Planstelleninhaber gesucht (Ersatzschule)

  • Ich befürchte einfach, dass die ganzen Privilegien, die in "kopierter Form" an einer Privatschule angeboten werden, nicht so "sicher" sind wie bei einem Bundesland.


    Ich vergleiche das irgendwie mit einer Versicherung --> solange alles okay ist und nichts passiert, bist du super abgesichert. Kaum fällt irgend ein Schaden an, findet die Versicherung irgend einen Grund bzw. eine gesetzliche Lücke, um nicht für den Schaden aufzukommen.


    Sollte dem Träger irgendwie das Geld ausgehen oder was auch immer, lösen sich die ganzen Ansprüche (die ich als Landesbeamter garantiert hätte) in Luft auf.... das sind meine Bedenken. Mag mir diese jemand wegnehmen, hätte nämlich Interesse an einer Stelle.


    Besten Dank euch...

  • Mein Kopf ist grad zu verschnupft, um mir das Dokument komplett zu Gemüte zu führen, wie ich gestern nachmittag gemerkt habe, tut mir leid. Für mich klingt das aber so, als solltest du dich vielleicht einfach mal von deiner Gewerkschaft beraten lassen. Denen kannst du dann nämlich auch dein konkretes Angebot vorlegen, damit die Gewerkschaft dieses einordnen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke dir CDL. Ich bin auch schon auf der Suche nach "Experten". Werde hier dann auch posten, was ich in Erfahrung gebracht haben werden.


    In Eigenrecherche habe ich allerdings noch eine weitere "Fallgrube" vorgefunden, diese steht nämlich in der Schulverordung selbst. Dort steht sinngemäß, dass eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung mindestens in Höhe der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen ist. Na Dankeschön, jeder weiß, dass unser Rentensystem davor ist zusammenzubrechen und die einigen wenigen Beamten, die das Vorrecht haben eine vernünftige Pension zu erhalten, und die Planstelleninhaber dürfen sich mit deutlich weniger zufrieden geben.


    Nachzulesen hier:


    https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…ufgehoben=N&det_id=303520

  • Das steht doch gar nicht so da drin. Es steht dort, dass die Altersversorgung im Arbeitsvertrag geregelt werden muss. Und bei PlanstelleninhaberInnen ist es genauso wie bei Landesbeamten und das steht dann auch so in deinem Arbeitsvertrag. Du bist genauso abgesichert wie die Landesbeamten. Und bei einem Wechsel wird das auch gegenseitig angerechnet. Falls die Ersatzschule schliessen muss, wirst du automatisch in den Landesdienst übernommen.

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte wirklich ganz schnell eine Entscheidungshilfe von euch. Ich mache meine Unterschrift von dem mir vorliegenden Vertrag von den nachfolgenden zwei Punkten fest. Ich bitte euch mir dazu etwas zu helfen, das wäre echt super lieb.


    1. Besteht für Planstelleninhaber eine Übernahmegarantie im Beamtenverhältnis, falls der Wunsch nach einem Wechsel in den staatlichen Schuldienst aufkommt? (Dieser Wunsch kann meinetwegen auch extrinsisch durch die etwaige Schließung der Ersatzschule entstehen.) (Nach § 103 SchulG haben Planstelleninhaber bei einem Wechsel in den staatlichen Schuldienst statusrechtliche Wirkung, wird diese jedoch auch garantiert?) (Also ich rede wirklich von Ersatzschulen, also i.E. und nicht von Kirchenbeamten i.K., die eine starke Landeskirche im Rücken haben) Falls also so eine "Übernahmegarantie" ins Beamtenverhältnis existieren sollte, wo kann ich sowas nachlesen? Möchte vermeiden, dass bspw. bei einer Schließung der Privatschule ein Wechsel in den staatlichen Dienst zwar möglich ist, dann aber bitte als Angestellter.
    2. Besorgniserregend sind für mich die gesonderten Regelungen im Hinblick auf die "Kündigungsregelungen" sowie "Beendigungstatbestände". Mir scheint, als wäre der Planstelleninhabervertrag im Hinblick auf die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses dahingehend mit dem eines Landesbeamten gleichgesetzt, solange eine Beendigung seitens des Arbeitnehmers gewünscht ist. Dazu ist geregelt (zumindest in dem mir vorliegenden Vertrag), dass eine Kündigung 6 Monate jeweils zum 31.07. eines jeden Jahres zu erfolgen hat. Während eine Beendigung seitens des Arbeitgebers sehr viel "lockerer" erscheint. Da u.a. bei einer Beendigung des Vertrages beamtenrechltiche Regelungen lediglich "beachtet" werden sollen, es besteht aber keine völlige Gleichstellung. In anderen Worten: Ich, als Arbeitnehmer unterliege sehr strengen Regelungen, wenn mir der Wunsch kommt, den Arbeitgeber zu wechseln (so wie bei Landesbeamten halt auch). Andererseits kann mich der private Schulträger sehr viel einfacher "loswerden", falls dem Träger beispielsweise das Geld ausgehen sollte oder was auch immer.


    All die Informationen stammen aus den bereits zuvor geposteten Gesetzen und Verordnungen.


    Es wäre echt nett, wenn jemand, der Ahnung von der Thematik hat, mir auf die Schnelle helfen könnte.


    ..vielleicht mache ich mir auch nur zu viele Sorgen, aber irgendwie kommt mir dieses Planstelleninhaberverhältnis irgendwie wie eine "Seifenblase" vor.


    Danke euch im Voraus!!!
    Beste Grüße

  • Hallo. Ich habe jetzt genau die gleiche Überlegungen. Mache gerade OBAS an der Ersatzschule. Nach dem 2. Stex kann ich einen Planstellungsvertrag bei der Ersatzschule (Privatträger, keine Kirche) unterschreiben.Jetzt habe ich einen unbefristeten Vertrag als Angestellte. Die Schule ist gut, allerdings gefällt mir das Profil nicht wirklich, da meine Fächer auf einem ganz einfachen Niveau unterrichtet werden. Ich würde in paar Jahren doch gerne in ein kaufmännisches BK gehen (öffentlich). Dann frage ich mich, ob das geht und wenn ja,dann wie problematisch im Vergleich mit den Angestellten das ist. Darüber hinaus komme ich wahrscheinlich jetzt nicht in die PKV rein und die Öffnungsaktion ist bei den Ersatzschulen nicht möglich. Wenn ich in 2-3 Jahre doch in die öffentliche Schule komme und da eine Landesbeamte werde, kann ich dann die Öffnungsaktion benutzen?
    Danke für eure Rückmeldungen!

  • Das liegt ja nun alles schon ein halbes Jahr zurück! Mich würde interessieren, wie ihr euch entschieden habt. Ich stehe jetzt vor einer ähnlichen Entscheidung

  • Das liegt ja nun alles schon ein halbes Jahr zurück! Mich würde interessieren, wie ihr euch entschieden habt. Ich stehe jetzt vor einer ähnlichen Entscheidung

    Hallo Dernick, ich bin bei dieser Ersatzschule mit einem Planstellungsvertrag geblieben. Bekomme Gehalt und Beihilfe wie alle andere Beamte

  • Also ich hatte mich damals schweren Herzens gegen die Ersatzschule entschieden und wurde regulär verbeamtet. Rückwirkend bin ich sehr froh darüber, weil die Ersatzschule leider geschlossen wurde bzw von der benachbarten schule übernommenen wurde :weissnicht:

  • weiß jemand, wenn ich meine "Probe" an einer Ersatzschule geschafft habe, und dann zu einer öffentlichen wechseln würde, gibt es wieder Beamte iaf Probe oder nicht mehr?

  • Also mir wurde gesagt, dass man für den Fall, dass die Ersatzschule schließen sollte, abgesichert sei und man, selbst dann, wenn man eine gewisse Altersgrenze überschritten hätte wieder als verbeamteter Lehrer aufgenommen werden muss.

    Ich würde mich sehr gerne für die Ersatzschule entscheiden, weil mich das Konzept anspricht. Wenn ich es mit einer Beurlaubung versuche, hätte ich quasi den „Rückfahrschein“ als Beamter.
    Sollte es auf eine Kündigung hinauslaufen, hätte man theoretisch auch die Möglichkeit wieder als Beamter aufgenommen zu werden, falls man dann doch wieder wechseln möchte. Bei mir entfällt diese Möglichkeit aber aufgrund meines Alters, d.h. Ich könnte nur als Angestellter zurück.
    Möchtest du schon wieder weg von der Ersatzschule, Elena?
    Hannelotti, war das zu dem Zeitpunkt als du dich damit beschäftigt hattest, noch nicht abzusehen?

  • nein, ich möchte noch nicht wechseln, aber wie ich bereits geschrieben habe, unser BK ist sehr klein und meine Fächer sind keine Profilfächer, d.h. die Schüler sind sehr leistungsschwach. Ich weiß nicht, ob für mich das für immer ausreichend wäre.


    Eine Beurlaubung gibt es in NRW nicht. Ich kann nur meine Planstelle an der Ersatzschule kündigen und mich in einer öffentlichen Schule verbeamten lassen. Und meine Frage ist - ob in diesem Fall ich wieder als Beamte auf Probe angenommen wäre oder doch nicht...

  • Also mir wurde gesagt, dass man für den Fall, dass die Ersatzschule schließen sollte, abgesichert sei und man, selbst dann, wenn man eine gewisse Altersgrenze überschritten hätte wieder als verbeamteter Lehrer aufgenommen werden muss.

    Ich würde mich sehr gerne für die Ersatzschule entscheiden, weil mich das Konzept anspricht. Wenn ich es mit einer Beurlaubung versuche, hätte ich quasi den „Rückfahrschein“ als Beamter.
    Sollte es auf eine Kündigung hinauslaufen, hätte man theoretisch auch die Möglichkeit wieder als Beamter aufgenommen zu werden, falls man dann doch wieder wechseln möchte. Bei mir entfällt diese Möglichkeit aber aufgrund meines Alters, d.h. Ich könnte nur als Angestellter zurück.
    Möchtest du schon wieder weg von der Ersatzschule, Elena?
    Hannelotti, war das zu dem Zeitpunkt als du dich damit beschäftigt hattest, noch nicht abzusehen?

    Dass die schülerzahlen sinken war auch da schon bekannt, aber die Fahrtrichtung war eher "volle Kraft voraus" als "wir machen zu". :daumenrunter:

  • Hallo zusammen,


    also ich bin auch an die Ersatzschule gegangen. Habe es soweit auch nicht bereut.


    elena: Die Probezeit wird dir in voller Gänze angerechnet. Du kannst an eine staatliche Schule wechseln und wirst automatisch Landesbeamtin. In dem Dokument, das ich weiter oben verlinkt hatte, steht schwarz auf weiß, dass du im Prinzip nur einen beamtenähnlichen Status hast, ausgenommen für den Fall deines Wechselwunsches, dort bist du nämlich 1:1 gleichgestellt mit einem Landesbeamten.


    Für den Fall, dass eine Ersatzschule schließt, wird im ersten Schritt versucht, dich in eine andere Ersatzschule unter zubekommen, sollte dieser Versuch nicht gelingen, wirst du altersunabhängig in einer staatlichen Schule untergebracht. Allerdings wirst du im Vorfeld erneut auf deine Gesundheit/Beamtentauglichkeit geprüft und solltest du die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, schickt man dich quasi in Frührente, auf Basis deiner bis dahin geleisteten Dienste.


    Viele Grüße

    Kandomando

  • Ob in voller Höhe weiß ich nicht, vermute es aber aufgrund der rechtlichen Regelungen in NRW. Wir hatten bisher immer nur Leute, die nach der Probezeit zu uns gewechselt sind und die hatten dann logischerweise keine mehr...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Danke. Genau das wäre die Frage - hätte man bei einem Wechsel noch einmal eine neue Probezeit oder hätte man als jemand, der im Staatsdienst schon lange raus ist, dann beim neuen Arbeitgeber von vornherein gar keine mehr. Bei dir klingt raus, dass bei euch Letzteres der Fall ist, was natürlich angenehm wäre.

  • Wenn du das auf Probe los bist, hast du im Ersatzschuldienst als Planstelleninhaber auch keine mehr, das ist richtig und müsste zumindest für alle christlichen Träger so auch Gültigkeit haben in NRW.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • §103 SchulG NRW Abs. 3:

    "Die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrerinnen und Lehrer muss der der Lehrerinnen und Lehrer an vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig sein. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen können Planstelleninhaberinnen oder Planstelleninhaber sein, deren Beschäftigungsverhältnis dem einer Beamtin oder eines Beamten auf Lebenszeit vergleichbar ist. Bei der Berufung in das Dienstverhältnis, bei Beförderungen in herausgehobene Leitungs- und Funktionsämter und bei Beendigung des Dienstverhältnisses müssen dann die allgemeinen beamtenrechtlichen Vorschriften beachtet werden, soweit diese nicht auf der Eigenart des öffentlichen Dienstes beruhen. Das Beschäftigungsverhältnis der übrigen an der Ersatzschule beschäftigten Lehrerinnen und Lehrer muss demjenigen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst vergleichbar sein."


    Das müsste der relevante Teil sein.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

Werbung