Staatsexamen bestanden?

  • Hallo zusammen,


    ich studiere Grundschullehramt in Bayern mit dem Hauptfach Deutsch und habe folgendes Problem:
    Ich bin im 2. Versuch der Staatsexamensprüfung und musste die drei Deutschklausuren wiederholen.
    Meine Modulnoten aus dem Bachelor sind 1,22 in Fachdidaktik und 2,92 in Fachwissenschaften.
    Mit der Formel zur Berechnung der Fachnote im Unterrichtsfach: (3((4(Modulnoten FW)+6(Examensnoten FW))/10)+1((4(Modulnoten FD)+6(Examensnoten FD))/10))/4=Fachnote UF stellt sich mir die Frage, ob ich es richtig sehe, dass ich reintheoretisch eine fünf und eine sechs in Fachwissenschaften und eine sechs in Fachdidaktik haben könnte und trotzdem bestanden hätte? (3*(4*2,92+6*5,5)/10+1*(4*1,22+6*6)/10)/4=4,373<4,51.
    (Alle anderen Prüfungen des Staatsexamens sind bestanden, sodass die Gesamtnote des Staatsexamens, sofern Deutsch bestanden, in jedem Fall unter 4,51 liegt.)


    Gibt es hier jemanden der mir dazu was sagen könnte? Ich bin für jede Hilfe sehr sehr dankbar!


    LG und ein schönes Wochenende euch!

  • Mit "ich kann auch mit 5 oder 6 durchkommen" gar nicht erst anfangen zu rechnen. Hat eh keinen Sinn!

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Aber laut Formel fließt in die Fachnote Deutsch doch die Note der Module im Bachelor mit ein.
    In der LPO ist halt auch die rede davon das man in der einzelnen Fachnote besser als 4,51 sein muss und die berechnet sich ja mit der obengenannten Formel.
    Nina hast du vielleicht eine Quelle zu deiner Aussage?
    Vielen Dank schon mal für die Mühe!

  • Vielleicht stehe ich jetzt auf dem Schlauch :


    Wenn du doch mit 5 und 6 durchkommen könntest, warum musst du dann die Prüfung wiederholen (das macht man doch eben bei den Noten)? Oder hat sich was seit meiner Examenszeit (habe in den 1990er Jahren studiert) geändert?


    Wann bekommst du den offiziell die Ergebnisse?

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.


  • Wenn du doch mit 5 und 6 durchkommen könntest, warum musst du dann die Prüfung wiederholen (das macht man doch eben bei den Noten)? Oder hat sich was seit meiner Examenszeit (habe in den 1990er Jahren studiert) geändert?

    Das hab ich mich auch gefragt.
    @TE schreibst du noch oder hast du das Examen schon wiederholt?

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
    (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I)
    Vom 13. März 2008
    (GVBl. S. 180)
    BayRS 2038-3-4-1-1-K




    §31 Nichtbestehen der Prüfung




    (1) Die Erste Staatsprüfung ist nicht bestanden, wenn
    1. a) in einem Unterrichtsfach (mit Ausnahme des Fachs Didaktik des Deutschen als Zweitsprache) das Mittel aus dem einfachen Zahlenwert der Note für die fachdidaktische Leistung und dem dreifachen Zahlenwert der Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen (§ 30) der Ersten Staatsprüfung (mit dem Teiler 4) schlechter als „ausreichend“ ist (§ 12 Abs. 2),

  • Berechtigte Frage!
    Ich bin letztes mal mit den Noten 2,4 und 5 in den drei Prüfungen nicht durchs Staatsexamen gekommen und deshalb habe ich gedacht, es könnte ein Fehler unterlaufen sein.
    Ich war damals allerdings so geschockt und frustriert, dass ich diese Möglichkeit nicht in Betracht gezogen habe.


    Vielen dank Nina, ich dachte es bezog sich auf die durch die Formel berechnete Note.


    Haltet ihr es für möglich, dass so ein Fehler passiert ist?

  • Ich würde jetzt zum Prüfungsausschuss (bzw.zur bei euch zuständigen Stelle ) gehen und mir das einfach erläutern lassen.


    Ob du nun bestanden hättest oder jetzt bestehen würdest, kann dir wahrscheinlich keiner sagen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Würde mich den anderen anschließen, geh zum Prüfungsamt und lass es dir vorrechnen.
    Es kann durchaus zu Übertragungsfehlern kommen.


    Hab leider keine Ahnung wie nach neuester LPO gerechnet wird.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Danke für die Antworten.
    Ich habe nur bedenken, da der erste Versuch schon 1 Jahr her ist und ich ja jetzt erneut angetreten bin. Wahrscheinlich sagen die dann, dass ich damit eher hätte ankommen sollen.
    Ich werde es trotzdem mal versuchen.


    Falls jemand weitere Tipps und Vorschläge hat, bin ich sehr dankbar!

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