Schule wechseln - Schwangerschaft - Bundeslangwechsel

  • Hallo zusammen,
    eine Frage in die Runde, vielleicht war ja jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir etwas sagen?


    Ich (NRW, Grundschule, Beamtin) plane in diesem Jahr schwanger zu werden. Nach dem Mutterschutz möchte ich gerne direkt wieder mit 28 Stunden weiter machen da mein Partner in Elternzeit gehen wird.
    Ich habe einen einfachen Fahrtweg von einer knappen Stunde, fühle mich an meiner Schule zwar wohl und würde gerne bleiben, denke aber, dass das mit Säugling nicht so eine gute Idee ist und möchte daher NACH meinem Mutterschutz gerne an einer wohnortnahen Schule arbeiten. Eventuell wäre dann auch ein Bundeslandwechsel sinnvoll, von NRW nach RLP, muss aber nicht unbedingt sein. Bis zu einem Mutterschutz würde ich gerne an meiner jetzigen Schule bleiben. Soweit die Pläne und die Wünsche :)


    Nun habe ich gehört, dass man wärend des Mutterschutzes keinen Antrag auf Versetzung stellen kann und dass es daher sinnvoll ist, schon vorher sich versetzen zu lassen. Bei einem Bundeslandwechsel ist es ja nochmal komplizierter.


    Mir wurde geraten, mich jetzt schon wohnortnah versetzen zu lassen (ich hätte - unabhängig von einer Schwangerschaft - Gründe dafür). Nun habe ich aber Angst, mich zum nächsten Halbjahr versetzen zu lassen und dann klappt es mit dem Schwanger werden erstmal nicht, oder gar nicht. Wir sind zwar beide gesund, aber das heißt ja nichts ... und dann hätte ich die Schule umsonst gewechselt ...


    Ich wollte die Pfingstferien jetzt dazu nutzen um mich genau zu erkundigen, welche Möglichkeiten ich habe, aber vielleicht war oder ist ja einer von euch in einer ähnlichen Situation und kann mir etwas raten?


    Ich danke euch sehr! :)


    Viele Grüße von Brotkopf

  • Ganz ehrlich, ich befürchte, da sind zuviele Dinge dabei, die sich nicht planen lassen. Es kann alles nach Planung funktionieren oder eben gar nicht.
    Frag beim Schulamt nach, wie das ist mit Einsatz nach dem Mutterschutz (evtl. sogar noch mit Anrecht auf Stillpausen) an wohnortnahmen Schulen, wann man das am besten beantragt.

  • Ich werde einfach mal folgendes in den Raum:


    Ich kann gut verstehen, dass eine Versetzung ein Risiko bedeutet, wenn man sich an seiner Schule wohlfühlt. Aber du solltest unabhängig von der Schwangerschaft nicht unterschätzen, wie sich die fehlende Fahrt von immerhin einer Stunde, das zwei mal auf deine Freizeit und Work-Life-Balance auswirken könnte.

  • Wohnortnah in NRW sind etwa 35km. Diese Angabe taucht immer dann irgendwo auf, wenn Mütter nach der Elternzeit versetzt werden wollen. Bei einer Beurlaubung von mindestens einem Jahr (Mutterschutz vor der Geburt wird auf Wunsch mitgezählt!), benötigt man für einen Versetzungsantrag keine Freigabe mehr von der Schulleitung.


    Wenn du jetzt einen Versetzungsantrag stellst, dann kann deine SL diesen bis zu 5 Mal (oder 5 Jahre?!) ablehnen. Deshalb nutzen hier viele Kolleginnen das Schlupfloch über die Elternzeit und bleiben eben genau die erforderliche Mindestzeit zu Hause. Danach entfällt die Freigabe der SL und man kann direkt wohnortnah versetzt werden. Wenn du also, ohne selbst Elternzeit in Anspruch zu nehmen, einen Versetzungsantrag stellst, wirst du ebenso behandelt werden, wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen. Ob deinem Wunsch nach Wohnortnähe dann entsprochen werden wird, ist unsicher.


    Ich drücke die Daumen!

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Nun habe ich aber Angst, mich zum nächsten Halbjahr versetzen zu lassen

    Du meinst zu den Sommerferien. So schnell wird das nicht gehen. Da sind Fristen einzuhalten.
    Die Anträge können jährlich bis Mitte Dezember gestellt werden für das nächste Schuljahr. Die Frist für das nächste Schuljahr wäre ja abgelaufen. Dann muss das Ganze ja auch bewilligt werden. Das klappt nicht immer sofort, da spreche ich aus Erfahrung.


    Ansonsten kann ich deine bedenken aber gut nachvollziehen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag

    Die Versetzung dürfte während des Mutterschutzes nicht klappen - jedoch in der Regel mit Wiedereinstieg nach einem Jahr Elternzeit.


    Alles andere lässt sich, wie die anderen hier ja schon geschrieben haben, nicht planen. Weder die vorzeitige Versetzung, noch die Schwangerschaft oder deren Verlauf.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Vielleicht wäre es alternativ für dich eine Möglichkeit doch ein Jahr in Elternzeit zu gehen, kein Elterngeld zu beziehen und dann in der Elternzeit die maximalen Stunden in Teilzeit zu arbeiten (ca 75%) und sich dann versetzen lassen.
    Vielleicht könntest du ja bereits in der Teilzeit an eine nähere Schule.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Während einer Elternzeit wird in NRW nicht versetzt. Das Verfahren läuft zwar schon vorher, die Versetzung gilt aber erst nach der Elternzeit. Einer Teilzeit in Elternzeit wäre also an der alten Schule zu leisten.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Auch wenn ich die Regelungen in NRW nicht kenne, würde ich dir raten bei der Planung wirklich eine nähere Schule zu finden/zugewiesen zu bekommen. Und zwar vor dem Mutterschutz.
    Ich habe es ähnlich gemacht wie ihr es plant, also direkt nach dem Mutterschutz bin ich wieder in Vollzeit arbeiten.
    Alles gut geplant mit abpumpen, Flasche etc und dann haben wir hier einen kleinen Sturkopf welcher Flasche, Becher, Löffel alles verweigert.
    Ende vom Lied: mein Mann fährt täglich 35km einfache Strecke um mir die Kleine zum Stillen zu bringen. An langen Tagen muss er dann vor Ort Zeit totschlagen damit ich noch ein zweites Mal stillen kann.
    Wenn die Strecke länger wäre oder schlechter zu fahren hätten wir unseren Plan wahrscheinlich über den Haufen geworfen.
    Es ist wirklich stressig...ich hoffe nach den Sommerferien klappt es dann wenigstens mit der Beikost.
    Ich würde also den Versetzungsregeln so schnell wie möglich stellen.

  • Vielen lieben Dank für eure vielen Antworten!
    Ich würde mir wünschen, dass ich nicht vor Beginn des Mutterschutzes wecheln muss, aber so wie es aussieht habt ihr Recht und es macht Sinn schon vorher zu wechseln.
    Ein Wechsel ist für mich kein Problem, da ich zu 100 % schwerbehindert bin und Schulleitung und Schulrätin nur darauf warten, dass ich sage, dass mir der Fahrtweg zu weit wird ... also das wäre wahrscheinlich ziemlich schnell möglich.


    Ich hatte daran gedacht dass ich vielleicht die ersten drei oder vier Monate der Schwangerschaft abwarte und dann versuche zu wechseln und dies dann mit meiner Schwerbehinderung begründe. Mir ist es zwar unangenehm, die Schwerbehinderung vorzuschieben, denn das ist jar nicht der wahre Grund für den Schulwechsel, aber nun gut, wenn es nicht anders geht ...


    Eine Schwangerschaft dürfte ja kein Grund sein, einen Wechseln zu erschweren, besonders dann nicht, wenn ich vorhabe nach dem Mutterschutz direkt wieder voll einzusteigen, oder? Ich würde ja nur kurz ausfallen.


    Um im Endeffekt kommt es dann doch wahrscheinlich anders, als geplant! :)


    Danke nochmal für eure Antworten!!

  • Ich würde ja nur kurz ausfallen.

    DAs ist vermutlich eine Definitionsfrage, ich finde im Schulbetrieb mindestens 14 Wochen, sprich ca. 3 Monate nicht wirklich kurz. Aber es ist natürlich kürzer als mit Elternzeit.



    Über wie viele Stunden reden wir dann da überhaupt? Wenn du 100% schwerbehindert bist, sollten das doch kaum mehr als 6 Stunden/Woche sein, oder?

    Bist du dir sicher? In Berlin ist die Pflichtstundenzahl bei 100% "nur" um 6 Stunden reduziert, sprich es sind 22 Stunden in der Grundschule zu unterrichten.

  • DAs ist vermutlich eine Definitionsfrage

    Vor allem ist es eine Frage, wie es danach weitergeht. Nicht, daß es nachher so läuft wie bei manchen dauerkranken Kollegen, die nach eigenem Bekunden immer "zurückkommen wollen", dann drei Tage Unterricht machen und wieder 6 Wochen krank sind. Da beschweren sich inzw. schon Azubis und Betriebe und das Kollegium hat eigentlich nur noch die Schnautze voll von wegen: "Geht endlich in Ruhestand, dann können wir die Stelle neu ausschreiben."


    Sorry für die harte Formulierung, aber bringt ja auch nichts die Situation zu beschönigen.

  • Also eine Kollegin von mir hat nach dem Mutterschutz voll weiter gearbeitet. Warum vom schlimmsten ausgehen?

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Warum vom schlimmsten ausgehen?

    Man sollte nicht vom schlimmsten ausgehen. Da hast du recht.


    Aber gerade in Punkto Schwangerschaft kann man doch nicht genau planen. Weder den Zeitpunkt, wann man schwanger wird, ob man tatsächlich bis zum Mutterschutz arbeiten kann und ... Da spielen so viele unkalkulierbare Faktoren.


    Aber ich wünsche der TE, dass alles nach ihren Wünschen läuft. Kinder sind was wunderbares.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Über wie viele Stunden reden wir dann da überhaupt? Wenn du 100% schwerbehindert bist, sollten das doch kaum mehr als 6 Stunden/Woche sein, oder?

    Sie hat doch oben 28 Stunden geschrieben.



    Kann man bei euch einfach irgendwann wechseln? Gibt es da keine Fristen? Irgendwie klingt das bei dir gerade so? Kann mich aber auch verlesen haben.
    Ich würde einfach jetzt schon mal nen Antrag stellen und dann einfach schauen wie schnell es alles geht.
    Vielleicht ist es auch gar nicht so schlecht, wenn du vor der Schwangerschaft schon in der neuen Schule bist und dich dort einarbeitest. Dann kommt nach deiner Rückkehr nicht noch der Stress sich erst mal zurecht finden zu müssen dazu.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Über wie viele Stunden reden wir dann da überhaupt? Wenn du 100% schwerbehindert bist, sollten das doch kaum mehr als 6 Stunden/Woche sein,

    Eine volle Stelle sind bei uns 28 Stunden und ich habe 4 Ermäßigungsstunden, d.h. ich arbeite 24 Stunden in der Woche, da ist bei mir "voll einsteigen".


    Zu den Fristen: Doch klar gibt es bei uns auch Fristen, aber als Schwerbehinderte ist ein Wechsel fast immer möglich.

  • ah ok.


    Überlege dir aber wirklich einen früheren Wechsel.
    Ich hab in den letzten Jahren einige Male die Schule gewechselt und brauchte jedes Mal fast bis Weihnachten bis ich mich auskannte, wusste wo ich alles finde, wen ich wegen was anspreche ....
    Wenn du jetzt schon wechselst, hast du nach dem Mutterschutz nicht auch noch diesen zusätzlichen Stress.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

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