Keuchhusten, Wiederzulassung bei Schwangerschaft

  • Ich bräuchte noch einmal euer Schwarmwissen und hoffe, dass jemand eine Antwort hat.
    Bei einer Kollegin besteht Verdacht auf Keuchhusten, die bekommt Donnerstag das Ergebnis vom Arzt. Nun bin ich schwanger und nicht gegen Keuchhusten immun. Heißt, ich müsste nach Hause, falls es tatsächlich Keuchhusten ist. Laut BAD ist die Wiederzulassung 21 Tage nach der letzten Erkrankung.
    Nun waren ja Ferien und die Kollegin war seit 2 1/2 Wochen gar nicht in der Schule. Gilt die Regel dann trotzdem? Ich kann mich ja gar nicht bei ihr anstecken, wenn sie nicht da ist/war. Also würde es ja auch keinen Sinn machen, wenn ich zu Hause bleiben müsste oder?

  • Ich hatte so einen Fall mit einer Schülerin, die seit 2 Wochen im Praktikum war. Da wollte meine Schulleitung eine Bestätigung eines Arztes, dass ich arbeiten darf. Mein Hausarzt hat gelacht, mir eine Bestätigung geschrieben und ich durfte arbeiten.


    Frag deine Schulleitung was sie will. Kenne die Inkubationszeit jetzt nicht. Kann sein, dass dann 21 Tage seit dem letzten Schultag gewartet werden muss. Aber das müssen die entscheiden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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    Nun waren ja Ferien und die Kollegin war seit 2 1/2 Wochen gar nicht in der Schule. Gilt die Regel dann trotzdem? Ich kann mich ja gar nicht bei ihr anstecken, wenn sie nicht da ist/war...

    Ich verstehe nicht ganz. Wenn du nicht auf die Kollegin triffst, kannst du dich nicht anstecken. Wenn Sie erkrankt ist und Antibiotika nimmt, ist sie ab da m.W. nach 5 Tagen nicht mehr ansteckend. Wenn ihr euch trefft und sie nimmt kein Antibiotikum, wären die 21 Tage noch nicht rum und sie noch ansteckend. Allerdings wird das kaum passieren, da meldepflichtig- kein Arzt wird sie krank in eine Schule schicken.


    Keuchhusten ist fürs Ungeborene zum Glück nicht gefährlich. Ich würde wahrscheinlich gehen. (Dass allerdings auch Schüler erkrankt sind, ist immer möglich...) langer Rede, kurzer Sinn: frag einen Arzt ;)

  • Die 21 Tage ab der letzten Meldung einer Erkrankung bestehen ja deshalb, weil in der Zeit neue Fälle auftreten können (Inkubationszeit ist relativ lang), daher besteht die Regel natürlich trotzdem weiterhin für dich, egal ob die Kollegin da ist oder nicht.


    Sollte bis Ablauf der 21 Tage keine weiteren Erkrankungen gemeldet sein, darfst du wieder in die Schule.

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