Ablauf Dienstfähigkeits-/Dienstunfähigkeitsüberprüfung bei verbeamteten Lehrern?

  • Ohne nähere Details zu kennen hinterlässt das einen etwas faden Beigeschmack.
    Es müsste zumindest eine ernsthafte Erkrankung mit mehrmonatiger Krankschreibung vorliegen bevor der Amtsarzt eingeschaltet wird.

  • Vielleicht ist es in Hamburg anders.

    Glaub ich nicht. Erstens ist das Hamburger Modell sowieso nur für gesetzlich versicherte (für Beamte gibt es aber ähnliche Modelle), zweitens muss eh bei Beamten der Arbeitgeber zustimmen. Eine Wiedereingliederung kann vom Arzt empfohlen werden...


    https://de.wikipedia.org/wiki/…er_Modell_(Rehabilitation)

  • Ich bin Beamtin, hatte vor ein paar Jahren fünfeinhalb Wochen vor den Sommerferien gefehlt, war in den Sommerferien 3 Wochen in einer Reha und MUSSTE mit dem Hamburger Modell im neuen Schuljahr einsteigen. Den Begriff hatte ich vorher noch nie gehört.

  • Hmmm, komisch...
    Ich war vor knapp zwei Jahren insgesamt 3,5 Monate am Stück krankgeschrieben. Mir hat niemand etwas wegen Wiedereingliederung gesagt. Ich musste von 0 auf 100 wieder ganz normal arbeiten - war gar nicht so einfach...


    Deswegen wundert mich die Aussage, dass es angeblich verpflichtend wäre.

  • Bei mir ist es 6 Jahre her. Sooo genau weiß ich das nicht mehr, vllt. kommt es auch auf den Einzelfall an oder die medizinische Einschätzung. Ich wurde nicht groß gefragt, es hieß, dass ich das machen soll und das war auch gut so. Bei mir kam es so rüber, als könnte ich nicht widersprechen. Von der SL hatte ich in dieser Zeit auch große Unterstützung, das muss ich schon sagen.

  • Vielleicht hattest du einfach einen Schulleiter, der seine Fürsorgepflicht ernstgenommen hat.
    Die Wiedereingliederung bei Beamten ist nämlich eher eine vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit zur Wiederherstellung der Gesundheit unter Weiterzahlung der vollen Bezüge . Es ist keine Pflicht , sondern man stellt dazu einen Antrag und legt ein entsprechendes Attest vor. Kann man für ein Halbjahr , in Ausnahmefällen evtl. auch länger bekommen.
    Außerhalb der Beamtenwelt heißt dies „Hamburger Modell“ und beinhaltet eine stundenweise Aufstockung der Arbeitszeit über i.d.R. 6-8 Wochen . Der Arbeitnehmer bleibt krankgeschrieben und erhält Krankengeld, soll eine Arbeitserprobung sein und kann auch abgebrochen werden, wenn es nicht klappt. Vorher macht man i.d.R. Ein BEM.
    In die Beamtenwelt wird der Begriff „Hamburger Modell“ gelegentlich verwendet.

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