Chancen für Seiteneinsteiger bei BezReg in NRW

  • Guten Tag zusammen!


    Wer hat wirklich verlässliche Informationen / eigene Erfahrungen mit folgenem Szenario:


    Die Auswahlkommission der Schule entscheidet sich trotz einer Reihe an Regelbewerbern für den Seiteneinstiegs-Kandidaten und schlägt diesen der Berzirksregierung als den geeignetsten Kandidaten vor. Wie stehen die Chancen, dass die BR dies anerkennt?


    (Kurzer Hinweis: Spekulieren, was aus welchen Gründen wie passierne könnte, das habe ich selbst schon zu genüge getan. Es geht mir wirklich um sachliche Informationen / Erfahrungen.)


    Vielen Dank und einen schönen Abend! :)

  • Ich bin das lebende Beispiel dafür. Allerdings gab es nur einen Regelbewerber und einige andere Quereinsteiger.
    Die SL musste das stark begründen und hat das anscheinend geschafft.

  • Sind alle Formalitäten für eine Einstellung erfüllt:

    • Qualifikationen?
    • Berufserfahrung?
    • Fächer an der Schule "ausbildbar"?
    • Wurde man einem Regelbewerber vorgezogen? Weshalb ist der Seiteneinsteiger der bessere Kandidat?
    • Wurde Einspruch von dem Regelbewerber eingelegt?


    Das sind all die Sachen, die noch zu erledigen sind.

  • Dankeschön für die beiden Antworten!


    @calmac : Qualifikationen, Berufserfahrung, Fächer ausbildbar - alles das trifft zu. Die beiden letzten Punkte verstehe ich nicht ganz. Aus wessen Perspektive stellst du diese Fragen? Und worauf bezieht sich der Satz "Das sind all die Sachen, die noch zu erledigen sind." ?


    Im Grunde interessiert mich, ob sich die Bezirksregierung dem Votum der Auswahlkommission in der Regel anschließt. Gibt es da rechtliche Grundlagen?


    Beste Grüße
    Leon

  • 1. Gab es ein Mitbewerber, der bereits das 2. Staatsexamen hatte? Der bekommt grundsätzlich die Stelle, da er die Befähigung hat. Wenn du als Nichterfüller der gewünschte Kandidat bist, wieso? Das muss doch wirklich gerichtsfest protokolliert sein, wieso sie einen unqualifizierten Lehrer eher als einen qualifizierten Lehrer nehmen.


    2. Wenn ich mich als Regelbewerber mit 2. Staatsexamen auf eine Stelle bewerbe und diese nicht bekomme, habe ich das Recht, zu klagen, bzw. erst Einspruch zu erheben.


    Es gibt keine rechtlichen Grundlagen per se, es gibt den Grunderlass zur Lehrereinstellung und den jährlichen Einstellungserlass.


    Es wird halt dauern, also alles ruhig ;)

  • Die Bezirksregierung schließt sich in den allermeisten Fällen dem Beschluss der Kommission an. Nur muss der (wie calmac schreibt) Gerichtsfest begründet sein, wenn man dich dem Regelbewerber vorziehen will. Das sollte eine SL aber auch schaffen, wenn sie es will.
    Viel Erfolg. Um welche Fächer geht es?

  • Ich habe diese Woche eine Ausschreibung gelesen wo explizit stand, dass deren Rangliste Absolvent Mathe vor Seiteneinstieg Mathe vor Absolventen andere Fächer wäre.

  • 1. Gab es ein Mitbewerber, der bereits das 2. Staatsexamen hatte? Der bekommt grundsätzlich die Stelle, da er die Befähigung hat. Wenn du als Nichterfüller der gewünschte Kandidat bist, wieso? Das muss doch wirklich gerichtsfest protokolliert sein, wieso sie einen unqualifizierten Lehrer eher als einen qualifizierten Lehrer nehmen.

    Das stimmt so pauschal nicht. Wenn der Regelbewerber deutlich schlechter im Auswahlgespräch abgeschnitten hat als der Seiteneinsteiger, dann kann die Auswahlkomission natürlich den Seiteneinsteiger für die Stelle vorschlagen. Das Einstellungsangebot kommt in dem Fall dann aber erst nach der Entscheidung der Bezirksregierung. Es gibt nicht direkt ein Einstellungsangebot wie bei Regelbewerbern.

  • Ich danke euch herzlich für die Einschätzungen! Es handelt sich nicht um die klassischen MINT-Mangelfächer, sondern um durchschnittlich bis etwas überdurchschnitlich benötigte Fächer... ;)


    Ich berichte, ob es geklappt hat.

  • Das stimmt so pauschal nicht. Wenn der Regelbewerber deutlich schlechter im Auswahlgespräch abgeschnitten hat als der Seiteneinsteiger, dann kann die Auswahlkomission natürlich den Seiteneinsteiger für die Stelle vorschlagen. Das Einstellungsangebot kommt in dem Fall dann aber erst nach der Entscheidung der Bezirksregierung. Es gibt nicht direkt ein Einstellungsangebot wie bei Regelbewerbern.


    Widerspricht hier aber ganz extrem dem Prinzip der Bestenauslese


  • Widerspricht hier aber ganz extrem dem Prinzip der Bestenauslese


    Du vertrittst da eine sehr klare Linie. Im Einzelfall kannst du damit an der Wirklichkeit vorbeischießen. Ein Seiteneinsteiger kann für den Job xy besser qualifiziert sein als jemand, der die entsprechende Ausbildung durchlaufen hat. Das ist in vielen Berufsfeldern gar kein Thema, etwas im Journalismus und im IT-Bereich. Für so manche Lehrer scheint es dagegen einer Herabsetzung gleichzukommen, neben Seiteneinsteigern arbeiten zu müssen. Und das, während gleichzeitig häufig die eigene Ausbildung nicht gerade gepriesen wird.


    Im Extremfall kann der Regelbewerber der Typ sein, dem schon im zweiten Semester alle gesagt haben, dass er seine Berufswahl nochmal überdenken sollte, und der es erst nach einer Verlängerung durchs Ref geschafft hat. Den kann man doch nicht ernsthaft nur aufgrund seiner formellen Qualifikation jemanden vorziehen, der als Seiteneinsteiger mit allen möglichen berufsrelevanten Fähigkeiten und Eigenschaften glänzt, der aber die formelle Qualifikation nicht hat. Beziehungsweise: Klar kann man das machen, aber dann hat man sich wahrscheinlich eben nicht für den entschieden, der langfristig den Job am besten machen wird.

  • Den kann man doch nicht ernsthaft nur aufgrund seiner formellen Qualifikation jemanden vorziehen, der als Seiteneinsteiger mit allen möglichen berufsrelevanten Fähigkeiten und Eigenschaften glänzt, der aber die formelle Qualifikation nicht hat. Beziehungsweise: Klar kann man das machen, aber dann hat man sich wahrscheinlich eben nicht für den entschieden, der langfristig den Job am besten machen wird.


    So ist im öffentlichen Dienst aber nun mal die Rechtslage.

  • Widerspricht hier aber ganz extrem dem Prinzip der Bestenauslese

    Ich kenne die exakte juristische Definition von "Bestenauslese" nicht. Reicht für "besser als xxx" schon, dass man eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich danach aber als total unfähig für den Job herausstellt? (Frage ist ernst gemeint!)

  • Ich kenne die exakte juristische Definition von "Bestenauslese" nicht. Reicht für "besser als xxx" schon, dass man eine Ausbildung abgeschlossen hat, sich danach aber als total unfähig für den Job herausstellt? (Frage ist ernst gemeint!)

    Durch das 2. Staatsexamen wurde offiziell nachgewiesen, dass die Person NICHT "total unfähig" für den Job ist. Das es in der Realität teilweise anders ist, aber formal ist das nun mal so.


    Hier mal eine Definition für einen Teil der Bestenauslese: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/befaehigung.html

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