TVL E13 mit Zulage - nun frustriert, weil neu eingeführte Stufe 6 meinen Lohn schrumpfen lässt.

  • Kurz zu mir: Ich bin angestellter Lehrer an einem Gymnasium in Niedersachsen.
    Ich übe seit einigen Jahren die Tätigkeiten einer A14-Stelle aus, da damals eine Höhergruppierung in E14 nicht möglich war, habe ich bislang eine Zulage erhalten, die sich aus dem Unterschiedsbetrag E14 Endstufe zu A14 Endstufe bemisst.


    Im letzten Jahr gab es - aufgrund eines neuen Tarifvertrags - einmalig die Möglichkeit, von E13 mit Zulage zu E14 zu wechseln - das hatte ich damals durchgerechnet, und es hätte sich nicht für mich gelohnt.
    Nun wurde im Januar 2018 eine neue Stufe 6 eingeführt, so dass sich meine Zulage, also der Unterschiedsbetrag verkleinert, da das Endgehalt in E14 gestiegen ist.
    Ein Anruf bei meiner Personalstelle ergab nun, dass eine Höhergruppierung ausgeschlossen ist, da ich das Angebot vor einem Jahr nicht angenommen habe.


    Ich empfinde das Vorgehen als Unverschämtheit, da ich aufgrund der Einführung einer weiteren Stufe nun permanent weniger Lohn erhalte... Ist das fair? Was meint ihr?


    Lieben Gruß,
    mrboyard

  • Meiner Meinung nach, hast du Chance auf Höhergruppierung selbst verpasst. Eine Höhergruppierung ist langfristig immer besser, als auf den monatlichen Nettolohn zu schauen.


    Ich würde an deiner Stelle prüfen, ob du die Chance auf Höhergruppierung für immer verloren hast oder ob trotzdem noch eine Chance besteht.

  • Das ist ja das absurde, ich habe ja nicht nur den monatlichen Nettolohn betrachtet, sondern auch alle anderen Bestandteile...
    Bei E14 gibt's nur 35% Jahressonderzahlung, bei E13 immerhin 50%.
    Da die Zulage einen Vergleich zwischen Angestellten und Beamten zieht, war sie halt bislang ein Vorteil...
    Damals konnte ich ja nicht ahnen, dass eine neue Stufe eingeführt wird...

  • Marie meint glaube ich, dass sicht auf Dauer, d.h. mit steigendem Dienstalter / steigenden Dienstaltersstufen (neuerdings Erfahrungsstufen in NRW), bei einer Höhergruppierung der Gehaltsunterschied zwischen E13 und E14 deutlicher bemerkbar macht. Auch bei der Rente dürfte es sich auswirken.

  • Ich empfinde das Vorgehen als Unverschämtheit, da ich aufgrund der Einführung einer weiteren Stufe nun permanent weniger Lohn erhalte... Ist das fair? Was meint ihr?

    Dann mach halt in Zukunft wieder die Arbeit eines E13ers. Wäre aus meiner Sicht die praktikabelste Lösung, zu deren Verwirklichung - Achtung, jetzt kommt's! - Du niemanden brauchst und an der Dich niemand hindern kann. Wobei es eigentlich so sein müsste, dass Du im TV-L Anspruch auf die Stufe hast, die Deiner Tätigkeit entspricht. Und wenn Deine Tätigkeit eben E14 entspricht, musst Du Dich nicht mit E13Z abspeisen lassen. Hol Dir juristischen Rat; die 200 € für eine Erstberatung wäre mir das mindestens wert.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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