Notenänderung Klausur

  • Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage.
    Wie sieht es mit der Änderung von Klausurnoten aus, wenn ich mich beim zusammenzählen verrechnet habe. Ich meine speziell die Änderung zu einer schlechteren Note. Ist das mein Pech, verzählt, der Schüler hat Glück? Aber wenn ich mich zu seinen Ungunsten vertan habe, muss ich das ändern?
    Kennt jmd eine Rechtsgrundlage? Bundesland ist NRW. Danke.

  • Du bewertest die Klausur, du entscheidest, was das Ergebnis ist. Das ist deine Verantwortung und das musst du dem Schüler gegenüber begründen können. Mehr an Hilfe gibt dir das Gesetz nicht.s

  • Ohne Rechtsgrundlage, aber wie ich's mache:
    Wenn ich mich tatsächlich mal vertan habe zu UNgunsten des Schülers: Natürlich ändern.
    Wenn ich mich vertan habe zuGUNSTEN des Schülers: Ich lass die Note meistens bestehen. Ich schreib so viele Arbeiten, dass es auf "3 oder 4" am Ende meistens garnich ankommt.


    In einem ganz krassen Ausnahmefall (ich war warum auch immer von 20 statt 40 Maximalpunkten ausgegangen) hab ich's auch mal nach unen geändert. Gab auch kein Gemecker.


    Rein rechtlich wie ich's im Ref gelernt habe (aber ohne jetzt einen zitierfähigen Gesetzetext zur Hand zu haben) gilt: Du kannst die Note in beide Richtungen korrigieren. Letztendlich soll ja die Leistung des Schülers bewertet werden.


    Gruß,
    DpB

  • Ich glaube ehrlich gesagt, der Fall "Der Lehrer macht einen Zusammenzählfehler" ist schlicht nicht rechtlich geregelt.


    Gruß,
    DpB

  • In Bayern steht das z.B. so dezidiert nicht im Gesetz, ergibt sich aber nach Ansicht der Juristen aus dem Grundsatz der Gleichbehandlung (jeder Schüler mit 10 Punkten hat eine 4, warum sollte dann einer mit 10 Punkten eine 3 haben, wenn das lediglich auf einem Irrtum beruht). Ist unangenehm für alle Betroffenen, logisch.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Klausur mit einem Additionsfehler ist formal nicht korrekt korrigiert. Das muss in der Regel behoben werden. Natürlich gibt es keinen Paragraphen, der das explizit sagt, jedoch kann man den Anspruch auf "richtige" Korrektur aus den Leistungsbewertungsvorgaben ableiten.


    Bei Additionsfehlern kann sich die Lehrkraft stets auf offensichtlichen Irrtum berufen, so dass eine Note nach oben wie nach unten korrigiert werden kann. Das bezieht sich laut dem Schulrechtsexperten Hoegg auch auf Fälle, in denen der Schüler schlechter gestellt wird.

  • Manche Schüler sind eben etwas seltsam....
    Aber vielen Dank für eure Antworten. Mir war wichtig, dass ich die Note doch ändern könnte, da es bei uns einige Kollegen gibt, die der festen Überzeugung sind, dass dies nicht geht. Und die Schüler sich natürlich darauf berufen.


  • Ich vermute mal: nein, so dass ich das dann wahrscheinlich gar nicht mitbekomme

    Schüler A: "Der B hat darauf einen Punkt bekommen, ich aber nicht. Das ist aber nicht fair!"


    Wenn sich herausstellt, dass du B ausversehen den Punkt gegeben hast, wie reagierst du dann? A kannst du nicht auch einen Punkt geben und Bs Punkt weniger könnte zu einer Verschlechterung der Note führen. Und so selten kommt ein Satz wie der oben auch in der Praxis nicht vor ;) .

  • Zitat von Lehramtsstudent

    Schüler A: "Der B hat darauf einen Punkt bekommen, ich aber nicht. Das ist aber nicht fair!"



    Wenn sich herausstellt, dass du B ausversehen den Punkt gegeben hast, wie reagierst du dann?

    "Du hast Recht. Da hat B aber Glück gehabt, dass ich mich da vertan habe."
    "Können Sie sich bei mir nicht auch vertun?"
    "Vielleicht ja bei der nächsten Arbeit." Zwinkern und weggehen.


    Ist schon öfters vorgekommen und viel weiter als bis hierher geht die Diskussion im Allgemeinen nicht, die Schüler wissen ja auch, dass ich jetzt nicht jedermanns Punkte anheben kann, da das ja noch ein größerer Fehler war, als B die Punkte zu geben.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Ich sage Schülern immer, dass ich nachträglich nichts abziehe, damit sie sich bei Unklarheiten melden, anstatt Angst zu haben, dass sie das bereuen könnten, und ich dann gar nicht merke, falls es einen Fehler gab.
    (Und falls mal was gravierend daneben gehen sollte, kann ich immer noch extra prüfen oder sonstwie Noten geben wie ich es für richtig halte.)


    Ein Schüler bestand darauf, die schlechtere Note zu bekommen, obwohl es um die Anmeldenote ging.
    Hat natürlich unterm Strich nichts ausgemacht, aber er wollte einfach keinen unverdienten Punkt. Sowas gibt's auch!

  • Wenn ich mich verzählt habe und der Schüler hätte eine bessere Note, dann bekommt er auch die bessere Note. Was mir auch schon passiert ist, dass ich mich schlicht verschrieben habe:


    z.B. 14 Bewertungspunkte ergab eigentlich eine 3 und die habe ich bei Schüler X auch drunter geschrieben und so bei der Auswertung vor der Klasse erläutert.


    Bei Schüler Y habe ich aber aus Versehen eine 2 drunter geschrieben.


    Jetzt kommt Schüler X und will auch eine 2. Tja.....wenn beide Schüler kommen und vor mir stehen und dann hat Schüler Y Pech. Wenn ich bei der Auswertung gesagt habe, dass 14 Punkte eine 3 sind und 2 ein Versehen von mir war, dann korrigiere ich die Note von 2 auf 3. Hätten sie mal lieber ihre Klappe gehalten.


    Übrigens, im Leistungsbewertungserlass von Sachsen-Anhalt steht etwas von Überprüfung erteilter Noten. Siehe Punkt 9.


    https://www.bildung-lsa.de/sch…ungsbewertung_.html#ivz13

  • Wenn ich bei der Auswertung gesagt habe, dass 14 Punkte eine 3 sind und 2 ein Versehen von mir war, dann korrigiere ich die Note von 2 auf 3. Hätten sie mal lieber ihre Klappe gehalten.

    Und genau deshalb korrigiere ich nichts nach unten. Denn sie sollen ja nicht die Klappe halten, weil sie Angst haben, sondern ehrlich sein.

  • Ich sage meinen Schülern von Anfang an, dass ich Noten, sollte sich heraus stellen, dass ich mich vertan habe, auch nach unten verändere. Ich sage ihnen auch, dass ich verstehe, wenn sie mich nicht mit der Nase darauf stoßen und dass ich, wenn ich die Arbeit einmal heraus gegeben habe, nicht noch einmal alle Noten überprüfe (also eigentlich nichts mehr verändere), es sei denn bei einzelnen Arbeiten, wenn ich von Schülern auf Fehler hingewiesen werde. Ich gebe auch den Notenschlüssel bekannt (also z.B. "unter 10 Punkte ist eine 5").
    Wenn ein Schüler mich nicht darauf hinweist, dass ich mich zu seinen Gunsten vertan habe, muss er das mit sich selbst abmachen, aber ich bin ihm nicht "böse", wenn er es nicht tut - schließlich liegt der Fehler in erster Linie bei mir.

  • Danke nochmal für die Antworten!
    Taschenrechner liegt bei der nächsten Klausur daneben und ansonsten denke ich, dass sich die Noten, auch wenn mal falsch zusammengerechnet, über das Schuljahr ausgleichen werden.

  • Ich sage Schülern immer, dass ich nachträglich nichts abziehe, damit sie sich bei Unklarheiten melden, anstatt Angst zu haben, dass sie das bereuen könnten, und ich dann gar nicht merke, falls es einen Fehler gab.

    Genauso mache ich es auch. In diesem Fall einen Schüler für seine Ehrlichkeit zu bestrafen, wäre fatal und würde letztlich auch falsche Signale aussenden. Wenn ich mich zu ungunsten des Schülers vertan habe, wird selbstverständlich zu dessen Gunsten geändert.

  • In diesem Fall einen Schüler für seine Ehrlichkeit zu bestrafen, wäre fatal und würde letztlich auch falsche Signale aussenden.

    Das ist prinzipiell richtig, finde ich im Alltag aber schwer umzusetzen. Wenn man sich bei der Benotung getäuscht hat, dann mag das ja noch angehen und das wird ja auch von vielen Kollegen so gehandhabt.
    Ich bekomme das aber oft als Argument auch in anderen Bereichen. Wenn z.B ein Schüler die erste Stunde verschlafen hat, dann darf ich ihm das nicht entschuldigen, es gilt also als unentschuldigte Fehlstunde. Da kommt dann auch oft das Argument "Ich war aber doch ehrlich. Ich hätte auch angeben können, dass ich Bauchschmerzen hatte." Irgendwo muss auch eine Grenze gezogen werden, sonst kann ich im Geschäft, wenn ich etwas kaufe, das nächste Mal auch einen Rabatt verlangen, "weil ich es ja auch einfach stehlen hätte können."

  • Das ist prinzipiell richtig, finde ich im Alltag aber schwer umzusetzen. Wenn man sich bei der Benotung getäuscht hat, dann mag das ja noch angehen und das wird ja auch von vielen Kollegen so gehandhabt.Ich bekomme das aber oft als Argument auch in anderen Bereichen. Wenn z.B ein Schüler die erste Stunde verschlafen hat, dann darf ich ihm das nicht entschuldigen, es gilt also als unentschuldigte Fehlstunde. Da kommt dann auch oft das Argument "Ich war aber doch ehrlich. Ich hätte auch angeben können, dass ich Bauchschmerzen hatte." Irgendwo muss auch eine Grenze gezogen werden, sonst kann ich im Geschäft, wenn ich etwas kaufe, das nächste Mal auch einen Rabatt verlangen, "weil ich es ja auch einfach stehlen hätte können."

    Ich finde das nicht schwer umzusetzen.
    Mich interessieren die Gründe für Zuspätkommen überhaupt nicht und ich möchte sie auch gar nicht genannt bekommen!
    Ich sage den Schülern (sinngemäß):


    Es kann jedem MAL passieren, dass man zu spät kommt. Das ist auch MIR schon MAL passiert. Jeder hat da seine Gründe - Bus verpasst, Wecker nicht geklingelt, usw. usw. - die will ich gar nicht wissen.
    Wenn sie MAL zu spät kommen, gehe ich davon aus, dass auch Sie ihre Gründe hatten - und das ist kein Problem.
    Was ein Problem ist, ist wenn das nicht mal passiert, sondern mehrmals.
    Wer mehrmals den Bus verpasst muss früher aufstehen, bei wem der Wecker nicht klingelt muss sich einen zweiten Wecker zulegen usw.


    Das leuchtete bei mir bis jetzt allen Schülern ein.

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