Elternzeit und ihre Tücken

  • Wenn das Land möchte, dass solche Dinge die Ausnahme bleiben, könnte es problemlos irgendwelche blöden Tätigkeiten anordnen, die aber gemacht werden müssen. Darunter fällt z.B. der Telefon- und Postdienst, Akten sortieren, Bücher stempeln und einsortieren etc.


    Beamte müssen auch entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt werden. Du kannst einem A12/A13er nicht sagen,"du sortierst jetzt 3 Wochen Akten".

  • Beamte müssen auch entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt werden. Du kannst einem A12/A13er nicht sagen,"du sortierst jetzt 3 Wochen Akten".

    Warum solltest du das nicht können? Kannst du ja z.B. in der Schwangerschaft auch, weil du da jede Ersatztätigkeit machen musst, warum also nicht dann zu anderen Zeiten auch?

  • Mein Mutterschutz begann beim 1. Kind eine Woche nach Sommerferienbeginn. Meine Elternzeit endete eineinhalb Woche vor Ferienende (maximale Bezugsdauer des EG). Ein Antrag auf 11 Monate, wurde mir vorher auf Nachfrage mündlich mitgeteilt, würde nicht genehmigt werden.


    Bin in NRW.

    Das ist ein anderer Fall, als der den ich geschildert habe. Bei 12 Monaten hast du einen Sachgrund (maximale Bezugsdauer), was soll dein Sachgrund für 11 Monate sein außer: Ich will für die Sommerferien gerne voll bezahlt werden (den ich persönlich gut nachvollziehen kann, das Land sieht darin aber eben einen Rechtsmissbrauch)? Die Rechtsmissbräuchlichkeit der Aussparung der Sommerferien wurde auch bereits durch einige Verwaltungsgerichte bestätigt (so viel zu, dass kann nicht durch Erlass geregelt werden...doch, bei Beamten kann das), ein letztinstanzliches Urteil müsste man da abwarten.


    Und nein, man muss auch in der Schwangerschaft nicht jede Ersatztätigkeit annehmen. Die Tätigkeit muss "amtsangemessen" sein. Wer sich da fürs Akten schieben einteilen lässt, kann das ja gerne zu seiner seelischen Beruhigung tun, das muss man aber nicht.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Das ist ein anderer Fall, als der den ich geschildert habe. Bei 12 Monaten hast du einen Sachgrund (maximale Bezugsdauer), was soll dein Sachgrund für 11 Monate sein außer:

    Der Sachgrund ist doch dann meist ein einfacher, der Partner nimmt 3 Monate, so dass nur noch 11 übrig sind. Und das kann und darf auch nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen werden.

  • Und nein, man muss auch in der Schwangerschaft nicht jede Ersatztätigkeit annehmen. Die Tätigkeit muss "amtsangemessen" sein. Wer sich da fürs Akten schieben einteilen lässt, kann das ja gerne zu seiner seelischen Beruhigung tun, das muss man aber nicht.

    Ich befürchte, das ist aber amtsangemessen, denn das Führen der Schüler-Akten gehört ja zu deinen Aufgaben (zumindest in Berlin), warum sollte also das sortieren dieser nicht angemessen sein?!? Es macht doch Sinn, dass der Nutzer diese auch in seiner Ordnung hat.

  • Beamte müssen auch entsprechend ihrer Qualifikation beschäftigt werden. Du kannst einem A12/A13er nicht sagen,"du sortierst jetzt 3 Wochen Akten".

    All die Tätigkeiten, die ich aufgezählt habe, werden bei uns an der Schule teilweise oder vollständig von Leuten gemacht, die zwischen A13 und A16 verdienen. Oder habt ihr extra Leute, die die Schulbücherei führen, während der Urlaubszeiten des Schulsekretariats das Telefon und die Post überwachen und ähnliche Dinge? Wenn ich nur Dinge nach meiner Qualifikation machen (dürfte), würden auch jede Menge Beförderungsstellen an der Schule wegfallen. Ich bezweifel, dass man ein abgeschlossenes Studium braucht, um Öffentlichkeitsarbeit, Schulprogrammentwicklung, Koordination von Festen, Praktikakoordination, Terminorganisation der Abschlussprüfungen - ach, eigentlich fast alle Tätigkeiten abseits der reinen Erteilung von Unterricht.


    Da ich im Thread zwar von einem ominösen Urteil gelesen habe, dass diesen Bestimmungen angeblich Recht gibt, es aber weder finden kann noch es verlinkt war (sogenanntes Hörensagen also), halte ich einen Hinweis auf eine abweichende Interpretation vom Dienstherren durchaus für angemessen. Damit kann jeder selbst entscheiden, ob sich der Gang vors Gericht lohnen würde.

  • Hab das Urteil gelesen. Lohnt sich. Sollte meiner Meinung nach nicht auf die Fälle übertragbar sein, bei denen Elternzeiten nahtlos übergehen (auch bei nicht 12/2er Kombinationen). Ist auch nur das Urteil eines niedrigen Instanz. Aber auch in dem Urteil wird auf interessante Aspekte eingegangen, beispielsweise, dass die Sommerferien durchaus der Vor- und Nachbereitung von Unterricht dienen.


    Bester Satz des Urteils


    Zitat

    Auf einen Rechtsmissbrauch gestützte Einwände müssen auf besonders krasse Fälle beschränkt bleiben.

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