Elternzeit

  • Ich werde nach Geburt des Kindes zwei Jahre Elternzeit nehmen.


    Mein Mann wird zwei "Vätermonate" Elternzeit nehmen - einen Monat direkt nach der Geburt und einen Monat dann ein halbes Jahr später.

    Sorry, aber mich nervt die Bezeichnung Vätermonate. Dies manifestiert auch noch das eh schon gelebte Elterngeldmodell der meisten Paare. Dein Mann darf auch 3 Monate oder (welch Frevel) 12 Monate Elternzeit nehmen und das sogar allein mit dem Kind.

  • Nein, das ist Humbug, die Kinder können immer in die GKV, aber eben nicht immer in die Familienversicherung.

    Nein, das ist keinesfalls bundeslandsabhängig, sondern gibt eine klare Vorgabe, das wichtig ist, wer mehr verdient ist erst entscheidend, wenn ihr über der JAEG liegt. Wenn du also über der Grenze liegst und mehr verdienst, dann ist die Familienversicherung ausgeschlossen.

    Dann formuliere ich es mal um: Es ist bundeslandabhängig, ob Beihilfe für das Kind in der PKV gewährt wird. Als Lehrkraft verdienen wir in Hessen in der Regel unterhalb der JAEG. Ich bin in der PKV und verdiene mehr als mein Mann (GKV pflichtversichert) Das Kind ist beim Papa familienversichert; das Kind bekäme keine Beihilfe, wenn es in der PKV wäre.

  • Sorry, aber mich nervt die Bezeichnung Vätermonate. Dies manifestiert auch noch das eh schon gelebte Elterngeldmodell der meisten Paare. Dein Mann darf auch 3 Monate oder (welch Frevel) 12 Monate Elternzeit nehmen und das sogar allein mit dem Kind.

    Mich nervt das auch - allerdings machen hier häufig die Frauen nicht mit. Meiner Erfahrung nach wird man im ÖD hier als Mann nicht schräg angeguckt, anders als in der Industrie o.ä., aber die Frau will ja meistens die 12 Monate machen. Ansonsten kommt dann auch noch dazu, dass Frauen das dem Mann häufig nicht zutrauen (wobei hier auch sehr häufig der Mann schuld ist)

  • Mich nervt das auch - allerdings machen hier häufig die Frauen nicht mit. Meiner Erfahrung nach wird man im ÖD hier als Mann nicht schräg angeguckt, anders als in der Industrie o.ä., aber die Frau will ja meistens die 12 Monate machen. Ansonsten kommt dann auch noch dazu, dass Frauen das dem Mann häufig nicht zutrauen (wobei hier auch sehr häufig der Mann schuld ist)

    Als Frau sind die Reaktionen auch nicht ganz einfach. Ich war fünf Monate in Elternzeit, dann habe ich meine Ausbildung begonnen und mein Mann war zu Hause. Wenn ich dann erzählt habe, dass ich ein so kleines Kind habe, kam ganz oft die Reaktion: "Ach, und wo ist der jetzt? Beim Vater? Und das kriegt der so hin?" Als hätte ich den im Wald ausgesetzt.
    Da liegt noch richtig viel im Argen. Ein befreundetes Paar hat uns auch mal erklärt, dass der Vater keine EZ nehmen kann, weil das bei denen per Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sei. :staun:
    Neben dem emotionalen Mehrwert für Kind und Eltern frag ich mich immer, wie solche Eltern klar kommen wollen, wenn Mama mal länger ausfällt...

  • Dann formuliere ich es mal um: Es ist bundeslandabhängig, ob Beihilfe für das Kind in der PKV gewährt wird. Als Lehrkraft verdienen wir in Hessen in der Regel unterhalb der JAEG. Ich bin in der PKV und verdiene mehr als mein Mann (GKV pflichtversichert) Das Kind ist beim Papa familienversichert; das Kind bekäme keine Beihilfe, wenn es in der PKV wäre.

    Wonach sollen denn in Hessen Kinder nicht beihilfefähig sein (und die Beihilfefähigkeit liegt nicht an der Art der KK)? Nach der Beihilfeverordnung des Landes Hessen sind Kinder unter 18 Jahren bei Beamten mit beihilfefähig:


    Da scheinst du also etwas falsch verstanden zu haben, wenn du Beamtin bist.


    Als Frau sind die Reaktionen auch nicht ganz einfach. Ich war fünf Monate in Elternzeit, dann habe ich meine Ausbildung begonnen und mein Mann war zu Hause. Wenn ich dann erzählt habe, dass ich ein so kleines Kind habe, kam ganz oft die Reaktion: "Ach, und wo ist der jetzt? Beim Vater? Und das kriegt der so hin?" Als hätte ich den im Wald ausgesetzt.Da liegt noch richtig viel im Argen. Ein befreundetes Paar hat uns auch mal erklärt, dass der Vater keine EZ nehmen kann, weil das bei denen per Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sei. :staun:
    Neben dem emotionalen Mehrwert für Kind und Eltern frag ich mich immer, wie solche Eltern klar kommen wollen, wenn Mama mal länger ausfällt...

    Du meinst die, wo es angeblich ausgeschlossen ist? Die nutzen dann endlich Gesetze, die solchen Ausschluss untersagen und gehen trotzdem in Elternzeit ;) Aber ja, es ist ein harter Kampf. Ich kenne gerade eine Familie, wo der AG sich da komplett quergestellt hat, auch mit Pflegezeiten für die Frau usw.

  • @Susannea die Kinder werden in Hessen bei der Höhe des Beihilfesatz berücksichtigt, haben aber, solange sie in der Familienversicherung des anderen Elternteils versichert sein können, keinen eigenen Beihilfeanspruch! Haben wir hier gerade durch.


    Tatsächlich glaube ich das es oft an den Müttern liegt, das die Väter seltener in Elternzeit gehen. Ich bin aktuell die einzige in unserem Kollegium die (beim 1.kind) nach Elternzeit Vollzeit zurückgekommen ist. Jetzt hab ich mich gewagt beim 2.Kind nur den Mutterschutz zu nehmen. Viele können das überhaupt nicht nachvollziehen. Dabei habe ich ja trotz Arbeit noch relativ viel Zeit für die Kinder, da ich mir viel Zeit frei einteilen kann. (Durch Stillzeiten reduziert sich meine Stundenzahl) Mein Mann wäre sonst meist mehr als 10h/Tag auf der Arbeit. Da bleibt nicht mehr viel Zeit für die Kids.
    Zusätzlich bleiben uns bei unserer Konstellation etwa 1000€/Monat mehr in der Tasche.

  • @Susannea die Kinder werden in Hessen bei der Höhe des Beihilfesatz berücksichtigt, haben aber, solange sie in der Familienversicherung des anderen Elternteils versichert sein können, keinen eigenen Beihilfeanspruch! Haben wir hier gerade durch.

    Wie gesagt, ich habe keinen Punkt in der Beihilfeverordnung gefunden, der dies hergibt. Aber gut, wenn ihr euch damit abgefunden habt, dass dies so gesagt wurde, dann ist das eben so bei euch.

  • Was Hessen angeht haben meine Schwester und ihr Mann das auch durch. Das Kind muss in die GKV meiner Schwester. Die haben auch überall nachgefragt und bei den Kollegen ist das auch so.


    Panthasan: bei uns hat eine Kollegin beim 1. und bald auch beim 2. auch nach dem Mutterschutz wieder in VZ gearbeitet. Da kam auch von einigen Skepsis beim ersten Mal, ob sie das wirklich so durchzieht. Als sie dann wieder da war, war die auch direkt weg und jetzt stellt das niemand in Frage.


    Aber ja, die meisten Kollegen nehmen nur 2 Monate.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Um das vielleicht mal zu ordnen:


    Ist bei Paaren ein Partner gesetzlich, einer privat versichert gibt es folgende Fälle:


    1) Unverheiratet --> Kind kann kostenfrei in der gesetzlichen Versicherung mitversichert werden


    2) Verheiratet, privat versicherter Partner verdient weniger als der andere Partner oder verdient weniger als die Beitragsbemessungsgrenze ---> Kind kann kostenfrei in der gesetzlichen Versicherung mitversichert werden


    3) Verheiratet, privat versicherter Partner verdient mehr als der andere und (!) mehr als die Beitragsbemessungsgrenze --> Kind kann nicht kostenfrei gesetzlich mitversichert werden sondern muss freiwillig gesetzlich oder privat versichert werden



    In Hessen scheint die Besonderheit zu greifen, dass Kinder zwar grundsätzlich beihilfefähig sind, deren Leistungen aber gekürzt werden können, wenn sie auch in der GKV familienversichert sein könnten.

  • @Susannea wir lassen uns nicht über den Tisch ziehen. Paragraph 5 gibt das tatsächlich her, dass wenn die Möglichkeit einer Familienversicherung gegeben ist die Beihilfe auf 0 gekürzt wird. Gerade was Beihilfe angeht, geht Hessen da ziemlich eigene Wege.

  • @Susannea
    Es ging mir eher darum, dass die das schulterzuckend hingenommen haben. Hinterfragt wurde das gar nicht.


    Meine Aussage war dabei auf alle Eltern bezogen, bei der der Mann nicht (allein) in Elternzeit geht. Ich finde es einfach sehr kurzfristig gedacht. Letztendlich muss es jede Familie für sich selbst wissen.

  • @Susannea
    Es ging mir eher darum, dass die das schulterzuckend hingenommen haben. Hinterfragt wurde das gar nicht.


    Meine Aussage war dabei auf alle Eltern bezogen, bei der der Mann nicht (allein) in Elternzeit geht. Ich finde es einfach sehr kurzfristig gedacht. Letztendlich muss es jede Familie für sich selbst wissen.

    Genau das ist eben oft das Problem, dass viel nicht hinterfragt wird, sondern das schon so sein wird, wenn das so erzählt wird.


    Was findest du daran ungünstig, dass der Mann nicht alleine in Elternzeit geht? Haben wir auch nicht gemacht und das dreimal nicht und sind und waren damit sehr glücklich. Wir hatten die Elternzeit immer parallel.

  • Ich habe ja geschrieben, dass das jedes Paar für sich selbst entscheiden muss. Wenn ihr damit glücklich seid, ist für euch doch alles ok.
    Ich fand es total wichtig, dass beide mal allein zu Hause sind. Es schafft auch als Paar ein anderes Bewusstsein. Ich habe es wirklich als Bereicherung empfunden, beide Seiten zu erleben.

  • Hallo,


    huch, jetzt ist die Frage ganz missverstanden worden. Alle meinen offenbar, meine Frage sei danach, wie ich das Baby krankenversichern könnte. Das weiß ich schon: Ich habe selbst die Wahl, ob ich das Baby privat oder kostenlos gesetzlich versichere. Ich bzw. wir Eltern dürfen das gemeinsam selber entscheiden. Das liegt daran, dass ich PKV-versichert bin und mein Mann ist gesetzlich versichert. Mein Mann verdient über der Pflichtversicherungsgrenze, ich liege mit meinem Verdienst darunter. Das dürfte übrigens vielen Lehrern so gehen, denn es kommt dabei auf das Bruttoeinkommen an, nicht auf das Nettoeinkommen. Sollte ich mal tatsächlich wider Erwarten über der Pflichtversicherungsgrenze kommen in diesem Leben und dann gleichzeitig noch kindergeldberechtigte Kinder haben, ist davon auszugehen, dass mein Mann dann aber immer noch mehr brutto verdient als ich, weil er ja auch nicht immer gleich verdient. Und falls beide Elternteile so gut dran wären, dass BEIDE über der Pflichtversicherungsgrenze liegen mit ihren jeweiligen Brutto-Einkommen, dann darf das Kind immer noch weiterhin so lange kostenlos gesetzlich versichert bleiben, bis die privat versicherte Mama nicht nur über der Pflichtversicherungsgrenze brutto verdient, sondern zusätzlich auch noch MEHR brutto verdient als der gesetzlich versicherte Ehemann.


    Wenn ich von "mein Mann" spreche, dann meine ich im Sinn von mein EHEMANN. Andernfalls würde ich sagen "mein Freund" oder eben "mein Lebenspartner". Hier wird wirklich alles in Frage gestellt..
    Und dass ich "Vätermonate" geschrieben habe, hat ja auch zu Diskussionen über die Emanzipation geführt: Das sollte aber das Verständnis der Frage eigentlich vereinfachen. Selbstverständlich bin ich dafür, dass grundsätzlich immer mehr Männer in Deutschland immer mehr und länger Elternzeit nehmen, nicht nur zwei Monate. Leider ist es aber in der Praxis eben auch heutzutage so, dass in den allermeisten Fällen die Mütter den Hauptteil der Elternzeit nehmen, und die Väter nehmen nur deshalb die zwei Monate, weil diese beiden "Vätermonate" andernfalls an den Staat "verschenkt" sind und man auch rein wirtschaftlich betrachtet dumm wäre, sie nicht zu nehmen. Dazu kommt, dass es auch gut für die Kinder ist, ein männliches Rollenvorbild zu haben und viel Kontakt zu haben - besser wären natürlich fünf Monate für die Väter oder sechs, klar! Aber die wären dann komplett selbstfinanziert aus Ersparnissen und das müsste man sich leisten können. Natürlich könnte auch der Vater direkt 12 Monate Elternzeit nehmen ANSTATT der Mutter. In unserem konkreten Fall - und leider auch bei den meisten Fällen heutzutage - wäre das aber wiederum strategisch weniger sinnvoll, weil ICH als Frau weniger verdiene. Da köntne man jetzt auch wieder eine gesellschaftliche Grundsatzdiskussion führen, denn das ist natürlich nicht gerecht: Mein Mann ist nicht besser qualifiziert als ich, er ist nicht motivierter als ich auf der Arbeit etc. und trotzdem hat er mehr. Und das betrifft die gesamte Gesellschaft, auch heute noch. Sicher ist das suboptimal. Aber wir haben eben JETZT 2018 in DEUTSCHLAND das Kind. Wir müssen unsere Entscheidungen vor der Basis der Realität treffen. Wir können nicht sagen: "Das Leben, wie es sein soll, wäre, dass wir ganz genaz gleich viel verdienen, sodass es finanziell betrachtet egal ist, wer in Elternzeit geht und sodass jeder ein Jahr allein in Elternzeit geht". Wir müssen mit dem Leben arbeiten, wie es für uns heute ist.


    Meine Fragen waren nur, ob es korrekt ist, dass
    - ICH selber nicht in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung meines Ehemannes wechseln darf während meiner Elternzeit (obwohl ich dann nur Elterngeld, mithin kein echtes Einkommen, verdiene, und auch vorher schon UNTERHALB der Pflichtversicherungsgrenze verdient habe) und
    - ER sogar für seine "Vätermonate" (man kann es auch "Zusatzmonate" nennen), in seine FREIWILLIGE gesetzliche Versicherung einzahlen muss (im ersten "Vätermonat" sogar nicht nur den Mindestbeitrag, sondern 14 Prozent von der Hälfte meines Einkommens, weil ich im Monat ab Geburt des Kindes noch nicht NICHTS verdient habe, sondern volle Bezüge hatte wegen nachgeburtlichem Mutterschutz; bei gesetzlichen Versicherten wäre das "Mutterschaftsgeld" von der Krankenkasse, sodass diese Mütter ja auch ihr volles Gehalt haben).


    Eine Forums-Teilnehmerin hat mir ja bereits geantwortet, dass bei ihr genau dieselbe Konstellation vorlag und es ihr haargenau so ging. Daher ist die Frage berechtigt. Allerdings habe ich in einem anderen Forumsbeitrag mal von einer anderen verbeamteten Lehrerin gelesen, die ihre PKV in eine "Anwartschaft" umgewandelt hat, um während der Elternzeit in die GKV des Ehemannes kostenlos (!) mit aufgenommen zu werden (Die Anwartschaft kostet dagegen sehr viel weniger als die eigene PKV).


    Außerdem erscheint es denkbar, dass es auf den Unterschied zwischen den VErdiensten konkret ankommt, dass also eine Frau, die unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze verdient, bei ihrem Ehemann aufgenommen werden kann - eine extrem Besserverdienende Ehefrau dagegen nicht.


    Dass es für privat versicherte Beamtinnen Zuschüsse zur PKV vom Arbeitgeber (je nach Arbeitgeber unterschiedlich!) geben kann, ist mir bewusst. Aber diese Frage habe ich gar nicht gestellt.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir, mein Ehemann und ich, die EINZIGEN sind, die dieses Problem betrifft. Es muss zig Leute geben, die diese Konstellation haben, dass die Frau als Lehrerin Beamtin ist und der Mann als gesetzlich Versicherter Angestellter in der Privatwirtschaft über der Pflichtversicherungsgrenze verdient. Dass die beiden ein Kind haben und wie dann die Krankenversicheurng der beamteten Ehefrau weiterläuft. Ich bitte wirklich um Eure ganz eigenen Erfahrungen zu dieser Thematik. Möglicherweise behandeln auch verschiedene gesetzliche Versicherungen die Konstellationen unterschiedlich, sodass die TEchniker Krankenkasse besonders "sparsam" ist mit dem Aufnehmen der Ehefrauen. Möglicherweise hat aber auch jemand von Euch mal die Rechtsgrundlage aus dem SGB V dazu gehört.

  • Aber genau die Fragen wurden doch auch schon beantwortet?!


    Ja, es wurde dann ein wenig off-topic, aber das ist hier ja fast normal, dass man von Hölzken auf Stöcksken kommt.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ja klar, im Mutterschutz bekommst du weiter deinen Sold. Erst wenn du danach in EZ gehst/ bleibst, kannst du EG bekommen. Wenn du danach direkt wieder arbeiten würdest, würde nahtlos weiter dein Sold gezahlt werden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich bitte nun noch um Eure Erhahrungsberichte. Ihr würdet mir damt einen riesigen Gefallen tun!!!


    Ich bin Lehrerin und verbeamtet und daher privat krankenversichert. Mein Ehemann ist freiwillig gesetzlich krankenversichert bei der TK.
    Ich gehe für 2 Jahre in Elternzeit. Mein Mann nimmt 2 zusätzliche Monate.


    Während meiner Elternzeit verdiene ich nichts.


    Die TK teilte mir mit, dass ich NICHT während meiner Elternzeit in die kostenfreie gesetzliche Familienversicherung kann.


    Nun meine Frage: Wer von Euch hatte hinsichtlich Krankenversicherung eine ähnliche Konstellation (Mutter Beamtin in PKV, Ehemann Angestellter in GKV)?
    War bei Euch der Wechsel der Mutter aus der PKV in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung des Ehemannes während der Elternzeit möglich?
    Bei welchem gesetzlichen Versicherungsunternehmen (TK, DAK, Barmer ..) geht das?


    Wie habt ihr das ggf geschafft?

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