Ordnungsmaßnahmen im Zeugnis?

  • Hallo ihr, weiß jemand, ob es erlaubt/ verboten ist, Ordnungsmaßnahmen im Zeugnis zu vermerken?

  • Bei uns können sie auf dem Zeugnis vermerkt werden.


    In dem Ordnungsmaßnahmenformular steht extra drauf, ob das auf dem Zeugnis vermerkt wird oder nicht. Bisher habe ich mich immer dagegen entschieden.


    Nun ist wahrscheinlich wieder wichtig, wie das in deinem Bundesland ist.

    Es gibt für alles ein Publikum und für jede Meinung das passende Argument.

  • Sachsen. Im Schulgesetz steht dazu nichts explizit.

    Was in den Zeugnissen steht, ist bei uns in den APOen (Ausbildungs- und Prüfungsordnungen) für jede Schulform geregelt. Vielleicht gibt bei euch etwas ähnliches?

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Danke, das klingt logisch- leider finde ich auch dort dazu nichts. Irgendwo muss doch vermerkt sein, was ins Feld "Bemerkungen" reindarf :gruebel:

    • Offizieller Beitrag

    ich kenne das so:
    ins Feld Bemerkungen kommen solche Dinge wie
    --"Dem Zeugnis liegt ein Zertifikat über die Teilnahme an xy bei"
    --gewährte Nachteilsausgleiche (bis zu bestimmten Klassenstufen)
    --falls aus irgendeinem Grund eine Note nicht erteilt werden konnte
    und natülich die Versetzung-gefährdet-Bmerkungen in aller epischen Breite

  • Wenn in den Verordnungen nichts drin steht, dann würde ich die Zeugniskonferenz entscheiden lassen. Zumindest bei uns an der Schule wird da jede Bemerkung besprochen. Falls es um LE-Zeugnisse geht, da kann man das ja auch so schön formulieren, ohne das Wort Ordnungsmaßnahme zu benutzen. Die ES-Schüler bekommen bei uns ein Beiblatt an das Zeugnis geheftet, da kann man sich auch austoben ;)

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Habe ich noch nie gehört/gelesen/gesehen, dass man die Ordnungsmaßnahme ins Zeugnis schreibt.
    Aber bei uns (Nds) kommen Arbeits-und Sozialverhalten mit rein. Da kann zumindest mit rein, was zur OM geführt hat.
    "...entspricht nicht den Erwartungen. Klaus-Bärbel hält sich nicht an die Klassenregeln und verstößt häufig gegen die Schulordnung"

  • Danke nochmal an alle. Sieht so aus, als wäre es nicht geregelt.

    ... Klaus-Bärbel hält sich nicht an die Klassenregeln und verstößt häufig gegen die Schulordnung"

    Du kennst Klaus-Bärbel?! :lach:

  • Bei uns gibt es Wortbemerkungen für Mitarbeit und Verhalten. Bei Ordnungsmaßnahmen fällt die entsprechende Bemerkung halt schlechter aus ...

  • Die Frage ist eher: könnten Eltern das anfechten, wenn sich der Kollege dafür entscheidet. Denn m.E. werden Ordnungsmaßnahmen irgendwann aus der Akte gelöscht, Zeugnis bleibt aber bestehen: ginge es z.B. ums Abschlusszeugnis wär das schon krass...

  • Anfechtbar sind bei uns Bemerkungen in Abschluss- und Vorabschlussklassen. Diese müssen positiv formuliert sein und dürfen nichts enthalten, was einen Berufseinstieg erschweren würde. Bei manchen Schülern ganz schön schwierig ...

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