen? Oder hat man da Einbußen im Vergleich zu einem erfolgreichen Tauschverfahren?
    • Wie schwer wäre eine Rückkehr ins Beamtenverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt in Baden-Württemberg?
    • Das Land BW erlaubt eine Beurlaubung vom Beamtenverhältnis für maximal sechs Jahre – weiß jemand, ob, welche und in welchem Umfang Nebentätigkeiten erlaubt sind?
    • Gibt es vielleicht noch einen dritten Weg? Eine Art Freistellung oder Stilllegung des Beamtenverhältnisses?
    • Berlin sucht ja händeringend Lehrer - bringt es was, einfach direkt Schulleiter in Berlin anschreiben, sich proaktiv auf schulscharfe Ausschreibungen zu bewerben und dann mit einer Zusage auf das hiesige Schulamt zuzugehen?

    Sorry für die vielen Fragen. Ich freue mich über jeden Input und danke schon mal im Voraus!



    Beste Grüße, Nadja

  • Ich kann zwar zum Thema nichts beitragen aber ich glaube du hast im Titel einen Tippfehler. Berlin statt Bayern.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ich weiß nicht ob dir das hilft, aber eine ehemalige Kollegin (BK) hat 5 Jahre gebraucht, bis sie die Versetzung von NRW nach Berlin (zu ihrem Mann) hatte. Das lag nicht daran, dass unsere Schulleiterin sie nicht gehen lassen wollte.
    Ihren Beamtenstatus hat sie mitgenommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • Beamtenstatus kann mitgenommen werden, ich weiß nicht, nach wieviel Jahren genau, aber bei uns haben Beamte aus anderen Bundesländern begonnen. Ansonsten frage doch einfach in Berlin nach.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Deinen Beamtenstatus nimmst du mit.
    Also ich bin vor 4 Jahren (unverheiratet und ohne Kinder) sofort beim ersten Versuch übers Ländertauschverfahren getauscht worden. Aus Bayern. Mit erheblichen Gehaltseinbußen. Beamtenbesoldung ist Ländersache.
    Ich glaube wenn man als freier Bewerber kommt, hat man Gehaltstechnisch bessere Karten. Da musst du dich freistellen lassen von deinem Bundesland.
    Also Berlin sucht dringend Grundschullehrer. Ob Baden Würtemberg dich rausgibt weiß ich natürlich nicht.

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