Stundenreduzierung zum Halbjahr oder Versetzung während Probezeit im Ausnahmefall?

  • Hallo,


    ich versuche meine Situation möglichst kurz zu schildern:


    Grundschullehrerin in RLP, erstes Jahr mit Planstelle/Klassenleitung/voller Stelle, 60 km von meinem Wohnort entfernt. Die lange Fahrt in Verbindung mit der herausfordernden Arbeit Brennpunkt/ Schwerpunkt/ und Ganztagsschule machen mir zu schaffen. Folgende Fragen:


    1) Ich würde gerne Stunden reduzieren, das ist eigentlich erst zum neuen Schuljahr möglich. Meint ihr es macht Sinn den Schulleiter zu fragen, ob ausnahmsweise zum Halbjahr reduziert werden kann? (Habe die Situation unterschätzt und fühle mich kaum in der Lage das bis Sommer mit voller Stundenzahl durchzuzuiehen.)


    2) Ich befinde mich in der Probezeit (3 Jahre), in dieser eigentlich kein Versetzungsantrag gestellt werden kann. Vor meiner Haustür herrscht an einigen Schulen gerade Personalmangel und meine Schule an der ich Ref gemacht habe, würde mich eigentlich gerne zum nächsten wieder einstellen. Leider kommt noch hinzu, dass ich gerade in einem anderen Schulbezirk arbeite. Die Chancen in der Probezeit ausnahmsweise früher versetzt zu werden (mit Schulbezirkswechsel) stehen bestimmt schlecht, oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht, in denen Ausnahmen gemacht wurden?



    Ich habe natürlich Respekt davor, mit dem Schulleiter darüber zu sprechen und möchte das nur tun, wenn ich Chancen sehe, dass eine der beiden Möglichkeiten funktionieren kann. Desweiteren mache ich mir Gedanken, ob es sich negativ auf die Chancen zur Verbeamtung auf Lebenszeit auswirken kann.



    Ich freue mich über Erfahrungen oder Meinungen zum Thema.


    Vielen Dank!

  • Ich sehe weder für 1) noch für 2) eine Chance.


    1) Die SL leitet einen Teilzeitantrag nur an die ADD weiter. Die ADD oder die SL wird kaum Ersatz für dich aus dem Hut zaubern können.


    2) Wenn die einstellende Behörde an einer anderen Schule einen größeren Bedarf gesehen hätte, hätte sie dich dort eingesetzt. Das eine Schule dich gerne einstellen würde tut nichts zur Sache. Jede Schule möchte ihren Unterricht gerne abdecken können, und (fast) jede Schule hat Personalmangel.


    Gruß
    Nitram

  • Liebe lisawe,


    ich verstehe dich sehr gut. Mir ging es gleich zu Beginn meiner Tätigkeit so.
    Ich war zunächst im Angestelltenverhältnis voll beschäftigt. Dezember kam die Verbeamtung auf Probe. Ich durfte zum Februar reduzieren.
    Gründe waren familienpolitisch (hat damals ein kleines Kind). Andere Gründe kann die Pflege von Angehörigen sein.


    Ich vermute, die Regelungen zu den Gründen einer Teilzeitbeschäftigung werden in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt.
    Suche trotz Probezeit das Gespräch zur Konrektorin, die die Pläne erstellt.
    Bei mir wollte damals eine Kollegin mehr Stunden beantragen, daher wirkte sich meine Stundenreduzierung nicht negativ auf die Stundenverteilung aus.
    Es gibt grundsätzlich eine Frist zur Abgabe des Teilzeitantrages für das Halbjahr: 30.11.

  • Wenn du keine guten Gründe für TZ hast (z.B. eigene Kinder, pflegebedürftige Angehörige) wird es schwierig, TZ genehmigt zu bekommen.

  • Dass man überlastet ist, interessiert in der Regel erst, wenn man eineventsprechende hohe Anzahl an Krankheitstagen „vorweisen“ kann. Ich denke auch nicht, dass du ein „Ausnahmefall“ bist. Die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen ist doch überlastet. Einigen macht das mehr zu schaffen, Anderen eben weniger.

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