Zwei Arbeitszimmer absetzen für zwei Lehrer

  • Ich bin gerade im Streit mit dem freundlichen Finanzbeamten, der unsere Einkommensteuererklärung bearbeitet. Ich habe den Fall einmal skizziert und bin gespannt auf die Kommentare.
    Meine Lebenspartnerin und ich sind beide Lehrer und haben beide in unserem gemieteten Haus jeweils ein Arbeitszimmer. Das Haus hat 100qm und die beiden voneinander getrennten Arbeitszimmer haben jeweils 10qm (also jeweils 10% bzw. insgesamt 20% der Wohnfläche). Die gesamten Mietkosten betragen 10.000€. Die Aufwendungen für beide Arbeitszimmer zusammen betragen 2.000€, also 1.000€ pro Person und Arbeitszimmer. Jeder von uns möchte daher diese 1000€ als Aufwendungen bei der Einkommenssteuererklärung gelten machen.
    Das Finanzamt sagt jetzt aber, dass die jeweiligen 10qm Arbeitszimmer von uns beiden bezahlt werden und die anrechenbaren Kosten daher auch geteilt werden müssen. Also für meine Person:


    Aufwendungen: 5.000€


    Anteil an der Gesamtfläche
    für mein Arbeitszimmer: 10% von 100qm


    = anrechenbare Werbungskosten: 500€


    Originaltext vom Finanzamt:
    „Für die Ermittlung der jeweiligen Werbungskosten ist somit auf die jeweilige wirtschaftlichen Belastungen abzustellen. Dieser Betrag ist dann prozentual mit dem Anteil der Arbeitszimmer zu berücksichtigen."
    Aus 2.000€ die wir beide zusammen als Werbekosten veranschlagen wollten, sind jetzt nur noch 1.000€ (bzw. 500€ pro Person) geworden. Die jeweiligen 500€, die nach wir Rechnung des Finanzamtes für das jeweils andere Arbeitszimmer mittragen, fallen dabei unter den Tisch.

    Da frage ich mich, wie aus den realen 2.000€ Kosten für die Arbeitszimmer jetzt nur noch 1.000€ werden können!?
    Laut aktueller Gesetzeslage würde wir bei einem gemeinsammen Arbeitszimmer beide 1.000€ anrechnen lassen können, da die beiden Arbeitszimmer allerdings getrennt sind soll dies nicht gehen!?

  • Wir sind beide Beamte, mein Mann allerdings kein Lehrer, und bei uns war es kein Problem zwei Arbeitszimmer in der Steuer anzugeben. Weil es günstiger war, haben wir aber dieses Jahr getrennt abgegeben. Es wurde jedenfalls anerkannt und erstattet.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Widerspruch einlegen und erneut prüfen lassen - fertig. Lass dir im Zweifel erstmal telefonisch oder schriftlich den Erlass oder das Gesetz zeigen, auf dem diese Berechnung fußt.


    Hab ich auch so noch nie gehört. In unserer alten Mietwohnung wurde mein Arbeitszimmer (von dem ich aber nur eins habe) auch nicht nur anteilig berechnet, weil meine Frau auch Einkünfte hat. Auch im neu gebauten Haus werden meine Abschreibungen für das Arbeitszimmer nicht geteilt, weil das Haus meiner Frau und mir zu je 50% gehört.

  • Die Änderung, die im Link angesprochen werden, gilt für die Nutzung von einem Arbeitszimmer mit zwei Personen. Da war vorher die Grenze beim halben Freibetrag für jeden. Der Fall hier ist aber zwei getrennte(!) Arbeitszimmer. In der verlinkte Seite wird übrigens ausdrücklich dargelegt, dass bei getrennten Arbeitszimmern schon immer zweimal die 1250€ maximal angesetzt werden konnten, während bei einem gemeinsamen (von mir aus doppelt so großen) Arbeitszimmer nur einmal die 1250€ angesetzt werden können.

  • Der Logikfehler ist doch, dass sie jedem nur die halbe Miete als eigene Aufwendung anrechnen, aber dann so tun als hätte man damit volle Verfügungsgewalt über die gesamten 100m².

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

    • Offizieller Beitrag

    Die Änderung, die im Link angesprochen werden, gilt für die Nutzung von einem Arbeitszimmer mit zwei Personen. Da war vorher die Grenze beim halben Freibetrag für jeden. Der Fall hier ist aber zwei getrennte(!) Arbeitszimmer. In der verlinkte Seite wird übrigens ausdrücklich dargelegt, dass bei getrennten Arbeitszimmern schon immer zweimal die 1250€ maximal angesetzt werden konnten, während bei einem gemeinsamen (von mir aus doppelt so großen) Arbeitszimmer nur einmal die 1250€ angesetzt werden können.

    Richtig. Es belegt aber somit auch den Fehler des Finanzamts.

  • DAS ist echt Finanzamtslogik, evtl. hinfahren und dir das erklären lassen bzw. die Unlogik erklären, hat bei mir schon mal gut geklappt, musste ihr das zwar erst vorrechnen und aufzeichnen, aber irgendwann hat es auch da klick gemacht.

  • Das Finanzamt sagt jetzt aber, dass die jeweiligen 10qm Arbeitszimmer von uns beiden bezahlt werden und die anrechenbaren Kosten daher auch geteilt werden müssen. Also für meine Person:


    Aufwendungen: 5.000€


    Anteil an der Gesamtfläche
    für mein Arbeitszimmer: 10% von 100qm

    Das ist Dummfug. Die 5.000 Euro wären demnach ja nur für's halbe Haus, dessen dann das Arbeitszimmer 20% ausmachte. Also 1.000 Euro. Letztendlich bist du selbst schuld, der Finanzbeamte ist Opfer des Bildungssystems. Nee, da würde ich Widerspruch (oder welche Rechtsmittel da gefragt ist) einlegen, das entsprechend verständlich aufschreiben (schwierig!).


    IANAL, ich meine man kann nicht nur die Klatmiete absetzen sondern auch die Nebenkosten entsprechend anteilig. Schleißlich muss das Arbeitszimmer auch beheizt und beleuchtet werden. Und den während der Arbeit getrunkenen Kaffee musst du nach in die anteilge Schüssel laufen lassen.


    Ich geb' das immer an, weiß da jemand was Verbindliches?

  • Vielen Dank für den Zuspruch. Einen Widerspruch hatte ich schon eingelegt und auch schon mit dem Bearbeiter vom Finanzamt telefoniert. Vielleicht sollte ich noch einmal persönlich vorstellig werden und es ihm aufmalen ;) .
    Ansonsten, hat er schon geschrieben, bleibt mir als nächstes noch die Möglichkeit der Klage vor dem niedersächsischen Finanzgericht :ohh:
    Bei uns geht es bei der Sache insgesamt um ca. 1250€ jährlich und natürlich darum Recht zu bekommen! Aber wäre schon ganz schön aufwendig...

  • Nebenkosten habe ich alle angegeben und wurden auch nicht beanstandet.

  • Wir setzen auch immer anteilig Kreditzinsen ab...


    Timbotours, hast du dich mal an einen Vorgesetzten weiterleiten lassen?

  • Der Bearbeiter hatte gesagt, dass er den Fall an höherer Stelle weiterleiten wollte. Scheinbar hat er das auch gemacht. Hat aber leider nichts gebracht...

  • Der Bearbeiter hatte gesagt, dass er den Fall an höherer Stelle weiterleiten wollte. Scheinbar hat er das auch gemacht. Hat aber leider nichts gebracht...

    Lass dir doch mal seinen Vorgesetzen nennen, dann bringt es entweder doch was oder der kann dir die Unlogik erklären.

  • Der Bearbeiter hatte gesagt, dass er den Fall an höherer Stelle weiterleiten wollte. Scheinbar hat er das auch gemacht. Hat aber leider nichts gebracht...

    Was auch immer da passiert ist. Für Widersprüche und Klagen musst du aber auf die Fristen achten.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • der Finanzbeamte ist Opfer des Bildungssystems

    Liebe verbeamtete Kollegen, seid mir nicht böse (Lehrer fallen für mich auch nicht unter das Folgende, sondern halt die Leute auf den "Ämtern") - aber wenn ich das Wort "Beamter" höre, sehe vor meinem geistigen Auge sofort die KFZ-Zulassungsstelle in Zoomania vor mir...

    als nächstes noch die Möglichkeit der Klage vor dem niedersächsischen Finanzgericht

    So schlecht ist die gute alte Ami-Methode gar nicht: Sue the bastards!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

    Einmal editiert, zuletzt von fossi74 ()

  • Habe keine Rechtschutzversicherung... kann ich mich da eigentlich selbst vertreten oder muss ich einen Anwalt nehmen und entsprechend bezahlen :grimmig:

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