Änderung im Mutteschutzgesetz ab 2018 (NRW)

  • Hallo zusammen!


    Ab 2018 gibt es ja Veränderungen im Mutterschutzgesetz. Ändert sich speziell was für schwangere Lehrerinnen?


    Wie sieht das z.B. bei Elternabenden aus? Können Sie mir verboten werden, wenn ich teilnehmen WILL?

  • Nee, im Gegenteil. Du wirst jetzt nur noch auf ausdrücklichen Wunsch daheim gelassen und geschützt. Das heißt, man steht schön als die wehleidige Kuh da, wenn den Schutz wie bisher haben wollen würde. Der Schwangeren wird mehr Verantwortung zugestanden, heißt es. Ich empfinde es als nachteilig, auch wenn man es anders verkauft.

  • Hallo zusammen!


    Ab 2018 gibt es ja Veränderungen im Mutterschutzgesetz. Ändert sich speziell was für schwangere Lehrerinnen?


    Wie sieht das z.B. bei Elternabenden aus? Können Sie mir verboten werden, wenn ich teilnehmen WILL?

    Wenn nach 20 Uhr teilnehmen willst muss der Dienstherr dies bei der Aufsichtsbehörde beantragen, tut er es nicht, ist es weiterhin verboten.
    Sprich, da dies wohl kaum jemand machen wird, geh davon aus, dass du nach 20 Uhr in der Regel nicht teilnehmen darfst.

  • https://www.bmfsfj.de/blob/943…tterschutzgesetz-data.pdf da ist der neue Leitfaden. Da steht das drin. Z.B.
    Zwischen 20 Uhr und 22 Uhr darf Ihr Arbeitgeber Sie nur beschäftigen, wenn
    ❙ Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären,
    ❙ nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen Ihre Beschäftigung bis 22 Uhr spricht und
    ❙ insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für Sie oder Ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (siehe zum Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ unter 2.2.4).



    Und weiter heißt es: Eine Beschäftigung nach 22 Uhr ist hingegen grundsätzlich verboten und nur in besonderen Einzelfällen nach einer vorherigen Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde zulässig.



    Ein Elternabend sollte daher kein Problem sein, wenn du das mit der Schulleitung vorher klärst, da die 11Stunden Ruhezeit bestimmt eingehalten werden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • https://www.bmfsfj.de/blob/943…tterschutzgesetz-data.pdf da ist der neue Leitfaden. Da steht das drin. Z.B.
    Zwischen 20 Uhr und 22 Uhr darf Ihr Arbeitgeber Sie nur beschäftigen, wenn
    ❙ Sie sich dazu ausdrücklich bereit erklären,
    ❙ nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen Ihre Beschäftigung bis 22 Uhr spricht und
    ❙ insbesondere eine unverantwortbare Gefährdung für Sie oder Ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (siehe zum Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ unter 2.2.4).

    Bitte doch vollständig zitieren, es geht nämlich weiter:

    Zitat


    Sie können Ihre Erklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Da die Beschäftigung von schwangeren Frauen nach 20 Uhr grundsätzlich nicht zulässig ist, muss Ihr Arbeitgeber für Ihre Beschäftigung im Zeitraum zwischen 20 und 22 Uhr eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (vgl. 2.6) beantragen.


    Also nein, der Elternabend ist nicht kein Problem, sondern bedarf eben der Genehmigung der Aufsichtsbehörde und wird somit eher selten so liegen.

  • eine Sache ist mir gerade noch eingefallen:


    Ich dachte immer, dass Schwangere keinen Vertretungsunterricht mehr geben dürfen. Finde diesen Passus aber nicht, nur dass nicht mehr als 8.5 Stunden Mehrarbeit geleistet werden darf? Darf ich also weiterhin für Vertretungsstunden normal eingesetzt werden?

  • eine Sache ist mir gerade noch eingefallen:


    Ich dachte immer, dass Schwangere keinen Vertretungsunterricht mehr geben dürfen. Finde diesen Passus aber nicht, nur dass nicht mehr als 8.5 Stunden Mehrarbeit geleistet werden darf? Darf ich also weiterhin für Vertretungsstunden normal eingesetzt werden?

    Nein, ab 1.1.2018 darfst du nur noch statt Unterricht zur Vertretung eingesetzt werden, da jegliche Mehrarbeit über den Vertragsumfang hinaus verboten ist. Also keine zusätzlichen Stunden mehr.
    Übrigens nicht mehr als 8,5h Mehrarbeit, sondern nicht mehr als 8,5h Arbeitszeit am Tag, das ist ein deutlicher Unterschied.


    Zitat

    § 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
    4Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt.


    Bedeutet aber sogar, dass selbst in der Stillzeit später keine Mehrarbeit mehr sein darf.

  • Also wenn du Vertretungsstunden im regulären Stundenplan hast, musst du die machen. Oder wenn in der Zeit anderer Unterricht ausfällt.
    Mehrarbeit (also zusätzliche Stunden) darfst du nicht machen.


    Edit: mit Vertretungsstunden im Stundenplan meine ich bezahlte Stunden, die zu deinem Deputat zählen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

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