Abordnung an eine andere Schule!

  • in diesem konkreten Fall wäre dann das Taxi sogar rechtens.
    Stell dir mal vor, ich hätte so eine FoBi anstehen, und - ich habe zwar einen Führerschein, aber kein Auto, weil ich keines brauche. Und nun?
    Eben.

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • in diesem konkreten Fall wäre dann das Taxi sogar rechtens.
    Stell dir mal vor, ich hätte so eine FoBi anstehen, und - ich habe zwar einen Führerschein, aber kein Auto, weil ich keines brauche. Und nun?
    Eben.

    Auch wenn ich ein eigenes Auto habe, dass solange unbenutzt auf dem Schulparkplatz rumsteht?

  • Super, danke für die Info. Dann fahre ich in Zukunft mit dem Taxi zur FoBi und lasse mir das vom Land erstatten.

    Da musst du zwei Fälle unterscheiden:
    1) Dein Dienstherr hat erhebliches Interesse daran, dich auf genau diese Fortbildung zu schicken und ordnet dies als Dienstreise an. --> Konsequenzen siehe oben
    2) Du möchtest selber unbedingt zu dieser Fortbildung und wirbst um Unterstützung dabei, der Dienstherr sieht aber, dass die Dienstreise mit Öffis o.ä. nicht machbar ist und erteilt dir erst die Genehmigung, als du zusagst, selber mit Privatfahrzeug zu fahren. Sonst findet diese Dienstreise halt nicht statt.


    Nebenbei: Eine gute Reihe von Kfz-Haftpflichtversicherungen greift bei beruflicher Nutzung (damit ist nicht Anfahrtsweg 1. Dienststelle gemeint) überhaupt nicht mehr oder nur unter aufpreispflichtiger Zusatzversicherung. Ich bewege sicher kein unversichertes Fahrzeug im Straßenverkehr.

  • Auch wenn ich ein eigenes Auto habe, dass solange unbenutzt auf dem Schulparkplatz rumsteht?

    Ja, auch in diesem. Siehe oben. Der Dienstherr kann nicht anweisen, ein Privatfahrzeug dienstlich zu nutzen.

  • Ich kann den Thread-Ersteller bzw. die betroffene Kollegin nicht verstehen. Wenn man sich auf Lebenszeit verbeamten lässt, muss man eben mal damit rechnen, dass man auch mal abgeordnet wird. Dazu gibt es nun mal bestimmte Verfahren und Bedingungen. Wenn sie es nicht möchte, dann stimmt sie eben der Abordnung nicht zu. Außerdem wird ja auch der Personalrat gehört.


    Ich bin keine Beamtin und bin auch schon als Angestellte abgeordnet wurden. So what?!?!?

  • Ich hatte vormittags Unterricht bis 12.50 Uhr und sollte 14.00 Uhr am FoBi-Ort sein. Wäre mit Öffis nicht zu machen gewesen.


    Wie oben gesagt: Wenn der Dienstherr die FoBi für notwendig oder auch nur wünschenswert hält, dann muss er die Teilnahme möglich machen. Man muss die Sache auch nicht dramatisieren: In diesem Fall wird man halt für die letzte Stunde oder die letzten beiden Stunden einfach ausgeplant. Ein Taxi wäre da sicherlich nicht nötig.


    @Plattypus:
    Dein Wohnort in Abhänigkeit zu deinem Dienstort ist deine persönliche Entscheidung. In den Dienstordnungen/Beamtengesetzen steht ein Passus, dass der Beamte seinen Wohnort so zu wählen hat, dass die Erfüllung dienstlicher Pflichten nicht gefährdet ist. Wenn du dich jetzt weigern würdest, dein Privatauto zu nutzen, gäbe es also durchaus die Möglichkeit, die zum Umziehen zu verpflichten.
    Der Fall ist hier aber in anderer. Hier geht es um eine Teilabordnung an eine andere Dienststelle, die von der Stammschule aus nicht erreichbar ist. Ist dieser Unterschied wirklich so schwer zu verstehen?
    Dann vielleicht extremer: Wenn ich als Stammschule eine Schule in Bad Königshofen (ganz im Norden Bayerns) habe und mein Dienstherr ordnet mich mit der Hälfte meiner Stunden nach Berchtesgarden ab (ganz im Süden), dann ist das ganz einfach nicht machbar. Natürlich kann ich mich dagegen wehren.
    Und bevor du jetzt fragst, wo die Grenze der Zumutbarkeit liegt: Dazu wird es keinen Erlass geben, der genaue Zahlen vorgibt, im Sinne von "mit dem Auto max. 23,67 km, mit ÖPNV max. 14,42km. Das dürften Einzelfallentscheidungen sein, gerade deshalb ist in der Regel ja irgendeine Personalvertretung involviert.

  • Der Fall ist hier aber in anderer. Hier geht es um eine Teilabordnung an eine andere Dienststelle, die von der Stammschule aus nicht erreichbar ist. Ist dieser Unterschied wirklich so schwer zu verstehen?

    Der Unterschied ist nicht schwer zu verstehen, der Unterschied zu meiner eigenen Situation: "zweimal wöchentlich Abendschule + Teilabordnung", weil es ja niemanden sonst gibt bei uns an der Schule, den man abordnen könnte, alle alleinerziehend, krank und bla aber schon.


    Und ja, ich habe auch die Schnautze voll von der Abordnung, trotzdem spiele ich nicht defekt (--> https://de.wikipedia.org/wiki/Spieltheorie ), wie es die Fragestellerin hier androht.

  • Moin,


    mir wird immer klarer, warum man mit uns Lehrern machen kann was man will.
    Einige hier sollten sich die Technik des richtigen Lesens noch mal zu Gemüte führen.
    Ist ja haarsträubend, was Einige so lesen, obwohl es nie geschrieben wurde.


    In der nächsten Woche hat meine Kollegin mit dem Schulleiter ein Gespräch.
    Bis dahin wartet sie nun ab, und ich werde danach berichten, was bei dem Gespräch rausgekommen ist.


    Was ich aber mitnehme ist, dass eine Abordnung durchaus in Ordnung ist, aber nicht unter allen Umständen.
    Zudem muss der Diensther schauen, wie die Lehrkraft zum Abordnungsort kommt.
    Meine Kollegin hat kein Auto, und darf/kann aus gesundheitlichen Gründen kein Rad fahren.


    Die faule Simulantin macht im übrigen 24 Stunden die Woche mit Französisch/Spanisch, so wie ich!

  • Sie kann also trotz gesundheitlicher Gründe abgeordnet werden?Das bezweifle ich, denn sie würde dann in absehbarer Zeit für mehrere Wochen ausfallen.
    ...

    Das waren deine Worte. Hier hat niemand behauptet, dass deine Kollegin simulieren würde. Eine Abordnung ist aber nunmal Teil des möglichen Arbeitseinsatzes. Solange sie also jetzt als gesund gilt, sollte sie tunlichst vermeiden zu sagen, dass sie dann eben krankgeschrieben wäre, müsste sie die Abordnung antreten, den behalten möchte sie ihren Arbeitsplatz vermutlich. Ob dir das gefällt steht auf einem anderen Blatt.

    ...


    MrsPace und Karl-Dieter, Euch wünsche ich ein bisschen mehr Freude im Leben :rose:
    ...

    ohne Worte

  • Die faule Simulantin macht im übrigen 24 Stunden die Woche mit Französisch/Spanisch, so wie ich!

    Dann richte dich darauf ein, dass du dran bist, sollte sie verschont werden...

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Dann richte dich darauf ein, dass du dran bist, sollte sie verschont werden...

    Und das mach ich dann gerne :)
    Ich wurde aber noch nicht gefragt, da es wohl Probleme aufgrund der Planung in der Umsetzung geben würde.
    Ich bin bei dem Gespräch mit dabei, und werde meine Bereitschaft selbstverständlich mitteilen.


    @Krabappel
    Bitte lies noch mal das Geschriebene und was geantwortet wurde.
    Du wirst sehen, dass Dein Beitrag völlig deplatziert ist und nichts mit der getroffenen Aussage zu tun hat.

  • ...


    @Krabappel
    Bitte lies noch mal das Geschriebene und was geantwortet wurde.
    Du wirst sehen, dass Dein Beitrag völlig deplatziert ist und nichts mit der getroffenen Aussage zu tun hat.

    Habe ich schon und ich sehe nur korrekt Platziertes neben deinen pampigen Antworten. Aber wenn du dich bereit erklärst, dich anstatt der Kollegin abordnen zu lassen ist das Problem ja vielleicht sowieso schnell gelöst.

  • Nicht erkennen von Fehlern macht diese nicht besser.
    Aber lassen wir das, möchte Dich gar nicht überzeugen.
    Nimm es mir nicht übel.
    Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag!

  • Also, im Laufe von 26 Dienstjahren war ich schon an etlichen Schulen. Bisher hat sich noch niemand außer mir Sorgen darum gemacht, wie ich dahin komme oder ob ich ein Auto besitze. Als LAA musste man sich eine billige alte Schrottkiste kaufen, weil auch nichts hinfuhr (46km vom Studienort entfernt und bei mir 500km von zu Hause).


    Finde es schon etwas "luxuriös", die genannten Gründe anzuführen...

  • Also, im Laufe von 26 Dienstjahren war ich schon an etlichen Schulen. Bisher hat sich noch niemand außer mir Sorgen darum gemacht, wie ich dahin komme oder ob ich ein Auto besitze. Als LAA musste man sich eine billige alte Schrottkiste kaufen, weil auch nichts hinfuhr (46km vom Studienort entfernt und bei mir 500km von zu Hause).


    Finde es schon etwas "luxuriös", die genannten Gründe anzuführen...

    Du lässt sich halt ausnutzen, wie alle Lehrer. Du musst dem Dienstherren einfach mehr Contra geben. [....].

  • Du lässt sich halt ausnutzen, wie alle Lehrer. Du musst dem Dienstherren einfach mehr Contra geben. [...]

    was ist das denn für eine Einstellung? Vor allem wäre das meinem Dienstherren wohl ziemlich egal und einzig und allein meine Kollegen, Schüler und die Vertretungsplaner würden darunter leiden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Das mit dem angekündigten Ausfall kann ich so auch nicht hinnehmen, mehr Contra geben hingegen schon. Nur weil der Großteil der Lehrkräfte aus Privatmitteln benötigtes Arbeitsmaterial (und damit meine ich nicht nur solches, was den Beruf etwas bequemer macht, sondern auch die nötigen Lehrbücher, Wörterbücher, Taschenrechner usw.) anschafft, Privatfahrzeuge für angeordnete Dienstreisen nutzt, auf teils eigene Kosten auf Klassenfahrten fährt usw., heißt das noch lange nicht, dass das so hinzunehmen ist. Den Dienstherren daran zu erinnern, welche Rahmenbedingungen er stellen muss, damit seinen Vorgaben entsprochen werden kann, ist nicht nur zu empfehlen, sondern als Beamter sogar Pflicht (Remonstrationspflicht bei rechtswidrigen Anordnungen).

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte als Moderator einmal darauf hinweisen, dass der hier schon mehrmals gefallene Hinweis im Sinne von

    Zitat

    dann musst du mal spontan ausfallen

    rechtlich bedenklich ist. Und jetzt erzählt mir nicht, dass ihr das nicht als "Blau machen" gemeint habt.


    Ich habe die entstprechenden Hinweise gelöscht und gehe davon aus, dass entsprechende Tipps in Zukunft nicht mehr gegeben werden.


    Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator

  • Du lässt sich halt ausnutzen, wie alle Lehrer. Du musst dem Dienstherren einfach mehr Contra geben. [....].

    Wenn ich Verkäuferin bei EDEKA bin, scheißt sich auch keiner drum, wie ich da hin komme.

  • Du lässt sich halt ausnutzen, wie alle Lehrer. Du musst dem Dienstherren einfach mehr Contra geben. [....].

    Stimmt... :mahlzeit: (Ein Schild mit "dagegen" gibt's leider nicht)


    Ich werde demnächst auf einem Dienstwagen beharren.


    Ironie off: nitram hat ja das Vorgehen für NRW verlinkt. Scheint dort zumindest Härtefallregelungen zu geben. (Also auch wegen Erkrankung, die dem Dienstherrn nicht bekannt ist und die ggf. der Amtsarzt bestätigen muss und möglicher Verwaltungsklage). Mangelnder PKW-Besitz ist allerdings auch da kein Härtefall.

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