schlampige Erstkorrektur (Abitur)

  • Ich fände es gut, wenn bei großen Abweichungen, sowohl bewertungs- als auch korrekturmäßig die Anonymität der Korrektoren aufgehoben würde.
    Ich habe schon oft bei Probekorrekturen in Fortbildungen erlebt, dass komplett unterschiedlich korrigiert wurde (in Art und Bewertung) und jeder sich im Recht fühlte. So könnten beide Korrektoren über die gerechteste Bewertung des Schülers diskutieren und man hätte womöglich Verständnis für die jeweils andere Art der Korrektur.


    Zudem bekam ich in Fortbildung zur Abiturkorrektur schon häufiger sich widersprechende Hinweise: Korrigieren Sie viel/genau bzw. Korrigieren Sie nur das Nötigste, der Zweitkorrektor darf keine Hinweise auf die Note der Erstkorrektur erhalten.


    Und ich war ja nicht auf allen Fortbildungen zum Thema Abiturkorrektur. Es ist also teilweise Zufall, was die Kollegen beispielsweise zum Korrekturzeichen "ungenau" gehört haben. Ich habe schriftlich aus einer dieser Fortbildungen, dass man dieses eher selten verwenden soll, aus dem obengenannten Grund, dass in jeder Abiturarbeit unendlich viele Sätze inhaltlich ungenau sind. Für "unvollständig" gelte gleiches, das müsste man ja sonst immer verwenden, wenn der Schüler nicht die volle Punktzahl hat.

  • Es hat halt eines seine Vor- und Nachteile.
    Auf der einen Seite bin ich ein absoluter Fan unseres externen und anonymisierten Korrektursystems. Meine erste Zweitkorrektur vor inzwischen 14 Jahren fiel mir richtig (!) schwer - da gab es nichts zu fassen, weder das Wissen, ob männlich oder weiblich oder sonst irgendetwas. Mir war bis dato nicht bewusst, wie sehr ich den Schüler und sein Wesen/seine Art mit dem Text in Verbindung gebracht habe. Der lag vor mir und sagte mir exakt nichts.
    Inzwischen ist mir die Zweitkorrektur die liebste - sie ist so wunderbar "objektiv" (in "", weil ich natürlich als Korrektor immer noch mit involviert bin).


    Aber es ist halt auch schwierig. Ich habe schon einmal einen Thread dazu eröffnet: Ich würde mir generell mehr Korrekturzeichen oder eine andere Handhabung wünschen. "Bz" gibt es bspw. in Deutsch nicht. Der eine behilft sich mit Gr/Zshg, der nächste mit A/Zshg, wieder einer nimmt Sb. Streiche ich jeden einzelnen Tempusfehler an, wenn die Inhaltsangabe im Präteritum formuliert ist oder mache das nur beim ersten Verb? Ein "unleserlich" gibt's auch nicht, wenn man die Schrift nicht lesen kann, wertet der eine das als A, der nächste als R.


    Alles findet auf der Sachebene seine Berechtigung, im Endeffekt ist es aber wieder ne Typsache, ob der entsprechende Kollege das deuten kann und (so wie ich gerade) sagt: "Hey, voll gut korrigiert, der Erstkorrektor" oder ob man denkt "Hä? Was meint der denn jetzt???". Da fände ich den Austausch sinnvoll, denn vermutlich würde man oft übereinstimmen, hat aber zuwenig "Sprache", um sich auszudrücken. Und dann macht da der eine lauter "ungenau"s hin und der andere verzweifelt schier. Mein liebstes Korrekturzeichen wäre übrigens das Fragezeichen - das wäre in meinen(!) Augen relativ eindeutig :).


    Halt "ein weites Feld"!

  • Ich melde so etwas immer zurück, Positives wie Negatives. Leider hört man nur selten, dass sich Endbeurteiler die Mühe machen, auch zu loben.

    Danke, blabla, für den Impuls - etwas Lobendes habe ich tatsächlich noch nie weiter gegeben. Aber du hast recht und das ist etwas, was ich sicherlich bei Bedarf aufnehmen werde! :top:

  • Stimmt - bloß nicht unterschreiben! Unser RP hat übrigens Formulare für diese Hinweise...http://info.rps-schule.de/index.php?id=415

  • Stimmt - bloß nicht unterschreiben! Unser RP hat übrigens Formulare für diese Hinweise...http://info.rps-schule.de/index.php?id=415

    Von Erst- an Zweitkorrektur darf meines Wissens gar nichts unterschrieben werden. Von Zweit- an Drittkorrektur muss es unterschrieben sein. Der Drittkorrektor sieht ja eh alles.

  • Wenn ich mit der Korrektur des Erstkorrektors einverstanden bin, dann teile ich das dem Erstkorrektor mit. Entweder wir einigen uns oder der Zweikorrektor hat ein eigenes Gutachten anzufertigen.
    Also, nicht einen Brief oder so was schreiben, sondern gleich ein Gutachten.
    In Sachsen-Anhalt muss Englisch holistisch bewertet werden. Da kann es schon mal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen. Ausserdem ist das "Zählen" von Fehlern nicht mehr relevant, da der Fehlerindex abgeschafft wurde.

  • Von Erst- an Zweitkorrektur darf meines Wissens gar nichts unterschrieben werden. Von Zweit- an Drittkorrektur muss es unterschrieben sein. Der Drittkorrektor sieht ja eh alles.

    Genau so! Zumindest bei meinem RP und das wird dann vielleicht auch das von MrsPace sein.


    Denn ich bin gerade vollkommen fasziniert von blablas link: Da gibt es mehr Formblätter als bei uns und wenn ich das alles richtig verstehe, sieht da der Drittkorrektor eben nicht, wessen Korrekturen er vor sich hat, sondern nur das RP. Und auch die Korrekturformblätter sind andere als bei uns. Hier müssen G und WI noch Kommentare schreiben, da gibts nur Punkte. Und in Deutsch haben wir 3 Kommentarfelder pro DinA4-Seite, da sind's 6.


    Ich habe bis gerade wirklich geglaubt, dass die Korrekturregularien innerhalb eines Bundeslandes vollkommen identisch sind.

  • Ach Gottchen, ich dachte auch, das sei gleich! Wie absurd. Genau, ich als Endbeurteilerin im RB Stuttgart bekomme alles auch anonym.

  • Wenn ich mit der Korrektur des Erstkorrektors einverstanden bin
    In Sachsen-Anhalt muss Englisch holistisch bewertet werden. Da kann es schon mal zu unterschiedlichen Auffassungen kommen. Ausserdem ist das "Zählen" von Fehlern nicht mehr relevant, da der Fehlerindex abgeschafft wurde.

    in BW eben auch.

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