Steuererklärung - Arbeitszimmer &co

  • Richtig. Beim ersten Mal muss man einen Grundriss mit abgeben und auch den Mietvertrag wollen sie sehen. Danach wird nichts mehr angefordert.

  • Richtig. Beim ersten Mal muss man einen Grundriss mit abgeben und auch den Mietvertrag wollen sie sehen. Danach wird nichts mehr angefordert.

    Kann's sein, dass das veraltet ist? Inzwischen steht zumindest bei "Elster", man soll ohne Nachfrage garnix an Belegen einreichen, und bei mir gab's da letztes mal (=erstes mal) auch kein Problem.


    Gruß,
    DpB

  • Kann's sein, dass das veraltet ist? Inzwischen steht zumindest bei "Elster", man soll ohne Nachfrage garnix an Belegen einreichen, und bei mir gab's da letztes mal (=erstes mal) auch kein Problem.
    Gruß,
    DpB

    Seit diesem Jahr soll man nichts an Belegen einreichen, sondern es nur bei Nachfrage bereithalten. Das ist tatsächlich neu.

  • Seit diesem Jahr soll man nichts an Belegen einreichen, sondern es nur bei Nachfrage bereithalten.

    Gilt das "seit diesem Jahr" für die Steuererklärung dieses Jahres, also 2018, die man 2019 macht, oder gilt das für die Steuererklärung 2017, die man in diesem Jahr, also in 2018, macht?

  • Ich setze seit ca. 2009 mein Arbeitszimmer ab. Vielleicht auch schon früher. Ich habe noch nie einen Grundriss eingereicht, wurde auch nie angemahnt und das Arbeitszimmer wurde immer anerkannt.

  • Es galt schon für 2017, also die, die man für 2016 machte. Sonst wüsst ich's nicht ;-)


    Gruß,
    DpB

    Letztes Jahr durfte man aber noch Belege mit einreichen. Dieses Jahr nehmen sie die nicht mehr an, außer sie fordern sie an. Das haben sie mir letztes Jahr auf dem Finanzamt gesagt.

  • Letztes Jahr durfte man aber noch Belege mit einreichen. Dieses Jahr nehmen sie die nicht mehr an, außer sie fordern sie an. Das haben sie mir letztes Jahr auf dem Finanzamt gesagt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass du keine Belege einreichen darfst, aber notwendig war es eben nicht mehr. Bei mir haben sie die Werbungskostenbelege z.B. zwischendurch angefordert, war ein ganzes Paket voll, ich glaube, dass haben sie einmal und nie wieder gemacht. Denn meine Ordnung war nicht ihre, sie haben das System nicht verstanden und nichts gefunden.

  • Ich setze das Arbeitszimmer in meinem Haus auch auch nach dem Prinzip ab. Vom Kaufpreis 2% bezogen auf die anteilige Fläche des Arbeitszimmers pro Jahr. Den Preis für das Grundstück musste ich noch vom Kaufpreis abziehen, das waren pauschal 20%.
    Bei den jährlichen Nebenkosten nehme ich den prozentualen Anteil des Zimmers von der Wohnfläche. Auch die Hausratversicherung und die Kreditzinsen setze ich entsprechend prozentual ab. Das ist alles so mit meiner Steuerberaterin abgesprochen und wird vom Finanzamt akzeptiert. Ich legte nur einmal die Kopie des Kaufvertrags bei. Ein Plan oder eine Skizze wurde bisher nie verlangt.
    Allerdings sind 1250€ nicht der Pauschalbetrag, sondern die Obergrenze. Mehr kann ich für das Arbeitszimmer nicht ansetzen, obwohl ich darüber käme.
    Ich habe das im ersten Jahr einmal durchgerechnet, was mit einem Dreisatz kein großer Aufwand war. Seitdem setze ich jährlich nur die aktuellen Zahlen für die Nebenkosten und die Zinsen ein.


    Sarek

  • Guten Morgen!


    Ich wende mich mit einer Anfängerfrage an euch, da ich zum ersten Mal ein Arbeitszimmer angeben darf. Nun bekam ich ein Schreiben vom Finanzamt. Ich soll einen Fragebogen zum häuslichen Arbeitszimmer ausfüllen, um prüfen zu können, ob und in welchem Umfang die geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten berücksichtigt werden könnne. Nun soll ich dort durchschnittliche Stundenangaben über meine Tätigkeiten im Büro und in der Schule machen.
    Mache ich es mir nun einfach und schreibe 25,5 bei der Schule hin und 14,5 bei der Büroarbeit? Wie habt ihr das gehandhabt? Höchstwahrscheinlich mache ich es mir komplizierter als es ist. Danke euch!

  • Ganz ehrlich, ich würde wohl nur das Aktenzeichen des Urteils, dass Lehrer generell ein Anrecht darauf haben eine Arbeitszimmer abzusetzen, an der Stelle angeben. Der Rest ist nämlich nur für andere Berufe relevant!

  • UNsere Bearbeiterin hat nun besonders gute Laune nachdem ich ihr nun schon Aufstellung usw. nachreichen sollte, will sie nun alle 250 Belege haben und die am liebsten sortiert (weil das angeblich meine Aufgabe wäre). Ich bin noch sehr am überlegen, ob ich sie ihr nicht so auf den Tisch werfe und ihr viel Spaß damit wünsche :P

  • Ui... das ist ja heftig. Und die Kopierkosten für die 250 Belege setzt du dann in der nächsten Steuererklärung ab? ;) Das sind aber wirklich viele Belege. Was setzt du denn da alles ab? Hab ich was bei mir vergessen?


    Ich musste auch noch einmal eine Aufstellung für meine Unterhaltskosten nachreichen und Handwerkerrechnungen. Inszwischen hab ich bereits erfahren, was ich wieder bekomme und es ist leider weniger, als mir Elster zunächst ausgespuckt hat.

  • Ui... das ist ja heftig. Und die Kopierkosten für die 250 Belege setzt du dann in der nächsten Steuererklärung ab? ;) Das sind aber wirklich viele Belege. Was setzt du denn da alles ab? Hab ich was bei mir vergessen?

    Alle (Fach)bücher, die ich für die Kinder zu Lesen kaufe (und nicht für meine, die lesen leider nicht), alle Schulbücher, die ich kaufe und da wir keine gestellt bekommen (bzw. diesmal erstmalig Arbeitshefte und Bücher für die Lehrer haben), sind das viele. Alle Süßigkeiten, Pflanzen usw. die ich für die Schule einkaufe, jeden Stift, Klebestift (und die scheint je jeder Schüler zum Frühstück zu essen), Papier, Hefte usw. Ebenso Glühbirnen für die Schreibtischlampe, Taschenlampen für den Nawi-Unterricht usw.
    Das läppert sich dann eben, gerade in der Grundschule.


    Und ja, die Kosten werde ich nächstes Jahr ansetzen und dieses Jahr aber noch um die Fahrtkosten zu den einzelnen Läden ergänzen lassen, die hatte ich bisher nicht aufgeführt, aber wenn ich eh jeden Beleg noch mal anfassen kann, dann kann ich die auch noch alle auflisten.

  • Wahnsinn! Du hast Recht, da kommt dann natürlich unwahrscheinlich viel zusammen. Bekommst du das zu 100% erstattet, also z.B. die Süßigkeiten oder die Zimmerpflanze?

  • Wahnsinn! Du hast Recht, da kommt dann natürlich unwahrscheinlich viel zusammen. Bekommst du das zu 100% erstattet, also z.B. die Süßigkeiten oder die Zimmerpflanze?

    Nein, zu 100% bekommt man es ja nie. Es mindert ja nur das Einkommen oder meinst du, ob sie das zu 100% anerkennen? Manchmal ja und manchmal nein und je mehr sie ablehnen, um so mehr gebe ich ab, denn die Summe muss ja stimmen ;)

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