Unterricht als OBASler in der 12. Klasse "Berufliches Gymnasium"?!

  • Mich beschaeftigt die Frage, da es in den letzten Tagen an unserem Berufskolleg so langsam in die Stundenplanung fuers naechste Schuljahr geht, inwieweit ich als OBASler (Beginn Nov. 2017) ab dem naechsten Schuljahr in einem meiner Ausbildungsfaecher das "Berufliche Gymnasium fuer Gesundheit" - in Klasse 12!!! - unterrichten darf?


    Jene Klasse habe ich in dem Fach jetzt in Klasse 11, doch nun ist die Frage, ob ich - da es sich um die Qualifikationsphase zum Abitur handelt (die SuS koennen dieses Fach auch als 4. muendliches Abiturfach waehlen!), dies als OBASler weiterfuehren darf. Oder etwa nur in Form einer "Hospitation" durch meine Ausbildungslehrerin?


    Als Ref. ist dies ja klar geregelt, doch ich meine gehoert zu haben, dass man als OBASler auch schon in der 12./13. Klasse am Gymnasium unterrichten darf!


    Waere super happy, wenn mir da jemand helfen koennte! Wenn moeglich mitsamt einer Quellenangabe, welche ich dann in der Schule vorlegen kann.
    Danke euch :D

  • Natürlich darfst Du das! Warum denn nicht?


    Quelle: Da es in OBAS nicht "verboten" ist, wirst Du keine Quelle finden, die das "erlaubt". Und wo steht denn, dass Referendare dort nicht unterrichten dürfen?


    Möchtest Du das nicht oder warum fragst Du?

  • Ausbildungsunterricht - was es als OBASler nicht gibt - ja.
    Eigenständiger Unterricht --> da habe ich meine Zweifel.


    Ob es verboten ist, findet man nicht bei OBAS sondern bei den Prüfungsordnungen. Bei uns hat die Schulaufsicht auf die entsprechenden Paragraphen für Gym (APO-GOSt) hingewiesen, also müßte auch für BK gelten:



    APO-BK, §18


    " (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die derSchülerin oder dem Schüler zuletzt den Fachunterricht in der Abschlussklasseerteilt hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regelin dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und dieBefähigung zum Lehramt an Berufskollegs [...] besitzen. "

  • Danke für deine spontane Rueckmeldung!
    Ganz im Gegenteil, ich moechte es allemal, da ich die Klasse gerne bis zum Abitur weiterfuehren moechte.


    Aber die Bildungsgangsleitung / SL ist sich sehr unsicher, ob ein OBASler jenes Fach halt in der Qualifikationsphase zum Abitur ALLEINE unterrichten darf!


    Ein Ref. darf dies anscheinend wirklich nur, wenn ein ausgebildeter Lehrer, hinten sitzt - sprich der Ausbildungslehrer.
    Doch als OBASler ist man ja vom ersten Tag an FREI im unterrichten, deshalb haette es mich auch verwundert, wenn dies nicht erlaubt sei.


    Doch ich brauche "Beweise" ^^ Irgendwo muss doch stehen, ob ein OBASler auch selbststaendigen Unterricht in der Qualiphase zum Abi durchfuehren darf.
    Was meint ihr?!

  • Da gebe ich dir Recht, calmac - aber erstmal geht es ja nicht um die Abiturpruefung - sondern "rein" um den Unterricht ab dem neuen Schuljahr in der 12. Klasse, wo die SuS schon relevante Punkte im potentiellen 4. Abiturfach sammeln! :)

  • (4) Fachprüferin oder Fachprüfer ist in der Regel die Fachlehrkraft, die derSchülerin oder dem Schüler zuletzt den Fachunterricht in der Abschlussklasseerteilt hat. Die Fachprüferin oder der Fachprüfer muss in der Regelin dem jeweiligen Fach die Lehramtsprüfungen abgelegt haben und dieBefähigung zum Lehramt an Berufskollegs [...] besitzen. "

    "in der Regel" - es können Ausnahmen gemacht werden. Die Formulierung hier ist da bewußt so formuliert, dass Fachprüfer LehrerInnen sein können, die den Schüler nicht zuletzt hatten und/oder die keine Lehramtsprüfung in dem Fach abgelegt haben. Wollte der Gesetzgeber, dass beides nicht möglich ist, hätte er problemlos die Formulierung "muss" wählen können.


    Siehe dazu auch : http://wordpress.nibis.de/stsl…ierungen-in-vorschriften/


    Bei uns an der Schule gab/gibt es da gar keine Diskussion. OBASler führen, wenn notwendig, Kurse zum Abitur oder zum FHR. Die wenigsten rechtlichen Formulierungen sind so abgefasst, dass dort steht, was erlaubt ist. Deswegen wirst du nirgendwo finden "OBASler dürfen das". Die Formulierung in der APO-BK ist rechtlich trotzdem eindeutig.


    Persönlich würde ich dir allerdings nicht empfehlen, einen Kurs zu belegen, der das Fach im schriftlichen Abitur hat. Beim ersten Durchlauf ist es selbst für fertige Lehrer schwierig, die Reihen zeitlich sauber zu planen. Wenn du nebenbei auch noch mit OBAS-Zeugs und Lehrproben beschäftigt bist, ist das noch einmal eine Nummer härter - außer es existiert eine strukturierte, ausführliche didaktische Jahresplanung, die du übernehmen kannst. Kurse, die nicht im (schriftlichen ) Zentralabitur enden, kannst und solltest du aber unbedingt machen.

  • "in der Regel" - es können Ausnahmen gemacht werden. Die Formulierung hier ist da bewußt so formuliert, dass Fachprüfer LehrerInnen sein können, die den Schüler nicht zuletzt hatten und/oder die keine Lehramtsprüfung in dem Fach abgelegt haben. Wollte der Gesetzgeber, dass beides nicht möglich ist, hätte er problemlos die Formulierung "muss" wählen können.
    Siehe dazu auch : http://wordpress.nibis.de/stsl…ierungen-in-vorschriften/


    Bei uns an der Schule gab/gibt es da gar keine Diskussion. OBASler führen, wenn notwendig, Kurse zum Abitur oder zum FHR. Die wenigsten rechtlichen Formulierungen sind so abgefasst, dass dort steht, was erlaubt ist. Deswegen wirst du nirgendwo finden "OBASler dürfen das". Die Formulierung in der APO-BK ist rechtlich trotzdem eindeutig.


    Persönlich würde ich dir allerdings nicht empfehlen, einen Kurs zu belegen, der das Fach im schriftlichen Abitur hat. Beim ersten Durchlauf ist es selbst für fertige Lehrer schwierig, die Reihen zeitlich sauber zu planen. Wenn du nebenbei auch noch mit OBAS-Zeugs und Lehrproben beschäftigt bist, ist das noch einmal eine Nummer härter - außer es existiert eine strukturierte, ausführliche didaktische Jahresplanung, die du übernehmen kannst. Kurse, die nicht im (schriftlichen ) Zentralabitur enden, kannst und solltest du aber unbedingt machen.


    Ich hatte am Gymnasium eine Q1 in der UPP und habe die auch entsprechend zum Abitur geführt.

    Danke euch fuer die informativen Rueckmeldungen!
    Besonders gut als Argumentationsgrundlage fuer die Bildungsgangsleitung und den SL ist die Erklaerung mit "in der Regel". Darauf kann man sich dann ja beziehen!


    Zum Glueck ist dieses Fach, wenn der Schueler es waehlt, "nur" das 4. muendliche!!! Abiturfach, wo ich dann am Ende der 13. Klasse (dann sollte ich aber das OBAS schon fast ein Jahr beendet habe ;-)) ´eh aus dem Ausbildungsprozess raus bin und zum anderen ich ja dann, gottseidank, selbst die Aufgaben und den Erwartungshorizont stelle! Aber ich gebe dir durchaus Recht, "schriftliches Zentralabitur" sollte den erfahrenen Lehrern ueberlassen werden :)

  • Ich hab sogar schon vor OBAS eine mündliche Prüfung in der FHR-Prüfung gemacht. Ich hab mich unwohl gefühlt, aber die SL sagte, ich soll es machen und ich hab nix gefunden, was dagegen spricht. Und ich hab’s auch geschafft.

  • Eine vernünftige Schulleitung wird, sofern er/sie andere Möglichkeiten hat, keinen Lehrer ohne entsprechende Fakultas in der Q1 und Q2 einsetzen

    Ich behaupte, dann könntest du das Berufskolleg als Schulform dicht machen. Dort ist Mangel an Lehrern quasi Dauerzustand. Wünschenswert ist das schon - realistisch nicht.

  • Zumal nicht nur "Erfahrung" ein Indiz für qualitativ hochwertigen Unterricht darstellt! ;)
    Wenn man sich da so manchen "alteingesessenen" Ausbildungslehrer anschaut - "...heute habe ich mal ein paar Kopien dabei, welche die SuS selbstständig bearbeiten sollen!" (komisch, wenn das fast jede Woche der Fall ist ;-))

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