"Verfällt" das andere 2. Staatsexamen nach VOBASOF?

  • Hallo liebe Community,
    leider hört man von 5 Stellen 10 unterschiedliche Aussagen.
    Angenommen ich habe das 2. Staatsexamen für ein Lehramt und erwerbe via VOBASOF das Lehramt für Sonderpädagogik. Wird dadurch mein anderes Lehramt "wertlos", weil ich verpflichtet bin, nur noch im Bereich der Sonderpädagogik zu arbeiten? Sprich, Laufbahnwechsel oä sind nicht mehr möglich?
    Ich hoffe, irgendwer weiß diesbezüglich mehr. Offizielle Stellen hüllen sich größtenteils in Schweigen oder zucken mit den Achseln. :angst:
    Viele Grüße

  • Da sollte man zwei Sachen voneinander trennen:
    1. Es ist mit einem Abschluss in VOBASOF zu 99,9% wahrscheinlich, dass du als Sonderpädagoge arbeiten wirst. Die derzeitige Lage gibt ja gar nichts anderes her. Da wird man vermutlich auch nicht herausgelassen.
    2. Du hast deine Nachweise über deine Ausbildung für das Regelschullehramt. Da kommt ja niemand und sackt dein Zeugnis ein. ;)

  • genau, soweit so gut ☺ Wie sieht die Lage aber nun aus, wenn ich nach erfolgreicher Ausbildung als Sonderpädagoge verbeamtet werde? Angenommen ich würde nach ein paar Jahren doch wieder zurück in mein Regelschullehramt wollen. Laut Aussgae mancher Ansprechpartner wäre das unmöglich. Das sagt nicht jeder und ich kann das irgendwie auch nicht glauben. Wie du schon sagtest, die können ja nicht kommen und mein Zeugnis einsacken. (Hoffe ich)

  • Vielleicht noch ein paar Infos zu den Hintergründen der Frage: Ich habe auch sehr gerne in meinem Regelschullehramt gearbeitet, bin der Sonderpädagogik jedoch ebenfalls sehr zugeneigt. Da ich in diesem Bereich aber kaum Erfahrungen habe - was ja ganz logisch ist, da ich aus einem anderen Bereich komme- kann ich nicht mit Gewissheit sagen, dass ich bis ans Lebensende in der Sonderpädagogik bleiben möchte. Dafür fehlt mir einfach noch die Erfahrung. Wenn dann irgendwann der Punkt kommen sollte an dem ich sage, dass ich doch in meinem Regelschullehramt besser aufgehoben bin, dann wäre es für mich wichtig wichtig zu wissen, ob es überhaupt noch einen Weg zurück gibt. Wenn die Situation nämlich so wäre, dass mich die Verbeamtung in der Sonderpädagogik auf ewig festlegen würde, dann wäre das möglicherweise ein Grund für mich, doch vorzeitig wieder in meine ursprüngliche Schulform zurückzukehren bevor die Verbeamtung kommt. Die Sicherheit, einen Plan B zu haben, ist mir nämlich enorm wichtig, da durch einen Seiteneinstieg einfach die Erfahrungswerte fehlen, die man sonst durch Studium/Praxisphasen etc. gesammelt hätte.

  • Am besten fragst du bei der Rechtsabteilung deiner Bezirksregierung nach, ob ein Laufbahnwechsel von SoPä nach Regellehramt in der S1 möglich ist und ob du dabei deine A13-Stelle behältst.

  • Es handelt sich ja um zwei unterschiedliche Laufbahnen, die jedoch beide mit a13 besoldet werden. Geldfragen bzw. Anrechnung von Berufserfahrumg etc. sind für mich erstmal zweitrangig. Es geht mir nur um die grundsätzliche Möglichkeit des Wechsels nach einer Verbeamtung. Kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man mir verbieten kann mir eine andere Stelle zu suchen, für die ich formal ausgebildet bin, nur weil ich eine weitere Ausbildung im Rahmen eines Seiteneinstiegs gemacht habe.

  • Nach Abschluß der VOBASOF hat man sowohl die SoPä Lehramt als auch das originäre Lehramt.


    Am Einfachtsen ist es, wenn man sich auf eine A14 Stelle an einer Schule mit Gym/Ge bewirbt: so kann man zum Regellehramt zurück.

    Das klingt gut und logisch. An a14 Stellen hatte ich bisher noch gar nocht gedacht. Ich habe originär das lehramt für berufsbildende Schulen, aber dort gibt es ja auch a14 Stellen. Klingt für mich plausibel, dass über diesen Weg ein Wechsel möglich wäre.

  • genau, soweit so gut ☺ Wie sieht die Lage aber nun aus, wenn ich nach erfolgreicher Ausbildung als Sonderpädagoge verbeamtet werde? Angenommen ich würde nach ein paar Jahren doch wieder zurück in mein Regelschullehramt wollen. Laut Aussgae mancher Ansprechpartner wäre das unmöglich. Das sagt nicht jeder und ich kann das irgendwie auch nicht glauben. Wie du schon sagtest, die können ja nicht kommen und mein Zeugnis einsacken. (Hoffe ich)

    Ich muss nochmal nachfragen: Du bist Regelschullehrerin, aber noch nicht verbeamtet (!), hast also vermutlich eine Vertretungsstelle?
    Du absolvierst die VOBASOF Ausbildung. Wenn du damit fertig bist, erhältst du eine feste Stelle als Sonderpädagogin und wirst damit auch verbeamtet.
    Soweit richtig?
    Wenn dem so ist, stehen die Chancen tatsächlich schlecht, wieder ins Regelschullehramt zurück zu kommen, auch per Laufbahnwechsel.
    Dein altes Lehramt geht aber nicht verloren. Du kannst natürlich deine Entlassung beantragen und dich neu bewerben mit dem alten Lehramt, aber das ist natürlich mit Risiken verbunden und das wirst du vermutlich nicht wollen.
    Solange du von der Bezirksregierung keine klare - schriftliche!!! - Aussage erhältst, dass du irgendwann per Laufbahnwechsel ins Regelschullehramt zurückkommst, kann ich dir nur raten:
    Lass die Finger von der VOBASOF!

  • Richtig, ich bin nicht verbeamtet sondern bin derzeit angestellt mit einer Stelle, die auf vobasof hinausläuft. Von der Bezirksregierung bekommt man leider in der Tat diesbezüglich nur wischi-waschi infos wie "es könnte sein, möglicherweise, xy hat gesagt, aber z sieht das soundso" :daumenrunter: Und solche (Un-)aussagen helfen mir leider überhaupt nicht.
    @Shadow kennst du dich da näher aus? Also aus erster Hand als Absolvent oder über Bekannte?


    Knebelverträge mit "du kommst hier nicht raus" kann ich nämlich so gar nicht gebrauchen.

  • Das klingt gut und logisch. An a14 Stellen hatte ich bisher noch gar nocht gedacht. Ich habe originär das lehramt für berufsbildende Schulen, aber dort gibt es ja auch a14 Stellen. Klingt für mich plausibel, dass über diesen Weg ein Wechsel möglich wäre.

    Laufbahnwechselstellen sehe ich auf LEO so gut wie gar nicht mehr

  • Ich bin selbst gerade im VOBASOF-Programm und rate dir davon ab, wenn nciht ausreichend Ausbildungskapazitäten an deiner Schule zur Verfügung stehen. Kenne mehrere im Seminar, die keine Mentorin an der Schule haben und völlig auf sich allein gestellt sind. Der input vom Seminar genügt nicht, um handlungsfähig zu sein. Wenn meine SL nicht auf mich angewiesen wäre, würde ich es aus genau diesen Punkten auch abbrechen. Die Wahrscheinlichkeit des Durchfallens ist mir zu groß und der Aufwand ist immens....

  • Ich bin selbst gerade im VOBASOF-Programm und rate dir davon ab, wenn nciht ausreichend Ausbildungskapazitäten an deiner Schule zur Verfügung stehen. Kenne mehrere im Seminar, die keine Mentorin an der Schule haben und völlig auf sich allein gestellt sind. Der input vom Seminar genügt nicht, um handlungsfähig zu sein. Wenn meine SL nicht auf mich angewiesen wäre, würde ich es aus genau diesen Punkten auch abbrechen. Die Wahrscheinlichkeit des Durchfallens ist mir zu groß und der Aufwand ist immens....

    Das hört man leider öfter :( Die Kapazitäten sind eher mau, so wie ich die Lage einschätze. Theoretisch soll es einen Ausbilder geben. Allerdings ist die Personallage insgesamt mehr als dünn, dh selbst ich als vobasofler wäre im Grunde unverzichtbar. Genau aus solchen Gründen hätte ich gernr noch die Möglichkeit in der Hinterhand, irgendwann wieder wechseln zu können. Wenn sich die personelle Lage nämlich nicht bessert oder sogar noch weiter zuspitzt, dann wäre das für mich kein Umfeld, in dem ich gerne arbeiten möchte. So leid es mir tut um die SuS und Kollegen, aber ein Stück weit sollte man auch auf lange Sicht eine gewisse Zufriedenheit an seinem Arbeitsplatz haben, wenn man nicht in einen Burnout oä steuern will. Es ist ja nicht so, dass mir die Arbeit an sich keinen Spass machen würde. Aber gewisse Rahmenbedingungen müssen schon stimmen. Schließlich macht man keine 18 Monate lang ein zweites Ref, wenn die Arbeit im originären Lehramt im Gesamten betrachtet besser läuft.

  • Richtig, ich bin nicht verbeamtet sondern bin derzeit angestellt mit einer Stelle, die auf vobasof hinausläuft. Von der Bezirksregierung bekommt man leider in der Tat diesbezüglich nur wischi-waschi infos wie "es könnte sein, möglicherweise, xy hat gesagt, aber z sieht das soundso" :daumenrunter: Und solche (Un-)aussagen helfen mir leider überhaupt nicht.
    @Shadow kennst du dich da näher aus? Also aus erster Hand als Absolvent oder über Bekannte?


    Knebelverträge mit "du kommst hier nicht raus" kann ich nämlich so gar nicht gebrauchen.

    Ich muss nochmal nachfragen, sorry. Was bedeutet "angestellt mit einer Stelle, die auf VOBASOF hinausläuft"?
    Hast du dich über leo auf diese Stelle beworben, oder gab es einen anderen Weg? Also du hast dich zur VOBASOF verpflichtet, nimmst aktuell an der Maßnahme teil, bist aber nach wie vor angestellt und nicht auf Probe verbeamtet?


    Die Bezirksregierung rückt bewusst nur mit wischi-waschi Infos raus. Solange so ein Mangel an Sonderpädagogen besteht, wirst du aus der Nummer nicht rauskommen. Sonst würden sie dir sicherlich schriftlich bestätigen, dass dies prinzipiell möglich ist. Aber das tun sie nicht, also wäre ich sehr skeptisch.
    Es spricht ja erstmal nichts dagegen, VOBASOF zu Ende zu bringen und sich dann ggf. doch auf eine Regelschulstelle zu bewerben.
    Dass die Durchfallquote sehr hoch wäre, kann ich nicht bestätigen, denn es werden ja händeringend SoPä gesucht und da reicht zum Bestehen ja auch einfach ein ausreichend. Ich habe VOBASOF nicht gemacht, kenne aber einige und bin aus anderen Gründen ein bisschen in der Thematik drin.

  • Ich habe mich für eine solche Stelle beworben, aber die Ausbildung hat noch nicht angefangen, wird aber nach den Ferien starten. D.h. ich bin aktuell Angestellte bezahlt nach TV-L und mit 6 Monaten Probezeit laut Vertrag und einer Befristung bis zum ende dieser Ausbildung. Noch könnte ich also relativ leicht wieder aus, da angestellt und Probezeit.
    Es ist aber so, dass mit Bestehen der VOBASOF direkt eine Planstelle und Verbeamtung auf Probe folgt. Wenn ich die Ausbildung also durchziehe, dann wirds schwierig mit entkommen. Es bleiben also nur die blöden Möglichkeiten a) während oder vor der Ausbildung kündigen/abbrechen oder b) durchziehen mit der Gefahr, nicht mehr wegzukommen. Beides nicht optimal. Zumal es nunmal ein bisschen Einarbeitungszeit dauert, bis man definitiv sagen kann, dass die neue Stelle für einen geeignet ist.

  • Beim zfsl dortmund bin ich nämlich auf diesen Satz gestoßen: "Mit bestandener Staatsprüfung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung wird der Laufbahnwechsel vollzogen."
    Wenn ich diesen Satz richtig verstehe, bedeutet das doch, dass mit Bestehen der Prüfung eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses an der ausbildenden Schule nicht mehr möglich ist. Aus Bestehen folgt also zwingend Laufbahnwechsel, richtig?


    Nachtrag:
    In meinem Arbeitsvertrag steht folgendes:
    "Nach erfolgreicher Beendigung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses wird der Lehrkraft ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach dem TV-L oder - sofern die Voraussetzungen hierfür vorliegen - in einem Beamtenverhältnis angeboten"

    Das klingt doch schon viel weniger nach Knebelvertrag mit zwingendem Laufbahnwechsel, oder nicht? Angebote kann man ja annehmen oder ablehnen. Sagt LEO NRW ja auch so, dass keinerlei Sperre o.ä. bei Absage einer Planstelle anfallen.


    Ich bin verwirrt :schreien:

  • Diese Klausel steht auch in OBAS-Verträgen. Ich kenne einige, die das Angebot abgelehnt haben. Allerdings hatten die dann einen andere Stelle an einer anderen Schule. Die Chance, dass Du eine Stelle im SEKI-Bereich bekommst scheint ja nicht so groß zu sein, sonst hättest Du ja jetzt eine. Welche Fächer hast Du denn? Denn ein Laufbahnwechsel wird sicher nicht so einfach sein, wenn Du erstmal als Sonderpädagoge verbeamtet bist. Schließlich gibts da zu wenig.

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