Schulleitung und deren Befugnisse bzw. Repressalien

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich habe leider das Talent, mich mit meinen Vorgesetzten anzulegen; dabei bin ich aber meist nur derjenige, der sich nicht viel gefallen lässt, was andere KollegInnen einfach hinnehmen.


    Und an der Schule bin ich auch ganz zufrieden, und die SuS kommen auch gut mit mir klar. Ich mache meinen Dienst nach Vorschrift, erfülle Fristen und fahre sogar auf Klassenfahrten; nur leider ist das Ego unserer SL so groß, dass sie es nicht akzeptieren kann, wenn jemand nicht mit den Knien im Dreck schrubbt.
    Es geht mittlerweile gar in Richtung Mobbing, oft und gerne vor KollegInnen oder auch SuS und Eltern. Achja, es geht auch andere KollegInnen so; das Kollegium wird mit Angst "regiert" - Zuckerbrot und Peitsche vom Feinsten!


    Daher mein gewählter Titel.


    • ich werde wahrscheinlich keine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen, weil dies nicht bringt.
    • die Schule wechseln möchte ich eigentlich auch nicht, weil es an Alternativen mangelt


    Hier meine Fragen:

    • Welches Maß an Repressalien muss und darf ich erleiden?
    • Mit Abordnung wurde schon gedroht, aber nicht durchgeführt wegen meiner Fächer. Kann SL dies als Drohung beliebig anwenden?
    • Kann SL mich "loswerden" durch eine Versetzung? (Freistellung ist wohl nicht drin wg meiner gebrauchten Fächer, aber nunja... Zeiten ändern sich)
    • Welche Möglichkeiten habe ich ausser der Beschwerde, mir effektiv Abstand und Respekt zu beschaffen?


    Meine Fragen beziehen sich auch auf die momentane politische Lage der Abordnungen in Niedersachsen.
    Und ja, ich bin in der GEW, und auch dem Personalrat wurde schon konkret von der SL gesagt, dass ich ein Dorn im Auge bin.
    (PR hatte sich von alleine eingeschaltet, weil es so offensichtlich war)


    Vielen Dank für Eure Hilfe



    PS: ich würde diese Fragen gerne klären, weil sie mir helfen können, eine innere Ruhe wiederzufinden, die ich gerade nicht mehr habe.

  • Oha, klingt schlimm, ich kann dir leider gar nicht weiterhelfen. Aber ich schicke mal eine Riesenportion Kraft.

  • Abordnungen als "Drohmittel" gehen natürlich nicht. Aber das sieht der Abordnung ja niemand an, dass das eine Strafe ist.


    Und: Wenn deine Schule so ekelig ist, sei doch früh über eine Abordnung.
    Ich war auch an einer Schule mit "speziellem" Schulleiter. Eine Abordnung oder gar Verdetzung hätte ich gewaltig gefeiert!


    (Äh...Du bist nicht zufällig an einer Schule im Landkreis Ammerland?)

    • ...Welches Maß an Repressalien muss und darf ich erleiden?
    • Mit Abordnung wurde schon gedroht, aber nicht durchgeführt wegen meiner Fächer. Kann SL dies als Drohung beliebig anwenden?
    • Kann SL mich "loswerden" durch eine Versetzung? (Freistellung ist wohl nicht drin wg meiner gebrauchten Fächer, aber nunja... Zeiten ändern sich)
    • Welche Möglichkeiten habe ich ausser der Beschwerde, mir effektiv Abstand und Respekt zu beschaffen?


    ...

    1. Repressalien? Keine. Dazu müsste man wissen, was du genau meinst.
    2. natürlich nicht.
    3. mit welcher Begründung? Dorn im Auge? Wohl nicht. Entscheidung träfe auch ein anderer und PR wird m.E. beteiligt.
    4. Vorgesetzten oder Vorgesetzten des Vorgesetzten. Höhere Stelle einschalten, bevor dem SL Beschwerden über dich einfallen.
    5. Am besten mit anderen zusammentun, mehrere Aufsichtsbeschwerden verfassen.
    6. Ich würde v.a. alles genau mit Datum dokumentieren! Mobbing ist immer so ne Sache. Da müssen konkrete Vorfälle über längeren Zeitraum vorliegen. Wenn Mobbing eindeutig ist, Anwalt befragen. Als Erkennungsmerkmal: Wenn du anfängst zu überlegen, ob du noch richtig tickst, oder die anderen, dann ist es Mobbing. Sobald deine Kollegen beginnen sollten, dich seltsam zu behandeln, zu meiden etc. suche das Weite und erkläre nichts mehr. Lieber gehen, als krank werden
    7. Dir selbst was Gutes tun :baden::troest: und nicht anfangen an dir zu zweifeln.

  • Du musst gar keine Repressalien hinnehmen. Allerdings ist die Grenze zwischen Ermessen im Dienstrecht und Schikane fließend. Das weiß auch ein SL.


    So ganz verstehe ich nicht, warum du an er Schule bleiben willlst, aber ich möchte deine Gründe nicht in Abrede stellen.


    Ich weiß nicht, ob es ein System für solche Fälle gibt und was man sinnigerweise macht. Ich allerdingst sorgte dafür, dass der SL merkt, dass du dich nicht auf seinen Kinderkram einlässt.


    Eine Drohung mit Abordnung kann man z.B. mit "Mensch prima, ich wollter gerne noch mal an einer anderen Schule arbeiten." entwerten. Und wenn er tatsächlich eine Abordnung durchkriegt (die kann man auch nicht einfach so bestellen), dann gehst du da hin und machst das beste draus. Wenn du an eine Schule abgeordnet wirst, sit es wahrscheinlich, dass die dich bzw. deine Fächer a brauchen. Das verschafft dir 'ne gute Startposition.


    Derzeit kann die SL mit der Abordnung noch beliebig drohen. Wenn du ihr den Wind aus den Segeln nimmt, nicht mehr.


    Lust auf Spielchen? Steck' dir 'nen Notizblock ein. Schreib mit, wenn der SL was sagt, insbsondere, wenn er sich mal im Ton vergreift oder mit etwas "droht".


    Respekt kann man den lieben langen Tag einfordern. Wenn der andere prinzipiell respektlos ist, nutzt das aber nichts.


    Sei nett zu deinen Kollegen. Mache das, was du musst, und lass die Finger vonn allem anderen. Musst du auf Klassenfahrten fahren? Ich meine, nein. Also lass es. Entweder fällt deinem SL auf, dass du dich zurückziehst. Vielleicht überlegt er sich dann, warum. Oder er merkt es nicht, dann hat er dein Engagement eh nicht wahrgenommen.

  • Musst du auf Klassenfahrten fahren? Ich meine, nein.

    Unsere Schulleitung zwingt jeden auf Klassenfahrt zu fahren, wirklich jeden. Kinder, Darmprobleme, Migräne alles egal. Unter dem Schlagwort Dienstpflicht wird alles durchgepresst.
    Glaube kaum, dass Du da eine reelle Chance hast rauszukommen. Ausser mit Attest krank sein.

  • nsere Schulleitung zwingt jeden auf Klassenfahrt zu fahren, wirklich jeden.

    Von welchem Bundesland reden wir hier? Wie soll denn dieser Zwang aussehen?

    Glaube kaum, dass Du da eine reelle Chance hast rauszukommen.

    Da ich nicht an eurer Schule bin, werden wir das wohl nie erfahren. Wenn ich in der Situation wäre, überlegte ich mir im konkreten Fall, wie ich vorginge. Könnte hier OT werden und ich will den Thread nicht sprengen, das ist dann doch zu ernst. Ich habe aber an anderer Stelle schon etwas zu Klassenfahrte nund zur Vermeidung geschrieben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • ich werde wahrscheinlich keine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen, weil dies nicht bringt.


    die Schule wechseln möchte ich eigentlich auch nicht, weil es an Alternativen mangelt

    Dieses Abwinken bezüglich Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein beliebtes bonmot, aber entspricht nicht den Tatsachen.
    Gut geschriebene und begründete DAB werden sehr wohl (Ausnahmeabteilungen/juristen im staatlichen Schulamt bestätigen die Regel) oft gründlich bearbeitet. Es gibt aber genau so oft zwei Probleme:


    a) viele DAB sind grottig geschrieben. Sie sind Mischungen aus seitenlangen Schilderungen persönlicher Befindlichkeiten, Behauptungen, die kein Mensch juristisch nachvollziehen kann (wer was wie zwischen den Zeilen gemeint haben könnte: "gucken mich schief an" / "wird mir das Gefühl vermittelt, dass..."), i.e. ohne gründliche Dokumentation oder Beleg ("werde schikaniert -> es werden aber keine Handlung mit Datum/Beschreibung aufgelistet), oder sie beziehen sich auf Dinge, für die einfach ganz andere Leute zuständig sind (Stadt, Gesundheitsamt, Betriebsarzt). Oft auch noch ohne konkreten Auftrag an die vorgesetzte Behörde, also nach dem Motto "Ich wollte Ihnen mal schildern, wie es mir geht".
    Solche lassen sich zum Teil halt echt schwer bearbeiten. Und Mobbing und Konflikt kann irgendwie auch kaum einer auseinanderhalten.


    b) es gibt Ämter, die reagieren - oft auch aus Personalmangel - erstmal mit "Aussitzen" und hoffen, dass der Kollege oder die Kollegin sich kein zweites Mal meldet, wenn man einfach erstmal nicht antwortet. Und dann gibt es noch die Kollegen, die meinen, das müsse man innerhalb von drei Tagen bearbeitet haben. Auch das ist nicht der Fall.


    Ich berate also die KollegInnen immer so:
    a) eine gründliche Dokumentation der Vorfälle anlegen - mit Datum, ggf. email, ggf. Gedächtnisnotiz, ggf. Eingabeschreiben an den PR, ggf. schriftliche Bestätigung durch Kollegen/Zeugen, ...
    b) nur Fallschilderungen von Dingen/Vorfällen, die rechtsmissbräuchlich oder rechtsbeugend oder ein Verstoß gegen den Betriebsfrieden oder gegen allgemeine Grundsätze sind, auflisten - dazu gehört aber natürlich auch grob unfürsorgliches Verhalten, Ungleichbehandlung, dazu gehören Verstöße gegen den guten Ton (Anbrüllen, Ignorieren), rechtsmissbräuchliche Anweisungen, spezielle einseitige Dauerbelastungen, Gesprächsunwilligkeit, Nichtbearbeitung von Anträgen, grundlose Ablehnung von Anträgen, usw.
    c) die DAB mit einer konkreten Forderung versehen ("Ich erwarte, dass das Amt folgendes anweist / nicht zulässt / aufklärt / in einem Gespräch vermittelt")
    d) Kopie an den Bezirkspersonalrat, und den Personalrat der eigenen Dienststelle
    e) bei Nichtantwort das Schreiben noch einmal senden, diesmal mit Frist. Ggf. wiederholen.


    Ja, dann passiert was. Eigentlich immer. Allerdings passieren auch manchmal Dinge, die der Kollege sich so nicht gewünscht hat - ich habe schon runde Tische erlebt, bei denen dann eben auch mal darüber geredet wurde, was kollege denn so getan/nicht getan hat - und wenn das vorher z.B. bei den Vorgesprächen mit der Personalalvertretung ausgeblendet, schön geredet oder selbst nicht wahrgenommen wurde, dann kann's auch mal unangenehm werden. Muss man sich vorher drüber im Klaren sein. Da hat dann jeder Rederecht. Auch der SL.


    Aber: öfter als nicht sind solche vermittelnden Gespräch im Amt durchaus hilfreich, klärend, zielführend.


    Und: oft finden sie auch gar nicht statt, sondern - bei einer berechtigten Beschwerde, z.B. rechtsmissbräuchlichen Anweisungen odere anderen Verstößen - gibt es einen Anruf/Einlauf für den SL aus dem Amt. Oder es landet als Nachfrage auf der TO der ghemeinsamen Sitzung des BPR/GPR mit dem Amtsleiter und wird dann äußerst peinlich für den, der den Rechtsverstoß begangen hat.


    Nichts passiert eigentlich nur, wenn an irgend einer Stelle irgendwas schlecht lief oder schlecht gemacht war. Oder man nicht dran bleibt.



    1. An einer gut geführten Schule: gar keine. Repressalien sind übrigens keine festgelegten / normierten Verhaltensweisen, es ist genau so sinnlos danach zu fragen, ob man damit "rechnen muss", wie zu fragen: "Wer steht auf Ihrer geheimen schwarzen Liste?" Oder "Gab es geheime Absprachen?" ;)


    2. Abordnungen als vom SL anzuwendende disziplinarische Maßnahme gibt es so nicht. Abgeordnet wird - unter Mitbestimmung der zuständigen Personalvertretung - vom Schulamt aufgrund von Fachbedarf. Dazu muss eine andere Schule Fachbedarf anmelden und an eurer Schule ein Überhang festgestellt werden und zwar seitens des Amtes. Die AO ist (in den meiesten BL ab 1 Jahr) mitbestimmungspflichtig, Zwangsabordnungen aus persönlichen Sympathiegründen gibt es nicht. Sie kann auf Wunsch eines Kollegen eingeleitet werden, der es an einer bestimmten Schule nicht mehr aushält WENN irgendwo anders besagter Fachbedarf ist. Kann er also mal sagen, dein SL, hat aber keine Bedeutung. Trotzdem: Aufschreiben, dokumentieren.


    3. Dasselbe gilt für Versetzungen: Versetzungen entstehen zu 90% via eines Versetzungsantrages der Lehrkraft. Zu einem bestimmten Datum im Jahr in einem streng normierten Verfahren. Zwangsversetzungen gibt es ansonsten aus Gründen der Schulorgansiation (Schule wird aufgelöst, Fachbedarf an eigener Schule besteht überhaupt nicht/nie mehr, Kollege hat sich mehrfach schwerer dienstlicher Vergehen schudig gemacht (Übergriffe/Straftaten) - aber dann auch erst nach einer langen Kette vorher stattzufinden habender niedrigerer diszipliarischer Maßnahmen - Rüge, Missbilligung, Verweis, usw -> alle Maßnahmen außer Rüge/Missbilligung leitet der Amtsjurist nach Prüfung des Sachverhaltes ein, und nicht der Schulleiter, der aus diesem höherrangigen disziplinarischen Verfahren ohnehin raus ist).


    4. Je nach Lage an der Schule und gewünschter Eskalationsstufe oder auch je nach Eigeninitiative kannst du Folgendes tun:


    a) Formal um Erörterung konkreter Punkte in der gemeinsamen Sitzung mit dem Personalrat bitten
    b) Informell um ein offenes Gespräch mit deinem Schulleiter bitten und gucken, ob man das unter Erwachsenen regeln kann, ob Wahrnehmungsprobleme bestehen, ob Missverständnisse bestehen
    c) Strukturell: in einer GEW-Schulgruppe bestimmte Dinge proaktiv und strukturell angehen: mit anderen Kollegen Ziele erarbeiten und als Antrag auf der GeKo oder in anderen Gremien/Steuergruppen durchsetzen (es gibt Schulen, die haben sich selbst großartige Betriebsverfassungen gegeben, mit u.a. einem Regelkanon zu Transparenz und wertschätzender Kommunikation, welcher jährlich evaluiert wird - ist halt Arbeit, dauert seine Zeit - wirkt aber auch nachhaltig).
    d) in einer nicht- gewerkschaftlichen Gruppe an Verbesserungsvorschlägen der kollegialen Zusammenarbeit / Transparenz / Arbeits- und Gesundheitsschutz basteln und via PR/Personalversammlung/Konferenzbeschlüsse unters Volk bringen
    e) doch eine Beschwerde schreiben und mit dem betreuenden Bezirkspersonalrat durchsetzen, sofern es konkret bearbeitbare Punkte gibt
    f) mit deinem Privatananwalt bestimmte Punkte durchzusetzen versuchen (z.B. bei klaren Rechtsverstößen)
    g) in die innere Emigration gehen und fuck-all machen und immer krank werden, wenn's ungemütlich wird. Muss die Zufriedenheit halt von woanders her kommen.
    h) deine eigene Arbeitsweise überdenken und herausfinden, ob es nicht doch einige Nischen außer dem Dienst-nach-Vorschrift gibt, in denen du glücklich werden, weil etwas über dem Tellerand arbeiten könntest

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Wenn es sich zuspitzt, würde ich die Abordnung wählen.


    Manchen meiner Kollegen und mir ging es mal ähnlich. Wenn wir gewusst hätten, welches persönliche Problem der SL dahinter gesteckt hatte, hätten wir uns das nicht gefallen lassen.
    Leider kann ich dir nicht helfen, uns hat die Pensionierung desselben erlöst.

  • Vielen Dank erstmal für all die Antworten und Fürsprachen! :)


    Besonders viel Potenzial sehe ich im Notizblock-System. Denn um Macht zu demonstrieren, sind viele Regeln nicht schriftlich fixiert oder Anträge werden bewusst mündlich beantwortet bzw. schriftlich gestellte nicht schriftlich beantwortet, so dass die SL immer wieder von Fall zu Fall oder von Person zu Person neu entscheiden kann. Diese einfache Methode des Protokolls hatte ich ganz vergessen.


    Beschwerden werde ich erstmal nicht schreiben, aber auch hier Protokoll führen, um später ein System zeigen zu können.


    Als erste Instanz werde ich jedenfalls nicht mehr alleine mit der SL sprechen.

  • Was heißt das genau? Wie muss man sich das vorstellen?

    Ich glaube da kann ich weiterhelfen. Ähnlich war es an unserer Schule in den letzten Jahren. Ordentliche Arbeit mit soliden Ergebnissen bei Schülern wurde von unserer alten Schulleitung nicht wertgeschätzt. Stattdessen wurden immer nur einzelne Kollegen bei unterschiedlichsten Gelegenheiten öffentlich gehyped, wie "hoch engagiert" diese doch seien, weil diese mal ein Halbjahr als Gymnasiallehrer dazu herabgelassen haben im Realschulzweig zu unterrichten und gleichzeitig der Schulleitung immer Honig ums Maul geschmiert haben bzw. immer so getan haben, als wären sie ja auch noch so engagiert über den Unterricht hinaus. Andere Kollegen, die jahrelang auch ordentliche Arbeit machten, wurden herabgewürdigt (zwar nicht direkt gesagt, aber man konnte es zwischen den Zeilen heraushören oder lesen). Meist waren das dann Leute, die sich eben nicht immer in Szene setzen und neben ihrem Lehrerberuf auch noch ein anderes Leben haben.
    Mittlerweile wurden wir durch die Pensionierung beider Herren (SL und Stellvertreter) von derlei Dingen erlöst.

  • ich habe leider das Talent, mich mit meinen Vorgesetzten anzulegen; dabei bin ich aber meist nur derjenige, der sich nicht viel gefallen lässt, was andere KollegInnen einfach hinnehmen.


    ich werde wahrscheinlich keine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen, weil dies nicht bringt

    Also beruhige dich, dieses Talent hatte ich in den letzten Jahren auch. Oft genug bin ich mit der (ehemaligen) Schulleitung aneinander geraten. Als mir dann in einem Gespräch der Schulleiter sagte, dass 80% der hessischen Schulleiter mit mir anders umgegangen wären, habe ich ihm entgegnet, dass es mit Sicherheit genug Kollegen gibt, die ganz anders bei solchen Vorwürfen, die zum Teil aus der Luft gegriffen waren, reagiert hätten.


    Naja, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre doch ein ziemlicher Schritt. Ich muss gestehen, dass ich in den Jahren mehrmals kurz davor war, mich an die Schulaufsicht zu wenden. Das Problem ist dann allerdings, dass dann etwas losgetreten wird, was nicht mehr zu stoppen und u.U. zu beherrschen ist.

  • Naja, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre doch ein ziemlicher Schritt. Ich muss gestehen, dass ich in den Jahren mehrmals kurz davor war, mich an die Schulaufsicht zu wenden. Das Problem ist dann allerdings, dass dann etwas losgetreten wird, was nicht mehr zu stoppen und u.U. zu beherrschen ist.


    Nein. S.o. der Beitrag von Meike.

  • Unsere Schulleitung zwingt jeden auf Klassenfahrt zu fahren, wirklich jeden. Kinder, Darmprobleme, Migräne alles egal. Unter dem Schlagwort Dienstpflicht wird alles durchgepresst.

    Sorry, aber Klassenfahrten gehören nun mal zur Dienstpflicht von Lehrern. Wenn man nicht krank ist, kann man nun mal auch auf Klassenfahrt fahren. Fertig. Das gehört zum Job dazu. Und minderjährige Kinder hat ab einem bestimmten Alter jeder, kann dann kein Lehrer im Alter von 30 - 55 nicht mehr auf Klassenfahrt?


    Will man das nicht => Soll man kein Lehrer werden.

  • Sorry, aber Klassenfahrten gehören nun mal zur Dienstpflicht von Lehrern.

    Nicht alles, was der Dienstherr in die Vorschriften schreibt, ist auch rechtens. Ich weiß nicht, ob schon mal jemand die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gerichtlich hat überprüfen lassen.


    Es gibt viele Gründe, die in einer Rechtsgüterabwägung die Dienstpflicht schlagen könnten. Einen Nonsense wie 18 Stunden im Bus zu sitzen, halte ich z.B. nicht für zumutbar. Das kann man auch nicht mehr mit Dienstpflicht begründen, sondern nur mit kognitiver Derivation.


    Aber allein schon die mehrtägige Abwesenheit von zu Hause halte ich für nicht zu vernachlässigen.


    Wenn man nicht krank ist, kann man nun mal auch auf Klassenfahrt fahren.

    In dem von dir zitierten Beitrag werden auch kranke Kollegen genötigt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Mal davon abgesehen, dass es eben nicht in allen Bundesländern zur Dienstpflicht gehört und Angestellte dies in noch weniger Bundesländern tun müssen.
    Hier muss glücklicher Weise niemand fahren und wer fährt macht es freiwillig und bestimmt die Regeln.

  • Nicht alles, was der Dienstherr in die Vorschriften schreibt, ist auch rechtens. Ich weiß nicht, ob schon mal jemand die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Klassenfahrt gerichtlich hat überprüfen lassen.

    So:


    Zitat

    Sie wirkenmit bei der Vorbereitung und Durchführung von schulischen Prüfungen,Konferenzen und Schulveranstaltungen außerhalb des Unterrichts (z.B.außerunterrichtlicher Schulsport, Schulwanderungen, Schulfahrten,Schulfeste).


    Das steht beispielsweise in der ADO NRW. Ich kann natürlich jetzt sagen, dass alles, was mir irgendwie nicht passt, bestimmt nicht rechtens ist. Fakt ist aber : Hierzu gibt es kein gegenteiliges Urteil, also ist es erstmal rechtens, bis ein Gericht das Gegenteil urteilt.



    In dem von dir zitierten Beitrag werden auch kranke Kollegen genötigt.


    Nein, hier wird irgendwie von Darmproblemen und Migräne schwadroniert, wer Darmprobleme oder Migräne hat, soll sich krank schreiben lassen. Fertig. Das wurde in dem zitierten Beitrag auch ausdrücklich gesagt, dass nur eine Krankschreibung davor schützt.

  • Aber allein schon die mehrtägige Abwesenheit von zu Hause halte ich für nicht zu vernachlässigen.


    Das ist aber vorher bekannt, dass es sowas gibt! Wer das nicht will, soll sich nicht für diesen Beruf entscheiden.


    Wenn ich mich bei einer Elektroinstallationsfirma bewerbe, kann ich auch nicht nachher sagen "Nee, sorry, auf Montage fahr ich nicht. Mit mehrtägiger Abwesenheit komme ich nicht klar" - dann fliegt derjenige halt. Ganz einfach. Da habe ich auch kein Mitleid, weil sowas steht auch vorher im Arbeitsvertrag - genauso wie die ADO ja nix Geheimes ist.

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