Teilzeit nach Elternzeit

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage bzgl. des Teilzeitantrags (NRW, BezReg MS): http://www.bezreg-muenster.nrw…_Teilzeit_Beurlaubung.pdf


    Ich habe momentan eine volle Stelle, nach meiner Elternzeit möchte ich aber in Teilzeit wieder einsteigen (NICHT Teilzeit während der Elternzeit). Kreuze ich also auf dem Teilzeitantrag beim Beginn "nach Beendigung einer Beurlaubung" an? Gilt die Elternzeit als Beurlaubung? Das ist meines Erachtens nämlich die einzige Auswahlmöglichkeit, die Sinn ergibt?


    Vielen Dank!

  • Eigentlich eben gar kein Punkt Sinn, denn sie weisen im Landesbeamtengesetz immer darauf hin, dass Elternzeit einzeln ist (auch in der Belehrung) und nicht unter Beurlaubung fällt.


    Ich würde es wohl trotzdem ankreuzen und hintern in Klammern (Elternzeit) schreiben. Dann sollte zumindest alles klar sein.

  • Ich würde es wohl trotzdem ankreuzen und hintern in Klammern (Elternzeit) schreiben. Dann sollte zumindest alles klar sein.

    Und ich würde das Wort "Beurlaubung" durchstreichen und durch Elternzeit ersetzen, nicht das der Sachbearbeiter das nachher absichtlich falsch ver- und dir daraus ein finanzieller Nachteil entsteht.

  • Das ist der falsche Antrag, wenn ich das richtig sehe.


    Wurde die Elternzeit bereits beantragt? Da hätte man das Ganze nämlich mit folgendem Antrag direkt unter Dach und Fach bringen können.


    http://www.bezreg-muenster.nrw…tantrag-ab-01_07_2015.pdf

    Nein, der ist falsch, es geht ja um die Teilzeit nach der Elternzeit und du hast den Antrag für Elternzeit eingestellt.
    Elternzeit ist doch aber bereits beendet. Darum geht es doch, dass das eben nicht vorgesehen ist auf dem Teilzeitantrag.

  • Wenn ich das richtig lese, dann ist sie noch in Elternzeit.
    Nach der Elternzeit müsste sie eigentlich mit voller Stelle zurückkommen. Dann reicht eigentlich gemäß dem ursprünglichen Antrag ein normaler Antrag auf Teilzeit, wobei die TE dann unter "Teilzeitbeschäftigung" das zweite Kästchen ankreuzt. (Kind unter 18 Jahren).
    Da die Anträge in NRW ein halbes Jahr vor Ende der EZ bzw. vor Rückkehr zu stellen sind, ist das Thema "Nach dem Ende der Beurlaubung" eigentlich unerheblich. Einmal abgesehen davon dürfte das ja häufiger vorkommen, so dass die Sachbearbeiter, wenn sie halbwegs kompetent sind, das auch zuordnen können. Alternativ ruft man bei seinem Sachbearbeiter an und klärt das. Letzteres hat uns in der Vergangenheit durchaus geholfen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Bei uns im Formular sind das zwei verschiedene Punkte: Beurlaubung/Teilzeit ist einer und Mutterschutz/ Elternzeit ein anderer. Würde das daher auch durchstreichen.


    Ich hänge mich hier mal mit dran, bin aber BezReg Düsseldorf, es gilt also folgendes Formular: http://www.brd.nrw.de/schule/p…aeftigung-Beurlaubung.pdf


    Meine Elternzeit endet im März 2019. Mein Mann und ich würden gerne die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen. Dazu müssen wir 4 Monate parallel Teilzeit arbeiten. Das kommt bei mir super hin, da ich im März wieder einsteigen werde und dann einfach bis zu den Sommerferien das Minimum (25 Stunden, das müssten also bei 41 Stunden Wochenarbeitszeit und einem VZ-Deputat von 25,5 insgesamt 16 Stunden sein, oder?)
    Danach würde ich dann aber gerne auf 14 Stunden reduzieren. Hat jemand eine Ahnung ob das geht? Im Formular steht ja, dass der Antrag mindestens 1 Schuljahr umfassen soll. Er bezieht sich ja auf das Schuljahr 2018/19.
    ist mir jetzt erst aufgefallen und in den Pfingstferien erreicht man bestimmt wieder niemanden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bei uns im Formular sind das zwei verschiedene Punkte: Beurlaubung/Teilzeit ist einer und Mutterschutz/ Elternzeit ein anderer. Würde das daher auch durchstreichen.


    Ich hänge mich hier mal mit dran, bin aber BezReg Düsseldorf, es gilt also folgendes Formular: http://www.brd.nrw.de/schule/p…aeftigung-Beurlaubung.pdf


    Meine Elternzeit endet im März 2019. Mein Mann und ich würden gerne die Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen. Dazu müssen wir 4 Monate parallel Teilzeit arbeiten. Das kommt bei mir super hin, da ich im März wieder einsteigen werde und dann einfach bis zu den Sommerferien das Minimum (25 Stunden, das müssten also bei 41 Stunden Wochenarbeitszeit und einem VZ-Deputat von 25,5 insgesamt 16 Stunden sein, oder?)
    Danach würde ich dann aber gerne auf 14 Stunden reduzieren. Hat jemand eine Ahnung ob das geht? Im Formular steht ja, dass der Antrag mindestens 1 Schuljahr umfassen soll. Er bezieht sich ja auf das Schuljahr 2018/19.
    ist mir jetzt erst aufgefallen und in den Pfingstferien erreicht man bestimmt wieder niemanden.

    Du musst bei dir ja unterscheiden, das 1. machst du genau deshalb ja in Elternzeit, damit du den Zeitraum selbst bestimmst und das 2. machst du außerhalb der Elternzeit und damit kannst du dann problemlos ein Schuljahr machen, sonst gibt es in der Regel damit Probleme.



    Und genau, in eurem Formular ist der Punkt richtig anzukreuzen, den gibt es ja bei der TE leider nicht.

    Wenn ich das richtig lese, dann ist sie noch in Elternzeit.
    Nach der Elternzeit müsste sie eigentlich mit voller Stelle zurückkommen. Dann reicht eigentlich gemäß dem ursprünglichen Antrag ein normaler Antrag auf Teilzeit, wobei die TE dann unter "Teilzeitbeschäftigung" das zweite Kästchen ankreuzt. (Kind unter 18 Jahren).
    Da die Anträge in NRW ein halbes Jahr vor Ende der EZ bzw. vor Rückkehr zu stellen sind, ist das Thema "Nach dem Ende der Beurlaubung" eigentlich unerheblich. Einmal abgesehen davon dürfte das ja häufiger vorkommen, so dass die Sachbearbeiter, wenn sie halbwegs kompetent sind, das auch zuordnen können. Alternativ ruft man bei seinem Sachbearbeiter an und klärt das. Letzteres hat uns in der Vergangenheit durchaus geholfen.

    Ja sie ist noch in Elternzeit und nein, das ist eben nicht unerheblich, weil die Frist damit eben kürzer sein müsste, aber vor allem der Beginn flexibel und nicht wie sonst zum Beginn des Schuljahres.

  • Du musst bei dir ja unterscheiden, das 1. machst du genau deshalb ja in Elternzeit, damit du den Zeitraum selbst bestimmst und das 2. machst du außerhalb der Elternzeit und damit kannst du dann problemlos ein Schuljahr machen, sonst gibt es in der Regel damit Probleme.

    eigentlich wollte ich die Partnerschaftsbonusmonate nicht in Elternzeit machen um das Risiko zu umgehen nach mehr als einem Jahr Elternzeit nicht an meine alte Schule zurück zu kommen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • eigentlich wollte ich die Partnerschaftsbonusmonate nicht in Elternzeit machen um das Risiko zu umgehen nach mehr als einem Jahr Elternzeit nicht an meine alte Schule zurück zu kommen.

    DAnn wirst du das Problem haben, dass gerade NRW eben nur Schuljahresweise die Reduzierung eigentlich zulässt.


    Edit: Wobei man da noch mal nachhaken sollte, ob diese Regelung nicht eine klare Diskriminierung ist, denn in Elternzeit wäre kann es dir passieren nicht zurückzukommen, obwohl du genauso viel arbeitest wie außerhalb der Elternzeit. Also eine klare Benachteiligung durch die Elternzeit!

  • Danke. Ich frag mal nach. Vor der Elternzeit habe ich nämlich auch 18 Stunden gearbeitet und hoffe, dass das irgendwie dadurch durch geht.

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  • Bin gerade über diesen alten Post gestolpert und wollte noch der Vollständigkeit halber sagen:
    Es war kein Problem. Meine Elternzeit endete im März und ich arbeitete dann das angefangene Halbjahr 16 Stunden und habe dann zu den Sommerferien auf 17 Stunden erhöht. War problemlos möglich, da das Schuljahr dann endete.

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