Abordnung an eine andere Schule!

  • Moin,


    meine Französischkollegin soll abgeordnet werden.
    Nun hat sie einige Fragen, die ihr sicher kurz und knapp beantworten könnt :)


    1. Kann sie aus gesundheitlichen Gründen ablehnen, da es für sie eine zu große Belastung wäre?
    2. Ein Attest vom Arzt würde sie bekommen, ist zwingend ein Amtsarztbesuch nötig?
    3. Grund wäre Überlastung, wenn zur jetzigen Belastung auch noch ein Abordnung dazu käme.


    Die Schule wäre 35 Minuten weit weg vom jetzigen Arbeitsplatz, der nur 1 Minute von ihrem Zuhause weg ist.
    Dazu kommt, dass sie kein Auto hat, und die Busverbindungen zur anderen Schule katastrophal sind.


    Danke für Eure Hilfe!

  • Nein.

    Sie kann also trotz gesundheitlicher Gründe abgeordnet werden?
    Das bezweifle ich, denn sie würde dann in absehbarer Zeit für mehrere Wochen ausfallen.
    Dazu kommt, dass sie ein ärztliches Attest bekommt, welches sich explizit auf die Abordnung bezieht.
    Fürsorgepflicht ist ja nicht nur ein theoretisches Konstrukt. Und das eine Abordnung eine zusätzliche Belastung ist, steht ja außer Frage.


    Wie schon geschrieben, hat sie auch kein Auto und per Bus wird sie die Schule auch nicht erreichen können.
    Hoch im Norden sind die Verbindungen nun mal unzureichend. Aber sie könnte natürlich laufen.....

  • Das bezweifle ich, denn sie würde dann in absehbarer Zeit für mehrere Wochen ausfallen.

    Inwiefern ist das jetzt konkret eine Mehrbelastung?



    Dazu kommt, dass sie ein ärztliches Attest bekommt, welches sich explizit auf die Abordnung bezieht.


    Wir wissen alle, welche Aussagekraft solche Atteste haben. Ansonsten läuft das doch üblicherweise so. "Hey Doc, ich hab hier ne Abordnung/blöden Stundenplan/doofen Kurs, ich brauch n Attest, dass ich das gesundheitlich nicht schaffe" -"Hier, bitte!".



    Mein Tipp: Sie sollte sich an den Personalrat wenden.


  • die Busverbindungen zur anderen Schule katastrophal sind.

    Dem RP wird es eh herzlich egal sein (à la "Wie sie zur Abordnungs-Schule kommen ist ihre Sache!"), aber nur aus Neugierde: was heißt "katastrophal"? Morgens ein Bus hin, abends einer zurück?



    Bin gerade in einer ähnlichen Situation. Früher 10 min gemütlich mit dem Rad, jetzt 60 min ÖPNV inklusive S-Bahn, U-Bahn und Bus.

  • Moin,


    so ungefähr.
    Morgens zur ersten Stunde fährt kein Bus (Erst um 09:30 Uhr), und Abends gegen 19:00 Uhr würde einer zurückfahren.
    Wie ist es eigentlich mit den Konferenzen, müssten die auch schön unbezahlt doppelt besucht werden?
    Meine mal gelesen zu haben, dass man nur zu den Konferenzen muss die an der Schule sind wo man angestellt ist.


    Fürsorgepflicht ist auch nur eine leere Worthülse,oder?

  • Fürsorgepflicht ist auch nur eine leere Worthülse,oder?

    Ein Hoch auf das Beamtentum - wer das eine will, muss das andere mögen.


    Edit: Deiner Kollegin steht es ja frei, umzuziehen - oder sich ein Auto/Moped/... anzuschaffen.

  • Fürsorgepflicht ist auch nur eine leere Worthülse,oder?


    Ähm, sorry, aber Fürsorgepflicht bedeutet nicht, dass der Dienstherr gucken muss, dass jeder Landesbeamte einen Arbeitsplatz hat, der nur eine Minute fußläufig weg ist. Eine Abordnung ist ein völlig normales Instrument, um den Unterricht an verschiedenen Schulen sicherzustellen. Das sind jetzt keine unzumutbaren Zustände, die du hier beschreibst. Sondern, ganz ehrlich, das klingt etwas nach "Mimimi". Wenn für deine "Kollegin" der normale Unterricht schon an der Grenze der Überlastung ist, dann soll sie halt Teilzeit arbeiten.


    Mag vielleicht etwas hart klingen, aber ich habe bei sowas wenig Verständnis. Mir ist völlig bewusst, dass es auch bei Abordnungen beschissene Zustände gibt, gerade wenn die Schulen nicht miteinander kommunizeren, aber darum geht es hier nicht.

  • Und sie kann sich kein Auto kaufen, weil...?!


    Ganz ehrlich, hört sich für mich so an als hätte sie einfach keinen Bock auf ne Abordnung. Jo, hätte ich auch nicht. Aber ändern kann man es nun nicht.

  • 1. Eine Abordnung kann man nicht einfach "ablehnen", weil das implizieren würde, dass es eine Wahl gibt.
    2. Man hat aber in der Regel sehr wohl das Recht, Widerspruch einzulegen, allerdings sind da je nach Bundesland sicher unterschiedliche Regelungen. Der Widerspruch hat meines Wissens nach meist keine aufschiebende Wirkung, kann aber durchaus Erfolg haben.
    3. Unzumutbare Belastungen, darunter auch gesundheitliche Gründe, können dabei durchaus eine Rolle spielen.
    4. Warum werden hier eigentlich sofort Drückebergertum und Gefälligkeitsatteste unterstellt? Finde ich unerwachsen und hochgradig fragwürdig. Wer also gesundheitlich belastet ist, hat einfach keinen Bock? Tolle Argumentation, wenn man die Hintergründe nicht kennt, sondern einfach mal so mutmaßt...

  • Ganz nebenbei - wieso setzt man eigentlich einen Führerschein voraus? Ist im Berufsbild "Lehrer" nirgends zwingend vorgeschrieben...
    Und wegen so einem Kiki einen Wohnungswechsel vorzuschlagen - ich glaub es hackt...


    die Kollegin sollte widersprechen, und das entsprechend sachlich begründen. Bei den geschilderten Faktoren sollte das selbst sesselpupsenden Bürokraten einleuchten...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Na da kann sich Eurer ( Mrs Pace & Karl Dieter) Diensther ja freuen, dass er Euch hat :)
    Schön, dass es noch so harte Hunde in unserem Beruf gibt, die kein "Mimimi" machen und niemals an ihre Belastungsgrenze kommen :autsch:


    MrsPace und Karl-Dieter, Euch wünsche ich ein bisschen mehr Freude im Leben :rose:



    An den Rest,


    ich werde ihr erstmal empfehlen ihre Einwände vorzubringen, und dann schauen wir weiter.

  • Danke dir. Habe aber genug „Freude im Leben“. Vielleicht gerade WEIL ich nicht immer gleich ein riesiges Fass aufmache, nur weil es mal nicht 100% nach meinem Gutdünken läuft...


    Wenn deine Kollegin gesundheitlich zugrunde geht wegen dieser Abordnung soll sie es halt machen wie einer meiner Kollegen... Der sollte für ein Jahr an eine andere Schule und war dann halt dauerhaft krankgeschrieben.

  • Naja, mein Problem ist es ja nicht, mich kann niemand gegen meinen Willen irgendwo hinschicken. Ich fand nur die Annahme, dass per se jeder Auto fahren kann, spannend. Ich kann's jedenfalls nicht.

  • Das ergibt alles keinen Sinn. Was hat die Fürsorgepflicht mit dem Führerschein der Kollegen zu tun? Was soll der Arzt ins Attest schreiben? entweder einer ist krank, dann isser krank oder er ist gesund, dann kann er abgeordnet werden.


    Der PR kann dazu seinen Senf abgeben, Mitspracherecht hat er nicht.


    Klar gibt es immer Kollegen, für die eine Abordnung machbarer ist, als für andere. Schön ist es in aller Regel für keinen und wenn einer wegen fehlendem Bus Aufriss macht ist das in erster Linie albern. Ein Jahr vor der Rente wäre Mist. Oder alleine mit 3 Kindern.


    V.a. würde ich der Kollegin raten nicht mit Krankschreibung zu drohen. Das kann einem im richtigen Leben zumindest den Job Kosten.

  • ..., weil sie vielleicht aus gesundheitlichen Gründen nicht fahren dürfte (Nur eine Vermutung!!!)
    ..., weil sie vielleicht einfach nicht will. (Auch nur eine Vermutung!!! )
    ..., weil sie davon überzeugt ist, dass Autofahren der Umwelt schadet (Ebenfalls nur eine Vermutung!!!)
    ...
    Gibt es keine anderen Möglichkeiten? Wurden die sorgfältig geprüft? Wie würde das organisiert werden? Zum Beispiel einen kompletten Schultag an der zweiten Schule, dann könnte sie ja mit Öffis fahren.

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